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Nr. 289

»te Bezirkssursorgeverbände neben Sen vom Arbeitsamt an­erkannten Wohlsahrtserwerbslosen in ihrer Statistik auch die sogenannten schwebenden Fälle und solche Unterstützungsempfän- ger als Wohliahrtserwerbslose zählt die auf Grund der Not­verordnung vom 14. Juni 1932 vom Arbeitsamt als Wohlsahrts­erwerbslose nicht anerkannt werden können Danach gelten als Wohliahrtserwerbslose nur Arbeitnehmer, die arbeitsfähig, ar­beitswillig und unfreiwillig arbeitslos sind das 60 Lebensjahr nicht überschritten haben und als Arbeitssuchende in dauernder Kontrolle des Arbeitsamtes stehen.

Ser Brrtteter des RelKsvrMrntra

Artikel S1 der Reichsverfassung lautet:

Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung zunächst durch den Reichskanzler vertreten. Dauert die Ver­hinderung voraussichtlich längere Zeit, so ist die Vertretung durch ein Reichsgesetz za regeln.

Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitigen Erledi­gung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl.

Man schreibt uns:

Es war bereits ein offenes Geheimnis geworden, daß wäh­rend der Verhandlungen nach dem Rücktritt von Papens die Tatsache eine große Rolle gespielt hat, daß den Reichspräsidenten sbei seinen Entscheidungen die Erwägung stark beeinflußte, daß er keinen Parteiführer zum Reichskanzler wünschte, weil unter Umständen diesem Reichskanzler die ganze Macht ohne weiteres in die Hände fallen kann. Der Reichspräsident, der : sich bei seinen Entschlüssen von höchstem Verantwortungsgesühl i leiten läßt, ha: selbstverständlich auch erwogen, was bei dem hohen Alter von Hindenburgs naheliegt, daß er einmal nicht in der Lage sein wird, seinen Posten bis zum Ablauf der sieben­jährigen Wahlperiode innezuhaben.

Dieser Fall hat sich in der an sich kurzen Geschichte der deut- ! scheu Republik schon einmal ereignet, als Reichspräsident Ebert starb. Damals ging das Amt des Reichspräsidenten zunächst aus den im Amt befindlichen Reichskanzler Luther über. Das Ka­binett regte damals ein Stellvertretungsgesetz an, in dem be- . stimmt wurde, daß bis zur Durchführung der Neuwahlen des > Reichspräsidenten der damalige Präsident des Reichsgerichts, Dr. Simons, die Stellvertretung führen soll. Das Gesetz wurde vom Reichstag auch angenommen, und Dr. Simons war stell­vertretender Reichspräsident, bis Hindenburg sein Amt antrat.

Man ist im Jahr? r925 genau nach den Vorschriften des Ar­tikels 51 der Reichsverfassung vorgegangen. In dem Augen­blick, da der Reichswehrminister von Schleicher Reichskanzler geworden ist, lagen ebenso Bedenken vor. daß der an die Stelle des Reichspräsidenten tretende Reichskanzler zugleich auch g«-näß Artikel 47 der Reichsverfassung den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reiches erhalten hätte.

And nun ergab sich die eigenartige Situation, daß die Na­tionalsozialisten einen Gesetzentwurf eingebracht haben, der die Stellvertretung des Reichspräsidenten nicht einer gesetzlichen Re­gelung von Fall zu Fall, wie dies der Artikel 51 der Reichs­verfassung regelt, unterziehen, sondern der dies Problem prinzi­piell lösen will. Im wesentlichen ist an eine gesetzgilche Regelung, entsprechend den Maßnahmen, die im Jahre 1925 getroffen wor­den find, gedacht. Der Artikel 51 wird also dahingehend geändert werden, daß die Vertretung des Reichspräsidenten durch die Verfassung selbst geregelt wird. Der Präsident des Reichsgerichts ist im Augenblick Bumke Sollte es also zu einer Vertretung des Reichspräsidenten kommen, so wird Bumke stellvertretender Reichspräsident. Unter dem Gesichtspunkt des Aufbaues der Verfassung betrachtet, ist dieser Regelung zuzustimmen: denn durch die ganze Verfassung geht der Gedanke, daß eine Ver­teilung der Macht zwischen dem Reichspräsidenten und dem Reichstag durchgesührt wird.

