Nationales Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Oberamtsbezirke Nagold, Ealrv, Freudenstadt und Neuenbürg

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Nummer 3

Altensteig, Donnerstag, den 4. Januar 1834

5 7. Jahrgang

Wwm Explosion in einer Kohlengrube bei Dux

Roch« Bergleute tu Zov Meter Liefe elngeWvmn

Dux. 3. Jan. Auf der GrubeNelson 3". die der Briixer Kohlenberswerksgesellschast in Ossegg bei Dux gehört, ereignete sich am Mittwoch nachmittag eine schwere Explosion, allem Anschein nach infolge der Entzündung von Grubengase». Die Nachmittagsschicht war von 120 nach einer anderen Mel­dung etwa 20 weniger Bergarbeitern beschickt. Bis jetzt konnte« nur 3 Tote geborgen werden. Ausgefabreu ist noch nie­mand. Die Rettungsarbeiten find i« Gauge. De« Fördert»«« wurde durch die Explosion zerstört.

Alle Anlagen über der Erde sind vernichtet. Die Fensterschei­ben in den Häusern der gangen Umgebung sind durch die Gewalt der Explosion eingedrückt worden. Der Feuerschein ist weitbin sichtbar. Es besteht wenig Hoffnung, dab eine gröbere Anzahl der noch unrer Tage eingeschlossenen 117 Bergarbeiter zu retten.

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Noch 1KV Bergleute aufNelson III" eingeschlossen

Die Explosionen in der brennenden GrubeNelson III" haben auf alle Abteilungen der Grube übergegriffen, die unterirdisch miteinander verbunden sind. Alle Abteilungen haben nur zwei Ausgänge, die durch die Explosionen fast vollständig verschüttet wurden. Die Rettungsarbeiten sind ausserdem durch das andauernde Entweichen giftiger Gase erschwert. Aus diesem Grunde konnte auch keine weiteren Leichen außer den ersten drei geborgen werden. Nach den letzten Meldungen sind in den brennenden Gruben im ganzen noch 1KV Bergleute eingeschlossen.

Das Los der eingeschlossenen Bergleute noch immer ungewiss Vier Mann retteten sich aus über 300 Metern Tiefe

Brüx, 3. Januar. Durch die Erubenexplosion wurde das Städtchen Ossegg wie durch ein Erdbeben erschüt­tert. Eine riesige Stichflamme schlug aus dem Schacht hervor, und im Nu war die ganze Anlage in dichte Rauchwolken gehüllt. Die Förderbahn wurde durch die Gewalt der Explosion aus der Tiefe empor- geschleudert und blieb oben in der Versteifung hän­gen. Aus den Trümmern des Förderschachtausbaues wur­den ein Toter und ein Verwundeter geborgen.

Die Eingeschloffene« befinden sich in einer Tiefe von über 300 Metern. Ueber ihr Schicksal ist immer noch nichts bekannt. Die Luftleitungen der Grube find zerstört. Bier Bergleuten gelang es, sich in den benachbarten Nelson VH- Schacht zu flüchte» und von dort auf Leitern ins Freie z» gelange«.

Sie sind durch das Einatmen von Gas sehr erkrankt und so erschöpft, daß eine Schilderung ihrer Erlebnisse nicht zu erhalten ist. Auf dem gleichen Wege, den die vier Ge­retteten nahmen, hat sich eine Rettungsabteilung in die Grube begeben. Ueber ihre Tätigkeit liegt noch keinerlei Nachricht vor.

Die Schachtanlage ist von den Angehörigen der einge­schlossenen Bergleute umlagert. Aus ganz Nordwestböhmen sind Rettungswachen und Feuerwehren alarmiert worden.

Ueber die Ursache der Katastrophe ist man vorläufig noch im Unklaren.

Srr neue Gef der MreSleituiig

Berlin, 3. Jan. Der Herr Reichspräsident hat auf Vorschlag des Reichswehrministers de« Befehlshaber i» Wehrkreis 3, Generalleutnant Freiherr von Fritsch, ans den 1. Februar 1934 znm Chef der Heeresleitung ernannt.

