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Nr. 247
alter Mann geworden, der mit den Affen nickt mehr Schritt halten konnte und daher von ihnen zurückgelassen wurde. Seine Gestalt war völlig gekrümmk, sodaß er besser sich mit Füßen und Armen als nur auf den Beinen fortbewegte. Dichtes Haar war über den ganzen, von Narben bedeckten Körper verbreitet. Er plapperte in schrillen unverständlichen Tönen und glaubte, daß er ein verständliches Englisch rede. Sein Gedächtnis hatte ihn völlig verlassen, aber nach sorgfältiger Pflege kehrten langsam die Erinnerungen an jene Zeit zurück, da er in Verzweiflung in den Urwald hinausgewandert war und sich dort hingelegt hatte, um zu sterben. Plötzlich war er aus der dumpfen Bewußtlosigkeit erwacht und hatte sich mitten unter einer Herde von Pavianen befunden. Noch völlig betäubt, war er mit den Tieren weitergezogen, hatte an ihren Jagden sich beteiligt und allmählich alle ihre Gewohnheiten, ja sogar ihre „Sprache", angenommen. Es scheint, daß der Mensch rascher ein Affe wird, als er dann wieder zu seinem Mensch- tum erwachen kann. In einem Fall genügten drei Jahre, damit ein Kind vollständig sein Menschenaussehen und sein Menschenwesen verlor. Es war von einem Orang-Utan gestohlen worden und in die Tiefen des malaiischen Urwaldes verschleppt. Nach 18 Monaten fruchtlosen Suchens gaben die unglücklichen Eltern ihre Bemühungen auf. Dann aber, nach drei Jahren, sah der Vater das Kind im Urwald zusammen mit einem Affen, der es sehr freundlich behandelte. Als er ins Dorf lief, um Hilfe zu holen, lachte man ihn aus. Aber auf seine dringenden Bitten gingen andere mit, und nun fanden sie das Kind zusammen mit dem Affen in dem Nest, das das Tier auf dem Wipfel eines Baumes gebaut hatte. Der Affe wollte sein Adoptivkind nicht gutwillig hergeben, und er nahm eine so drohende Haltung an, daß man den Baum umhieb. Das Kind an der Hand mitziehend, floh der Affe in mächtigen Sprüngen davon, und es war eine aufregende Jagd, bis er schließlich seine Beute losließ und entfloh. Als man das Kind zu Hause untersuchte, erkannte man zwar seine Züge als die der verlorenen Tochter wieder, aber sonst hatte dieses kleine Wesen kaum noch etwas mit Menschen gemein. Es war tierischer geworden als der Affe selbst in den drei Jahren im Urwald. Noch nach zwei Jahren, als Reisende das Dorf besuchten, fanden sie, daß man dem kleinen Mädchen ein Lager hoch oben in einem Baum neben dem Haus eingerichtet hatte; es schnatterte und sprang außerordentlich geschickt und beweglich von Baum zu Baum, zerriß die Nahrung mit den Fingern, bevor es sie verspeiste und konnte sich nicht verständlich machen: das Kind war immer noch nicht „zurückgekehrt". Ein Mann, der dem Leben mit den Pavianen entrissen wurde, arbeitet jetzt auf einem Eutshof in der Kapkolonie. Man hat ihm den Namen Jan gegeben. Als Kind wurde er von den Affen gestohlen und lebte sechzehn Jahre mit ihnen im Busch. Dann wurde er gerettet und ist jetzt schon wieder zwanzig Jahre in kultivierter Umgebung, ohne sein Affendasein ganz vergessen zu haben; er bewegt sich noch gern auf allen Vieren vorwärts, klettert aus Bäumen herum und bellt, wenn er geärgert wird. Aus seiner Affenzeit erzählt er, daß die Tage ziemlich ruhig mit Essen, Schlafen und Spielen dahingingen. Wurden sie von dem Erzfeind der Paviane, dem Leoparden, Ledroht, dann begann eine wilde Flucht, bis man an einem neuen Platz Halt machte, um hier wieder ein friedliches Leben zu beginnen. Im vergangenen Jahr wurde in Kamerun von einem Jäger ein Wesen geschossen, das er für einen Affen hielt. Groß war sein Entsetzen, als er dann feststellte, daß es sich um ein zum Affen gewordenes weißes Mädchen handelte. Man nimmt an, daß es die Tochter eines dänischen Forschungsreisenden war, der vierzehn Jahre vorher im Dschungel verschwunden war. Affen scheinen eine besondere Vorliebe für weiße Kinder zu haben, da diese von ihnen häufiger gestohlen werden als die Kinder der Eingeborenen. Jedenfalls ist es merkwürdig, wie rasch der Mensch, der doch Millionen von Jahren von seinem nächsten Verwandten im Tierreich getrennt ist, bei enger Berührung in dessen Gewohnheiten zurückfällt.