Srnser «amvs um die ManWuttismge

Gens, 8. Dez. Die Lonnerstagssitzung der Völkerbundsver- jammlung brachte eine dramatische Zuspitzung des Konfliktes, in dem der japanische Delegierter Matsuoka in einer sehr ent­schiedenen Erklärung gegen oie vorliegende Entschließung der spanstchen, irländischen, schwedischen und tschechoslowakischen De­legation protestierte. Die von Matsuoka bekämpfte Entschließung besagt im wesentlichen: Bei dem Streit zwischen den beiden Par­teien waren die Mittel friedlicher Regelung am 18 September 1931 nicht erschöpft. Die Beziehungen zwischen China und Ja­pan find diejenigen eines verschleierten Kriegszustandes Die von Japan seit dem 18. September 1931 unternommenen militä­rischen Operationen können nicht als Notwehrmnatznahmen be­trachtet werden. Ohne Kriegserklärung ist ein erheblicher Teil unbestreitbar chinesischen Gebietes gewaltsam von japanischen Truppen besetzt, von dem übrigen China getrennt und für un- «bhängig erklär» worden Das gegenwärtige Regime in der Mandschurei kann nicht als das Ergebnis einer spontanen und unbeeinflußlen Unabhängigkeitsbewegung betrachtet werden Es konnte nu'- dank der Anwesenheit japanischer Truppen sich durch­setzen. Sein? Anerkennung ist daher mit den bestehenden inter­nationalen Verpflichtungen nicht vereinbar.

Zu dieser Entschließung erklärte Matsuoka. sie enthalte eine einseitige Verurteilung Japans, sei unvereinbar mir dem Bericht des Untersuchungsausschusses und mit dem Geiste und den Auf­gaben des Völkerbundes. Die Urheber hätten sich die schwer»» Folgen, die er für den Völkerbund haben könne, nicht überlegt. Sollten die Urheber ihn nicht noch zurückziehen, so sord?"» »» sosortige Abstimmung damit Japan die wirkliche Auffassung d»» Völkerbund-, .rsrmmlung kennenlerne.

Ter Präsident der Veyammlung erklärte, die Bemerkung«» des japanischen Delegierten erforderten eine eingehende Pkii>»«z Inzwischen wurde die Aussprache, an der sich die Vertreter »«» Türkei, Mexikos und Polens beteiligten 'ortgefetzt.

Neues vom

Ein kommunistischer Schwarzsender entdeckt Berlin, 8. Dez. Der kommunistische Schwarzsender machte sich am Donnerstag gegen >4 Uhr wieder bemerkbar In Zusam­menarbeit mit Beamten der Post und Reichsrundfunkgesellschaft gelang es der politischen Polizei, den Schwarzsender in dem Hause Reinickendorfer Straße 100 in dem Augenblick festzustellen, als er von drei Leuten abmontiert und sortgeschafft werden sollte. Der Apparat ist beschlagnahmt.

j Abordnung der christlichen Gewerkschaften beim l ! Reichspräsidenten >

! Berlin. 8. Dez. Reichspräsident von Hindenburg empfing eine ! i Abordnung des Eesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften !

Deutschlands, bestehend aus den Herren Otte, Jmbusch, Baltrusch, ? > Kaiser, welche dem Reichspräsidenten über die Notlage in der j deutschen Arbeiterschaft berichteten und Maßnahmen zur Linie­rung der aufgetretenen Notstände vorschlugen. Der Reichspräsi­dent sagte eine alsbaldige und sorgfältige Prüfung der gemachte« Vorschläge zu.

Kreuzer »Köln" tritt seine Weltreise an Wilhelmshaven, 8. Dez. Der KreuzerKöln" trat die Aus­reise zu seiner einjährigen Fahrt um die Welt an. Bei der kurzen Abschiedsfeier an Bord des Kreuzers richtete der zweit« Bürgermeister der Patenstadt Köln eine Ansprache an die Offi­ziere und Mannschaften. Das Auslaufen des Kreuzers wurde von einer riesigen Menschenmenge bejubelt Die Besatzung des Schiffes ist 550 Mann stark. Unter den mitfahrenden Seekadetten befinden sich auch die Ueberlebenden des SchulschiffesNiobe".

