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Sanierungsprogramm durch R»t«nrdmim?

Rücktritt des Iustizministers Dr. Bredt

Bolksdienstoertreter beim Reichskanzler Reichskanzler Dr. Brüning empfing heute als Vertreter der Reichstagsfraktion des Christlich-Sozialen Volksdienstes die Ab­geordneten Nippel und Simpsendörfer, denen er den Wunsch der Regierung übermittelte, daß der Reichstag die vom Reichsrat bereits verabschiedeten Deckungsoorlagen beschleunigt erledigen möge. Der Christlich-Soziale Volksdienst, der in einer Frakrions- sttzung den Bericht seiner Unterhändler entgegennabm, verlangt nicht die vollständige Aufhebung der Notverordnung, bat aber, wie das Nachrichtenbüro des VdZ. hört, einige Aenderungs- wünsche. Er wendet sich vor allem gegen die beiden Kranken­kassen neu eingeiührten Krankenschein- und Rezeptsebiihren. In steuerlicher Beziehung ist der Christlich-Soziale Volksdienst ein Gegner der Verzehrssteuer, während er einer an der Quelle er­hobenen Biersteuer zustimmen würde. Die Wünsche der Fraktion geben weiter auf eine sozialere Gestaltung und Staffelung der Bürgersteuer hin.

Der Sinn der Kanzlerbesprcchnngen Berlin, 25. Nov. Wie wir berichteten, ist damit zu rechnen, daß die Besprechungen des Reichskanzlers mit den Parteifüh­rer« bis etwa Donnerstag bereits die notwendige Klarheit brin­gen werden, damit der Kanzler dann seine Entschlüsse über die Inkraftsetzung des Finanz- und Wirtschastsvrogramms fassen kann. Die Entscheidung, in welcher Form die Inkraftsetzung er­folgt, liegt jetzt bei den Parteien. In den Besprechungen mit ihnen soll sich zeigen, ob sich eine parlamentarische Verabschie­dung bis spätestens 23. Dezember also bis Weihnachten, ermög­lichen läßt. Dabei ist die Regierung war bereit, Abänderungs- Wünschen Rechnung zu tragen, die den Charakter und vre s-eoeu- uns ihres Programms nicht ändern oder schmälern. Sie setzt aber allen Aüänderungswünschen, darüber hinauszngehen, ein bestimmtes Nein entgegen.

RMrilt der ReWjllstizmWcrs

Durch Entschließung der Wirtschaftspakt» gegen das Kabinett

Brüning

Berlin, 25. Nov. Der Reichsausschutz der Wirtschaftspartei hat im Einvernehmen mit Reichsjustizminister Professor Dr. Bredt einstimmig folgenden Beschluß gefaßt: Bereits am 26. September 1930 hat der Reichsausschuß beschlossen, daß sich die Wirtschafts­partei an keiner Regierung im Reich beteiligt, ai»f welche die Sozialdemokratie unmittelbar oder mittelbar Einfluß ausübt. Die Ereignisse der letzten Zeit bewiesen aber, daß die Reichsre­gierung Brüning ihre Politik in Anlehnung an die Sozialde­mokratie unter Preisgabe lebenswichtiger Interessen des deut­schen Volkes «nd der deutsche» Wirtschaft durchzuführen ver­sucht. Nach Ansicht der Wirtschaftspartei können auf diesem Wese die groben Lebensprobleme des deutschen Volkes in der Jnnen- und Außenpolitik nicht gelöst werden. Infolgedessen lehnt die Wirtschaftspartei die weitere Unterstützung des Kabinetts Brü­ning ab. Der Reichsausschuß der Wirtschaftspartei hat sich bei seinen Beratungen über die weitere Einstellung der Partei zum lKabinett Brüning auch mit dem Konflikt Reich-Thüringen be­schäftigt. Als Ergebnis wurde mitgeteilt: Der Reichsausschub der Wirtschaftspartei billigt und vertritt den Standpunkt, den die Thüringer Landtagsfraktion im Sinne aller Thüringer Regie­rungsparteien eingenommen hat.

