Gegründet 187/
<8es?ünd»t 187/
Aus öen
Drnnen!
»»-.«WM
Maem. Anzeiger fi!r die Bezirke Naaosd. Lalw 11. Frendenftadt — Amtsblatt für drn Bezirk Nagold u. Altensteig-Stadt
Anzeigenpreis: Die einspaltige Zeile oder deren Raum IS Psg., die Reklamezeile 45 Pfg Bezu-spr.: vk«»»tl. d. Post 1 r» rinschl. 18 H Vcförd.-Geb., zuz. 36 «Z Zustellungsgeb.: d. As« gär teleph. erteilte Aufträge übernehmen wir keine Gewähr. Rabatt nach Tarif, der jedoch bei Ul 1.46 einfchl. Lü L Uu»triig«rt«t.; Einzeln. 16 Bei Nichterscheinen der Zeit. ins. höh. Gewalt zerichtl. Eintreib, od. Konkursen hinfällig wird. Erfüllungsort Aliensteig. Gerichtsstand Nagold »d. BetrietsKSr. tefteht kein Laspruch auf Lieferung der Zeitg. / Telegr.: „Tannenbl. / Tel. 321«
Rümmer 2 28 I Altensteig, Donnerstag« den 21. September 1933 ^ 56. Jahrgang
Me Tagung des Seaekalrates der Wirtschaft
Gesundung -er Semelndeflnanzen - Energische MitersWuno der Arbeitsbeschaffung
Aenderung in der Arbeitslosenhilfe
Befreiung der Landwirtschaft — Weitere finanzielle Entlastung der Gemeinden
Berlin. 26 Sepr. Die Reichsregierung hat ein Gesetz über Aenderungen der Arbeitslosenhilfe beschlossen, das nächstens im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wird. Dieses Gesetz bringt zunächst die Herausnahme der Land- und Forstwirtschaft sowie der Binnenfischerei einschließlich der Teichwirtschaft und der Küstenfischerei ans der Arbeitslosenversicherung. Mit der Befreiung von der Verpflichtung entfällt für d>e Arbeitgeber und Arbeitnehmer der betroffenen Berufe die Pflicht, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu leisten. Bei der Erleichterung, die das Gesetz hiernach den betroffenen Arbeitgebern bringt, muß erwartet werden, daß diese Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in diesem Winter weitgehend durchhalten werden. Soweit Arbeitslose dieser Berufe bis zum 36. Dezember 1933 die Anwartschaft auf die Leistungen der Arbeitslosenhilfe bereits erworben haben, werden ihre Ansprüche durch dis Neuregelung nicht berührt. Der Begriff der Landwirtschaft ist in dem Gesetz genau umschrieben. Dabei ist di« bisher umstrittene Frage, ob der Gartenbau zur Landwirtschaft zu rechnen ist. in bejahendem Sinne entschieden.
In weiteren Vorschriften wird die Finanzierung der Arbeitslosenhilfe zum Teil neu geregelt Während die Aufwendungen der Krisenfiirsorge bisher zu vier Fünfteln das Reich und zu einem Fünftel die Gemeinden getragen haben, fallen die Kosten der Krisenfürsorge in Zukunft der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Last. Damit find die Gemeinden künftig au dem Aufwand der Krisensürsorge nicht mehr beteiligt. Auch Reichsmittel werden hierfür nicht mehr zur Verfügung gestellt. Abgesehen von der Entlastung der Gemeinden bringt die Bestimmung eine wesentliche Vereinfachung der Verwaltung.
Endlich ist die Eigenlast der Gemeinden für die anerkannten Wohlsahrtserwerbslosen für die Zeit vom 1. Oktober 1933 bis 31. März 1934 aus monatlich 26,888 Millionen RM. festgesetzt. Durch diese Bestimmung werden die bisherigen Lasten der Gemeinden für diese Aufgaben entsprechend dem dringenden Bedürfnis der Gemeinden heruntergesetzt. Das Gesetz soll am
l. Oktober 1933 in Kraft treten.
Ein Aufruf Dr. Leys zur Winterhilfe
Berlin, 20. Sept. Dr. Ley hat folgenden Aufruf erlassen: „Wie bereits angekündigt, findet im Rahmen des großen Propaganda- Feldzuges des Reichspropagandaministeriums gegen Hunger und Kälte ein Werbefeldzuz der Deutschen Arbeitsfront statt. Unter dem Motto: Wir gehen in die Betriebe, darf in diesen Wochen kein Betrieb Deutschlands unberührt bleiben. Ich selbst werde in Zusammenarbeit mit den Führern der Gesamtverbände der Deutschen Arbeitsfront Tag für Tag unterwegs sein und erwarte, daß alle Dienststellen und Redner der Deutschen Arbeitsfront das gleiche tun. Wir wollen den arbeitenden Menschen im Betrieb die Hand drücken. Es mutz wahr werden: Zn diesem Winter darf kein Volksgenosse hungern und frieren. Die früheren Machthaber führten das Wort Sozialismus auf den Lippen, wir wollen es in die Tat umsetzen. Vorwärts mit Hitler gegen Hunger und Kälte!"
