Stuttgart, 27. Aug. Gestern nachmittag wollte in der Schloßstraße bei dem Hauptbahnhof eine 20 Jahre alte ledige Arbeiterin aus einem Straßenbahnwagen der Linie 2 aussteigen, kam zu Fall und erlitt am Hinterkopfe eine Rißwunde. Nach Anlegung eines Notverbandes konnte sie sich nach Hause begeben.
Heilbronn, 27. Aug. Gestern abend kamen, von einem größeren Eisenbahntransport, der weiter ging, abgesondert, 25 Zivilgefangene aus Straßburg hier an; sie wurden im Amtsgerichtsgefängnis hier untergebracht. Es handelt sich um Leute teils guten und besseren Standes wie Priester, Anwälte, Fabrikanten usw., die am Sonntag vor drei Wochen — wohl weil sie vorher wegen entsprechender Umtriebe bekannt und notiert waren — festgenommen worden sind und sich seither in sogenannter „Schutz- Haft" befinden.
Urach, 27. Aug Am Wasserfall ist der Schriftsetzer Wilhelm Fr. Ereiner von Eerstetten, Oberamt Heidenheim, so unglücklich abgestürzt, daß er bald darauf tot war. Der Verstorbene stand hier in Arbeit und wollte sich in den nächsten Tagen als Kriegsfreiwilliger melden.
Weitere Nachrichten.
Der älteste Sohn des bayrischen Kronprinzen gestorben.
München, 27. Aug. Prinz Luitpold von Bayern, ältester Sohn des Kronprinzen Ruprecht ist heute in Berchtesgaden an Halsentzündung gestorben.
Zur Beachtung.
Es laufen bei der Heeresverwaltung von Zeit zu Zeit Anträge ein auf Erlaubnis zur Ueber- führung von Leichen gefallener Krieger in die Heimat. Die Erlaubnis kann leider zur Zeit nicht erteilt werden. Es liegt in der Natur der Kriegsverhältnisse, daß die Bahnen in jetziger Zeit gerade im Operationsgebiet durch Verwundeten-, Gefangenen- usw., voll in Anspruch genommen sind. Die Angehörigen gefallener Krieger werden im patriotischen Empfinden die Maßnahmen verstehen, wenn auch ihr Wunsch unerfüllbar ist.
Zu den mancherlei falschen Gerüchten, die gegenwärtig aufflackern und unnötige Besorgnis verbreiten, gehört auch die merkwürdigesBehauptung, daß Kriegsgefangene in Bergwerken verwendet werden sollten. Diese Absicht besieht nirgends. Im Gegenteil sind die Staatsbehörden im Reich und in Preußen und ebenso in den meisten anderen Bundesstaaten der Auffassung, daß im allgemeinen Kriegsgefangene nicht zu Arbeiten verwendet werden sollen, solange
für die praktische Beschäftigung einheimische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Presse und ihre Pflicht zum Schweigen.
Der „Zeitungs-Verlag" schreibt: Der russisch-japanische Krieg hat neben Neuerungen von rein militärischem Interesse eine Erscheinung gebracht, die sich in der gegenwärtigen schweren Zeit der Presse und dadurch der Allgemeinheit gegenüber besonders fühlbar macht: die Pflicht,'mitunter wohl xecht schwere Pflicht, zum Schweigen. Die Kriegsberichterstattung, wie sie bis dahin gehandhabt worden war, wurde von den Japanern direkt abgeschafft. Sie ließen dadurch ihre Gegner vollständig im Ungewissen, zur rechten Zeit und an der rechten Stelle waren sie da und brachten dem Gegner ihre vernichtenden Niederlagen bei. Diese auch von unserer Kriegsleitung angewandte Taktik schaltet die bedeutendsten technischen Errungenschaften unserer Zeit, denen nicht zum mindesten die Presse ihren enormen Aufschwung und ihre Alles verbindende Kraft verdankt, einfach aus: tausende von Gedanken, die der Draht oder die elektrischen Luftwellen von einem Pol zum andern tragen könnten, sie blieben ungesprochen und ungedruckt. Das Publikum, die Leser, sie stehen vor einer Tatsache, die in ihrer plötzlich eingetretenen Wirkung das bisher Gewohnte hinter eine hohe unübersteigliche Mauer zu stellen scheint. Spärlich und tropfenweise gibt der Nachrichtenapparat seine Meldungen den tausenden von lauschenden Ohren kund, tagelang nach den Ereignissen erst und dann noch in grausamer Kürze. Dieser Mangel an fortlaufenden Nachrichten gibt einen düsteren Rahmen um das gewaltige Ringen der Völker, das Europa bis ins tiefste erschüttert. Und doch muß dieser Zustand ertragen werden: nichts darf dem von allen Seiten lauernden und auf uns eindringenden Feind verraten werden, nichts über Art und Umfang der Aufstellung von Truppen, nichts von den weit- tragenden Plänen unserer Kriegsleitung, nichts, was ihm auch nur den geringsten Anhaltspunkt für Entschlüsse seinerseits geben könnte. Im völligen Nachrichtendunkel soll auf unsere wehrbereiten eisernen Kolonnen rennen und darin Tod und Vernichtung erleiden. Darum müssen wir uns auch darein fügen in dieses ungewohnte Schweigen: mögen darin die abertausend, die zu Hause zwar schweren Herzens solchen Nachrichten entgegenzittern, ihre opferwillige Gesinnung zum Ausdruck bringen. Möge sich das Schweigen verdichten zur Verneinung jeglichen egoistischen Gefühls, zu stummer Erwartung, festem Vertrauen, edler Selbstverleugnung.
