Amts- und An;«igeblatt für den Mberamtsbezirk Lalw. 89- Jahrgang.

Nr. 203 .

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Amtlich« Sekanntniachnngen

Bekanntmachung,

betr. Errichtung von Prüsungsstellen für Vermögens-Angelegenheiten.

Nach der Bundesratsverordnung, betreffend die gerichtliche Verwilligung von Zahlungsfristen vom 7. August 1914, kann von den Gerichten dem Schuldner für Forderungen jeder Art eine Zah­lungsfrist von längstens 3 Monaten, nötigenfalls gegen Sicherheitsleistung, erteilt werden, wenn die Lage desselben die Zahlungsfrist rechtfertigt und wenn die letztere andererseits dem Gläubiger nicht einen unverhältnismätzigen Nachteil bringt. Zuständig ist, wenn eine Klage schon anhängig ist, das Prozeßgericht, wenn eine Klage noch nicht er­hoben ist, das Amtsgericht, bei dem der Gläubiger seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, wenn ein Ur­teil schon ergangen ist, das Vollstreckungsgericht.

Um einen solchen Zahlungsausschub bei Gericht erwirken zu können, must der Schuldner die Behaup­tungen, aus die er den Antrag auf Stundung stützen will,, glaubhaft machen. Er muh also Zeugnisse, Gutachten und ähnl, beibringen, aus denen seine be­drängte Lage ersichtlich ist.

Um nun den Schuldner in den Stand zu setzen, sich ein solches Zeugnis zu verschaffen, sollen unter Billigung des K. Justizministeriums und des K. Muisteriums des Innern bei den K. Oberämtern je für den Oberamtsbezirk Prüfungsstellen errichtet werben, die den speziellen Zweck haben, den darum nachsuchenden Schuldnern solche Zeugnisse nach ge­wissenhafter Prüfung der in Betracht kommenden Verhältnisse, namentlich nach Prüfung der von ihnen vorzulegenden Geschäftsbücher, Bilanzen, Status­berechnungen u.s.w. auszustellen. Die Prüfungsstel­len sollen ihre Tätigkeit jedoch nicht aus die Aus­stellung solcher Zeugnisse beschränken, vielmehr ganz im agemeinen auf die außergerichtliche Lösung von durch den Krieg schwierig gewordenen Schuldver-

hältnissen hinwirken, etwa dadurch, dast sie falls auch der Gläubiger im Bezirk wohnt einen Ver­gleich zwischen Gläubiger und Schuldner in der Art anregen, dast der Schuldner sich zu Abschlagszah­lungen oder Sicherheitsleistung, der Gläubiger da­gegen zur Stundung der Forderung verpflichtet.

Die Tätigkeit der Prüsungsstellen ist unent­geltlich; die Mitglieder der Prüfungskommission verwalten ihr Amt als Ehrenamt und sind zur Per- schwiegenheit verpflichtet.

Eine solche Prüsungsstelle ist mit dem heutigen Tage auch bei dem K. Oberamt Calw errichtet wor­den. Die Mitglieder dieser Prüfungsstelle sind: Herr Kaufmann Eugen Dreist hier,

Herr Privatier Hermann Wagner hier, Herr Verw.-Aktuar Kober hier,

Herr Privatier Franz Schönten hier; als Stellvertreter sind vorgesehen:

Herr Privatier Robert Wagner hier.

Herr Privatier Traugott Schiler hier, Herr Gewerbevereinsvorstand Uhrmacher Zahn hier,

Herr Kaufmann Steudle sen. hier.

Die Sitzungen der Prüfungsstelle finden im hie­sigen Bezirksratssaal stakt.

Calw, 1. Sept. 1914.

K. Oberamt: Binder.

Wirtschaftlicher Kriegsausschuß bei der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.