Die englisch-französischen Schnldeuverhandlunge» s in Paris ^

London, 8. Dez Wie Reuter aus Paris meldet, besagt der' amerikanische Bericht, der nach Beendigung der heutigen eng­lisch-französischen Schuldenkonferenz veröffentlicht wurde, daß dir Minister, die ihre Handlungsfreiheit in der Schuldenfrage wah­ren würden, zugleich ihrer gemeinsamen Entschlossenheit Ausdruck geben, in dem Bestreben fortzufahren, durch internationale Zu­sammenarbeit die für eine Wiederbelebung der Weltwirtschaft geeigneten Maßnahmen zu erzielen. ^

Französische Sozialisten fordern Schuldendebatte und Moratoriumsverhandlungen

Alls Stadt und Land

Alteufteig, den 9. Dezember 1932.

Dem Silbernen Sonntag entgegen. Es geht dem Sil­bernen Sonntag entgegen. Seit altersher tragen die letzten beiden Sonntage vor dem Weihnachlsiest die Namen Silber­ner und Goldener Sonntag, vielleicht in Erinnerung an jene glücklichen Zeiten, da an diesen Tagen leichter als fönst die Silber- und Goldstücke aus dem Beutel rollten, um in freundliche Geschenke und Gaben für den Weihnachtstisch verwandelt zu werden. Vielleicht auch in einer gewissen sreu- Ligen Vorahnung an das Blitzen und Blinken des Lichter­baumes am Hl. Abend. Die Geschäftswelt erhofft sich trotz aller Not der Zeit, die sich sowohl in den Städten wie auch in den kleinen und kleinsten Geschäften der Märkte und Dör­fer auswirkt, am Silbernen und Goldenen Sonntag eine gewisse Belebung des Geschäftes, umsomehr, als die Ge-' schäftsleute heute aus diese Einnahmen besonders angewiesen sind. Die Geschäftswelt hat auch bereits alles für den Besuch der Weihnachtskunden hergerichtet und für alle Kreise sind Weihnachtsgaben in unendlicher Fülle zu finden. Nicht oer-' gessen sei auch der Mahnspruch: Kauft am Platze! Kauft rn< den einheimischen Geschäften und unterstützt damit das bo- denständige, heimische Gewerbe und Handwerk. Die Ge­schäftsleute selbst müssen im Interesse des Geschäftes dafür ^ sorgen, daß sie jede Möglichkeit ausnützen, um ihren Umsatz: zu erhöhen. Daß die Inserate in der Heimatzeitung, die in: jeder Familie und in jedem Hause von vorne bis hinten ge­lesen wird, einen besonderen Erfolg versprechen, braucht kaum erwähnt zu werden.

Paris, 8. Dez. Die sozialistische Kammerfraktion hat die For- j derung aufgestellt, die Debatte über die Schuldensrage in der ! Kammer bereits am Samstag stattfinden zu lassen, selbst wenn j Herriot zugunsten einer Verschiebung auf den Montag die Ver­trauensfrage stellen sollte. Ferner wurde von der Fraktion sine Entschließung angenommen, die von der Regierungen Verhand­lungen zu dem Zwecke verlangt, daß Frankreich ein Moratorium ähnlich wie Deutschland erhalte. Die Begründung sei in einer verminderten Zahlungsfähigkeit Frankreichs, hervorgerufen durch die Einstellung der Zahlungen, gegeben.