Siluf 3ahre „Graf Zeppelin"
Zum fünftenmal führte sich am Mittwoch der Tag, an dem das Luftschiff „Erai Zeppelin" zu seiner ersten Fahrt aufgestiegen ist. Seitdem hat es über 366 lange und kurze Reisen, darunter eine Weltreise, eine Arktisfahrt und nicht weniger als 4 8 Ozeanüberquerungen ausgeführt. Es hat Labei insgesamt rund 690 006 Kilometer zurückgelegt und zusammen 17 506 Personen. 37 006 Kilo Fracht und 26 000 Kilo Post befördert. Mehr als 70000 Stunden war es in der Lust und hat die verschiedensten meteorologischen und klimatischen Zonen durchfahren. Das ist eine Leistung, wie sie in der Geschichte der Luftfahrt ihresgleichen sucht. Besonders ist dabei hervorzuheben, daß nach fünfjähriger Dienstzeit Konstruktion, Maschinen usw. sich in ausgezeichneter Verfassung befinden und auch in Zukunft die gleich« Fahrtsicherheit gewährleisten, die das Luftschiff bisher ausgezeichnet hat.
Die Deutsche Seewärts teilt mit, daß sich „Graf Zeppelin" am Dienstag 19.30 Uhr MEZ. über Pernambuco befand. Um 20.45 Uhr MEZ. war „Graf Zeppelin" gelandet. Die Fahrtdauer von Friedrichshofen »ach Pernambuco betrug 72 Stund»-
Ser FLyrer speusei svvv RM. für Oeschelbronn
Berlin, 20. Sept. Zur Linderung der Rot der durch das Brandunglück in Oeschelbronn Geschädigten hat der Reichskanzler 5000 RM. zur Verfügung gestellt.
Berlin, 20. September. Amtlich wird mitgeteilt: Am Mittwoch tagte der Generalrat der Wirtschaft zunächst unter dem Vorsitz des Reichswirtschaftsministers Dr. Schmitt, am Nachmittag unter dem Vorsitz des Reichskanzlers.
Vor Beginn der Verhandlungen umritz der Reichswirt- schoftsminister zunächst nochmals kurz die Ausgaben des Generalrates der Wirtschaft. Der Generalrat ist nach den Absichten der Reichsregierung als ein kleiner Kreis von Persönlichkeiten gedacht, der die Reichsregierung schnell und tatkräftig zu beraten in der Lage ist.
Seine Mitglieder sind daher einzig und allein nach ihrer persönlichen Eignung ausgesucht. Die Mitglieder sollen sich — darauf legt die Reichsregierung entscheidenden Wert — nicht als Vertreter bestimmter Wirtschaftsinteressen fühlen; fie fallen die Gesamtwirtschaft vertreten und der Reichsregierung als Vertreter der deutsche» Volkswirtschaft beratend zur Seite stehen. Sie sollen ferner die Wirtschaft unmittelbar beraten und durch Anregungen fördern.
Im Anschluß hieran gab der Reichswirtschaftsminister Dr. Schmitt dem Generalrat den umfassenden Wirtschaftsplan der Reichsregierung bekannt.
Danach hat die Reichsregierung den Eeneralrat im gegenwärtigen Augenblick einberufen, um mit ihm neue grundlegende Pläne zu beraten, die dem Ziele einer weiteren nachhaltigen Besserung der Wirtschaftslage Deutschlands dienen. Im Januar d. I. betrug die Zahl der Arbeitslosen über sechs Millionen. Sie ist bis heute um 2 Millionen gesunken. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer hatte nach der Monatsstatistik der Krankenkassen im Januar 1933 mit 11,5 Millionen den tiefsten Stand erreicht. Heute sind wieder etwa 13°/» Millionen Beschäftigte im Arbeitsprozeß. Im August d. I., um nur eine Vergleichszahl zu nennen, waren über eine Million Volksgenossen mehr beschäftigt als im August 1932. Von den über 2 Millionen Arbeitskräften, die in den letzten acht Monaten eingestellt wurden, verdanken allein etwa 300 000 ihre Beschäftigung unmittelbar den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des Reiches, der Reichsbahn und der Reichspost. Ich darf hier hervorheben, daß die Reichsregierung bei allen wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Landwirtschaft und der Bauwirtschaft besondere Pflege hat angedeihen lasten. Schon zwei Monate nach der Uebernahme der Regierung durch die nationale Revolution hatte die Beschäftigung auf dem Baumarkt den Vorjahresstand weit überschritten. Diese kräftige Aufwärtsbewegung hat sich inzwischen in wirksamster Weise fortgesetzt.
