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AtLettKerg. Donnerstag von 1. Mai 1030

33. Jahrgang

Parteienkrife

Die deutschnationale Fraktiousmehrheit gegen HugenSerz

Berlin, 29. April. Die Mehrheit der deutschnationalen Reichstagsfraktion wird sich am Donnerstag abend unter dem Vorsitz von Graf Westarp in einer Sondersitzung mit der Entschließung des deutschnatioualen Parteivorstandes beschäftigen. Zn der Einladung, die Graf Westarp zu dieser Sitzung hat ergehen lassen, nennt er die Entschließung des deutschnationalen Parteivorstandes «. a. einenunzuläs­sigen Eingriff in die Freiheit der deutschnationalen Reichs tagsfraktion". Wie die deutschnarionale Fraktionsmehrhen im einzelnen Vorgehen wird, soll am Donnerstag abend entschieden werden. Die Frage, ob der Bruch mit Hugen derg schon jetzt erfolgen soll, wird, wie derVorwärts' wissen will, in maßgebenden deutschnationalen Kreisen iv dem Sinne als entschieden betrachtet, daß 31 deutschnatio­nale Abgeordnete die deutschnationale Reichstagsfraktion am 1. Mai unter Einspruch verlassen werden.

* In einer Zuschrift an dieDeutsche Tageszeitung"von unterrichteter Seite" heißt es: Wir glauben richtig unter­richtet zu sein, daß die Fraktionsmehrheit sich dem Beschluß des Parteivorstandes nicht fügen wird. Die deutschnatio­nale Reichstagsfraktion hat zu viel selbständige Persönlich­keiten, und die Dinge sind viel zu weit fortgeschritten, als daß mit einer Duldung derartiger Herausforderungen zu rechnen wäre. Dazu find auch die Kräfte zu stark, die hinter der Fraktionsmehrheit stehen.

Bei der Demokratie

Zu der Begründung, die der Reichstagsabgeordnete Tantze«, der frühere oldenburgische Ministerpräsident, sei­ner Mandatsniederlegung und dem Austritt aus der Demo­kratischen Partei gegeben hat, daß sie nicht eine rückschritt­liche volksfeindliche Politik verhindert und sich nicht einer großagrarischen Subventionspolitik entgegengestellt habe, veröffentlicht der Demokratische Zeitungsdienst eine Ent­gegnung, worin es heißt, Tantzens Angriffe auf die Agrar­politik des Ministers Dietrich fänden in den tatsächlichen Vorgängen und noch weniger in der gegenwärtigen Lage der Landwirtschaft irgend eine Begründung. Daß ein Land wie Deutschland die Körnererzeugung nicht einfach zu­grunde gehen lassen könne, sei selbst den rücksichtslosesten Verbrauchervertretern klar geworden. Dabei sei es Diet­rich gelungen, das geforderte Monopol für sämtliche Ge­treide- und Futtermittel zu Fall zu dringen. Ganz unver­antwortlich aber sei es, die Subventionspolitik zugunsten der ostelbischen Großbetriebe der Demokratischen Partei in die Schuhe zu schieben, denn gerade die Ablehnung dieser Politik durch den Minister und die Fraktion sei es, wo­gegen vom Laichbund am heftigsten Sturm gelaufen werde.

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Jungdemokraten fordern Dr. Dietrichs Rücktritt

Auf der Tagung der Führer der rheinischen Jungdemo­kraten in Köln wurde eine Entschließung gefaßt, die sich scharf gegen jede Fusion mit der Bolkspartei oder der Wirt­schaftspakte! wendet. Eine Auflösung der Demokratischen Partei könne nur in Frage kommen, wenn es gelänge, eine große Sozial-Republikanische Partei zu schaffen. Da im Augenblick eine solche Möglichkeit nicht gegeben erscheine, müßte man fest an der Demokratischen Partei halten, an deren organisatorischer und geistiger Erneuerung die Jung­demokraten auch weiterhin Mitarbeiten müßten. Die Ent­schließung verlangt dann «och den Rücktritt des Ministers Dietrich aus dem Kabinett Brüning, da es unvereinbar mit den Grundsätzen der Partei sei, daß einer ihrer führenden Männer in einer ausgesprochenen Rechtsregierung sitze und für Maßnahmen mitverantwortlich unterzeichne, die un­tragbar erschienen.

AuWen des Reichstages

Bor Wiederzusammentritt des Reichstags Berlin» 29. April. Nach der Osterpause tritt der Reichs­tag am Freitag dieser Woche wieder zusammen, um den Etat für 1930 in erster Lesung zu erledigen. Die Beratung beginnt mit einer große« Rede des Reichsfinauzministers Dr. Moldenhauer. Nach Beendigung der Aussprache soll dann am Samstag der Etat dem Haushaltsausschuß über­wiesen werden, der bereits am Montag seine Arbeiten be­ginnt. Das Reichstagsplenum wird sich am Samstag, um dem Ausschuß Zeit zu seiner Arbeit zu lassen, nochmals für sme Woche vertagen. Bereits am Donnerstag hält -er Reichsrat eine Sitzung ab.

