Mit» 4

Nr. 800

Amtsgericht Nagold.

SkriWW lur Jahr 1933 .

1 . Die Verhandlungen in bürge>lichsn Rechtssachen werden am Dienstag obaeh tttcn, die Sitzungen des Amtsgerichts in Eirassachen am Donnerstag:

2. Als Gerichtstag, an welchem mündliche Anfragen und Gesuche bei dem Richter vorgetragen, sonüe Anträge und Gesuche, insbekondeie auch Klagen zu Protokoll des Urkunds- beomien der Geschäftsstelle angebracht werden können, ist der Samstag Vormittag bestimmt,- an anderen Wochentagen können nur d>ingliche mündliche Anfragen, Anträge und Ge­suche entgegengenommen weiden;

3. Als Sprech- und Schltchtungstag des Friedens­richters ist ebenfalls der Samstag Vormittag bestimmt, f Aus diese Gelegenheit, Rechtsstreiligk iten ohne Prozeß zu er­ledigen, wird ausdrücklich hingew esen;

4. Der Gerichtstag in Altensieig wird am ersten; Montag des Monats je nachmittags 2 Uhr abgehalten, im August fällt er aus;

5. Der Gerichtsvollzieher in Nagold ist regelmäßig am Samstag Vormittag aus seinem Geschäftszimmer im Amts­gerichtsgebäude aNfUtreffen.

Altensteig-Stadt

Die Anforderung über die

welche Heuer erstmals erhoben wird, sind den Steuerpflichtigen ! zugestellt worden. Steuerpflichtig sind alle am lO. Oktober z 1931 im Gemeindeveziik wohnenden, über 20 Jahre alten ; und selbständig aus eigene R chnung lebend n Pe sonen. Hie- ^ runter fallen auch Haussöhne und Haustöchter, die im Haus­halt oder Geschäjtsbetrieb nne Arbeitskraft ersetzen sowie Haus­angestellte und Gewerbegeh lfen. Die Steuer wird in Höhe des Londessatzes (also ohne Zuschlag) erho' en; sie richtet sich nach dem Einkommen von 1930 und beträgt bei einem Einkom­men bis 4500 RM: 6 RM, 4500 6000 RM: 9 RM., 6000 8000 RM. : 12 RM , 8000 > 2000 RM. : 18 RN. usw., fiir Ehefrauen die Hälste. Die Steuer wird auf zwei Arten erhoben und zwar:

I. bei Lohn- u. Gehaltsempfängern durch Lohnabzug. Die Höhe der Steuer geht aus dem E nlrag auf Seite

4 der Lohn-Steuerkarte 1932 hervor. Sie wird fällig bei Wvch> nb hnen ps.mgern je mit einem Viertel am 10. und 24. Janu r und am 10. und 24. April 1932, bei Lohn- und Geh iltszahlung für e nm Zeitraum von mehr als einer Woche M't je der Hälste am >0. Januar und 10. April 1932. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der auf die Fälligkeit folg nden Lohnzahlung den zu entrichtenden Teil elrag der Bürgersteuer vom Arbeits­lohn einzubeh >lt n und binnen einer Woche an d°e Etadt- pflege abzufohren. Dabei empfieblt sich, der Stadtpfleqe jeweils die N»men der Steuerpfl chbg n und die Höhe der eindeholtencn einz lnen Beiläge mitzuteilen, damit diese in d> r Lage ist, die bezahlte Steuer auch für den einzelnen Steuerpflicht gen zu buchen. Die Arbeügeber hasten für die einzubebaltenden Beträge der Stadtge- mnnde gegenüber. Jeder Arbeitmhmer muß seine

5 euerkmte dem Atb älg ber ablief rn;

II. b i sonstigen Steuerpflichtigen durch besonderen Be­scheid. Bei diesen wiro die Steuer je hilftg am 10. Dezember 193l und 10. Februar 1932 fällig. Die erste Hälfte ist also bereits zur Zahlung verfallen.

Befreit sind u. a. diejenig n Personen, welche am Fällig­keitstag Arbeitslosen- oder Kris nm t. rstätzuug beziehen und zwar von dem an diesem Tag iäiligen Teilbetrag, ferner Sozial­rentnern it einem gesamten Jahreseinkommen von unter 900RM ^ und schließlich Personen mit einem Gefamijahr- se »kommen von unier 500 RM Die Einkünfte der LH gatten sind in jedem Fall zusammenzurechnen. ^

Bürgermeisteramt:

P f i z e n m a i e r.

Altensteig-Stadt

Anmeldung für die Verbilligung nun Frischfleisch.

Empfänger von Zusatzrenten, soweit sie auf Rente und Zusotzrente nach dem RV.S. angewiesen sind und P.rsonen, die laufend von der öffentlichen Fürsorge unt rstützt werden, soweit sie einen eigenen Haushalt führen, werden aufgefordert, wenn sie dw Fleischoerbilligung wünschen, sich sofort (vis späte­stens 24. ds. Mts. mittags i2 Uhr) beim Bürgermeisteramt zu melden. Siehe hiezu auch die Bekanntmachung in Nr. 298 der Zeitung.

Bürgermeisteramt:

Pfizenmaier.

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findet in dieser und der kommende« Woche

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