Dieser Aufschwung hat sich erfreulicher Weise auch der Landwirtschaft mitgeteilt. Deutschland wird in steigendem Maße durch seine heimische Landwirtschaft versorgt. Auf wichtigen Gebieten ist es schon heute Selbstversorger. Diese Entwicklung wird sich durch weitgehende Regierungsmatznahmen zum Schutze der heimischen Produktion sehr rasch fortsetzen. Der Belebung der Wirtschaft kann das deutsche Volk klar entnehmen, daß die Reichsregierung mit ihren Maßnahmen auf dem rechten Wege ist. Alle Erfolge können und sollen das deutsche Volk aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß erst die erste Etappe der Arbeitsschlacht gewonnen ist und daß noch ein weiter Weg dis zum endgültigen Sieg über die wirtschaftliche Not zurückzulegen ist. Die Reichsregierung hat daher mit dem Eeneralrat der Wirtschaft neue Pläne beraten, die eine weitere organische Besterung der Wirtschaftslage zum Ziele haben. Wir erwarten dabei, wie ich schon hervorhob, die Gesundung der Wirtschaft auf die Dauer nicht von einer stärkeren Betätigung des Staates in der Wirtschaft sonder« von der wieder wachsenden Initiative der Unternehmungen. Das bedeutet aber nicht, daß der Staat untätig sein dürfte.
Daraus ergeben sich klar folgende Grundlinien des Planes, den die Reichsregierung nach der heutigen Beratung mit dem Eeneralrat durchzuführen beschlossen hat:
1. Gesundung der Kommunalfinanzen durch Konsolidierung der kurzfristigen Schulden und Sanierung des Haushaltes durch starke Entlastung von Wohlsahrtsausgaben;
2. energische Wetterführung der Arbeitsbeschaffung;
3. Lösung der Starre auf Geld- und Kapitalmarkt.
Im Mittelpunkt dieses Planes steht die Gesundung der Kommunalwirtschaft. Die Reichsregierung hat ein Gesetz über die Umwandlung kurzfristiger Jnlandsschulden der Gemeinden, das Gemeindeumschuldungsgesetz, verabschiedet.
Das Gesetz berechtigt alle deutschen Gemeinden, die mit ihren kurzfristigen Schulden Zahlungsschwierigkeiten gegenüberstehen, mit Genehmigung der obersten Landesbehörde einem Umschuldungsverband als Mitglieder beizutreten. Hierbei ist daran gedacht, diese Genehmigung nur solchen Gemeinden zu erteilen, die ohne eine derzeitige Umschuldung ihren Schuldendienst nicht erfüllen können. Kurzfristige Forderungen sind im Sinne des Gesetzes solche Kapitalforderungen, die bereits fällig geworden sind, oder die bis 3t. März 1935 fällig werden, Lieseranten-
Forderungen, zu denen auch die Forderungen der Handwerker gehören, Zins- und Tilgungszahlungen für langfristige Darlehensforderungen; Aufwertungsforderungen sind ausdrücklich ausgenommen. Für die kurzfristigen ausländischen Schulden bedurfte es keiner besonderen Regelung, weil sie unter das Kreditabkommen der deutschen öffentlichen Schuldner fallen.
