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Schwarzwälder Tageszeitung „Aus den Tannen"
Nr. 196
zu 2 Jahren Zuchthaus wegen der Körperverletzung an dem Bruder des Erschlagenen wegen Konsumption nicht in Frage. Er verneinte weiter die Argumentation, daß es sich um den Tatbestand ! des politischen Totschlages handle. Der zweite Verteidiger Rechtsanwalt Lowal führte u. a. aus, nach seiner Ansicht sei dem flüchtigen Golombek die geistige Führerrolle der ganzen Aktion zuzu- schreiben. Die Angeklagten hätten im übrigen nur dem polnischen Terror Einhalt gebieten wollen.
Die Angeklagten Eräuvner, Müller, Hovve und Lachmann machten sodann von dem Schlußwort Gebrauch.
Die Urteile im Potempaer-Prozeg Fünf Todesurteile
Beuthen, 22. Aug. Der Vorsitzende des Sondergerichts, Landgerichtsdirektor Himme, verkündete am Montag um 16.45 Uhr dasUrteilim Potempaer-Prozetz.
Das Urteil lautet gegen die Angeklagten Kottisch,
Müller. Wollnitza und Eriiupner wegen politischen Totschlags auf Todesstrafe, gegen Kottisch, Müller und Eräupner wegen gefährlicher politischer Körperverletzung außerdem auf zwei Jahre Zuchthaus, gegen Wollnitza wegen desselben Verbrechens auf ein Jahr Zuchthaus. Gegen den Angeklagten Lach mann wurde wegen Anstiftung zum Morde ebenfalls auf Todesstrafe und außerdem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt. Der Angeklagte Hoppe wurde wegen Beihilfe zu 2 Iah - ren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten Hadamik, Nowak und Czaja wurden freigefprochen.
Urteilsbegründung
In der verhältnismäßig kurzen Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Himme, daß man als das einzige Haupt der ganzen Aktion den Gastwirt Lachmann betrachten müsse, und daß die anderen Angeklagten, denen die Todesstrafe auferlegt wurde, als seine Opfer zu betrachten seien. Ohne weiter auf juristische Einzelheiten einzugehen, erklärte der Vorsitzende, daß gar kein Zweifel darüber bestehe, daß bei der Tat der Angeklagten die Notverordnung vom 9. August 1932 in Anwendung zu bringen sei. Es sei somit erwiesen, daß die erste« vier Angeklagten sich des gemeinschaftlichen politischen Totschlages schuldig gemacht hätten, und daß Lachmann als Anstifter dafür in Frage kommen. Dafür könne nach dem Buchstaben des Gesetzes nur die Todesstrafe in Betracht komme».
Nach dem Urteil — Erregung in Beuthen
Eeuthen, 22. Aug. Während es bei der Urteilsverkündung und bei der Begründung des Urteils zu keinerlei Zwischenrufen oder sonstigen Störungen im Sitzungssaal kam. ereigneten sich gleich nach Schluß der Verhandlung erregte Szenen, die sich vom Gerichtssaal aus bis auf die Straßen um das Eerichtsgebäude erstreckten..Demonstrierende Nationalsozialisten wurden von Schutzpolizei, re Stahlhelmen und mit Karabinern ausgerüstet, verdrängt. Die Nationalsozialisten drohten mit Fäusten gegen das Gerichtsgebäude. Beim Verlassen des Gerichtssaales rief der Führer de- SA. von Schlesien. Oberleutnant a. D. Heines, Mitglied des Reichstages: „Das Urteil ist das Fanal zum deutsche« Aufbruch!" Die Demonstrationen dauern zur Stunde an. Der Kaiser Franz Joseph-Platz, der sich unmittelbar vor dem Gee- richtshaus ^findet, mußte von der Schutzpolizei geräumt werden. Die Neoenstraßen wurden abgeriegelt und die Demonstranten abgedrlngt.
In der Umgebung des Strafgerichtsgebäudes war gegen K Uhr die Ruhk wieder hersestellt. Die Polizei hat die Menschenansammlungen fast vollständig zerstreut. Durch Eingreifen des SA.- Führers von Schlesien, des Reichstagsabgeordneten Heines, kam unter die Nationalsozialisten wieder Ordnung. Zu Beginn der Zwischenfälle hatte Heines versucht, von der Veranda eines Lafe- Hauses eine Ansprache an die Nationalsozialisten zu halten, wurde aber daran gehindert. Auf Ersuchen der Nationalsozialisten hat der Landgerichtsvräsident angeordnet, daß im Strafgerichtsgebäude sich niemand an einem offenen Fenster zeigen darf.