Das englische U-Boot kann nicht gehoben werden

London, 8. Dez. Die jeit neun Monaten unternommenen Her­zliche, bas in ver West-Bay gesunkene U-Boot M 2 zu heben, find endgültig gescheiten und werden wahrscheinlich nicht wieder ausgenommen werden. Es gelang, das in 40 Meter Tiefe lie­gende Wrack so weil zu heben, daß es sich nur noch wenige Me­ter von der Wasjeroberf'äche befand: aber dann sank es mit dem Bug abwärts und alle Versuche, es wieder ins Gleich­gewicht zu bringen blieben vergeblich. Die häufig wiederholten Bergungsveriuche waren durch schlechtes Wetter und starke Meeresströmungen behindert, die das Riedergehen von Tauchern ichwlerig und oft unmöglich machten 26 Tauche^ der britischen Marine find insgesamt mehr als 1500mal in die Diese gegangen, um die Hebung vorzubereiten. -

Zusammenstöße zwischen Kommunisten und der Polizei in Berlin

Berlin, 8. Dezember. Auf dem Wittenbergplatz im Westen der Stadt kam es Donnerstagabend zu einem Zu­sammenstoß zwischen Kommunisten und der Polizei, nach­dem ein kommunistischer Demonstrationszug an der Kaiser Wilhelm-Gedächtniskirche aufgelöst worden war.

21 Stennesleute zu Gefängnisstrafen verurteilt Zehdenick, 8. Dezember. 21 Stennesleute vom Arbeits­lager des Freiwilligen Arbeitsdienstes in Badtngen wurden wegen einer Schlägerei mit Schnittern zu drei bis neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt hatte Zuchhausstrafen von ein bis zehn Jahren beantragt.

Der 15. Dezember und die Lansanner Abkommen Paris, 8. Dezember. Reuter veröffentlicht eine ihm nach Abschluß der Pariser Schuldenbesprechungen gegebene Information, derzufolge die Abkommen von Lausanne unabhängig von den Ratenzahlungen am 15. Dezember in Kraft bleiben werden und lediglich in Frage gestellt wird, wenn sich eine befriedigende endgültige Regelung mit den Vereinigten Staaten nicht erzielen läßt.

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Ein Fahrtverbot. Die Kraftomnibusfahrten der Eebr. Klumpp in Varersbronn auf der Strecke FreudenstadtAlteufteigStuttgart, die sich recht gut ein­geführt halten, wurden nach einer Verfügung des Reichs­verkehrsministeriums vom 24. November verboten. Dieses Verbot hat offenbar den Zweck, die Konkurrenz der Eisenbahn auszuschalten.

Nagold, 9. Dezember. (Ein lebhafter Markt.) Der gestrige Krämer- und Viehmarkt war außer­ordentlich stark besucht. Dies gilt besonders vom Krämer­markt mit seinen vielen Verkaufsbuden. Es war hier ein so riesiger Betrieb wie selten einmal und konnte man durch die dichte Menschenmenge fast nicht durchkommen. War der Umsatz auch nicht dem großen Betrieb entsprechend, so war er doch für die meisten Krämer recht befriedigend. In den Ladengeschäften wirkte sich der große Verkehr nicht so sehr aus, wenn auch manche ein recht gutes Geschäft machten.

