Nr. 20H. Amts- und Anzeigeblatt für den Gberamtsbezirk Lalw. 89. Jahrgang.

Illchetnunglweise: Smal wöchentlich. Anzeigenprei«: Im Oberamt«, tqkr lälw siir die einspaltige LorgiSzeile lv Pfg.. außerhalb desselben 12 Pfg., ISsmen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittag«. Leleson S.

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AinUiH» Bekannt«»«»«Hungen.

Mtliche msBildctrii LWdstmi»- mnschifte» Mer Wassengatwsgeii

haben sich

bis 8. September

mündlich oder schriftlich beim Bezukskommando Lalw Oauplmeldeamt) zur Stammrolle anzumelden. Diese Meldc- Mcht ist nicht gleichbedeutend mit der Einberusung zum Hem, es ist damit der ganze ausgebildete Landsturm der militärischen Kontrolle unterworfen. Die Ausgerusenen sind Len MMr-Etrafgesetzen und der Disziplinär-Strafordnurg unterworfen. Für die Meldepflicht der ausgebildeten Land» sturmpflichtigen gelten während des Krieges nachstehende Bestimmungen: Wer nach einem anderen Landwehrbezirk verzieht, hat sich beim Hauptmeldeamt Calw abzumelden und bei dem Kontrollbezirk des neuen Aufenthaltsorts sofort an- pnnelden. Be, änderungen des Aufenthaltsortes und der Wohnung sind innerhalb 48 Stunden dem Beztrkskommando Kalw (Hauptmeldeamt) zu melden. Sämtlichen Meldungen ist der Militärpaß beizulegen, wenn ein solcher nicht vor- Händen, hat die Meldung dennoch zu geschehen. Meldungen durch die Post werden portofrei befördert, sofern die Briefe all der AufschriftHeeressache- versehen und offen oder mter Siegel der Ortspoltzeibehörde versendet werden. Die Mofreie Benutzung der Stadlpost ist ausgeschloffen. For­mulare für schriftliche Meldungen sind bei den Schultheißen, äminn niedergelegt und können dort bei Pedarf abgehvlt umbrn.

Bezirkskommando Calw.

X. Oberamt Tal«.

Die Herren Ortsvorsteher

derjenigen Gemeinden, welche Bahnschutzwachen zu stellen haden, wollen höherem Auftrag gemäß daraus hinwirken, daß bei der Bewachung von Brücken, Bahnanlagen u. dergl. Wachthuude,

namentlich des Nachts, verwendet werden.

Den 1. September 1914.

Reg.-Rat Binder.

K. Oberamt Calw.

Krastrvagenoerkehr.

In der letzten Zeit sind da und dort besonders Mit- glieder des Kaiser!, sreiw. Automobilkorps angehalten worden, weil ihre Uniform unbekannt war. Insbesondere nahm man Anstoß an dem karmoifinrolen Umlegkragen an feldgrauem Rock und den Fangschuüreu. Beizusügcn ist, daß die Mit- glieder des K. Bayr. Automobilkorps zum feldgrauen Waffenrock feldgrauen Kragen tragen.

Es wird erneut daraus hingewiesen, daß jede unbefugte Hemmung des Aulomodilverkrhrs bei strenger Strafe untersagt ist.

Den I. September 1814.

Reg.-Rat Binder.

Bekanntmachung,

betr. Errichtung von Prüfungsstellen für Vermögens-Angelegenheiten.

Nach der Bundesratsverordnung, betreffend die gerichtliche Verrat lligung von Zahlungsfristen vom 7. August 1914, kann von den Gerichten dem Schuldner für Forderungen jeder Art eine Zah­lungsfrist von längstens 3 Monaten, nötigenfalls gegen Sicherheitsleistung, erteilt werden, wenn die Lage desselben die Zahlungsfrist rechtfertigt und wenn die letztere andererseits dem Gläubiger nichr einen unverhältnismäßigen Nachteil bringt. Zuständig ist, wenn eine Klage schon anhängig ist, das Prozeßgericht, wenn eine Klage noch nicht er­hoben ist, das Amtsgericht, bei dem der Gläubiger seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, wenn ein Ur­teil schon ergangen ist, das Vollstreckungsgericht.