Das Straßenbild in Beuthen um Mitternacht
Beuthen, 22. August. Das Straßenbild ist auch gegen Mitternacht noch ungewöhnlich belebt. Zu weiteren Zwischenfällen ist es im Laufe des abends nicht mehr gekommen und es scheint, daß weitere Zwischenfälle auch nicht mehr zu befürchten find. Die Nationalsozialisten haben im Laufe des Abends eine Versammlung abgehalten, die offenbar einen Protest gegen das Urteil darstellt. Die Fensterscheiben im Gebäude des „Sozialdemokratischen Volksblatts" wurden eingeworfen. Das Strafgerichtsgebäude ist noch immer von einem starken Schupoaufge- Lot besetzt. Polizeiposten mit Stahlhelm und Karabinern bewachen besonders den Teil, in dem sich die zum Tode verurteilten Nationalsozialisten befinden.
Telegramm Hitlers
an die zum Tobe verurteilten Nationalsozialisten
München, 23. August. Die Pressestelle der NSDAP, teilt nachstehendes Telegramm an die in Beuthen verurteilten Nationalsozialisten mit:
„Meine Kameraden. Angesichts dieses ungeheuerlichsten Bluturteils fühle ich mich mit Euch in unbegrenzter Treue'verbunden. Eure Freiheit ist von diesem Augenblick an eine Frage unserer Ehre. Ter Kampf gegen eine Regierung, unter der dieses möglich war, unsere Pflicht, gez. Adolf Hitler."
Vorstellungen Röhms heim Reichskanzler?
Berlin, 23. August. Wie die „Deutsche Allgemeine Zeitung erfahren haben will, soll der Stabschef der SA., Hauptmann a. D. Rühm, als besonderer Abgesandter Hitlers sich aus der Reise nach Berlin befinden, um wegen der Todesurteile gegen die fünf schlesischen Nationalsozialisten persönliche Vorstellungen bei Reichskanzler v. Papen zu erheben.
Die Rechtsabteilung der NSDAP, an Reichspräsident und Reichskanzler
München, 22. August. Der Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP-, Rechtsanwalt Dr. Frank II, hat an den Reichspräsidenten von Hindenburg und an den Reichskanzler v. Papen ein Telegramm gesandt, in dem „vor der gesamten deutschen Öffentlichkeit Protest" gegen das unfaßbare Beuthener Schreckensurteil erhoben und die unverzügliche Begnadigung der Verurteilten erwartet wird. Am Schluß des Telegramms wird zum
Ausdruck gebracht, daß die unverzügliche Aufhebung der fünf l Todesurteile „zur Sicherung und letztmoglichen Aufrechterhal- > tung des inneren Friedens eine Notwendigkeit" sei. j
Die ReNsleitlmg -er NSDW. !
zum Beuthener Urteil !
München, 22. August/ Zum Beuthener Urteil nimmt die Pressestelle der Reichsleitung der NSDAP, wie folgt Stellung:
Ein Schrei des Entsetzens und der Empörung geht durch das ganze nationale Deutschland. Fünf Todesurteile sind von dem Sondergericht einer sich national nennenden Regierung gefällt " worden in völliger Verkennung der die Angeklagten beherrschenden Verzweiflung über das Versagen des staatlichen Apparates gegenüber dem organisierten marxistischen Mordterror, dem über 300 nationalsozialistische Freiheitskämpfer bereits zum Opfer gefallen sind. Diese fünf Todesurteile treiben jedem national und gerecht empfindenden Deutschen die Scham- und Zornesröte ins Gesicht.
Die Empörung über dieses unfaßbare Schreckensurteil wird dadurch noch gesteigert, daß zur gleichen Zeit ein anderes schlesisches Sondergericht der gleichen Reichsregierung gegen Reichsbannerleute, die in unmenschlichster Weise vorsätzlich zwei SA.- Männer niedermetzelten und viele andere schwer verletzten, mit Höchststrafen von nur vier Zähren Zuchthaus bedachte. Das sind zweierlei Maß! Nationalsozialisten werden also von dem Sondergericht einer „nationalen Regierung" mit dem Tode bestraft, während der internationale Mordmarxismus mit kurzfristigen Zuchthausstrafen davonkommen darf und der menschlichen Gesellschaft erhalten bleibt.