Aus dem Gerichtssaar
Auto und Fuhrwerk
Wir veröffentlichen nachstehend einen Bericht der Strafkammer Tübingen, der bis zu seiner kürzlichsn Entscheidung vier Instanzen durchlaufen hat. Er ist darum nicht allein strafrechtlich, sondern auch verkehrstechnisch von Bedeutung, da er einen Tatbestand umschließt, der bei den gesteigerten Verkehrsverhältnissen auf öffentlichen Straßen sich täglich ereignet und vor die gerichtliche Entscheidung gelangen kann und deshalb für alle Autofahrer und Fuhrwerksbesitzer von größtem Interesse sein dürfte.
Ein Opelwagen, von dem 27jährigen ledigen Lehrer Alfred Trost von Eßlingen, in Hattenhofen O.A. Göppingen, gesteuert, ein Berner-Milchwägele des 64 Jahre alten Milch- fuhrmanns Carl Hauser von Bern eck und dessen Rotschimmel, 20jährig, der 1921 als altes Artilleriepferd erworben und in den Zugdienst gestellt worden ist, spielen darin die Hauptrollen.
Trost führte ein Fräulein, das Töchterchen seines Oberlehrers, das in Hutzenbach in den Ferien weilte, nach Hattenhofen zurück, neben ihm auf dem Führersitz saß ein weiteres Fräulein, deren Angaben in den beiden ersten Instanzen vermutlich die entscheidende Wirkung hatten. Eine Stunde unterwegs fuhr er auf der Staatsstraße Berneck—Altensteig hinter dem Milchfuhrwerk des Hauser, mit einem Pferd bespannt, her und gab auf ca. 60—80 Meter Hupensignal, daß er überholen wolle. Der an Drüsenschwcllungen leidende Fuhrmann hatte einen Schal um den Hals gebunden, der auch die Ohren etwas zudeckte. Er hörte das Signal nicht. Das Fuhrwerk ging gemächlich im Schrittempo und zwar soweit rechts, daß das Fuhrwerk nach gerichtlicher Feststellung ca. SO—60 Zentimeter vom rechten Bankett entfernt war. Als Trost noch drei Meter Abstand vom Fuhrwerk hatte, schickte er sich an zu überholen, nachdem er zuvor sein 40 Kilometer-Tempo ermäßigt hat. Die Ueber- holungsbewegung geschah zu stark in der Mitte anstatt mehr links, die Folge war die, daß der Kotflügel des Autos auf das Hinterrad des Milchwagens aufstieb, den Wagen etwas vorschob, wieder mit der Folge, daß das Pferd einen Seitensprung machte und mit der Deichsel in schrägem Winkel zum Auto zu stehen kam, worauf Tr., der Vierradbremse am Auto hat, alle Reg. zog. Durch den Seitensprung des Pferdes überstürzte der Fuhrmann nach vorne und trug eine Gehirnerschütterung, Verletzung
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an Ohr und Nase davon, verspürte wochenlange heftige Schmerzen in der Nackengegend. Später lag er schwer erkrankt an Lungen-, Nieren- und Rippfellentzündung und ist im Allgemeinbefund durch den Unfall wesentlich geschwächt worden. Der Vorfall gelangte vor das Amtsgericht Nagold, die Anklage richtete sich wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Trost, der Staatsanwalt beantragte 70 -4t Geldstrafe, Hilfsweise zehn Tage Gefängnis, das Urteil lautete auf Freisprechung.
