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Schwarzwälder TageszeitungAus den Tannen"

Nr. 196

zu 2 Jahren Zuchthaus wegen der Körperverletzung an dem Bru­der des Erschlagenen wegen Konsumption nicht in Frage. Er ver­neinte weiter die Argumentation, daß es sich um den Tatbestand ! des politischen Totschlages handle. Der zweite Verteidiger Rechts­anwalt Lowal führte u. a. aus, nach seiner Ansicht sei dem flüch­tigen Golombek die geistige Führerrolle der ganzen Aktion zuzu- schreiben. Die Angeklagten hätten im übrigen nur dem polni­schen Terror Einhalt gebieten wollen.

Die Angeklagten Eräuvner, Müller, Hovve und Lachmann machten sodann von dem Schlußwort Gebrauch.

Die Urteile im Potempaer-Prozeg Fünf Todesurteile

Beuthen, 22. Aug. Der Vorsitzende des Sondergerichts, Landgerichtsdirektor Himme, verkündete am Montag um 16.45 Uhr dasUrteilim Potempaer-Prozetz.

Das Urteil lautet gegen die Angeklagten Kottisch,

Müller. Wollnitza und Eriiupner wegen politi­schen Totschlags auf Todesstrafe, gegen Kottisch, Mül­ler und Eräupner wegen gefährlicher politischer Körperver­letzung außerdem auf zwei Jahre Zuchthaus, gegen Wollnitza wegen desselben Verbrechens auf ein Jahr Zucht­haus. Gegen den Angeklagten Lach mann wurde wegen Anstiftung zum Morde ebenfalls auf Todesstrafe und außerdem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt. Der Angeklagte Hoppe wurde wegen Beihilfe zu 2 Iah - ren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten Hadamik, Nowak und Czaja wurden freigefprochen.

Urteilsbegründung

In der verhältnismäßig kurzen Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Himme, daß man als das ein­zige Haupt der ganzen Aktion den Gastwirt Lachmann betrachten müsse, und daß die anderen Angeklagten, denen die Todesstrafe auferlegt wurde, als seine Opfer zu betrachten seien. Ohne wei­ter auf juristische Einzelheiten einzugehen, erklärte der Vor­sitzende, daß gar kein Zweifel darüber bestehe, daß bei der Tat der Angeklagten die Notverordnung vom 9. August 1932 in An­wendung zu bringen sei. Es sei somit erwiesen, daß die erste« vier Angeklagten sich des gemeinschaftlichen politischen Totschla­ges schuldig gemacht hätten, und daß Lachmann als Anstifter da­für in Frage kommen. Dafür könne nach dem Buchstaben des Ge­setzes nur die Todesstrafe in Betracht komme».

Nach dem Urteil Erregung in Beuthen

Eeuthen, 22. Aug. Während es bei der Urteilsverkündung und bei der Begründung des Urteils zu keinerlei Zwischenrufen oder sonstigen Störungen im Sitzungssaal kam. ereigneten sich gleich nach Schluß der Verhandlung erregte Szenen, die sich vom Ge­richtssaal aus bis auf die Straßen um das Eerichtsgebäude er­streckten..Demonstrierende Nationalsozialisten wurden von Schutz­polizei, re Stahlhelmen und mit Karabinern ausgerüstet, ver­drängt. Die Nationalsozialisten drohten mit Fäusten gegen das Gerichtsgebäude. Beim Verlassen des Gerichtssaales rief der Führer de- SA. von Schlesien. Oberleutnant a. D. Heines, Mit­glied des Reichstages:Das Urteil ist das Fanal zum deutsche« Aufbruch!" Die Demonstrationen dauern zur Stunde an. Der Kaiser Franz Joseph-Platz, der sich unmittelbar vor dem Gee- richtshaus ^findet, mußte von der Schutzpolizei geräumt wer­den. Die Neoenstraßen wurden abgeriegelt und die Demonstran­ten abgedrlngt.

In der Umgebung des Strafgerichtsgebäudes war gegen K Uhr die Ruhk wieder hersestellt. Die Polizei hat die Menschenan­sammlungen fast vollständig zerstreut. Durch Eingreifen des SA.- Führers von Schlesien, des Reichstagsabgeordneten Heines, kam unter die Nationalsozialisten wieder Ordnung. Zu Beginn der Zwischenfälle hatte Heines versucht, von der Veranda eines Lafe- Hauses eine Ansprache an die Nationalsozialisten zu halten, wurde aber daran gehindert. Auf Ersuchen der Nationalsoziali­sten hat der Landgerichtsvräsident angeordnet, daß im Strafge­richtsgebäude sich niemand an einem offenen Fenster zeigen darf.

