Mit. 4
Schwarzwül.er T«,e»r»1t»«>
Nr. 278
LMtaMvertrag M die Ferilarbrlter
Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Südwest hat bestimmt, daß zwischen den Privatwaldbesitzcrn, den Gemeinden und Körperschaften, die einen Waldbesitz von mehr als SV Hektar haben und im Mitgliederverzeichnis des Waldbesitzerverbandes für Württemberg und Hohenzollern vom 30. April 1928 aufgesührt sind und dem Deutschen Lanoarbeiter- verband, Verbandsbezirksleitung Südwest folgender Lohntarifvertrag gilt:
1. Der Mindeststundcnlohn des im Zeitlohn beschäftigten Arbeiters (Holzhauers, Wegneubau-, Wegunter- haltungs-, Kulturarbeiters usw.) über 20 Jahre beträgt 38 Durch die Festsetzung dieses Mindeststundenlohnes wird die Hebung der niedrigeren Löhne bezweckt. Höhere Löhne bleiben daher bestehen und dürfen nicht gekürzt werden. Verheiratete Arbeiter und solche, die einen eigenen Hausstand haben, erhalten eine Haushaltszulage von 4 ^ in der Stunde.
2. Die Stücklöhne sind so anzusetzen, daß bei guter Arbeitsleistung der Stundenlohn mit 10—15 v. K. Zuschlag verbleut werden kann.
Jeder einzelne Hieb wird aus der Hand für sich vergeben, abgerechnet und ausbezahlt. Alle 14 Tage werden unbeschadet anderer Vereinbarungen Abschlagszahlungen für die geleistete Arbeit gewährt. Die Abrechnung und Anweisung ist in der Regel spätestens 14 Tage nach der Nachprüfung des Schlages vorzunehmen.
Holzauszeichnung, Holzaufnahmen und Nummerierung zählen nicht zur Stücklohnarbeit, sondern werden nach dem Stundenlohn bezahlt.
3. Die den Arbeitern im Privatwald seither neben ihrem Barlohn gewährten Naturalvergünstigungen in Form von billigem oder unentgeltlichem Bezug von Brennholz, Reisschlägen, Grasplätzen, Waldstreu usw. bleiben erhalten und dürfen nicht zu einer Kürzung der festgesetzten Varlöhne führen.
4. Bei der Einstellung von Arbeitern sind die für die Württ. Forstverwaltung geltenden Richtlinien zu beachten.
5. Dieser Lohntarifvertrag gilt vom 13. November ab bis auf weiteres und kann nur vom Treuhänder der Arbeit aufgehoben oder geändert werden.
Dieser Vertrag hat Geltung für Württemberg und Hohenzollern.
Ein Muttermord
Riedlingen, 27. Nov. Vor acht Tagen starb unerwartet rasch Frau Franziska Haller in llttenweiler Verschiedene Anzeichen sprachen dafür, daß sie keines natürlichen Todes gestorben sei. Die Leiche wurde deshalb einer Sektion unterzogen, die dann einwandfrei ergab, daß Frau Haller an Gehirnverletzung, die sie durch einen Schlag aus den Kopf von ihrem Sohn erhalten hat, gestorben ist. Der Sohn, der anscheinend auswärts war, wurde abends bei seiner Rückkehr sofort von Landlägerbeamten verhaftet und auf dem Rathaus emem gründlichen Verhör unterzogen. Nach anfänglichem Leugnen, bei dem er sich noch frech und raffiniert benahm, gestand er dann in der Nacht, daß er seine Mutter häufig geschlagen und mißhandelt habe. Zur weiteren Untersuchung wurde er ins Amtsgesängnis Riedlingen ein- geliesert. Wie man noch hört, soll er dort weiter eingestanden haben, seiner Mutter in Rotwein Chlorkalk beigemischt zu haben, um ihr die von ihm verursachten Schmerzen abzukürzen.
Aus Baden
Pforzheim, 27. Nov. (Am Grabe seiner Eltern.) Gestern nachmittag gegen 5 Uhr fand man auf dem Friedhof am Grabe seiner Eltern den 16jährigen Bäckerlehrling Karl R. aus der Bleichstraße bewußtlos auf. Friedhofbesucher brachten ihn zur Friedhofverwaltung, und von da ließ man ihn mit dem Krankenkraftwagen ins Städt. Krankenhaus bringen. Vermutlich überfiel den jungen Mann ein Schwächeanfall.