Diese beiden Urteile sind ein Schlag in das Gesicht des nationalen Deutschland. Millionen Deutscher erwarten von Herrn v. Papen als dem derzeitigen kommissarischen preußischen Ministerpräsidenten die sofortige Aufhebung des unerhörten Beuthener Todesurteils, das unter keinen Umständen vollstreckt werden darf.
Es wird in Deutschland keine Ruhe mehr geben, bis dieses Beuthener Urteil aufgehoben ist. Mögen die verantwortlichen Staatsleiter den Ernst der Stunde erkennen, ehe es zu spät ist. ^ "^Der „Angriff" zu den Beuthener Todesurteilen
Berlin, 22. August. Zu den Beuthener Todesurteilen schreibt der „Angriff" vom morgigen u. a., diese Todesurteile seien das ungeheuerlichste und empörendste, was wir in der an Demütigungen, Unglaublichkeiten, politischen, moralischen und juristischen Perversitäten so reichen Zeit der vergangenen 14 Jahre in Deutschland erlebt hätten. Diese fünf Todesurteile werden den Anfangsstrich einer neuen Entwicklung in Deutschland abgeben. Wir fragen die Reichsregierung Papen, wir fragen den Herrn Reichspräsidenten: Sollen diese Urteile vollstreckt werden? Wird man in der Tat den Mut haben, die Köpfe dieser fünf jungen Männer auf den Block zu legen? Wird man wirklich hier ein Exempel statuieren, das in seinen Folgen und Auswirkungen so grauenvoll und unerträglich ist, daß man es zu dieser Stunde noch gar nicht auszudenken wagt? Nichts liegt uns ferner, als uns mit Gewalttaten zu identifizieren. Das aber erklären wir feierlich vor der Oeffentlichkeit des Landes und der ganzen Welt: Diese Urteile dürfen nicht vollstreckt werden! Diese Urteile sind ein Faustschlag in das Gesicht des nationalen Deutschland. 350 Kameraden haben wir in die Gräber gelegt. In den meisten Fällen, fanden wir keine Polizei und keinen Staatsanwalt, die dhr Gerechtigkeit Genüge taten. Verbittert und ergrimmt haben wir den roten Vluthetzern eine spätere legale Vergeltung zugeschworen. Aus den Gräbern dieser Toten ist die braune Armee erstanden. 500 000 braune Soldaten stimmen den Ruf an, die Urteile von Beuthen dürfen nicht vollstreckt werden! Hier geht es nicht mehr um Taktik, hier geht es um die Frage eines Prinzips und um die Frage der Lebensfähigkeit des gesamten nationalen Deutschland. ^
Die Rechtsfolgen des Beuthener Urteils
Berlin, 23. August. Ein großer Teil der Presse stellt Betrachtungen über die Rechtsfolgen des Beuthener Sondergerichtsurteils an. Im allgemeinen herrscht die Auffassung vor, daß das Ergebnis von Beuthen durch Gnadenakt oder Wiederaufnahme des Verfahrens abgeändert werden könnte.
Die „Vossische Zeitung" führt zu dieser juristischen Frage u. a. folgendes aus: Das Urteil ist von einem Sondergericht gefällt worden; diese Gerichte sind nicht solche des Reiches, sondern des Landes. Deshalb ist für etwaige Ena- denerweise die Landesregierung zuständig. Gegen Entscheidungen der Sondergerichte ist nach 8 17 kein Rechtsmittel zulässig. Es gibt also weder Berufung noch Revision. Jedoch ist Wiederaufnahme des Verfahrens vorgesehen, und eine Urteilsvollstreckung wird also nicht in Frage kommen, ehe über die Wiederaufnahme entschieden wird. Wird dem Anträge auf Wiederaufnahme stattgegeben, jo findet die Hauptverhandlung vor dem zuständigen ordentlichen Gericht, also nicht mehr vor einem Sondergericht statt.
Die Blätter zu den Todesurteilen in Beuthen
Berlin, 23. August. Die fünf Todesurteile des Sonder- erichts in Beuthen werden von der Presse aller Richtungen leb- aft kommentiert.