Das Straßenbild in Beuthen um Mitternacht

Beuthen, 22. August. Das Straßenbild ist auch gegen Mit­ternacht noch ungewöhnlich belebt. Zu weiteren Zwischenfällen ist es im Laufe des abends nicht mehr gekommen und es scheint, daß weitere Zwischenfälle auch nicht mehr zu befürchten find. Die Nationalsozialisten haben im Laufe des Abends eine Ver­sammlung abgehalten, die offenbar einen Protest gegen das Urteil darstellt. Die Fensterscheiben im Gebäude desSozial­demokratischen Volksblatts" wurden eingeworfen. Das Straf­gerichtsgebäude ist noch immer von einem starken Schupoaufge- Lot besetzt. Polizeiposten mit Stahlhelm und Karabinern be­wachen besonders den Teil, in dem sich die zum Tode verurteilten Nationalsozialisten befinden.

Telegramm Hitlers

an die zum Tobe verurteilten Nationalsozialisten

München, 23. August. Die Pressestelle der NSDAP, teilt nachstehendes Telegramm an die in Beuthen verurteil­ten Nationalsozialisten mit:

Meine Kameraden. Angesichts dieses ungeheuerlich­sten Bluturteils fühle ich mich mit Euch in unbegrenzter Treue'verbunden. Eure Freiheit ist von diesem Augenblick an eine Frage unserer Ehre. Ter Kampf gegen eine Regie­rung, unter der dieses möglich war, unsere Pflicht, gez. Adolf Hitler."

Vorstellungen Röhms heim Reichskanzler?

Berlin, 23. August. Wie dieDeutsche Allgemeine Zeitung erfahren haben will, soll der Stabschef der SA., Hauptmann a. D. Rühm, als besonderer Abgesandter Hit­lers sich aus der Reise nach Berlin befinden, um wegen der Todesurteile gegen die fünf schlesischen Nationalsozialisten persönliche Vorstellungen bei Reichskanzler v. Papen zu erheben.

Die Rechtsabteilung der NSDAP, an Reichspräsident und Reichskanzler

München, 22. August. Der Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP-, Rechtsanwalt Dr. Frank II, hat an den Reichspräsi­denten von Hindenburg und an den Reichskanzler v. Papen ein Telegramm gesandt, in demvor der gesamten deutschen Öf­fentlichkeit Protest" gegen das unfaßbare Beuthener Schreckens­urteil erhoben und die unverzügliche Begnadigung der Verur­teilten erwartet wird. Am Schluß des Telegramms wird zum

Ausdruck gebracht, daß die unverzügliche Aufhebung der fünf l Todesurteilezur Sicherung und letztmoglichen Aufrechterhal- > tung des inneren Friedens eine Notwendigkeit" sei. j

Die ReNsleitlmg -er NSDW. !

zum Beuthener Urteil !

München, 22. August/ Zum Beuthener Urteil nimmt die Pressestelle der Reichsleitung der NSDAP, wie folgt Stellung:

Ein Schrei des Entsetzens und der Empörung geht durch das ganze nationale Deutschland. Fünf Todesurteile sind von dem Sondergericht einer sich national nennenden Regierung gefällt " worden in völliger Verkennung der die Angeklagten beherrschen­den Verzweiflung über das Versagen des staatlichen Apparates gegenüber dem organisierten marxistischen Mordterror, dem über 300 nationalsozialistische Freiheitskämpfer bereits zum Opfer gefallen sind. Diese fünf Todesurteile treiben jedem national und gerecht empfindenden Deutschen die Scham- und Zornesröte ins Gesicht.

Die Empörung über dieses unfaßbare Schreckensurteil wird dadurch noch gesteigert, daß zur gleichen Zeit ein anderes schlesi­sches Sondergericht der gleichen Reichsregierung gegen Reichs­bannerleute, die in unmenschlichster Weise vorsätzlich zwei SA.- Männer niedermetzelten und viele andere schwer verletzten, mit Höchststrafen von nur vier Zähren Zuchthaus bedachte. Das sind zweierlei Maß! Nationalsozialisten werden also von dem Sondergericht einernationalen Regierung" mit dem Tode be­straft, während der internationale Mordmarxismus mit kurz­fristigen Zuchthausstrafen davonkommen darf und der mensch­lichen Gesellschaft erhalten bleibt.