Gegen das freisprechende Nagolder Urteil ließ der Verletzte und als Nebenkläger zugelassene Fuhrmann H. Berufung ein- legen durch seinen Vertreter, Rechtsanwalt Renz-Nagold, der den Rechtsstreit mit Energie und Geschick führte. Demzufolge kam die Sache am 11. März ds. Js. in die Berufungsverhandlung vor die Strafkammer. Auch die Strafkammer sprach Trost frei. Nun rief der Fuhrmann das Oberlandesgericht Stuttgart im Revisionsweg an. Durch Urteil des Oberlandesgerichts vom 4. Juni wurde das zweite freisprechende Urteil aufgehoben und der Fall zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht (Strafkammer) zurückverwiesen. Die hauptsächlichsten Gründe dieser Oberlandesgerichtsentscheidung gipfeln in der eingehenden Nachprüfung, inwieweit eventuell ein Mitverschulden des Trost vorliegt, diese Feststellung sollte unter Heranziehung von Sachverständigen getroffen werden. So waren in der vierten Instanz heute erschienen: Der Veterinärrat Oberamtstierarzt Dr. Metzger-Nagold und der Fahrlehrer Wölfle-Tübingen, außer den bisher vernommenen Zeugen. Das Gericht hat vor der Verhandlung Hörproben an Ort und Stelle mit dem Auto, Pferd und Fuhrwerk in ausgiebiger Weise angestellt und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß das Pferd auf nichts reagierte und vollkommen ruhig blieb. Daraus war der Schluß zunächst zu ziehen, daß das Pferd durch das Vorwärtsfchieben des Fuhrwerks durch das Auto den Sprung getan hat, der wiederum den Fuhrmann verletzte. Weitere Ermittlungen haben ergeben, daß das Fuhrwerk und Auto keine Beschädigung zeigten, lediglich Randsteine und Rasen war etwas leicht geritzt und angefahren.
Mit diesen Beweisen trat man in die Verhandlung ein. Angeklagter zeigte bei seiner Vernehmung, bei der er seine früheren Angaben wiederholte, ein Verhalten, aus dem eine Wut sprach. Er gab vor: Er sei etwa 40 Km. Tempo gefahren, die Straße sei für ihn übersichtlich gewesen (nach der Tabelle der Berliner Verkehrspolizei waren dies also 11 Meter pro Sek.). Als er 60 Meter entfernt vom Fuhrwerk Hupenzeichen gegeben, habe er bemerkt, wie es siH weiter nach rechts bewegte und zuvor in der Mitte war. Damit habe er seine Fahrbahn verlassen, um links verfahren zu können mit mäßigerem Tempo, so daß man nebenher laufen konnte! Während Trost früher angab, bei 2 Meter Abstand habe er die erste Ueberholungsbewe- gung gemacht, spricht er heute von 3—4 Metern. In diesem Augenblick habe das Pferd den Seitensprung gemacht, er habe sofort gebremst, der Wagen sei ins Schleudern bezw.' Rutschen gekommen (das später der Sachverständige für kaum möglich hielt auf der geteerten, damals sehr trockenen Straße). Mit dem rechten Kotflügel stieß er ans linke Hinterrad des Fuhrwerks an, das einige Meter vorwärts getrieben wurde. Den Fuhrmann habe es herabgeschleudert, er habe ihn gefragt, ob ihm was geschehen sei, was dieser verneint habe. Er habe ihm dann seine Adresse gegeben und sei weiter gefahren. Das Fuhrwerk ist zuvor von fünf bis sechs Kraftwagen überholt worden, keines hat das Fuhrwerk gestreift, weil Platz genügend vorhanden war. Der verletzte Fuhrmann hat dies auch glaubhaft bezeugt und dabei bemerkt, es hupten nicht mehr alle ... er sei immer rechts gefahren, das Pferd ging links der Deichsel. Er habe 250 Liter Milch in die Kühlanlage geführt und war mit den leeren Kannen auf dem Rückweg, vorne auf dem Bock sitzend. Er habe mit dem Leitseil im Eefahrmoment keinerlei Bewegung gemacht, die anormal wäre oder das Pferd besonders angetrieben hätte, er habe keinen falschen Zug getan, das könne er auf seinen Eid nehmen. Beim Verschieben des Wagens durch die Wucht des 20 PS.-Wagens sei der Gaul links rübergekommen, er sei dann vorne heruntergeschleudert worden.
