EegriLnöet ?s/
Gesrünöet 187/
Ausöen
- -
Aksem. A«zei,er sSr die Bezirke Raiold, Csl« ». SrnserSadi — AmtsNall sSr de« Berirk Rizsld«. Meaveii-StM
«uzrigenprei,: Die einspaltige Zeile oder deren Raum 18 Pfg.. die Reklamezeile <8 Psg.
Erscheint wöchentl. 6 mal. / Bezugspreis: Monatlich 1.56 Mk.. die Einzelnummer kostet 16 Pfg.
diErteleph. erteilte Aufträge übernehmen wir keine tLewähr. Rabatt nach Tarif, der jedoch bei Bei Nichterscheinen der Zeitung infolge höh. Gewalt od. Betriebsstörung besteht kein Anspruch aÄ «erichtl. Eintreib. od. Konkursen hinfällig wird. Erfüllungsort Altensteig. Gerichtsstand Nagold. Lieferung der Zeitung / Postscheck-Konto Stuttgart 5780 / TelegrMdr.: .Hannenblatt"/ Tales. 11
Nummer 9
Alton-Ieiti, Dienstcrg -en 19. Januar 1931
64. AahrganS
ArbeMlenMicht abgelehnt well zu teuer!
Die Besprechungen über die Arbeitsdienftpflicht
Berlin, 12. Januar. Das Reichsarbeitsministerium hatte auf heute die Spitzenverdände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und einzelne Persönlichkeiten zu einer Aussprache Aber die Frage der Arbeitszeitdienstpflicht eingeladen, btaatssekretär Eaib, der die Aussprache leitete, wies in -einer Eröffnungsansprache darauf hin, daß man sich bei dieser Aussprache nur mit der speziellen Frage der Arbeitsdienstpflicht befassen wolle, nicht aber, wie ein Teil der Presse vermutet hat, auch mit den bekannten Anregungen des Finanzministers Dietrich über eine produktivere Gestaltung der Arbeitslosenfürsorge. Bei der Behandlung der Frage der Arbeitsdienstpflicht wurden stets zwei Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt, der sozialpolitische und der wirtschaftspolitische. Die Frage der Arbeitsdienstpflicht müßte aber auch von der sozialpädagogischen und von der finanzpolitischen Seite gesehen werden.
Ministerialrat Dr. Lehfeldt wies darauf hin, daß in der Arbeitslosenversicherung zur Zeit je Kopf und Monat einschließlich der Verwaltungskosten rund 80 R.M. gezahlt würden. Die Arbeitsdienstpflicht würde erheblich mehr kosten. Würden in der Arbeitsdienstpflicht auch nur fünfzig Reichspfennig Lohn gezahlt, so stelle sich der Aufwand auf rund 1680 R.M. jährlich. Würde Tariflohn gezahlt, so ergäbe sich eine weitere Erhöhung um mindestens 1350 R.M. im Jahre. Besonders wichtig sei die Frage der Materialkosten. Die Kosten eines Dienstpflichtigen würden sich bei günstigster Berechnung auf kaum weniger als 10 R.M. je Arbeitstag stellen, also auf 3000 R.M. im Jahr, mithin
kosteten 100 000 jugendliche Dienstpflichtige mindestens 300 Millionen R.M. im Jahr gegenüber 72 bis 80 Millionen Unterstützungsaufwand. Ein Jahrgang jugendlicher männlicher Dienstpflichtiger, der abzüglich der zu Befreienden etwa 450 000 Mann umfassen würde, würde daher mindestens 1,35 Milliarden R.M. kosten.
In einer eingehenden mehrstündigen Aussprache lehnten die Vertreter der Wirtschaftsverbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Einführung der Arbeitsdienstpflicht insbesondere aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen ab. Die Ablehnung erfolgte aber auch aus dem Grunde, weil man sich erfahrungsgemäß von einer erzwungenen Arbeit keine befriedigenden Ergebnisse versprechen könne. Außerdem bezweifelt man, ob überhaupt genügend Arbeitsgelegenheiten beschafft werden könnten, abgesehen von den den schon erwähnten Schwierigkeiten der Kapitalbeschaffung. Allgemein wurde gefordert, daß das Material über die Frage veröffentlicht werde.