Um einen solchen Zahlungsaufschub bei Gericht erwirken zu können, muß der Schuldner die Behaup­tungen, auf die er den Antrag auf Stundung stützen will,, glaubhaft machen. Er muh also Zeugnisse, Gutachten und ähnl. beibringen, aus denen seine be­drängte Lage ersichtlich ist.

Um nun den Schuldner in den Stand zu setzen, sich ein solches Zeugnis zu verschaffen, sollen unter

Billigung des K. Justizministeriums und des K. Ministeriums des Innern bei den K. Oberämtern je für den Oberamtsbezirk Prüfungsstellen errichtet werden, die den speziellen Zweck haben, den darum nachsuchenden Schuldnern solche Zeugnisse nach ge­wissenhafter Prüfung der in Betracht kommenden Verhältnisse, namentlich nach Prüfung der von ihnen vorzulegenden Geschäftsbücher, Bilanzen, Status- berechnungen u.s.w. auszustellen. Die Prüfungsstel­len sollen ihre Tätigkeit jedoch nicht auf die Aus­stellung solcher Zeugnisse beschränken, vielmehr ganz im agemeinen auf die außergerichtliche Lösung von durch den Krieg schwierig gewordenen Schuldver- hältnissen hinwirken, etwa dadurch, daß sie falls auch der Gläubiger im Bezirk wohnt einen Ver­gleich zwischen Gläubiger und Schuldner in der Art anregen, daß der Schuldner sich zu Abschlagszah­lungen oder Sicherheitsleistung, der Gläubiger da­gegen zur Stundung der Forderung verpflichtet.

Die Tätigkeit der Prüfungsstellen ist unent­geltlich; die Mitglieder der Prüfungskommission verwalten ihr Amt als Ehrenamt und sind zur Ver­schwiegenheit verpflichtet.

<Äne solche Prüfungsstelle ist mit dem heutigen Tage auch bei dem K. Oberamt Calw errichtet wor­den. Die Mitglieder dieser Prüfungsstelle sind: Herr Kaufmann Eugen Dreiß hier,

Herr Privatier Hermann Wagner hier, Herr Verw.-Aktuar Kober hier,

Herr Privatier Franz Schön len hier; als Stellvertreter sind vorgesehen:

Herr Privatier Robert Wagner hier.

Herr Privatier Traugott Schiler hier, Herr Gewerbevereinsvorstand Uhrmacher Zahn hier,

Herr Kaufmann Steudle sen. hier.

Die Sitzungen der Priifungsstelle finden im hie­sigen Bezirksratssaal statt.

Calw, 1. Sept. 1914.

K. Oberamt: Binder.

M SM IN! Westen M

Sedan!

Dort wo vor vier Dezennien der dritte Napo­leon dem siegreichen Preußen-König seinen Degen übergab und nach Kassel abging, flattern heute ruhmvoll wehend des deutschen Reiches Banner, steht die Heldenwehr desselben deutschen Reiches, dem eine ganze Feindesmeute den Untergang geschworen. Tin Gottesgericht von vernichtender Kraft hat alle Me getroffen, denen deutsches Glück und deutscher Lande Friedenswohlfahrt ein Dorn im Auge war. Lügenmeldungen niederträchtigster Art von deut- Her Raub- und Kriegslust, von deutscher Zwietracht Md Niederlagen flatterten in alle Welt, nachdem «n Deutschen durch Zerschneiden aller Kabel das Mittel entzogen wurde, um aller Welt kundzutun, Der die Wahrheit mißhandelt und den völkermor- Mden Weltkrieg heraufbeschworen. Der Gott, der Mr Welten machtvoll waltet und dem des deutschen Deiches Kaiser im Siegeslauf der deutschen Waffen stets die Ehre gibt, dieser Gott war bei Jenen, denen das Brandmal des Friedensbruchs aufgedrückt, und der Liigenkotwurf, den Krieg heraufbeschworen zu vrben, nachgeschleudert wurde. Heute am Ruhmes- iage deutscher Nation liegt die Wahrheit splitter­nackt wie alles Wahre klär zu Tage und staunend lauscht die Welt der Kunde, wie Deutschlands Hel­densöhne von Sieg zu Siege schreitend, germanische Kultur und Völkerfreiheit vor dem Ansturm sla- nischer Despotie und keltischer Nachgier gerettet und