Daraus entstand als Hauptfrage zur Entscheidung: Ist der Sturz des Fuhrmanns die Folge des Seitensprungs des Pferdes bei evtl, falscher Leitseilbenützung oder ist der Sturz des Mannes die Folge des Aufstoßens des wuchtigen Wagens auf das schwache Bernerwägele? Darüber gab der Sachverständige Veterinärrat Dr. Metzger-Nagold klärenden Aufschluß: Er habe am 8. März ds. Js. das Pferd untersucht. Es sei ein altes Pferd, 20jährig, Rotschimmel. Er habe es zum Lauf aufgemuntert mit dem Milchwagen, hintenher ein Auto geführt, das stark und oft hupte. Darum habe sich der Gaul nicht gekümmert, nicht einmal die Ohren gespitzt, daß etwas daherkommt. Er sei mit dem Gaul an dortiger Lokomotivwerkstätte vorbei, wo eben die Lokomotiven lösten, pfiffen und ratterten — nicht im geringsten habe das Pferd auch darauf reagiert. Nach diesen Proben und auch aus natürlichen Gründen schon sei es ganz unwahrscheinlich, daß das Pferd von sich aus, so unerwartet und so weithin einen Satz gemacht hat, wie geschehen sei soll. Er bezweifelt überhaupt, ob das Pferd von der geraden Fahrtrichtung aus sich um 90 Grad wie behauptet werde, gedreht habe und senkrecht zum Wagen stand. Dazu gehöre eine ungeheure Kraftanstrengung und dazu sei das Pferd viel zu alt. Es hätte der Fuhrmann schon ganz gewaltig anziehen müssen, um eine ungeschickte Bewegung zu verursachen, höchstens bei einem feinfühligen Pferd sei derlei möglich, bei diesem alten ruhigen Pferd also ausgeschlossen. Auch durch ein allenfalsiges Falschziehen am Zügel kaum möglich. Hier sei es ein Herumtreten, aber kein Sprung, beim Herumtreten bleibt das Pferd in seiner Gangart, verläßt die Richtung langsam halblinks, aber doch nicht in dieser Gradstärke. Unter Beibehaltung der Schrittbewegung könne höchstens ein diagonaler Winkel von etwa 45 Grad entstanden sein. Auch das Gutachten des Sachverständigen verneint ein Rutschen oder Schleudern des Autos, das eben einfach zu sehr rechts anstatt links überholte und deshalb das Fuhrwerk streifte.
Die Strafkammer fällte als das vierte, folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einer Uebertretung der K.V.O. zu der Geldstrafe von 20 Mark und der Tragung der Kosten aller vier Instanzen verurteilt. Die ausgesprochene Strafe ist gering, wenn man aber hinzunimmt die Kosten von vier Instanzen mit Zeugen und Sachverständigen, so wird sie bei schätzungsweise 500—600 Mark nieder bemessen, immerhin eine empfindliche sein.