Im Anschluß an die Frage der Arbeitsdienstpflicht wurde die Frage erörtert, inwieweit die Bestrebungen auf Einführung eines freiwilligen Arbeitsdienstes insbesondere für jugendliche Arbeitslose gefördert werden könnten. Die meisten Vertreter hatten auch gegen diese Art des Arbeitsdienstes ähnliche Bedenken wie gegen die Arbeitsdienst- Pflicht. Die Versammlung gab schließlich dem Wunsche Ausdruck, daß das Reichsarbeitsministerium auch weiterhin den jugendlichen Arbeitslosen feine besondere Fürsorge angedeihen lasse.
pimmung gilt in erster Linie für die sogenannten Wanvekobng«- tionen, die in Deutschland nach amerikanischem Vorbild eiuao- sübrt wurden.
0. Steueroereinbarungeu — Steueroersleich,
die bis jetzt theoretisch grundsätzlich verboten waren, sollen mich Mabgabe näberer. vom Reichsminister der Finanzen noch »» treffender Bestimmungen zulässig sein.
7. Umsatzsteuer.
Ab 1. Juli 1931 wird eine Freigrenze von RM. 5068.— eingeführt. llmsatzsteueivflichtige mit einem Umsatz von weniger wie RM. 5006 — find von diesem Zeitounkt ab nicht mehr steuerpflichtig. Ab 1. Januar 1931 sind Entgelte aus Erundftücksver» käufen, die als sogenannte umsatzsteueroilichtige Hilisgeschiiste steuerpflichtig waren, umsatzsteuersrei. Diese Bestimmung gilt nicht für Erundstiicksbändler.
8. Vermögenssteuer.
Ab 1. Januar 1931 wird Sie Vermögensfteuerfreigrenze von RM. 5000 - auf RM. 20 000.— erhöht. Neuveranlagungeu siud künftig schon bei Vermögensveränderungen von 10 Prozent oder mindestens RM. 50 000.— möglich, statt bei seither 20 Prozent oder mindestens RM. 100 000.—. Gleichzeitig ist aber bestimmt, daß Neuseststellungen nur noch auf 1. Januar beantragt werden können.
Wichtiges aus -er Notverordnung
Bon Divlomsteuersachoerstiindigen Max Horn, Steuersyndikus der Hellbrauner Treuhand-Gesellschaft mbH., Titotstr. 8.
A. Steuererhöhungen und Steuererschwerungeu 1. Allgemeines.
Beschränkung der Rechtsmittel bei geringem Teilwert
Bei einem Streitwert bis zu RM. 100.— kann künftig das Finanzgericht ohne weitere Aufklärung des Sachverhaltes nach freiem Ermessen entscheiden. — Eine Rechtsbeschwerde ist nur noch dann gegeben, wenn der Wert des Streitgegenstandes RM. 200.— übersteigt oder das Finanzgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache die Rechtsbeschwerde zngelassen hat.
Erweiterung der Auszeichnungspflicht
Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr wir RM. 200 000.— oder einem Betriebsvermögen von mehr wie RM 50000.— oder mit einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Vermögen von mehr une RM. 100 000.— oder mit jährlich mehr wie RM. 6000— Eewerbeertrag. oder land- oder forstwirtschaftlichem Ertrag find künftig verpflichtet, Bücher zu führen und am Grund jährlicher Bestandsaufnahme regelmäßig Abschlüsse zu machen. Seither bestand für diese Unternehmungen. wenn es sich um nicht ins Handelsregister eingetragene Firmen handelte, nur die Pflicht zur Auszeichnung der steuerpflichtigen Umsätze.
L Aufsichtsratssteuer.
Aus den im Wirtschaftsjahr 1929 bezogenen Auffichtsratsvergü- tungen muhten einmalig 1)4 Prozent Reichsdille entrichtet werden. Die Reichshilie 1929 erlebt nun eine Neuauflage in einem lOprozentisen Zuschlag zur Einkommensteuer 1930 aus den im Wirtschaftsjahr 1930 bezogenen Aufsichtsratstanriemen.
3. BLrgersteuer.
Die Zahl der Steuergruppen wird vermehrt und die Steuersätze erhöht. Der Höchstsatz beträgt nunmehr RM 2000.— statt seither RM. 1000.—. Die Bürgerfteuer wird daher noch mehr wie seither zu einer zweiten Einkommensteuer.
«. Eiukommensteuerzuschlag 1930.
Die zunächst nur als Zuschlag zur Einkommensteuer 1929 ange- torderren 5 Prozent werden auch für das Jahr 1930 erhoben Infolgedessen müssen sämtliche einkommensteuervilichtisen Personen mit einem Einkommen von mehr wie RM. 8000 — im Wirtschaftsjahr 1930 einen bprozentigen Einkommensteuerzu- schlos, der je hälftig am 10. Juli 1931 und am 10. Januar 1932 fällig ist, bezahlen.
