Stuttgart, 27. Aug. Gestern nachmittag wollte in der Schloßstraße bei dem Hauptbahnhof eine 20 Jahre alte ledige Arbeiterin aus einem Straßen­bahnwagen der Linie 2 aussteigen, kam zu Fall und erlitt am Hinterkopfe eine Rißwunde. Nach Anlegung eines Notverbandes konnte sie sich nach Hause begeben.

Heilbronn, 27. Aug. Gestern abend kamen, von einem größeren Eisenbahntransport, der weiter ging, abgesondert, 25 Zivilgefangene aus Straßburg hier an; sie wurden im Amtsgerichtsgefängnis hier untergebracht. Es handelt sich um Leute teils guten und besseren Standes wie Priester, Anwälte, Fabrikanten usw., die am Sonntag vor drei Wochen wohl weil sie vorher wegen entsprechender Um­triebe bekannt und notiert waren festgenommen worden sind und sich seither in sogenannterSchutz- Haft" befinden.

Urach, 27. Aug Am Wasserfall ist der Schrift­setzer Wilhelm Fr. Ereiner von Eerstetten, Ober­amt Heidenheim, so unglücklich abgestürzt, daß er bald darauf tot war. Der Verstorbene stand hier in Arbeit und wollte sich in den nächsten Tagen als Kriegsfreiwilliger melden.

Weitere Nachrichten.

Der älteste Sohn des bayrischen Kronprinzen gestorben.

München, 27. Aug. Prinz Luitpold von Bayern, ältester Sohn des Kronprinzen Ruprecht ist heute in Berchtesgaden an Halsentzündung gestorben.

Zur Beachtung.

Es laufen bei der Heeresverwaltung von Zeit zu Zeit Anträge ein auf Erlaubnis zur Ueber- führung von Leichen gefallener Krieger in die Heimat. Die Erlaubnis kann leider zur Zeit nicht erteilt werden. Es liegt in der Natur der Kriegsverhält­nisse, daß die Bahnen in jetziger Zeit gerade im Operationsgebiet durch Verwundeten-, Ge­fangenen- usw., voll in Anspruch genommen sind. Die Angehörigen gefallener Krieger werden im patriotischen Empfinden die Maßnahmen verstehen, wenn auch ihr Wunsch unerfüllbar ist.

Zu den mancherlei falschen Gerüchten, die gegen­wärtig aufflackern und unnötige Besorgnis verbreiten, gehört auch die merkwürdigesBehauptung, daß Kriegs­gefangene in Bergwerken verwendet werden sollten. Diese Absicht besieht nirgends. Im Gegenteil sind die Staatsbehörden im Reich und in Preußen und ebenso in den meisten anderen Bundesstaaten der Auffassung, daß im allgemeinen Kriegsgefangene nicht zu Arbeiten verwendet werden sollen, solange

für die praktische Beschäftigung einheimische Arbeits­kräfte zur Verfügung stehen.

Die Presse und ihre Pflicht zum Schweigen.

DerZeitungs-Verlag" schreibt: Der russisch-japanische Krieg hat neben Neuerungen von rein militärischem Interesse eine Erscheinung ge­bracht, die sich in der gegenwärtigen schweren Zeit der Presse und dadurch der Allgemeinheit gegenüber besonders fühlbar macht: die Pflicht,'mitunter wohl xecht schwere Pflicht, zum Schweigen. Die Kriegs­berichterstattung, wie sie bis dahin gehandhabt wor­den war, wurde von den Japanern direkt abgeschafft. Sie ließen dadurch ihre Gegner vollständig im Unge­wissen, zur rechten Zeit und an der rechten Stelle waren sie da und brachten dem Gegner ihre vernich­tenden Niederlagen bei. Diese auch von unserer Kriegsleitung angewandte Taktik schaltet die bedeu­tendsten technischen Errungenschaften unserer Zeit, denen nicht zum mindesten die Presse ihren enormen Aufschwung und ihre Alles verbindende Kraft ver­dankt, einfach aus: tausende von Gedanken, die der Draht oder die elektrischen Luftwellen von einem Pol zum andern tragen könnten, sie blieben unge­sprochen und ungedruckt. Das Publikum, die Leser, sie stehen vor einer Tatsache, die in ihrer plötzlich ein­getretenen Wirkung das bisher Gewohnte hinter eine hohe unübersteigliche Mauer zu stellen scheint. Spär­lich und tropfenweise gibt der Nachrichtenapparat seine Meldungen den tausenden von lauschenden Ohren kund, tagelang nach den Ereignissen erst und dann noch in grausamer Kürze. Dieser Mangel an fortlaufenden Nachrichten gibt einen düsteren Rah­men um das gewaltige Ringen der Völker, das Europa bis ins tiefste erschüttert. Und doch muß die­ser Zustand ertragen werden: nichts darf dem von allen Seiten lauernden und auf uns eindringenden Feind verraten werden, nichts über Art und Umfang der Aufstellung von Truppen, nichts von den weit- tragenden Plänen unserer Kriegsleitung, nichts, was ihm auch nur den geringsten Anhaltspunkt für Ent­schlüsse seinerseits geben könnte. Im völligen Nach­richtendunkel soll auf unsere wehrbereiten eisernen Kolonnen rennen und darin Tod und Vernichtung erleiden. Darum müssen wir uns auch darein fügen in dieses ungewohnte Schweigen: mögen darin die abertausend, die zu Hause zwar schweren Herzens solchen Nachrichten entgegenzittern, ihre opferwillige Gesinnung zum Ausdruck bringen. Möge sich das Schweigen verdichten zur Verneinung jeglichen ego­istischen Gefühls, zu stummer Erwartung, festem Vertrauen, edler Selbstverleugnung.