Buntes Allerlei
Daß die Dummen nicht alle sind
zeigt nachfolgende wahre Begebenheit. Im Jahre 1927 tauchte in einem kleineren Ort im Schwarzwald eine Zigeunerin auf. und stattete den dortigen Bewohnern ihre Bettelbesuche ab. Dabei kam sie auch zu einer Frau, deren naher Verwandter mit einer unheilbaren Krankheit behaftet ist. Sie erbot sich nun der Frau als Helferin des Leidenden und beteuerte in aufdringlicher Weise, daß sie denselben durch ihre Gebete in kurzer Zeit vollständig von seiner Krankheit befreien könne. Zu diesem Zweck verlangte sie aber von der guten Frau ein Opfer im Betrag
von 80 R.M. mit dem Vorgeben, daß sie das Opfer an einem heiligen Ort, an dem sie ihre Gebete für den Kranken verrichte, niederlegen müsse, damit der Erfolg sicher eintrete. Sie verspricht, das dargebrachte Opfer der Geberin nach Erledigung der Sache restlos zurückzuerstatten und betont noch ganz besonders dabei, daß sie über diese Angelegenheit weder einer anderen Zigeunerin noch sonst einem Menschen etwas davon erzählen dürfe. Die gute Frau, die diesen Humbug glaubt, übergibt der Zigeunerin 80 R.M. hält in dem sicheren Glauben, daß ihr Verwandter sicher gesundgebetet werde, pslichtgetreu den Mund und entfernt sich höflichst dankend.
Nach Verfluß von einigen Monaten taucht aber eine andere Zigeunerin bei derselben Frau auf und erklärt daß die erste Zigeunerin nicht mehr von der Stelle könne' es müsse daher ein zweites Opfer im Betrag von 200 R.M.' gebracht werden, damit die Erlösung der treuen Freundin erfolgen und der Betrag von 80 R.M. wieder an die Ceberin zurückerstattet werden und die Gesundung des Kranken eintreten könne. Auch in diesem Falle öffnet sich die milde Hand der guten Frau und die Zigeunerin zieht mit ihren 200 R.M. freudig von dannen.
Damit aber noch lange nicht genug. In der Folgezeit wird die gute Frau immer wieder von einer anderen Zigeunerin begrüßt und es wird ihr vorgeschwindelt, daß diejenige Zigeunerin, der der erste Betrag übergeben worden war, vernichtet und die zweite durch einen anderen Umstand am Gehen gehemmt sei und das komme alles daher, weil die Frau ihren Mund nicht habe halten können u. a. mehr. Wenn nun nicht wieder sofort ein Opfer im Betrag von 200 R.M. dargebracht werde, habe die ganze Sache keinen Erfolg und die früheren Beträge können unter keinen Umständen mehr eingelöst und zurückerstattet werden und die Gebete haben keine Wirkung. All diesen Schwindel glaubt die gute Frau wiederum und opfert abermals. So ging es nun weiter, bis ihr der schöne Betrag von nahezu 2000 R.M. abgeknöpft war, den sie zu allem noch entlehnt hat. Nun hat die gute Frau das Nachsehen, trotzdem sie im Grund genommen den Mund gehalten hat. Bei ihr heißt es aber dennoch, wer den Schaden hat, darf für den Spott nicht sorgen. Aber trotz alledem sollte man im 20. Jahrhundert ein derartiges Vorkommnis nicht mehr für möglich halten.
Humor
Zeugenvernehmung
„Woraus schließen Sie denn, daß der Angeklagte betrunken war?"
„Er hatte einen Streit mit dem Chauffeur!"
„Das ist doch kein Beweis der Trunkenheit!"
„Doch, es war gar kein Chauffeur da!"
Nebelspalter.
Mit voller Pension
„Bestreichen Sie selbst meine Brote mit Butter, Frau Sparmann?"
„Gewiß, wer sollte es denn sonst tun?"
„Na, dann möchte ich wirklich wissen, wer hinterher die Butter wieder herunterkratzt!" Berlinske Tidende.
Biicherttsch
„Der Türmer — Deutsche Monatshefte". Monatlich ein Heft im Umfange von über 100 Seiten mit ca. 60 prächtigen z. T. farbigen Bildern. Preis nur 1,80 -N. Verlag Heinrich Beenken in Berlin SW. 19. Zu beziehen durch die W. Rieker'sche Buchhandlung in Altensteig.