L. Gewerbesteuer.
AE.. LmbH.'s und ihnen steuerlich gleichgestellte Gebilde, deren Direktoren und Geschäftsführer zusammen mit ihrer Familie mebr wie 25 Prozent des Aktien- oder des sonstigen Kapitals besitzen, sollen ab 1. Äpnl 1932 die den Eejellschastsdirek- loren bczal-uen Bezüge aes gewerblichen Gewinn versteuern. Freie Leinte werden in den deutschen Ländern, in denen sie der Ec wertest, »er noch nicht unterliegen, ab 1. April 1932 der Gewerbesteuer unterworfen. Versicherungs-, Bank-. Kredit- und Wr- renban"els»ntrrnchmen tonnen -uch in Württemberg ab 1. April 1832 einer iogenannren Filia/steuer unterworfen werden Die
Filialsteuer, die mm drn Gemeinden, in denen sich Filialen befinden. beschlossen werden kann besteht in einem 20prozenrigen Zuschlag zur Gem-unoegewirbesteuer lGemeindeumlagel. Neben der Gewer-eertraosstrurr kann eme Lobnsummensteuer erhoben werden.
0. Ledigensteuer.
Die Ledigensteuer, sre mit dem 31. März 1931 wieder in Wegfall kommen sollte, wird brs St. März 1932 verlängert. Soweit die Ledigenstiuer bei den Sensteucrvilichligen nicht vom Arbeitgeber einbsbaltcn wird, ist r>er Ledigenzuschlag am 10. Juli 1931 und am 10. Januar 1932 a-»i Grund einer besonderen Anfir- derung des Finanzamts zu entrichten.
7. Tabaksteuer.
Die Steuersätze wurden auf folgende Durchschnittssätze erhöbt Zigarren 23 Prozent. Zigaretten 35 Prozent, seingeschnittener Rouchtabak 10 Prozent, P-eiie..tobol 35 Prozent, Kautabak SO Prozent. Scknnvitadak -t.i Prozent des jeweiligen Kleinoerkauis- preises.
L. Umsatzsteuer.
Ab 1. Januar 1931 wird das Zwischcnbandelsvrivileg (Paragraph 7 des llStG ) an, den Grohnondel beschränkt und von der strengen Einhaltung der Buchkährungsvorschristen abhängig gemacht.
B. Steuerermätziguugen, Steuererleichkeruuge» »ub Steuervereinfachunge«.
1. Amnestie — Steueramueftie.
Die Reichsregierung ist ermächtigt. Personen, vre steuerpflichtige Werte, insbesondere steuerpflichtiges Vermögen und steuerpflichtiges Einkommen nicht angegeben baden, von der Strafe wegen dieser Steuerzuwiderbandlungen und von der Nachzahlungspflicht zu befreien.
2. Einheitssteuer, landwirtschaftliche.
Ab 1. April 1932 find die Landwirte mit den ersten RM. 8000— ihres Einkommens nicht mehr emkommensteuerpflichtig. Sie müssen ab 1. Avril 1932 eine etwas erhöhte Grundsteuer, die sogenannte landwirrschaitliche Eindeitssteuer, bezahlen. ,
3. Grund- und Gewerbesteuer.
Für das Jahr 1931 — 1. Avril 1931 bis 31. März 1932 — muh die Grundsteuer um 10 Prozent und die Gewerbesteuer um 20 Prozent gesenkt werden. Ab I. Avril 1932 sollen für das gan« Reichsgebiet einheitliche Grund- und Gewerbesteuerrahmenbe- ftimmunoen gelten, t. Grunderwerbsteuer.
Die gegen Gewährung von Eesellschaftsrechten — Aktien oder Geschäftsanteile an einer GmbH., in eine AG. oder GmbH, ein- ckebrachlen Grundstücke unterliegen ab 1. Oktober 1930 nur noch einer 2prozentigen Grunderwerbsteuer.