Rücktrittssesuch des Reichsjustizministers Zu dem Kommunique der Wirtschaftspartei» worin die wei­tere Unterstützung der Regierung Brüning abgelehnt wird, er­fährt das NdVdZ., daß der von der Wirtschaftspartei gestellt« Reichsjustizminister Dr. Bredt beim Reichskanzler Dr. Brü­ning sein Rücktrittsgesuch eingereicht habe. Unmittelbar nach Eingang des Demissionsgesuches empfing der Reichskanzler die Parteiführer der Wirtschaftspartei, Abg. Drewitz und den Abgeordneten Mollath (Wp.1 um mit ihnen über das Demis- sionsgcsuch «nd seine Folgen z» verhandeln. Minister Bredt selbst ist augenblicklich krank und von Berlin abwesend.

Rach dm RWM Ir. Bredts

Voraussichtliche Beauftragung des Staatssekretärs Die Not­verordnung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten Berlin, 25. Nov. Das Abrücken der Wirtschaftspartei vom Ka­binett Brüning und der Rücktritt des Reichsjustizminister Dr. Bredt ist der Reichsregierung nicht überraschend gekommen. Die ganze Haltung der Wirtschaftspartei in der letzten Zeit ließ er­kennen, daß die Partei aus der Verantwortung heraus wollte. Unter diesen Umständen wird der Reichskanzler nicht, wie im September, den Versuch machen, Dr. Bredt zum Bleiben zu be­wegen. Das Kabinett wird auch sonst keine Konsequeuten aus dem Rücktritt riehen, zumal es sich um ein unpolitisches Mini­sterium handelt, besten Umbesetzung für die Eesamtvolitik der Regierung von verhältnismäßig geringer Bedeutung ist.

Die Erklärung der Wirtschaftspartei verstärkt oen n-morua, daß die parlamentarische Durchdringung des Finanz- und Wirt- schaftsvrogramms nicht möglich sein wird. Die Besprechungen des Kanzlers sind'zwar noch nicht abgeschlossen. Er hat heute die Ab­geordneten Simpsendörfer und Nippel für die Christlich-Sozia­len, Drewitz für die Wirtschaftspartei und Döbrich für die Land­volkpartei empfangen und wird die Besprechungen für die rest­lichen Gruppen morgen »um Abschluß bringen. Schon jetzt läßt sich aber erkennen, daß die Notverordnung mit ziemlicher Sicher­heit bis rum 3. Dezember zu erwarten ist. In Kreisen der Reichsregierung wird unterstrichen, daß die Abkehr der Wirt­schaftspartei das Kabinett nicht von seiner bisherigen Linie ab­bringen wird. Der Kanzler wird das Sanierungsprogramm ohne jeden Zeiterlust in Kraft setzen, um so die Hand frei zu bekom­men für eine verstärkte Fortsetzung der Preissenkungsattion. Sie wird durch das Ausscheiden der Wirtschaftspakt» zum min­desten nicht erschwert. Gegenüber der Vermutung, daß eine ähn­liche Tendenz wie bei der Wirtschaftspartei auch bei der Land­volkpartei vorherrsche, wird übrigens betont, daß mit einem Ausscheiden des Ministers Schiele aus dem Kabinett nicht zu rechnen ist.

Das Rücktrittsgesuch wird genehmigt Berlin, 25. Nov. Zu dem Rücktrittsgesuch des wirtschaftspartei­lichen Reichsjustizministers Dr. Bredt erfährt das Nachrichten­büro des V.d.Z., daß dieses Gesuch diesmal bewilligt werden wird. In politischen Kreisen verlautet, daß der Reichspräsident von Hiudenburg nicht die Absicht habe, Minister Dr. Bredt «och einmal um ein Verbleiben im Amte zu Litten. Heber die Frage der Nachfolgeschaft verlautet noch nichts. Es besteht das Gerücht, daß das Reichsjustizminsterium zunächst durch einen Staatssekre­tär verwaltet werden soll. In parlamentarischen Kreisen ist man jedoch der Ansicht, daß ein so wichtiges Amt nicht auf die Dauer kommissarisch betreut werden könnte.

Der Aatta- der Reichs ak-ewieseu

Urteil des Staatsgerichtshoses im Reichsbahnkonflikt

Leipzig, 25. Nov. In der Berfassungsrechtsstreitsache zwischen dem Reich uud den Ländern Bade», Bayern» Sachsen und Würt­temberg um die Benennung von Berwaltungsratsmitgliedern für die Deutsche Neichsbahngesellschast hat der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich den Antrag des Reiches abgewie- se» und dahin entschieden, daß aus Grund der zur Auslegung des Staatsvertrages über den llebergang der Staatseisenbahnen aus das Reich vom. April 1920 abgegebenen Erklärungen die Länder Bayern. Sachsen, Württemberg und Baden das Recht haben, je ein Mitglied des Vcrwaltuugsrates der Reichsbahn­gesellschaft zu ernennen.