Forbach, 24. November. (Schwerer Unfall.) In dem Era- nitsteinbruch „Schneidcrsköpfle", oberhalb Raumünzach, geschah am Montag ein Unfall. Der Steinspalter Karl Wunsch war damit beschäftigt, einen Eranitblock auszuspalten. Während der Mann an dem Block arbeitete, kippte er plötzlich auf die Seite und riß den Arbeiter mit. Er wurde von dem ! schweren Granitblock zu Boden gedrückt. Mit einem , doppelten Beinbruch und anderen schweren Verletzungen am Körper wurde der Steinspaltcr in das Krankenhaus ' Forbach eingeliefert. .
lleberlingen, 25. November. (Tragischer Unglücksfall.) Der j Schriftsteller Ernst Lachmann wurde am Mittwochabend auf dem Nachhauseweg von einem Radfahrer angefahren und erlitt durch den Sturz Kopfverletzungen. Wohl insolge innerer ! Verblutungen ist der 56-Jährige am Donnerstagvormittag ! gestorben. f
«letar Riitmchlm ms aller Mit
England hat das gefährlichste Giftgas. Der englische Brigadegeneral Crozier jagte in einer Rede in London, die englische Regierung besitze ein gefährlicheres Giftgas, als je zuvor. Außerdem sei ein zweites großes Land im Besitze dieses Gases Die Wissenschaftler hätten sich vergebens bemüht, eine Gasmaske gegen dieses neue Gas zu finden.
Ein deutscher Dampfer auf Grund gesetzt. Der deutsche Dampfer „Konsul Hintz" aus Rostock geriet am Sonntag im Eis des nordjchwedischen Stroms Angermansälv in eine kritische Lage. Der Dampfer fuhr stromwärts und war auf dem Weg nach Amsterdam, als er plötzlich zu sinken begann. Als er bereits um mehr als 1 Meter gesunken war, gelang es, das Schiff aus Grund zu setzen. Es wurde festgestellt. daß durch den starken Druck der Eismassen ein Leck im Lastenraum entstanden war. Die Besatzung befindet sich in Sicherheit.
Zwei Mörder gelyncht. In San Jose (Kalifornien) stürmten etwa 15 000 Personen das Kreisgefängnis, schleppten die beiden in Untersuchungshaft befindlichen Entführer Thomas Thurmond und Jack Holmes heraus und lynchten sie. Beide hatten am 10. Oktober den 22jährigen Sohn eines reichen Einsuhrkaufmannes entführt. Für seine Freigabe hatten sie zwar 40 000 Dollar Lösegeld gefordert, ihn aber trotzdem mit Draht gefesselt in die San Franzisco-Vai geworfen. Entenjäger fanden seine von Haifischen schwer verstümmelte Leiche am Sonntag vormittag.
Aus drm Gerichlssaal
Wegen Mißbrauchs der Kanzel zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt
Esten, 27. Nov. Der im Ruhrbezirk sehr bekannte Geistlich» Dr. Karl Klinkhammer stand vor der Essener Strafkammer. Deut Angeklagten wurde oorgeworfen. in der Predigt am 12. März 1933 in der St Hedwigslirche in Altenesten und in der Abendandacht, die zur Feier des Geburtstages des Reichskanzlers Adolf Hitler am 26. Avril in der St. Johanniskirche in Altenesten abgehalten wurde, Aeußerungen gemacht zu haben, die geeignet waren, den öffentlichen Frieden in erheblicher Weise zu stören. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Vergehens gegen den Paragraph 130a (Kanzel-Paragraph) und wegen Vergehens »egen die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 21. März i933 zu sechs Monaten Gefängnis.
Führung eines Bäckereibetriebs untersagt
Cannstatt, 27 Nov. Die Anklage gegen den 57 Jahre alten verheirateten Bäckermeister Georg Eötz, der in der Neckarstraße in Eßlingen eine Bäckerei betrieb, lautete auf zwei fortgesetzte vorsätzliche Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz.
Der Meister betrieb sein Geschäft seit 1907 im gleichen, ihm selbst gehörenden Haus. Bestraft wurde er zwar noch nie, aber bei jeder der zwei- oder dreimal im Jahre durchgesührten Bäckereikontrollen mußte er wegen seines schmutzigen, unordentlichen Betriebs verwarnt werden, und zwar je länger desto ernstlicher. Als nun am Montag, den 13 November, ein Kriminalkommissar eine neue Kontrolle vornehmen wollte, fand er Zustände vor. die es ihm geraten erscheinen ließen, den Polizeidirektor zu verständigen, der seinerseits noch den Obermeister der Ltzlinger Väckerinnung und den Kreisamtsleiter der NS- Hago zuzog. Den Herren bot sich ein abscheulicher Anblick. Di« Art der Aufbewahrung und der Zustand der Lebensmittel und Geräte waren ekelerregend, also gesundheitsschädlich and damit gesetzwidrig. Aber der Angeklagte hat überdies durch Verfälschung von Lebensmitteln gegen das Gesetz verstoßen. Der Meister bestritt einige Punkte der Anklage, wurde aber durch Zeugen, besonders durch zwei frühere Lehrlinge, überführt.