S. Kavitalverkebrsteuer. ^ ...
Die Umwandlung einer GmbH, in eine AG. und umgekehrt unterliegt ab 1. Okioder 1930 nur noch dem ermäßigten Gesell- schaitsteuersatz. Der ermäßigte Eesellschastssteuersatz. die sogenannte Fufions-, Sanierungs- und Umwandlungssteuer beträgt ab 1 Aktober 1930 nur 1 Prozent Bei der Umwandlung von Schuldverschreibungen (Obligationen) in Aktien wird die Wert- »aoiersteuer ani die Seiellfchastssteuer angrrechnet. Diese »e-
Beginn der vmlamentmMen Arbeit««
Im Reichstag wurden am Montag die parlamentarischen Arbeiten wieder ausgenommen mit einer Sitzung der Reichstage sraktion der Deutschen Staatspartei, die die politische Lag« erörterte und die bevorstehenden Ausschußverhandlungen über den Haushalt 1931 vorbereitete. — Nachmittags trat außerdem die Landoolkfraktion zu einer Sitzung zusammen.
Am Dienstag nachmittag beginnen dann die Verhandlung«« des Haushaltsausschusses und zwar wird zunächst eine kleine« Vorlage, die die Erstattung vo« Wohlfahrtsausgabe» a» die Lander und Gemeinden betrifft, beraten.
Die Beratung des Haushalts wird am Mittwoch in Angriff genommen. Wie dos Nachrichtenbüro des V.d.Z. erfährt, wird im Ausschuß zunächst eine allgemeine Aussprache über den ge- kamten Haushalt stattfinden. Daran schließt sich dann die Beratung der einzelnen Etats, von denen zuerst die des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers zur Beratung kommen. Al» erster größerer Etat wird der des Wirtschastsministeriums beraten. — Ferner nimmt in dieser Woche der Untersuchungsausschuß für die Roggenstützung seine Arbeiten auf. Er wird am Freitag zunächst über seinen. Arbeitsplan beraten.
Am Montag nächster Woche tritt das Wahlprüfungszericht zu einer Sitzung zusammen, um die Nachprüfung der Septemberwahl zu beginnen. Die Verhandlungen find diesmal insofern von besonderem Interesse, als das Wahlprüfungsgericht am Schluß seiner Beratungen über die Gültigkeit der vier konservativen Mandate, die bekanntlich mit Hilfe der Reichsliste de« Landvolkes zustande gekommen find, zu befinden haben.
Sie Ratstagung
Beschwerde des Deutschen Volksbundes an den Bölkerbunbsrw Kattowitz, 12. Jan Die vom Deutschen Volksbund an den Völkerbund gerichtete Beschwerde weist über 109 Terrorakte gegen bi» deutsche Minderheit auf, die besonders in den Monaren Oktober und November verübt worden find und die durch ausführlich« Protokolle, die allein 50 Quartseiten umfassen, belegt werden An den Ausschreitungen haben sich nach der BeschwerdeschriA nicht nur die Aufständischen beteiligt, sondern auch zahlreiche Beamte. Die Terrorakte setzten nach der bekannten Wahlrede de« Ministers Treviranus, gegen die in ganz Polen ein« Reihe vo» Protestkundgebungen veranstaltet worden waren, ein und zeigte» sich in Ostoberschlesien ganz besonders nach der „anrideutsche» Woche", die vom Ausständilchenverdand veranstaltet wurde. Nach, dem die Vertreter der Deutschen Minderheit beim Wojwoden vergeblich wegen des Schutzes der deutschen Minderbeitsangehörige», vorstellig geworden waren, wandten sie sich am 1. November telegraphisch an den Innenminister. Als dieser Schritt ebenfalls ohne Erfolg blieb, wandte sich der Volksbund an den Präsidenten der Gemischten Kommission für Oberschlesien, Lalonder. In eine» besonderen Abschnitt der Beschwerdeschrift wird der Wahlverlauf und die Wahl, gegen die in allen drei Einspruch erhoben wurde, behandelt. Das Ergebnis lnr Untersuchung sämtlicher Terrorakte hat Lalonder der polnischen Regierung zur Stellungnahme überreicht. die daraufhin die Zusicherung gegeben bat. dah di« schuldigen Beamten disziplinarisch bestraft und gegen die Täter ei« Strafverfahren eingeleitet werden wird. Bisher find nach der Erklärung der Regierung gegen 17 Beamte Disziplinarverfahre» eingeleitrt und gegen Zivilpersonen Strafverfahren eröffnet wor- den. Da sich die Regierung nicht entschließen konnte, die Verletzung der Genfer Konvenrion anzuerkennen, hat sich der Deutsche Volksbund veranlaßt gesehen, eine Beschwerde an den Völkerbundsrat mit dem Ersuchen zu richten, iestzustellen, daß di« Artikel 75 und 83 der Genier Konvention verletzt worden fiu»