Der neue Chef der Heeresleitung, Generalleutnant Werner Freiherr von Fritsch wurde am 4. August 1880 in Ben­rath (Rheinland) geboren. Am 21. September 1898 trat er als Fahnenjunker in das Feldartillerieregiment Nr. 25 in Darm- ftadt ein. und wurde am 27. Januar 1900 zum Leutnant beför­dert. Nach Besuch der Kriegsakademie wurde er am 22. März 1913 als Hauvtmann in den groben Generalstab versetzt. Auch während des Weltkrieges war er im Eeneralstab tätig und wurde im Jabre 1917 zum Major befördert. Nach dem Welt­kriege wurde er in das Reichsheer übernommen und im Jahre 1922 als Abteilungskommandeur im 5. Artillerieregiment in lllm rum Oberstleutnant befördert. Späterhin wurde Freiherr von Fritsch Abteilungsleiter im Reichswehrministerium. Am 1. März 1927 wurde er zum Oberst befördert. Er wurde dann Kommandeur des 2. Artillerieregiments in Schwerin und da­nach Artilleriefübrer 2 in Stettin. Im Jabre 1930 rum Gene­ralmajor befördert, wurde er am 1. Oktober 1931 zum Kom­mandeur der 1. Kavalleriedivision in Frankfurt a. O. ernannt. !Als Generalleutnant übernahm er schließlich am 1. Oktober 1932 idas Kommando der 3. Division als Befehlshaber im Wehrkreis 3 Berlin.

Um denLmnsser"

Berlin, 1. Januar. Wie wir bereits gestern meldeten, wurde der amerikanische Botschafter angewiesen, in der Transferfrage vorstellig zu werden.

Dazu wird aus Berlin gemeldet:

Wenn von amerikanischer Seite bemängelt wird, daß die Gläu­biger-Interessen außer acht gelaffen worden seien, so vergißt man in Washington, daß über das Grundsätzliche der sogenannten Transfer-Frage schon bei den früheren Regelungen ausgiebige Verhandlungen gepflogen wurden, die die Gläubiger über das Bedenkliche der deutschen Deoisenlage nicht im Zweifel gelassen haben. Zu der jetzigen erneuten Herabsetzung des Uebertra- -ungssatzes wurde die Reichsbank durch die dringende Notwen­digkeit des Augenblicks gezwungen, weil sie unter dem Druck der Gläubiger bei der letzten Regelung größere Zugeständnisse gemacht hatte, als sie durch die Entwicklung der Dinge gerecht­fertigt wurden. Die Reichsbank ist deshalb gar nicht in der Lage gewesen, erst langwierige Verhandlungen abzuwarten, was das Rundschreiben an die Auslandsgläubiger in unwiderleglichen Daten klarmacht.

Gegenüber den Klagen der Gläubiger mutz nochmals fest­gestellt werden, daß ste zweifellos übertrieben find, da Deutschland den höchstmöglichen Satz, der sich aus der Devisen- -age der Reichsbank errechnen ließ, überträgt. Vom 1. Januar 1934 ab werden rund 70 Prozent der Zinsforderungen des Aus­landes befriedigt, da ja die Dawes-. Poung- und Kalianleihe »oll bedient werden. Die Entscheidung der Reichsbank entspricht außerdem einer Verpflichtung, d'e ihr durch Paragraph 3 des Gesetzes über Zahlungsverbiudlichkeiten gegen das Ausland vom 9 Juni 1933 auferlegt worden ist.

Wenn die Sonderregelung mit der Schweiz nnd mrt Holland angeführt werden, so ist auf den Zusammenhang zwischen der Zahlungsübertragung und den Außenhandel hinzuweisen. Ge­rade die Schwierigkeiten, die die Eläubigerländer der deutschen Ausfuhr bereiten, find an dem verringerten Eingang von De­visen schuld. Wenn alle Eläubigerländer sich zu größerer Ab­nahme deutscher Waren verstünden, würde Deutschland die Ueber- traguug der Zinszahlungen entfvrechend steigern könne«.