Diese beiden Urteile sind ein Schlag in das Gesicht des natio­nalen Deutschland. Millionen Deutscher erwarten von Herrn v. Papen als dem derzeitigen kommissarischen preußischen Mini­sterpräsidenten die sofortige Aufhebung des unerhörten Beu­thener Todesurteils, das unter keinen Umständen vollstreckt wer­den darf.

Es wird in Deutschland keine Ruhe mehr geben, bis dieses Beuthener Urteil aufgehoben ist. Mögen die verantwortlichen Staatsleiter den Ernst der Stunde erkennen, ehe es zu spät ist. ^ "^DerAngriff" zu den Beuthener Todesurteilen

Berlin, 22. August. Zu den Beuthener Todesurteilen schreibt derAngriff" vom morgigen u. a., diese Todesurteile seien das ungeheuerlichste und empörendste, was wir in der an Demüti­gungen, Unglaublichkeiten, politischen, moralischen und juristi­schen Perversitäten so reichen Zeit der vergangenen 14 Jahre in Deutschland erlebt hätten. Diese fünf Todesurteile werden den Anfangsstrich einer neuen Entwicklung in Deutschland abgeben. Wir fragen die Reichsregierung Papen, wir fragen den Herrn Reichspräsidenten: Sollen diese Urteile vollstreckt werden? Wird man in der Tat den Mut haben, die Köpfe dieser fünf jungen Männer auf den Block zu legen? Wird man wirklich hier ein Exempel statuieren, das in seinen Folgen und Auswirkungen so grauenvoll und unerträglich ist, daß man es zu dieser Stunde noch gar nicht auszudenken wagt? Nichts liegt uns ferner, als uns mit Gewalttaten zu identifizieren. Das aber erklären wir feierlich vor der Oeffentlichkeit des Landes und der ganzen Welt: Diese Urteile dürfen nicht vollstreckt werden! Diese Ur­teile sind ein Faustschlag in das Gesicht des nationalen Deutsch­land. 350 Kameraden haben wir in die Gräber gelegt. In den meisten Fällen, fanden wir keine Polizei und keinen Staats­anwalt, die dhr Gerechtigkeit Genüge taten. Verbittert und er­grimmt haben wir den roten Vluthetzern eine spätere legale Ver­geltung zugeschworen. Aus den Gräbern dieser Toten ist die braune Armee erstanden. 500 000 braune Soldaten stimmen den Ruf an, die Urteile von Beuthen dürfen nicht vollstreckt werden! Hier geht es nicht mehr um Taktik, hier geht es um die Frage eines Prinzips und um die Frage der Lebensfähigkeit des gesam­ten nationalen Deutschland. ^

Die Rechtsfolgen des Beuthener Urteils

Berlin, 23. August. Ein großer Teil der Presse stellt Betrachtungen über die Rechtsfolgen des Beuthener Son­dergerichtsurteils an. Im allgemeinen herrscht die Auf­fassung vor, daß das Ergebnis von Beuthen durch Gnaden­akt oder Wiederaufnahme des Verfahrens abgeändert wer­den könnte.

DieVossische Zeitung" führt zu dieser juristischen Frage u. a. folgendes aus: Das Urteil ist von einem Sonder­gericht gefällt worden; diese Gerichte sind nicht solche des Reiches, sondern des Landes. Deshalb ist für etwaige Ena- denerweise die Landesregierung zuständig. Gegen Entschei­dungen der Sondergerichte ist nach 8 17 kein Rechtsmittel zulässig. Es gibt also weder Berufung noch Revision. Je­doch ist Wiederaufnahme des Verfahrens vorgesehen, und eine Urteilsvollstreckung wird also nicht in Frage kommen, ehe über die Wiederaufnahme entschieden wird. Wird dem Anträge auf Wiederaufnahme stattgegeben, jo findet die Hauptverhandlung vor dem zuständigen ordentlichen Ge­richt, also nicht mehr vor einem Sondergericht statt.

Die Blätter zu den Todesurteilen in Beuthen

Berlin, 23. August. Die fünf Todesurteile des Sonder- erichts in Beuthen werden von der Presse aller Richtungen leb- aft kommentiert.