Aus der Begründung

In der Begründung der Entscheidung über die Benennung von Verwaltungsratsmitgliedern der Reichsbahn führte der Vor­sitzende, Reichsgerichtspräsident Dr. Vumke, nach längeren juristi­schen Darlegungen aus: Nach dem Gesetz zur Aenderung des Reichsbahngesetzes vom 13. März 1930 ist die Besetzung des Ver­waltungsrates der Deutschen Reichsbahn wieder ganz auf die Reichsregierung Lbergegaugen. Sie hat also zurzeit über 18 Sitze zu verfügen. Rechnet man davon den Preußen zugesprochenen Sitz ab und selbst weitere vier für die Dorzugsaktionäre. ob­wohl der Uebergang der Sitze an diese jedenfalls nicht in ab­sehbarer Zeit zu erwarten ist, so verbleiben doch dem Reiche zur Besetzung immer noch 13 Sitze. Warum das Reich von dieses nicht vier an die vier streitenden Länder abgeben könnte, ist nicht einzusehe«. Es kann auch nicht anerkannt werden, daß der Ein­zug von Ländervertretern in den Verwaltungsrat dessen Aufbau stören oder die Länderinteressen in den Vordergrund schieben würde. Es liegt, keinerlei Anhalt dafür vor, daß die Länderver­treter nicht ebenso ihr Amt im Sinne des Wohles des ganzen Volkes ausüben werden, wie die von der Reichsregieruna er­nannten Vertreter tun.

Bei der Erörterung der Einwände, die das Reich gegenüber einzelnen Ländern erhoben hatte, führte Reichsgerichtspräsidenr Dr. Vumke in seiner Begründung des Urteils des Staatsgsrichts- hofes in bezug auf Württemberg und Baden aus:

Württemberg gegenüber macht das Reich in erster Linie gel­tend, die Vereinbarung sei überhaupt nicht zustande gekommen, weil Württemberg die Erklärungen nicht unterschrieben habe. Insoweit das Reich die Schlußform bemängelt, ist dieser durch das Annahmeschreiben Württembergs vom 12. April 1924 genügt. Es kann auch keine Rede davon sein, daß Württemberg nur be­dingungsweise angenommen habe. Es hat unbedingt angenom­men und nur zum Ausdruck gebracht, daß es für den Fall weiter­gehender Zusagen an andere Länder auch seinerseits weiter­gehende Ansprüche erheben werde. Im übrigen hat das Reich niemals zum Ausdruck gebracht, daß es a-us der Nichtunterzeich­nung irgendwelche Folgerungen ziehen wolle. Es hat vielmehr seine durch die Zustimmung Württembergs bedingten Maßnahmen

durchgführt. Württemberg und ebenso Baden gegenüber will das Reich ebenfalls einen Vorbehalt gemacht haben. Richtig ist. oaß in dein Schreiben, mit dem die Erklärungen vom Frühjahr 1924 übersandt worden sind, auf die von der politischen Entwicklung abhängige Gestaltung des Verwaltungsrates hingewiesen hat. Wenn aber darin ein Vorbehalt liegen sollte, so mußte er klar und deutlich zum Ausdruck kommen. Das ist nicht geschehen. Die Schreiben Badens vom 15. Oktober 1924 und 20. Februar 192^ sind für die Entscheidung ohne Bedeutung.

Zum Seruslu- der »Do. L"