In dem Rundschreiben der Reichsbank an die Auslandsgläu­biger wird ein« Darlegung des ziffernmäßigen Devisenaufkom­men» »u Deutschland gegeben. Darnach ist ein Devisenbedarf von monatlich 74 Millionen NM. oorhaudeu statt, wie im Mai errechnet, von 81 Millionen. dem ei« Ueberschuß au» dem Warenverkehr von nnr «och 25 Millionen NM. gegenüber- fteht, nicht wie im Mai errechnet von 52 Millionen. Daraus folgt, wie die Reichsbank ausführt:

Bei Beibehaltung eines 50prozentigen Transfers würde» auf Grund der amtlichen Erhebung der Auslandsschulden vom 30. September 1933 jährlich erspart werden 353 Millionen RM., durchschnittlich monatlich 3V Millionen RM.; es würden 44 Mil­lionen RM. monatlich (74 Millionen RM weniger 30 Millionen RM.) zu leisten sein, die durch den dafür zur Verfügung stehen­den Handelsbilanz-lleberschuß nur bis zur Höhe von 25 Millio­nen RM. gedeckt werden könnten Der Gold- nnd Devisenbestand der Reichsbank würde hiernach eine Verminderung von monat­lich 19 Millionen RM erfahren müssen. Dazu kommt, daß leider ein« weitere Verminderung des Auheuhandels erwartet werden

muß. Unter diesen Umständen würden kaum die hier den Be­rechnungen zugrunde gelegten 25 Millionen RM. Ueberschuß aus dem Handelsverkehr zur Verfügung stehen, selbst wenn auch weiterhin mit gewisse» Zusatzexporten gerechnet werden könnte.

Somit ist Deutschland nichts anderes übrig geblieben, als die Zahlungsiibertragung weiter einzuschränken, wenn der Devisen­bestand der Reichsbank auch «ur auf seinem jetzigen Stand ge­halten werde« soll Bei der 30prozentigen llebertragung berechnet sich die Ersparnis auf insgesamt jährlich 458 Millionen RM d. h, monatlich durchschnittlich 38 Millionen RM. Bringt man diese 38 Millionen von dem monatlichen Devisenbedarf von 74 Millionen RM. in Abzug, so verbleibt ein Betrag von mo­natlich 36 Millionen RM., der aus dem Handelsbilanz-Ueber- schutz zu decken wäre. Wie man steht, ist dieser Devisenbedarf immer noch um 11 Millionen RM. höher als der geschätzte Ueber- schutz von 25 Millionen RM. Ein Ausgleich könnte eintreten. wenn auf Grund der bevorstehenden Stillhaltebesprechungen wei­tere Schutzbestimmungen zugunsten der deutschen Deoisenlage getroffen würden und wenn ferner die deutschen Export« sich steigern ließen, sei es durch regelmäßige oder zusätzliche Aus­fuhr. Eine Stärkung des Devisenbestandes der Reichsbank wäre aber selbst dann noch nicht erreicht. Deutschland leistet also mit der Uebertraguug von 30 Prozeut schon mehr, als der derzeiti­ge» Deoisenlage entspricht, uud die Retchsbauk geht damit das Risiko ein, unter Umständen ihre sehr geriage Wiihrungsresero« augreifeu zu müssen, wen« sich die Erwartungen im Saufe de« nSchsteu Monate nicht erfüllen sollten.

Sie Einkommensteuer

Vereinfachungen und Aenderungen

Berlin, 3. Jan Das Reichsgesetzblart vom 2. Januar ver­öffentlicht das neue Gesetz über die Einkommenbesteuerung für das Jahr 1933.