DerTag" beschäftigt sich mit der Frage der Möglichkeit, durch Enadenakt die Todesurteile rückgängig zu machen. Bei der Beurteilung des Beuthener Urteils falle psychologisch ins Gewicht, daß gleichzeitig das Urteil für Ohlau nur Zuchthaus­strafen vorsehe. Wenn auch für diese Mordtat die Bestimmungen der letzten Notverordnungen noch nicht in Betracht kämen, so werde die Masse den großen Unterschied des Strafmaßes nicht verstehen. Diese Erwägungen dürften nach Ansicht des Blattes bei den Beratungen des preußischen Staatsministeriums eine nicht unwesentliche Rolle spielen.

Der Kommentar desLokalanzeiger" bewegt sich in gleichen Eedankengängen. DieDeutsche Zeitung" vertritt die Auf­fassung, daß dem Buchstaben des Gesetzes in Leiden Fällen Ge­nüge geschehen sei; formaljuristisch sei gegen keines der Leiden Urteile etwas einzuwenden. Doch lieferten die Urteile von Ohlau und Beuthen den Beweis für die Unhaltbarkeit der Be­stimmungen, daß für Sondergerichte nur die Tatbestände allein maßgebend sein dürften. Die Tat, die die zum Tode verurteilten begangen hätten, solle keineswegs beschönigt werden; man ver­lange auch nicht zweierlei Recht. Doch fordere man eine gerechte Abwägung der inneren Beweggründe sowohl in Ohlau als in Potempa, die die Täter zu ihrem Handeln getrieben hätten. Die seelische Verfassung der Täter müsse berücksichtigt werden.

DieVossische Zeitung" meint, vielleicht könne man sich da­mit begnügen, mit dem harten Urteil eine Warnungstafel auf­zurichten und es unvollstreckt zu lassen. DerBörsenkurier" setzt sich in einem Leitartikel unter Hinweis auf die schwere psychologische Mitschuld aller an der schweren Tat von Potempa für eine Begnadigung ein.

/ DerVorwärts" schreibt, der Gedanke, daß fünf Menschen ihr Leben hergeben sollten, sei erschütternd, denn diese Fünf seien nicht die Schuldigsten. Milde gegenüber den Verurteilten von Beuthen bedeute die Pflicht zur Gnade gegenüber den Zuchthaus­opfern von Brieg.

Bis zu 4 Mre Zuchthaus im SHIautt Prozkß

Brieg, 22. Aug. Unter großem Andrang des Publikums wurde am Montag vormittag das Urteil wegen der blutigen Ohlauer Zusammenstöße vom 10. Juli verkündet. Von den Hauptangeklagten wurden wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Waffenmißbrauch und schwerem Aufruhr der Kreisleitex des Reichsbanners, Durnik, zu drei Jahren Zucht­haus und der Ortsgruppenführer Blech zu vier Jahren Zucht­haus verurteilt. Banin sen. erhielt wegen schweren Landfriedens­bruchs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zwei Iah« Zuchthaus. Der Gewerkschaftssekretär Strulik und der sozial­demokratische Stadtrat Manche wurden wegen einfachen Land- sriedensbruchs in Tateinheit mit Raufhandel verurteilt. Stru­lik erhielt anderthalb Jahre und Manche ein Jahr Gefängnis. Von den weiblichen Angeklagten erhielt Frau Kose wegen schwe­ren Landfriedensbruchs sechs Monate und Frau Morawe drei Monate Gefängnis.

Außer diesen Urteilen erhielten fünf der Angeklagte» j« anderthalb Jahre Gefängnis, die anderen 15 Angeklagten er­hielten Strafen zwischen drei Monaten und einem Jahr Ge- fängnis, 18 wurden freigesprochen.