Die Gemeinden, die Mitglieder des Umschuldungsverbandes geworden sind, dürfen jedem inländischen Gläubiger einer kurzfristigen Forderung die Umwandlung in Schuldverschreibungen anbieten. Die Schuldverschreibungen werden von de« Umschuldungsverband ausgegeben, mit 4 v. H. verzinst und vom 1. Oktober 1938 ab mit 3 v. H. jährlich ersparter Zinsen getilgt. Das Opfer, das der Gläubiger dadurch bringen mutz, da er in Zukunft nur 4 v. H. Zinsen erhält, ist nur ein scheinbares, denn in den Fällen, die umgeschuldet werden, hat er die Gewähr, daß die Gemeinde ihre Verpflichtungen erfüllt. Die Erfüllung des Zinsendienstes der Schuldverschreibungen ist in jeder Weise sichergestellt, da falls die Gemeinden mit ihren Leistungen im Rückstand bleiben, der Reichsminister der Finanzen die rückständigen Beträge dem Umschuldungsverband überweist und sie dann von den Steuerüberweisungen an die Länder abzieht. Der Gläubiger braucht das Umschuldungsangebot nicht anzunehmen. In diesem Falle kann er innerhalb der nächsten fünf Jahre seine Ansprüche einschließlich des Zinsanspruches gegen die Gemeinde nicht geltend machen. Die Zinsen werden unter Aufrechterhaltung des vertraglichen Zinsfußes dem Kapital zugsschlagen. Wird durch diese Konsolidierung von den Gemeinden der Albdruck genommen, den die außerordentlich hohe kurzfristige Verschuldung heute darstellt, so sollen sie auf der anderen Seite eine durchgreifende Verbesserung ihres Haushaltes dadurch erfahren, daß sie weitgehend von den Wohlsahrtslasten entlastet werden. Die Entlastung ist so bemessen, daß sie zusammen mir der Zinsersparnis, die bei der kurzfristigen Schuld unmittelbar eintritt und bei der langfristigen Verschuldung im Zuge der weiterhin geplanten kapitalmarktpolitischen Maßnahmen zu erwarten ist, einen entscheidenden Schritt zur Gesundung der Eemeindefinanzen darstellt. Die Reichsregierung verfolgt hierbei die Absicht, den Gemeinden wieder die Bewegungsfreiheit zu verschaffen, die sie haben müssen, um ihre wichtigen Funktionen im Rahmen der Gesamtwirtschaft zu erfüllen.
Ebenso wie in der öffentlichen Wirtschaft, so soll auch auf wichtigen Gebieten der Privatwirtschaft durch großzügige Maßnahmen fördernd ingegriffen werden. Zu diesem Zweck wird der Reichsfinanzminister ermächtigt, 506 Millionen Reichsmark zur Förderung von Znstandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden für die Teilung von Wohnungen und für den Umbau sonstiger Räume zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, daß der Eigentümer das Vierfache dieses Betrages aus eigenem oder geliehenem Geld für die obengenannten Arbeiten ausbringt. Die Leistung des Zinsendienstes wird ihm dadurch erleichtert, daß ihm 4 v. H. des aufzubringenden Kapitalbetrages auf die Hausztnssteuer angerechnet werden.
Weiter wird für die Landwirtschaft eine erhebliche Lastsenkung vorgenommen, indem für sie die Umsatzsteuer auf 1 Prozent herabgesetzt wird. Außerdem wird die landwirtschaftliche Grundvermögenssteuer ab 1. Oktober 1933 um einen Jahresbetrag bis zu 106 Millionen Reichsmark gesenkt.
Zur Förderung des Wohnungsbaues und zur weiteren Anregung des Vaumarktes sind neue Steuerbefreiungen für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime vorgesehen.
Ein Gegenstand besonderer Sorge ist endlich die Gestaltung des Kapitalmarktes, dessen Entwicklung die ans den verschiedenen Gebieten der Wirtschaft eingetretene Besserung noch nicht wiederspiegelt. Die Reichsbank muß die Möglichkeit erhalten, auf dem Wege über eine entsprechende Regelung des Weltmarktes den Kapitalmarkt leistungsfähiger zu machen.
Der gemeinsame feste Wille der Reichsregierung und der Reichsbankleitung bietet die Gewähr dafür, daß die Reichsbank von der Erweiterung ihrer Bewegungs- und Betätigungssrei- heit nur unter gewissenhaftester Berücksichtigung der Währung Gebrauch machen wird.
Die vorbereitenden Schritte zur Ergänzung des Bankgesetzes sind bereits eingeleitet.
Als unerläßliche Voraussetzung einer erfolgreichen Durchsetzung dieser Pläne sieht es die Reichsregierung an, das Lohn- und Preisniveau in seinem Gesamtdurchschuitt zu erhalten. Das schließt jedoch eine Auflockerung des Lohn- und Preisgefüges in vereinzelten Fällen nicht aus.
Alle Maßnahmen sind auf der engen Schicksalsgemeinschaft zwischen Landwirtschaft und übriger Wirtschaft aufgebaut.
Die Reichsregierung hat mit den Wirtschaftsplänen ein Werk geschaffen, das alle Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Belebung auszunützen versucht. Sie ist sich bewußt, daß auch dieses Werk Menjchenwerk und nicht vollkommen sein kann. Vor allem ist sie der Ueberzeugung, daß das Werk ohne die tatkräftige Mit-