Das Flugboot auf Reichskosten gebant Die Oreaniiberqnenn«

fraglich

Diese bisher wenig bekannte Tatsache bestätigt nunmehr das Reichsverkehrsministerium in einer Auslassung, die zu polemi­schen Aufsätzen über Do. X in verschiedenen Zeitungen Stellung nimmt. Das Ministerium teilt folgendes mit:Das Flugzeug Do. X ist nach den Entwürfen der Firma Dornier aus Reichs» mittel« gebaut worden. Es handelte sich um den technischen wert­vollen Versuch des Baues eines sehr großen Flugzeuges. Es waren Fragen der Seetüchtigkeit und der Beherrschung unge­wöhnlich starker Triebkräfte sowie eine Reihe dabei auftreten­der wichtiger technischer Probleme zu klären Diese Klärung ist nur möglich tu der Hand praktischer Leistungen. Dr. Dornier er­bat deshalb die leihweise Uebcrlassung des Flugzeugs für einem größeren Flug, der nach Maßgabe der dabei zu gewinnendem Erfahrungen unter Umständen in einen Etappenflug nach Ame­rika auslaufen sollte. Die Frage, ob das Flugzeug Do. X für ei­nen solchen Flug befähigt ist, wurde vom Reichsverkehrsministe­rium im Benehmen mit der Deursck Voksuchtsanstalt für Luft­fahrt auf das eingehendste geprüft. Die Prüfung ersah, daß die technischen Voraussetzungen bei i gemäßer Durchführung des Fluges gegeben sind, daß aber in einem Transozeanfluge dieses neuen Flugzcugtyos immer nocki erhebliche Risiken verbleiben, die allerdings durch die seemännisch und flugtechnisch hervorragend erfahrene Besatzung -es Flugzeuges verringert werden. Auf Ver­anlassung des Reichsverkehrsministeriums ist die gesamte Be­satzung des Flugzeuges auf Liese Risiken durch dre Firma Dor­nier vor Antritt des Fluges ausdrücklich (zu Protokoll) hinge­wiesen worden. Bei der Erfahrung von Männern wie Kapitän Christiansen und Flugkapitän Merz steht zu erwarten, daß die Besatzung ihr eigenes Leben und das wertvolle Flugboot nichr leichtfertig aufs Spiel setzen werden. Der Reichsoerkedrsminister Lat in die der Firma Dornier auch aus wirtschaftlichen Gründen erwünschte schwere Erprobung des Flugbootes Do. X erst nach reiflicher Ueberlegung eingewilligt. Er hat sich dabei von der Erwägung leiten lasten, daß jeder technische Fortschritt auf dem Gebiet der Luftfahrt mit einem Risiko verbunden ist. Ob bei -er vorgeschrittenen Jahreszeit der Versuch einer Ozeanüberqnernvg gemacht wird, steht keineswegs fest".

Der polnische Terror

Berlin, 25. Rov. Der deutsche Generalkonsul in Kattowitz, Frbr. v. Erünau, bat seinen Bericht in Berlin erstattet; er ist so umfangreich und die Begründung so stichhaltig, daß das Reichskabinett sich entschlossen hat, auf Grund des Paragraph 72 des Genfer Abkommens und des Paragraph 12 des deutsch-polni­sche« Minderheiteuabkommens sofort einen diplomatischen Schritt zu »nternehmen. Wahrscheinlich wird man beim Völker­bundsrat im Januar vorstellig werden. Ob das Reichskabinett eine frühere Einberufung des Völkerhundsrates zum Zwecke der Erörterung der deutsch-polnischen Zwischenfälle beantragen wird, steht noch nicht fest.

Strafmaßnahmen gegen polnische Beamte in Hohenbirken Kattowitz, 25. Nov Wie die polnische Presse heute meldet, sind der Gemeindevorsteher und der polnische Schulleiter in Ho­henbirken wegen der Terrorakte gegen die deutsche Bevölkerung ihres Amtes enthoben worden. Gegen sie wurde ein Disziplinar­verfahren eingeleitet. Der Polizeikommandant wurde auf dem Difziplinarwege versetzt. Das Wojwodschoftsamt bat nir die Geschädigten vorläuiig 3500 Zloty zur Verfügung gestellt. Di« polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Doch wurden bereits 13 Personen, die der Beteiligung a« den Ter­rorakten beschuldigt find, festgenommea.

Neues vom Tage

Die Genfer Wirtschaftskonferenz znm Zollabba»

Genf, 25. Nov. Die Wirtschanskonferenz hat heute nachmittag einen wichtigen Teil ihrer Arbeiten, der sich auf eine allgemeine Berbesterung des internationalen Warenaustausches bezog, ab» geschlossen. Es ist nach mehrtägigen und zum Teil sehr schwieri­gen Verhandlungen eine Entschließung zustande gekommen, in der sich die Konferenz zu dem britischen Vorschläge eines gruppenwei­se« Zollabbaues positiv äußert. Die Hauptstreitfrage, ob dieser Iollabau auf dem Wege multilateraler oder biluateraler Ver­handlungen erstrebt werden soll, ist in der Weise gelöst worden, daß die Mehrheit sich für bilateral« Verhandlungen ausgespro­chen hat. ohne daß allerdings mehrseitige Verhandlungen ausge»