Ein Mißbrauch.
Soviel wir hören, wird von Gesellschaften, von denen der Vorstand bezw. der Geschäftsführer'oder einer, bezw. einige Teilhaber zu den Fahnen gerufen sind, in einzelnen unter Berufung auf das Gesetz vom 4. August 1914 betr. den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen Zahlung verweigert. Dies mit Unrecht. Es unterliegt keinem Zweifel, daß das erwähnte Gesetz nur auf physische Personen Anwendung findet. Es kann also weder eine Aktiengesellschaft, noch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, noch eine Genossenschaft die Schutzrechte dieses Gesetzes deshalb beanspruchen, weil ihr Vorstand oder der Geschäftsführer der Land- oder Seemacht angehört. Dies trifft auch zu auf eine offene Handelsgesellschaft, sobald der Anspruch gegen die Firma als solche, d. h. gegen das Gesellschaftsvermögen gerichtet ist. Nur wenn ein Gläubiger die Solidarhaft geltend machen und die einzelnen Gesellschafter zusammen mit der Gesellschaft einklagen will, kann der einzelne Gesellschafter sich auf das Gesetz vom 4. August berufen. Dagegen wird eine Gesellschaft, deren Vorstand oder Geschäftsführer ihr durch den Krieg, entzogen ist, sich auf diese Tatsache berufen können, wenn es sich darum handelt, eine gerichtliche Zahlungsfrist auf Grund der Bekanntmachung vom 7. August 1914 zu erlangen, weil diese Bekanntmachung ohne Zweifel auch auf juristische Personen Anwendung findet, die sich zur Rechtfertigung ihrer augenblicklichen Lage wohl darauf beziehen können, daß ihr die Organe der Geschäftsführung entzogen sind.
Für die Schriftl. verantwortlich: I. V. l)r. P. Nadig. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdrucker,!
Evangelische Gottesdienste.
12. Sonntag nach Trinit., 30. August.
Vom Turm: 22. Predigtlied: 290.
9^/i Uhr: Vormilt.-Predigt. Stadtpfarrer Schmid.
1 Uhr: Christenlehre mit den Söhnen.
5 Uhr: Kriegsbetstunde, Dekan Roos.
Donnerstag, 3. September.
8 Uhr abends: Kriegsbetstunde, Dekan Roos.
Katholische Gottesdienste.
Sonntag, 30. August.
r/-8 Uhr: Frühmesse.
l Uhr: Predigt und Amt. ^
Das Opfer an diesem Tag ist für das Rote Kreuz bestimmt. >/,2 Uhr: Kriegsbetstunde.
Werktags hl. Messe um 8 Uhr mit Gebeten für Armee und Flotte.
Dienstag um 8 Uhr: Bittgottesdienst für die Papstwahl. Mittwoch abends 8 Uhr: Kriegsbetstunde.
Aufrnf!
In dem Gedanken, daß *
für die durch den Krieg in Not kommenden Frauen Darbietung von Arbeit und Verdienst
mindestens ebenso wünschenswert ist, wie Barunterstützung, so wird im alten Krankenhaus hiezu Gelegenheit geboten werden. Des Nähens kundige Frauen ausmarschierter Soldaten werden unter Anleitung hiesiger Damen aus neuen Stoffen oder getragenen Kleidern
hauptsächlich Kinderkleider verfertigen,
welche dann im Lauf des Winters an Bedürftige abgegeben werden.
Zu diesem Zweck bitten wir hiesige Geschäftsleute und Private herzlich durch
Abgabe von Stoffen, Resten und Nähartikeln, durch Ueberlaffung von getragenen Herren-, Frauen- und Kinderkleidern und Weißzeug
dieses Unternehmen zu fördern.
Die Gaben
wollen am Montag, Dienstag und Mittwoch nächster Woche, vormittag von 10—12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr im alten Krankenhaus, Zimmer Nr. 12, 1 Treppe, abgegeben werden.
Für jede Beisteuer wird zum voraus herzlich gedankt.
_ Zraucnvercin (F R)
Der Betrieb
M M Roms, den ZI. Allgnst
wieder ausgenommen.
Deinr.- Nacdl. ealw,
Zigarrenfabrik.
K. Forstamt Calmbach.
TaMnriiiden-
Holz-Vkrkauf.
Am Montag, den 31. August, vormittag 10'/, Ahr in Calmbach (Forstamtskanzlei), aus Staatswald Kälbling, Abt. Rollmiß, Calm- bächle und Echmiedsrain, 33 Rm. tannene Brennrinde.
Neuhengstett.
Kalb verkauft
1 KSlber- Kilh
mit dem 2. zweiten
Ludwig Talmon, Bauer.
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N. Heldmaier, Haaggaffe.
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von 15—17 Jahren, kann sofort eintreten.
P. Nonnenmann, Hirsau, „zum Waldhorn".
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Bauwerkmeister Alber Calw.
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Wohnung
samt Zubehör hat auf 1. Oktober oder später zu vermieten.
K. Hauser, Nonnengasse 146.
Zentralfeuer-
Revolver,
Kal. 7 und 9 mm sind wieder eingetroffen.
Friedrich Herzog.
an der Brücke.