wie hoch der ideale Flug des deutschen Gedankens über den Krämergeist Englands erhaben ist.

Von einem Marsch nach Paris wurde deutscher­seits nie geflunkert und dennoch geht derselbe in be­schleunigtem Tempo vor sich, und während Ruß­lands stolze Armee in den! masurischen Sümpfen mit Mann, Roß und Wagen zerschlagen, wird dem französischen Volke von Präsident und Ministerium zur Ermutigung die Lüge aufgetischt, der moskowi- tische Verbündete stehe, alles vor sich niederwerfend, bereits am Brandenburger Tore, dem Wahrzeichen Berlins. Die stolze Ueberhebung aller Feinde ist zu Schanden geworden und getrosten Mutes, im Ver­trauen auf Gott, der mit den Vätern war. kann Deutschland seine Sedanfeier begehen und von jeder so oft zur Schau getragener Rücksicht erledigt, wird Sedan bis in die fernsten Zeiten als Ruhmestag der Deutschen gefeiert werden.

Der Gesundheitszustand unseres Heeres.

Berlin, 1. Sept. (Amtlich.) Der Gesundheits­zustand aller Teile unseres im Felde stehenden Hee­res ist gut. Seuchen sind bisher nicht aufgetreten. Freilich stehen unsere Truppen zum Teil in einem Feindesland, das sich bis dahin keiner so guten ge­sundheitlichen Aufsicht erfreute, wie unsere Heimat und deren Bevölkerung. Mancher der Gegner birgt Keime ansteckender Krankheiten in sich. Doch waltet auch gegen diesen Uebelstand weitgehende Vorsicht im deutschen Heer. Die Pockenschutzimpfung ist

streng durchgeführt und wird im Notfall auch bei der feindlichen Bevölkerung durchgesetzt. Typhus, Cholera- und Ruhr-Untersuchungsgeräte und Schutz­impfungsstoffe werden milgesührt. Sachverständige Hygieniker befinden sich in den Reihen der Militär­ärzte. Leider wurde auch von ihnen schon einer bei vorsorgender Brunnenuntersuchung hinterlistig von Einwohnern erschossen. Im Inland sind nennens­werte Häufungen übertragbarer Krankheiten eben­falls nicht zu verzeichnen. In dieser Hinsicht werden besonders scharf die Kriegsgefangenen überwacht.

Die von regelrechten Heeresgeschossen gemachten Wunden zeigen durchweg gutes Heilbestreben.' Das deutsche Verbandversahren, besonders die Anwen­dung der deutschen Verbandspäckchen, bewährt sich. In den vordersten Linien angelegte Verbände sahen auch noch zur Zeit des Rücktranspors gut. Ein gro­ßer Teil der zuriickbeförderten Verwundeten ist be­reits in der Genesung und drängt wieder nach der Front zurück. Doch sind bereits zahlreiche Beweise dafür gesammelt, daß die feindlichen Einwohner und die Truppen des englischen, sogenannten Kultur­volkes Dum-Dum-Geschosse, das heißt Geschosse ohne Vollmantel, mit Einschnitten, benutzten, deren Fe­tzen grausame Verletzungen reißen. Es sind Schritte getan, um dieses allen völkerrechtlichen Abmach­ungen Hohn sprechende Vorgehen zur Kenntnis der gesitteten Welt zu bringen.

Der Generalquartiermeister von Stein.