Psalzgrafenweiler, 8. Dezember. (Aus dem Eemeinderat.) Aus den Abteilungen Wolfsgrube, Kirchenweg, Birkenbrunne« und Zinsbachhalde des Gemeindewaldes standen 308 Festmeter Stammholz zum Verkauf. Das Holz wurde in einzelnen Lose« abgegeben. Das höchste Gebot beträgt 53 Prozent, das niederste 43 Prozent der Landesgrundpreise. Die Eemeindepflegerech- nung von 1931 ist abgeschlossen. Das Ergebnis ist zufrieden­stellend. Der Gemeinderat hat bei der Durchsicht keine Bemer­kungen gemacht. Den Einnahmen mit 166 095 Mark stehen 117 588 Marl Ausgaben gegenüber. Das Eeldvermögen hat um 3792 Mark zugenommen. Der allgemeine Baufonds beträgt am Schluß des Rechnungsjahres 15138 Mark. Die Ortsfürsorge­behörde behandelte verschiedene Fälle in geheimer Sitzung. Gegen den Zuzug einer Familie von Neu-Nuifra werden weitere Schritte unternommen. Der neue Holzhauereiakkord für den Winter 1932-33 erhielt die gemeinderätliche Genehmigung. Die Belohnung für das Schlagen von Stammholz ist gegenüber im Vorjahr um ca. 5 Prozent im Einvernehmen mit den Holzhauern zurückgesetzt worden. Die Belohnung für das Aufbereiten des Brennholzes beträgt 2,20 Mark für 1 Rm. wie im Vorjahr. Entlang den Hauptwegen im neuen Friedhof hat der Gemeinde­rat die Anlegung von Familiengräbern genehmigt. Nach der neuen Kraftfahrzeugordnung vom 10. 5. 1932 ist das Vorfahrts­recht der Kraftfahrzeuge neu geregelt worden. Seither hatte das auf einem Hauptverkehrsweg sich bewegende Kraftfahrzeug die Vorfahrt gegenüber dem aus einem Seitenweg kommende Fahr­zeug. Nach den neuen Bestimmungen hat das von rechts, kom­mende Fahrzeug, auch wenn es von einem Seitenweg in die Hauptstraße einmündet, die Vorfahrt, wenn die Hauptstraße nicht vom Eemeinderat als Hauptverkehrsweg bezeichnet wird. Obwohl die Hauptstraße durch den Ort hier eine Verkehrsstraße erster Ordnung wäre, beschließt der Eemeinderat, diese Straße nicht als Hauptverkehrsweg zu bezeichnen, da sonst bei jeder Einmündung eines Seitenwegs in die Hauptstraße besondere Schilder angebracht werden müßten, deren Anschaffungskosten der Gemeinde anheimfallen. Außerdem würden die Schilder das Ortsbild nicht verschönern. Es bleibt hier bei dem Rechts­zustand, daß alle von rechts kommenden Fahrzeuge die Vorfahrt haben. Der Kauf einer mit Tannen angesetzten Wiese im Vorderen Schornzhardt von Friedrich Kalmbach, Schreiner hier, wird genehmigt. Der Kaufpreis beträgt 325 Mark für 16 Ar 66 Quadratmeter. Den Akkord über das Schneebahnen hat der Gemeinderat anerkannt. Die Bezirksgruppe Freudenstadt des Wllrtt. Blindenvereins erhält einen Beitrag von 10 Mark zu einer Weihnachtsfeier für die Blinden des Bezirks. Die Eingabe des hiesigen Eemeinderats um Velassung des Landpost­boten für die Gemeinden Cresbach, Neu-Nuifra, Ober- und Unterwaldach und Vesperweiler wurde von der Oberpostdirek­tion nicht berücksichtigt. Die Verkraftung der Landpost für diese Orte wird von Horb aus auf 1. Februar 1933 durchgeführt. Der Frachtfuhrmann Fritz Epple ist ermächtigt worden, für die hiesige Gemeinde Güter von Altensteig hierher zu befördern. Das Unternehmen des Kraftfahrzcugbesitzers Schweizer von Lützenhardt zur Beförderung von Personen von hier nach Freu­denstadt und nach Lützenhardt wird vom Gemeinderat begrüßt und der Unterstützung der Einwohnerschaft empfohlen.

Freudenstadt, 8. Dez. (Aus dem Eemeinderat.) Doppelte Einwohner-, sechsfache Bürgersteuer. Das Ober­amt beanstandet den Beschluß des Eemeinderats vom 8. No», betreffend Erhebung der Bürgersteuer für 1932. Dieser Beschluß hätte vor dem 1. Oktober ds. Js. gefaßt werden müssen und ist daher nichtig. An seiner Stelle hat das Oberamt die Einwohner­steuer im doppelten Betrag des Landessatzes angeordnet. Ueber die Erhebung der Vürgersteuer für 1933 muß bis zum 10. Dezember Beschluß gefaßt werden, da die Vürgersteuer für das Rechnungsjahr 1933 mit dem 1. Januar 1933 wirksam wird. Das Oberamt Freudenstadt teilt zu dem Haushaltsplan 1931 mit, daß zu einer Schuldaufnahme für den restlichen Aufwand auf die Beschäftigung der Erwerbslosen, der sich von 70 000 Mark auf 45 000 Mark ermäßigt, die Genehmigung der Ministerial- abteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung nicht erteilt werden kann. Es bleibe also noch ein ungedeckter Abmangel