Der „Tag" beschäftigt sich mit der Frage der Möglichkeit, durch Enadenakt die Todesurteile rückgängig zu machen. Bei der Beurteilung des Beuthener Urteils falle psychologisch ins Gewicht, daß gleichzeitig das Urteil für Ohlau nur Zuchthausstrafen vorsehe. Wenn auch für diese Mordtat die Bestimmungen der letzten Notverordnungen noch nicht in Betracht kämen, so werde die Masse den großen Unterschied des Strafmaßes nicht verstehen. Diese Erwägungen dürften nach Ansicht des Blattes bei den Beratungen des preußischen Staatsministeriums eine nicht unwesentliche Rolle spielen.
Der Kommentar des „Lokalanzeiger" bewegt sich in gleichen Eedankengängen. — Die „Deutsche Zeitung" vertritt die Auffassung, daß dem Buchstaben des Gesetzes in Leiden Fällen Genüge geschehen sei; formaljuristisch sei gegen keines der Leiden Urteile etwas einzuwenden. Doch lieferten die Urteile von Ohlau und Beuthen den Beweis für die Unhaltbarkeit der Bestimmungen, daß für Sondergerichte nur die Tatbestände allein maßgebend sein dürften. Die Tat, die die zum Tode verurteilten begangen hätten, solle keineswegs beschönigt werden; man verlange auch nicht zweierlei Recht. Doch fordere man eine gerechte Abwägung der inneren Beweggründe sowohl in Ohlau als in Potempa, die die Täter zu ihrem Handeln getrieben hätten. Die seelische Verfassung der Täter müsse berücksichtigt werden.
Die „Vossische Zeitung" meint, vielleicht könne man sich damit begnügen, mit dem harten Urteil eine Warnungstafel aufzurichten und es unvollstreckt zu lassen. — Der „Börsenkurier" setzt sich in einem Leitartikel unter Hinweis auf die schwere psychologische Mitschuld aller an der schweren Tat von Potempa für eine Begnadigung ein.
/ Der „Vorwärts" schreibt, der Gedanke, daß fünf Menschen ihr Leben hergeben sollten, sei erschütternd, denn diese Fünf seien nicht die Schuldigsten. Milde gegenüber den Verurteilten von Beuthen bedeute die Pflicht zur Gnade gegenüber den Zuchthausopfern von Brieg.
Bis zu 4 Mre Zuchthaus im SHIautt Prozkß
Brieg, 22. Aug. Unter großem Andrang des Publikums wurde am Montag vormittag das Urteil wegen der blutigen Ohlauer Zusammenstöße vom 10. Juli verkündet. Von den Hauptangeklagten wurden wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Waffenmißbrauch und schwerem Aufruhr der Kreisleitex des Reichsbanners, Durnik, zu drei Jahren Zuchthaus und der Ortsgruppenführer Blech zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Banin sen. erhielt wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zwei Iah« Zuchthaus. Der Gewerkschaftssekretär Strulik und der sozialdemokratische Stadtrat Manche wurden wegen einfachen Land- sriedensbruchs in Tateinheit mit Raufhandel verurteilt. Strulik erhielt anderthalb Jahre und Manche ein Jahr Gefängnis. Von den weiblichen Angeklagten erhielt Frau Kose wegen schweren Landfriedensbruchs sechs Monate und Frau Morawe drei Monate Gefängnis.
Außer diesen Urteilen erhielten fünf der Angeklagte» j« anderthalb Jahre Gefängnis, die anderen 15 Angeklagten erhielten Strafen zwischen drei Monaten und einem Jahr Ge- fängnis, 18 wurden freigesprochen.