In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende u. a. aus. daß es nicht möglich gewesen sei, die einzelnen Phasen der Zu­sammenstöße zu klären. Vor allen Dingen wäre es nicht mög­lich gewesen, die ruchlose Tat an dem SA.-Mann Konietzki auf­zuklären. Trotzdem genügte die Feststellung einzelner Vorgänge, um sie beim Strafmaß zu verwenden. Die Reichsbannerleute konnten sich nicht damit entschuldigen, daß sie durch die Na­tionalsozialisten provoziert worden wären. Die tiefere Ursache läge in der Spannung zwischen den beiden Parteien. Zwar müsse hervorgehoben werden, daß das Vorgehen der National­sozialisten auf der Oderstraße, wobei zwei Frauen durch Schüsse verletzt wurden, keine Notwehr, sondern eine illegale Handlung war, aber auch damit könnte sich das Reichsbanner nicht ent­schuldigen. Hätte das Gericht bei der Strafzumessung di« Terrornotverordnung vom 9. August angewandt, so wäre in alle» jenen Fällen, wo schwerer Landfriedensbruch erwiesen wurde, eine Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren in Anwendung ge­bracht worden. Zum Schluß betonte der Vorsitzende, daß di« Angeklagten mit viehischer R-' eit gehandelt hätten, so daß man Zweifel haben müsse, ob es. hier um Menschen mit Vernunft und Seele handle. In den Fällen, da die Aussagen der Be- und Entlastungszeugen im Widerspruch standen, habe das Gericht di« Aussagen der Entlastungszeugen zugunsten der Angeklagten un­terstellt.

LlnMagsrinberlislmg in Preußen auf 1«. August verlegt

Berlin, 22. Aug. Mit Rücksicht auf den am 31. August in Essen beginnenden Katholikentag hat auf Wunsch des Zen­trums der Präsident des preußischen Landtages, Kerrl, di« nächste Plenarsitzung des Landtages, die ursprünglich am 1. September stattfinden sollte, auf Dienstag, den 3V. Au­gust 13 Uhr einberufen. Die Tagesordnung ist unverändert geblieben.

Wie das NdVdZ. meldet, hat der Präsident des preußi­schen Landtages, Kerrl, jetzt dem Staatsgerichtshof sein« Erklärung zu der von den Sozialdemokraten verlangten einstweiligen Verfügung auf frühere Einberufung des Land­tages abgegeben. In parlamentarischen Kreisen meint man, daß durch die nun erfolgte Einberufung des Parlamente« der Erlaß einer solchen einstweiligen Verfügung für dies«« Mal sich erübrigt habe.

Der Aeltestenrat des preußischen Landtages, der vor Be­ginn der Vollsitzung am 30. August Zusammentritt, wird darüber entscheiden, wie lange der Sitzungsabschnitt dauern bezw. wann ein neuer Sitzungsabschnitt beginnen soll. Vor­läufig sind Vollsitzungen nur für den 3V. und 31. August geplant, da am 1. September die wichtigeren Veranstaltun­gen des Essener Katholikentages beginnen.

..Mbe" rrl»mseier lm Rundfunk

Berlin, 22. Aug. Die Veerdigunssfeier für die Toten der Niobe" wird heute Dienstag von 16 bis 17 Uhr von Kiel aus auf sämtliche deutschen Sender übertragen. Während der Feier spricht der Chef der Marineleitung. Admiral Dr. h. c. Raeder. Zum Zeichen der Trauer herrscht anschließend für sämtliche deut­schen Sender 5 Minuten Funkstille.

Endgültig 84 Tote d«rNiobe "geborgeu

Kiel, 22. Aug. Nach einer Mitteilung der Marine ist am Montag nochmals eine gründliche Durchsuchung des Schiss»- leibes derNiobe" vorgenommen worden. Es ist auch dab«i kein Toter mehr aufgefunden worden. Man mutz also an» «ehmen, daß von den 69 vermißten Befatzungsangehörig«» 35 ihr Grab in der Ostsee gefunden haben. Eine der gebor­genen Leichen die 31. konnte noch nicht identifiziert werden.

DieNiobe" zum Marinearsenal befördert

Kiel, 22. Aug. Alle Räume derNiobe" wurden im Lause der vergangenen Nacht genau besichtigt, wobei festgestellt wurde, daß das Schiff dicht hält. DieNiobe" wurde vom SchlepperCapella" aus der Heidendorfer Bucht nach dem Marinearsenal in Kiel übergeführt. Eine genaue Besichti­gung durch die Gerichtskommisson und durch eine Marine- schiffsuntersuchungskommission ist bereits vorgenommen worden.

Auf Einlabung Ver Marinestation öer Ostsee wurde am Mon­tag erstmalig der Presse von der Kaimauer aus eine Besichti­gung derNiobe" gestattet, die inzwischen von der Heikendorfer Bucht nach dem Marinearsenal in Kiel gebracht worden ist. Vor