Zur Bearbeitung aller der zahlreichen wirtschaftlichen Fragen, die der gegenwärtige Krieg veranlaßt, hat die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel einen wirtschaftlichen Kriegsausschuß gebildet. Dieser besteht unter dem Vorsitz des Vorstandes der Zentralstelle aus 6 Beamten der Zentralstelle und etwa 40 Vertretern der beteiligten Kreise und sonstigen sachkundigen Männern. Der Hauvtausschuß ist zur Beratung der allgemeinen und wichtigeren Fragen bestimmt, während zur Erledigung der Fragen, die auf den einzelnen Sonder­gebieten hervortreten, Sonderausschüsse gebildet sind, und zwar folgende sechs:

1. Sonderausschuß für die Fragen der Gewinnung von Rohstoffen und der Vermittlung von Aufträgen für das Gewerbe.

2. Sonderausschuß für Derkehrssragen und die Lebens­mittelversorgung.

3. Sonderausschuß für die sozialen Fragen, insbesondere auch für die Arbeitsvermittlung und sonstige Arbeitslosen­fürsorge, sowie für allgemeine Fragen der sozialen Ver­sicherung.

4. Sonderausschuß für Kreditwesen und Geldumlauf.

5. Sonderausschuß für Fragen der Ausrechterhaltung der Betriebe durch Vermittlung leitender Kräfte für diese und die Behandlung von Zurückstellungsgesuchen Wehrpflichtiger.

6. Sonderausschuß für die Beratung einzelner Handel- und Gewerbetreibender, soweit diese Beratung kaufmännisch technischer Art ist.

Jeder dieser Sonderausschüsse arbeitet unter dem Vorsitz eines der Beamten der Zentralstelle. Der Vorstand der Zentral­stelle wird nach Bedarf den Vorsitz auch in den Sonderaus­schüßen übernehmen. Don den Mitgliedern des Hauptaus­schusses gehört je ein entsprechender Teil dem einen oder andern der Sonderausschüsse an. Die Hinzuziehung weiterer sachverständiger Kräfte zu den Beratungen der Sonderaus­schüsse ist Vorbehalten.

Der wirtschaftliche Kriegsausschuß und die Sonder­ausschüße haben ihre Tätigkeit alsbald ausgenommen. Ein ersprießliches Wirken ist nur möglich, wenn jede Zersplitterung der Kräfte unterbleibt und wenn sich etwaige örtliche Einrich­tungen in die Gesamtorganisation eingliedern. Es wird daher ersucht, solche örtliche Einrichtungen nicht ins Leben zu rufen, ohne daß von Anfang an die Fühlung mit dem Landes­kriegsausschuß hergestellt worden wäre.

Sämtliche Angehörige von Gewerbe und Handel werden eingeladen, von der Einrichtung ausgiebigen Gebrauch zu machen. Die gewerblichen Vertretungen und Bereinigungen, sowie die Ortsbehörden werden ersucht, die Beteiligten aus die getroffene Einrichtung nachdrücklich hinzuweisen.

Zuschriften sind an die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel zu richten. Soweit dies nach dem Gegenstand der Anfrage möglich ist, ist die Benützung des Fernsprechers zu empfehlen.

Talw, den 15. Aug. 1914.

K. Oberamt: Reg.-Rat Binder.

SeiWiidr Wehr m beide» Seine» siegreich i»rr»che«d.

Sie Seftmz Mutmed? geselle».

(W.T.B.)