In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende u. a. aus. daß es nicht möglich gewesen sei, die einzelnen Phasen der Zusammenstöße zu klären. Vor allen Dingen wäre es nicht möglich gewesen, die ruchlose Tat an dem SA.-Mann Konietzki aufzuklären. Trotzdem genügte die Feststellung einzelner Vorgänge, um sie beim Strafmaß zu verwenden. Die Reichsbannerleute konnten sich nicht damit entschuldigen, daß sie durch die Nationalsozialisten provoziert worden wären. Die tiefere Ursache läge in der Spannung zwischen den beiden Parteien. Zwar müsse hervorgehoben werden, daß das Vorgehen der Nationalsozialisten auf der Oderstraße, wobei zwei Frauen durch Schüsse verletzt wurden, keine Notwehr, sondern eine illegale Handlung war, aber auch damit könnte sich das Reichsbanner nicht entschuldigen. Hätte das Gericht bei der Strafzumessung di« Terrornotverordnung vom 9. August angewandt, so wäre in alle» jenen Fällen, wo schwerer Landfriedensbruch erwiesen wurde, eine Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren in Anwendung gebracht worden. Zum Schluß betonte der Vorsitzende, daß di« Angeklagten mit viehischer R-' eit gehandelt hätten, so daß man Zweifel haben müsse, ob es sü. hier um Menschen mit Vernunft und Seele handle. In den Fällen, da die Aussagen der Be- und Entlastungszeugen im Widerspruch standen, habe das Gericht di« Aussagen der Entlastungszeugen zugunsten der Angeklagten unterstellt.
LlnMagsrinberlislmg in Preußen auf 1«. August verlegt
Berlin, 22. Aug. Mit Rücksicht auf den am 31. August in Essen beginnenden Katholikentag hat auf Wunsch des Zentrums der Präsident des preußischen Landtages, Kerrl, di« nächste Plenarsitzung des Landtages, die ursprünglich am 1. September stattfinden sollte, auf Dienstag, den 3V. August 13 Uhr einberufen. Die Tagesordnung ist unverändert geblieben.
Wie das NdVdZ. meldet, hat der Präsident des preußischen Landtages, Kerrl, jetzt dem Staatsgerichtshof sein« Erklärung zu der von den Sozialdemokraten verlangten einstweiligen Verfügung auf frühere Einberufung des Landtages abgegeben. In parlamentarischen Kreisen meint man, daß durch die nun erfolgte Einberufung des Parlamente« der Erlaß einer solchen einstweiligen Verfügung für dies«« Mal sich erübrigt habe.
Der Aeltestenrat des preußischen Landtages, der vor Beginn der Vollsitzung am 30. August Zusammentritt, wird darüber entscheiden, wie lange der Sitzungsabschnitt dauern bezw. wann ein neuer Sitzungsabschnitt beginnen soll. Vorläufig sind Vollsitzungen nur für den 3V. und 31. August geplant, da am 1. September die wichtigeren Veranstaltungen des Essener Katholikentages beginnen.
..Mbe" rrl»mseier lm Rundfunk
Berlin, 22. Aug. Die Veerdigunssfeier für die Toten der „Niobe" wird heute Dienstag von 16 bis 17 Uhr von Kiel aus auf sämtliche deutschen Sender übertragen. Während der Feier spricht der Chef der Marineleitung. Admiral Dr. h. c. Raeder. Zum Zeichen der Trauer herrscht anschließend für sämtliche deutschen Sender 5 Minuten Funkstille.
Endgültig 84 Tote d«r „Niobe "geborgeu
Kiel, 22. Aug. Nach einer Mitteilung der Marine ist am Montag nochmals eine gründliche Durchsuchung des Schiss»- leibes der „Niobe" vorgenommen worden. Es ist auch dab«i kein Toter mehr aufgefunden worden. Man mutz also an» «ehmen, daß von den 69 vermißten Befatzungsangehörig«» 35 ihr Grab in der Ostsee gefunden haben. Eine der geborgenen Leichen — die 31. — konnte noch nicht identifiziert werden.
Die „Niobe" zum Marinearsenal befördert
Kiel, 22. Aug. Alle Räume der „Niobe" wurden im Lause der vergangenen Nacht genau besichtigt, wobei festgestellt wurde, daß das Schiff dicht hält. Die „Niobe" wurde vom Schlepper „Capella" aus der Heidendorfer Bucht nach dem Marinearsenal in Kiel übergeführt. Eine genaue Besichtigung durch die Gerichtskommisson und durch eine Marine- schiffsuntersuchungskommission ist bereits vorgenommen worden.
Auf Einlabung Ver Marinestation öer Ostsee wurde am Montag erstmalig der Presse von der Kaimauer aus eine Besichtigung der „Niobe" gestattet, die inzwischen von der Heikendorfer Bucht nach dem Marinearsenal in Kiel gebracht worden ist. Vor