Ein Mißbrauch.

Soviel wir hören, wird von Gesellschaften, von denen der Vorstand bezw. der Geschäftsführer'oder einer, bezw. einige Teilhaber zu den Fahnen gerufen sind, in einzelnen unter Berufung auf das Gesetz vom 4. August 1914 betr. den Schutz der infolge des Krie­ges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Per­sonen Zahlung verweigert. Dies mit Unrecht. Es un­terliegt keinem Zweifel, daß das erwähnte Gesetz nur auf physische Personen Anwendung findet. Es kann also weder eine Aktiengesellschaft, noch eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung, noch eine Genossen­schaft die Schutzrechte dieses Gesetzes deshalb bean­spruchen, weil ihr Vorstand oder der Geschäftsführer der Land- oder Seemacht angehört. Dies trifft auch zu auf eine offene Handelsgesellschaft, sobald der An­spruch gegen die Firma als solche, d. h. gegen das Gesellschaftsvermögen gerichtet ist. Nur wenn ein Gläubiger die Solidarhaft geltend machen und die einzelnen Gesellschafter zusammen mit der Gesellschaft einklagen will, kann der einzelne Gesellschafter sich auf das Gesetz vom 4. August berufen. Dagegen wird eine Gesellschaft, deren Vorstand oder Geschäftsführer ihr durch den Krieg, entzogen ist, sich auf diese Tatsache berufen können, wenn es sich darum handelt, eine gerichtliche Zahlungsfrist auf Grund der Bekannt­machung vom 7. August 1914 zu erlangen, weil diese Bekanntmachung ohne Zweifel auch auf juristische Personen Anwendung findet, die sich zur Rechtfer­tigung ihrer augenblicklichen Lage wohl darauf be­ziehen können, daß ihr die Organe der Geschäftsfüh­rung entzogen sind.

Für die Schriftl. verantwortlich: I. V. l)r. P. Nadig. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdrucker,!

Evangelische Gottesdienste.

12. Sonntag nach Trinit., 30. August.

Vom Turm: 22. Predigtlied: 290.

9^/i Uhr: Vormilt.-Predigt. Stadtpfarrer Schmid.

1 Uhr: Christenlehre mit den Söhnen.

5 Uhr: Kriegsbetstunde, Dekan Roos.

Donnerstag, 3. September.

8 Uhr abends: Kriegsbetstunde, Dekan Roos.

Katholische Gottesdienste.

Sonntag, 30. August.

r/-8 Uhr: Frühmesse.

l Uhr: Predigt und Amt. ^

Das Opfer an diesem Tag ist für das Rote Kreuz bestimmt. >/,2 Uhr: Kriegsbetstunde.

Werktags hl. Messe um 8 Uhr mit Gebeten für Armee und Flotte.

Dienstag um 8 Uhr: Bittgottesdienst für die Papstwahl. Mittwoch abends 8 Uhr: Kriegsbetstunde.

Aufrnf!

In dem Gedanken, daß *

für die durch den Krieg in Not kommenden Frauen Darbietung von Arbeit und Verdienst

mindestens ebenso wünschenswert ist, wie Barunterstützung, so wird im alten Krankenhaus hiezu Gelegenheit geboten werden. Des Nähens kundige Frauen ausmarschierter Sol­daten werden unter Anleitung hiesiger Damen aus neuen Stoffen oder getragenen Kleidern

hauptsächlich Kinderkleider verfertigen,

welche dann im Lauf des Winters an Bedürftige abgegeben werden.

Zu diesem Zweck bitten wir hiesige Geschäftsleute und Private herzlich durch

Abgabe von Stoffen, Resten und Nähartikeln, durch Ueberlaffung von getragenen Herren-, Frauen- und Kinderkleidern und Weißzeug

dieses Unternehmen zu fördern.

Die Gaben

wollen am Montag, Dienstag und Mittwoch nächster Woche, vormittag von 1012 Uhr und nachmittags von 35 Uhr im alten Krankenhaus, Zimmer Nr. 12, 1 Treppe, abgegeben werden.

Für jede Beisteuer wird zum voraus herzlich gedankt.

_ Zraucnvercin (F R)

Der Betrieb

M M Roms, den ZI. Allgnst

wieder ausgenommen.

Deinr.- Nacdl. ealw,

Zigarrenfabrik.

K. Forstamt Calmbach.

TaMnriiiden-

Holz-Vkrkauf.

Am Montag, den 31. August, vormittag 10'/, Ahr in Calm­bach (Forstamtskanzlei), aus Staats­wald Kälbling, Abt. Rollmiß, Calm- bächle und Echmiedsrain, 33 Rm. tannene Brennrinde.

Neuhengstett.

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Friedrich Herzog.

an der Brücke.