„Der Türmer" und die „Deutschen Monatshefte" überreichen ihr erstes gemeinsames Heft. Man durfte auf die Verschmelzung gespannt sein, wenn auch Name und Ansehen des neuen Herausgebers, Dr. Friedrich Castelle von vornherein gediegene und vortreffliche Arbeit erwarten ließen. Dennoch überrascht das Oktober-Heft der Zeitschrift durch eine ganz neuartige, lebendige Form. Gemüt und Geist, die der Begründer des „Türmer", Freiherr von Grotthuß, vor mehr als dreißig Jahren als hervorstechende Eigenschaften seiner Monatsschrift bezeich- nete, treten auch jetzt gebieterisch in den Vordergrund und bekunden, daß der neue Herausgeber die schöne Ueberlieferung des „Türmer" pflegen und fördern wird. Und nun kommt zu diesem wertvollen alten Bestand der Einfluß der bisherigen „Deutschen Monatshefte". Von ihnen sind vor allem die Beiträge mit'Bildern übernommen worden, und gerade in diesen Bildaufsätzen dient die neue Zeitschrift den Anforderungen der Gegenwart. Wilhelm Steinhaufen, der große Zeitgenosse von Hans Thoma, ist mit fünfzehn bisher fast insgesamt unveröffentlichten Zeichnungen und Radierungen vertreten, die den religiösen Maler von einer ganz neuen Seite zeigen. Diese Seite schildert dann in gemütvollen Worten ein Sohn des Künstlers. Zu den prächtigen Bildern von der Akropolis schreibt Rudolf G. Vinding das Geleitwort. Das „Antlitz der Zeit' tritt uns in Menschenbildnissen aus den letzten drei Jahrzehnten entgegen und offenbart überraschend die Wandlungen, die der deutsche Mensch unter den Erschütterungen unserer Tage erlebt hat. Besonders wertvoll aber erscheint uns der große einleitende Aufsatz über das Hermannsdenkmal als das Sinnbild deutschen Schistsals, deutscher Not, deutschen Willens, denn hier wird zum ersten Mal ein Bildschmuck gezeigt, der die sinnbildlichen Grundgedanken des Aufsatzes weiterführt. Hier zeigt sich vor allem die glückliche geistige Verschmelzung von „Türmer und „Deutschen Monatsheften". Auch der unterhaltende Teil des ersten Heftes ist reich und vielseitig. Der neueste Roman von Ernst Zahn „Das Kreuz" verspricht eine bewegte, fesselnde Handlung. Axel Lübbe und Hans Grimm, die beiden führenden Erzähler des jüngeren Geschlechts, sind mit prächtigen Novellen vertreten. Und das ganze Heft endlich erhält eine glänzende äußere Abrundung durch die farbigen Kunstbeilagen, von denen besonders ein hervorragendes Bildnis des österreichischen Malers Waldmüller und das berühmte Familienbild von > Jan van Scorel in die Augen stechen. Alles in allem ist das erste Heft der Zeitschrift ein vielversprechender Anfang und wrro ihr sicher viele. Freunde zuführen. Denn wir brauchen eine Monatsschrift, die für die Nöte und Bedürfnisse der Zeit Nahrung und Anregung gibt, die bewußt und ernsthaft ihrer ganzen Arbeit die zwei großen Forderungen der Gegenwart voranstellt, in dem sie Vaterland und Gottesfurcht, die beiden unvergänglichen Tugenden des deutschen Volkes, pflegt und so gerade heute der tiefsten Sehnsucht aller echten Deutschen entgegenkommr. Der geradezu beispiellos billige Preis von nur 1,50 Mark M das über 100 Seiten starke reichillustrierte Heft ermöglicht jeder deutschen Familie die Anschaffung. Unsere Leser erhalten gegen Einsendung von 30 Pfg. Portoauslagen ein Probehe ft.
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