Erohes Hauptquartier. Die Armee des Generalobersten von Gluck hat den durch schwache französische Kräfte unternommenen Versuch des Flankenangriffs in der Gegend von Comoles durch ein Armeekorps zuriickgefchlagen. Die Armee des Generalobersten von Vülow hat die über­legene französische Armee bei St. Quentin vollstän­dig geschlagen, nachdem sie im Vormarsch ein eng­lisches Jnfanteriebataillon gefangen genommen hatte. Die Armee des Generalobersten von Hau­sen hat den Gegner auf die Aisne bei Rethel zu- riickgedrängt. Die Armee des Herzogs von Württemberg hatte bei Fortsetzung des Ueber- gangs über die Maas den Feind zunächst mit Vor­truppen Lberrannt, mußte aber beim Vorgehen star­ker feindlicher Kräfte teilweise wieder über die Maas Zurück. Die Armee hat aber die Maasübergänge wiedergewonnen und befindet sich im Vorgehen ge­gen Aisne. Das Fort les Aywaille hinter dieser Armee ist gefallen. Die Armee des Deutschen Kronprinzen fetzt den Vormarsch gegen und über die Maas fort» nachdem der Kommandant von Montmedy mit der ganzen Besatzung der Festung bei einem Ausfall gefangen genommen war» ist die Festung gefallen. Die Armeen des Kronprin­zen von Bayern und des Generalobersten von He eringen stehen noch in fortgesetztem Kampf in französisch Lothringen.

Ser Sic» im M» AemSlliWb.

Im Osten gegen Rußland ist der gemeldete Sieg der Armee des Generalobersten von Hinden- burg von weitaus größerer Bedeutung, als zuerst übersehen werden konnte, trotzdem neue feindliche Kräfte über Neidenburg eingriffen. ist die Nieder­lage des Feindes eine vollständige gewesen. Drei Armeekorps sind vernichtet, 6V VVV Gefangene, da­runter zwei kommandierende Generale, viele Ge­schütze und Feldzeichen sind in unsere Hände gefallen; die noch im nördlichen Ostpreußen stehenden russi­schen Truppen haben den Rückzug angetreten.

von Stein, Generalquartiermeister.

Die Führer der deutschen Westarmee.

Unter dem zielbewußten Oberkommando des Kaisers und der großzügigen, strategischen Leitung Moltkes sind jetzt in Frankreich nach den Veröffent­lichungen des Eeneralquartiermeisters 7 deutsche Armeen im Vormarsch. Ihre Führer vom äußer­sten rechten Flügel bei St. Quentin in Nordfrank­reich bis zum äußersten linken Flügel bei Belfort sind: Die Generalobersten v. Gluck, v Vülow und Frh r. v. Hausen, Herzog Albrecht von Württemberg, der deutsche Kronprinz, Kronprinz Rupprecht von Bayern und Generaloberst von Heertngen. Von ihnen waren bisher 5 Armeeinspekteure; der deutsche Kronprinz ist für den Eroßherzog von Baden, dem im Frieden die 5. Armeeinspektion übertragen war, eingetreten; Frhr. von Hausen ist sächsischer Kriegs­

minister und hatte keine Friedens-Armeeinspektion- Die 2 wetteren Armeeinspekteure, die Generalober­sten v. Eichhorn und v. Prittwitz und Eaffron sind in den bisherigen Schlachtenberichten noch nicht ge­nannt, letzterer steht wohl gegen Rußland.

Dom österreichisch-russischen Kriegsschauplätze.

Wien, 30. Aug. Der Korrespondent desNeu. Wien. Tagbl." im Hauptquartier meldet: Die große Schlacht ist heute am vierten Tage in vollem Gang und steht gut für uns. Die linken Flügelgruppen rücken gegen Ljublin und Zamocs langsam aber sicher vor, stoßen aber immer wieder auf den neu verschanzten Gegner und an Stelle von Frontal­angriffen sind zeitraubende Umgehungen notwendig. Drei Zügen des Infanterieregiments Nr. 72 gelang ein rascher Frontalangriff, bei dem zwei russische Hauptleute, sechs Subalternoffiziere und 470 Mann gefangen genommen wurden. Die Kräftegruppe zwischen Bug und Wieprz griff eine russische Divi­sion von drei Seiten mit Erfolg an, sodaß sie nur unter dem Schutz der Nacht entkam. Generalstabs­hauptmann Roßmann ist mit seinem Flugzeug ab- gestllrzt und getötet worden. Das Armeeverord- nüngsblatt veröffentlichte gerade heute eine Aus­zeichnung Rotzmanns für hervorragendes tapferes Verhalten vor dem Feind.