Im Abschnitt 1 des Gesetzes wird über die Einkommenbesteue­rung für 1938 im wesentlichen bestimmt, daß die Krisenstener der Beranlagteu und der Zuschlag zur Ein­kommensteuer für die Einkommen von mehr als 8090 RM. auch für Steuerabschnitte erhoben werden, die im Kalenderjahr 1933 enden. Der Zuschlag zur veranlagten Einkommensteuer der Ledigen wird in Ausführung des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen für Steuerabschnitte, die im Kalenderjahr 1933 enden, in Höhe der Hälfte des Jahresbetrags erhoben.

Für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte wer­den die veranlagte Einkommensteuer, die Krisensteuer der Ver­anlagten, der Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 RM und der Zuschlag zur veranlagten Ein­kommensteuer der Lediqe» zu einer Einheit rnsammrngeiiaßt. Bei

Steuerpflichtigen, in deren veranlagten Einkommen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit enthalten sind, mindert sich der Steuerbetrag für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte um 1,5 Prozent der bei der Veranlagung fest­gestellten Reineinkünste aus nicht selbständiger Arbeit, wenn diese den Betrag von 16 000 RM. nicht übersteigen.

Die Steuerermäßigung wird Hausgehilfinnen bei der Veranlagung für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuer- abschnitte in der Weise gewährt, daß der Arbeitgeber für jede Hausgehilfin, die zu seiner Haushaltung zählt, für jeden vollen nach dem 30. Juni 1933 beginnenden Kalendermonat, in dem die Hausgehilfin bei ihm angestellt war, ein Betrag von 50 RM. von seinem Einkommen abziehen darf.

llebersteigt der Arbeitslohn im Steuerabschnitt nicht den Be­trag von 1500 RM, oder wenn die steuerabzugspflichtigen Ein­künfte nur aus steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen bestanden so hat eine Veranlagung nicht zu geschehen, sondern das sonstig« Einkommen ist als alleiniges Einkommen zu veranlagen.

Der Abschnitt 2 über die Ehcstandshilfe der Veranlagten füi 1933 bestimmt: bei Festsetzung der Ehestandshilfe der Veranlag­ten findet Paragraph 5 des Gesetzes zur Förderung der Ehe­schließungen mit der Maßgabe Anwendung, daß nicht als ledio gelten 1 Personen, die zu Beg'n» des Steuerabschnittes ver­heiratet waren, 2 Personen, die im Laufe des Steuerabschnittes geheiratet haben, wenn die Ehe im Steuerabschnitr mindestens vier Monate bestanden hat, 3 verwitwete oder geschiedene Per­sonen, aus deren Ehe ein Kind heroorgegangen ist. Von der Ehestandshilfe der Veranlagten sind befreite: 1. Unverheiratet, Frauen, denen Kinderermäßigungen zustehen, wenn die Vor nussetzungen hierfür bestanden haben, entweder zu Beginn des Steuerabschnitts oder mindestens vier Monate in dem Fall, daj sie erst im Laufe des Steuerabschnitts eingetreten find, 2. Per­ionen, die mindestens ein Drittel ihres Einkommens zum Unter­halt ihrer geschiedenen Ehefrau oder eines bedürftigen Eltern teils im Steuerabschnitt aufgewenüet haben und denen aus diesem Grunde die Einkommensteuer für den Steuerabschnitt nack Paragraph 56 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt wird, 3 Personen, die das 75. Lebensjahr zu Beginn des Steuerabschnitt« oder mindestens vier Monate vor Beendigung des Steuer- abschnitts vollendet haben.

Dem Gesetz ist eine Tabelle über die Berechnung der Eiuko« menssteuer beigefiigt. bei der Zuschläge für Einkommenssteuer für Sie Einkommen über 8000 RM.. die Zuschläge für Ledigen- und die Krisensteuer der Veranlagten nicht einberechnet sind Nach dieser Tabelle beträgt beispielsweise bei einem Einkom­men von 1200 RM (nach Abzug der Werbungskosten, oe> Sonderleistungen und des steuerfreien Einkommensteils) di« Einkommenssteuer für de» zuschlagpflichtigen Ledigen 134 RM Für den Ledige», der dem Zuschlag nicht unterliegt, «hn« daß ihm Familienermäßlguage» zustehen, lIS RM Verheirate.