Väckereiobermeister Ziegler von Eßlingen erklärte die Zustände in dieser Bäckerei für nicht vereinbar mit einem sauberen Betrieb Der Angeklagte sei ein Schandfleck für den ganzen Stand. Der Kreisamtsleiter der NS.-Hago gab als Zeuge bekannt, daß der Angeklagte m,t sofortiger Wirkung nicht nur aus der NS.- Hago, sondern auch aus der Partei ausgeschlossen worden sei. da man solche Elemente nicht brauchen könne. Oberamtsarzt Dr. Schott sagte, daß er noch niemals einen so schlechten Betrieb gesehen habe. Das Urteil lautete auf zwei Monate fünfzehn Tage Gefängnis und 750 RM. Geldstrafe, sowie auf die ebenfalls beantragte Untersagung der Führung eines Bäckereibetriebs.
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Interessenien sind eingel iden. Kommenden Samstag Tarn- versammlung.
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Das amtliche
Stuttgarter Adreßbuch
er st,eint Milte Dezember.
Bestellungen nimmt die Buchhandlung Lank Ältenstelg und Nagokd entgegen.
Bekanntmachungen der NSDAP.
Mittwochabend um 8 Uhr findet die monatliche Mitglieder. Versammlung der Ortsgruppe im „Grünen Baum" statt. Es haben alle Mitglieder der Partei, die Anwärter der SA. und SAR., welche den Aufnahmeschein in die Partei unterschrieben haben, zu erscheinen. Die NS.-Frauenschaft ist eingeladen.
Stv. Ortsgruppenleiter: Kalmbach.
Der heute angesetzte Unterricht fällt aus.
R u p p e r t.
SA.-Reiterschar Altensteig
Heute Dienstagabend 8 Uhr obere Stadt.
Scharführer m. d. F. b.: K a l t e nba ch.
Hitlerjugend
Am Sonntag, den 3. Dezember findet die Inspektion des Unterbannes 126/II statt. Waidelich, Bannführer.
Aus parteiamtlichen Bekanntmachungen Bezirk 4 des Kreises Freudenstadt
Alle Amtswalter, einschließlich der Gemeinderäte, haben am Mittwoch, den 29. November, abends 8 Uhr im Gasthaus zum „Adler" in Pfalzgrafenweiler zum Schulungsabend zu erscheinen. Pg. Handelsschulrat Neher spricht über das Thema: Nationalsozialismus und Wirtschaftsgestaltung.
S ch e i b l e.
Oberste Leitung der P.O.:
Nach einer Mitteilung der Obersten Leitung der P.O. wird der Dienstanzug für die P.O. im Schnitt derselbe bleiben wie bisher.
Die Farbe ist hellbraun.
Der Stoff wird in zwei verschiedenen Ausführungen geliefert, und zwar für den Sommer ein dünner Kammgarnstoff und für den Winter Wollstoff. Diese Stoffe sind durch die Reichszeugmeisterei zu beziehen.
Ebenso wurde Stoff und Farbe für die Mäntel der P. O. festgelegt.
Dienstmütze ist die runde Teller-Mütze.
Von der Reichsleitung abwärts bis zur Kreisleitung einschließlich erhält die Mütze dunkelbraunes Samtband, von der Kreisleitung abwärts an Stelle des Samtbandes braunes Tuch. Die Mütze ist ebenfalls durch die Reichszeugmeisterei zu beziehen.
Die Rangabzeichen bleiben vorläufig dieselben. Achsel- fchnüre sowie alle bisher auf dem Arm befindlichen Abzeichen außer der Armbinde fallen weg.
*
Nach einer Mitteilung der Obersten Leitung der P.O. wurden der NS.-Lehrerbund und die NS.-Volkswohlfahrt e. V.
als weitere selbständige Aemter bei der Obersten Leitung der P.O. eingegliedert.
Letzte RaKMten
Aufnahmesperre für die Deutsche Arbeitsfront
München, 28. November. Der „Völkische Beobachter" veröffentlicht folgende Anordnung des Führers der Deutschen Arbeitsfront Dr. Ley:
Die Aufnahme von deutschen Volksgenossen in die jetzt von der Deutschen Arbeitsfront geführten Verbände ist mit sofortiger Wirkung gesperrt. Die Sperre ist endgültig und wird nicht mehr aufgehoben.
Nationalsozialistischer Wahlsieg in der Steiermark
Wien, 27. November. Die Landesleitung Oesterreich der NSDAP, teilt mit: Bei den Vetriebswahlen im Eisenwerk der Oesterreichisch-Alpinen-Montan-Eesellschaft in Aumühl bei Kindsberg (Steiermark) erhielt die nationalsozialistische Liste „Deutsche Arbeiter" alle 7 Mandate des Arbeiterbetriebsrats. Das Werk wurde noch im letzten Jahr fast ausschließlich von Sozialdemokraten beherrscht.
Gestorben
Calw: Christian Hammer, 76 Jahre alt. Neuhengstett: Marie Lutz, Eärtnerswitwe, 77 I. a.
Druck und Verlag der W. Riekcr'schcn Buchdruckerei. Mtensteig
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Depots: -Vltenstei^ äpolfteke Tft. Sckiler ftöiven-Droxerie Niller