Die neue« Steuergesetze

Berlin, 29. April. In den ersten Tagen nach seinem Wiederzusammentritt wird der Reichstag eine Reihe von Steuervorlagen zu verabschieden haben. Zunächst denEnt­wurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zur Ergreifung von Steuermatznahmen zum Zwecke der Erleichterung und Verbilligung der Kreditversorgung der deutschen Wirt- schaft", unter welcher umständlichen Bezeichnung die Er­mächtigung zur Senkung der Kapitalertragsteuer und der Berkehrssteuer an die Reichsregierung zu verstehen ist. Der Entwurf wird am 1. Mai im Reichsrat behandelt werden. Außerdem wird dem Reichstag der zurzeit bereits im Steu­

erausschuß liegende Entwurf einer Iledergangsregelung zum Finanzausgleich, der Entwurf eines Gesetzes zur Seu- kung der Einkommensteuer, der kürzlich dem Reichsrat zu­gegangen ist, und der Entwurf eines Gesetzes zur Pauscha- lisierung der Verwaltungskostenzuschüsse beschäftigen.

Russische Rote m Polen

Moskau, 29. April. Wie die Telegraphenagentur der Sowjetunion erfährt, übergab der Sowjetgesandte in War­schau, Antonoff Owssejenko, am Montag im Aufträge der Sowjetregierung dem polnischen Außenminister Zaleski eine Note im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf die Sowjetgesandtschatf in Warschau.

In der Note lenkt die Sowjetregieruns die Aufmerksamkeit üer Regierung der polnischen Republik auf den Umstand, daß der Svrengstosfanschlag auf die Sowjetgesandtschaft in War­schau vom 26. April nur unter Bedingungen erfolgen konnte, die auf Grund der in der letzten Zeit verstärkten sowjetfeind­lichen Tätigkeit gewisser Kreise in Polen und eines mit ihnen in Verbindung stehenden Teiles der polnischen Presse entstanden seien. Diese Tätigkeit habe zum Ziel, eine Lage zu schaffen, in der der Abbruch der Beziehungen zwischen Polen und der Sow­jetunion und die sich daraus ergebenden Folgen unvermeidlich wären. Der mißlungene terroristische Akt bedeute eine drohende Mahnung und veranlasse die Sowjetregierung, nochmals auf die außerordentliche Gefahr der Lage aufmerksam zu machen.

Ser GeburttonilkWg

1975 nur noch 46 Millionen Einwohner in Dentschlan-

Der Rückgang der Geburtenzahl nimmt in der ganzen Welt erschreckende Dimensionen an. Nicht nur in Frankreich, wo die Volkssoziologen, Pamphletisten und Leitartikler schon seit Jah­ren einen erbitterten, aber aussichtslosen Kampf gegen denGe­burtenstreik" führen auch in Deutschland sinkt ständig die Zahl der Geburten.

Noch im Jahre 1901 war die deutsche Familie kinderreich. Jede deutsche Ehe zählte durchschnittlich 4 Kinder, jetzt sind es nur zwei. Noch viel schlimmer ist es in Berlin: die deutsche Hauptstadt will auch in dieser Hinsicht demneuzeitlichen Babel" Paris aus keinen Fall nachstehen. Im Vergleich mit 1991, als auf jede Berliner Ehe im Durchschnitt mehr als zwei Kinder entfielen, ist Berlin heutzutage kinderarm geworden: weniger als ein Kind zählt jetzt der durchschnittliche Berliner Fami­lienstand. Und sollte man die große Zahl der außerehelichen Kinder ausschalten, ergibt sich die erschreckend wirkende Tatsache, Laß 69 Prozent aller in der Nachkriegszeit in Berlin geschlosse­nen Ehen kinderlos geblieben sind.

Berlin ist also auf dem besten Wege, das sogenannteKein- kindersystem" einzufübren und schlägt somit den Rekord unter allen Eroßstadtzentren der Welt. Leider bleibt der Rückgang der Geburten nicht auf die Reichshauptstadt beschränkt, sondern Großstädte im Reich eifern der 4-Millionenftadt an der Spree nach.

Trotz dieses auffallenden Rückganges der Geburten befindet sich die Bevölkerungszahl Deutschlands im Wachsen. Diese auf den ersten Blick unverständliche Tatsache erklärt sich dadurch, daß die Zahl der Eheschließungen in Deutschland in den Nach­kriegsjahren rapide zugenommen hat. In einigen Jahren aber, wenn das im Kriege geborene, zahlenmäßig kleine Geschlecht das eheliche Alter erreichen wird, wird die Zahl der Eheschlie­ßungen enorm abnehmen und die jetzige Kompensation des Ge­burtenrückganges durch die grobe Zahl der Neuehen somit aus- fallen.

Es ergibt sich aus den neuesten statistischen Veröffentlichungen und Zusammenstellungen für Deutschland folgendes Bild: Bis zum Jahre 1935 also noch fünf Jahre wird die Bevölke­rung Deutschlands in ihrer Gesamtzahl zunehmen. Dann wird im Laufe der weiteren fünf Jahre der Bevölkerungszuwachs auf­hören und eine gewisse Stagnation eintreten, danach wird die Periode des Rückganges beginnen. Man kann mit großer Wahr­scheinlichkeit Voraussagen, daß im Jahre 1975 Deutschland nur noch zirka 46 Millionen Einwohner zählen wird.

Was sind die Gründe dieses enormen Rückganges der Gebur­ten, der nicht in Deutschland, sondern fast in der ganzen zivili-- sierten Welt seine Triumphe feiert? Nicht nur die Verschlechte­rung des allgemeinen Lebensstandards, die für die breiten Be­völkerungsschichten Deutschlands als Folge der Kriegs- und In­flationszeit kennzeichnend ist, wirkt auf die Verminderung der Kinderzahl. Auffallend ist, daß in reichen Ländern wie zum Bei­spiel in den Vereinigten Staaten, auch in dem neutralen Schwe­den und Holland die Geburtenzahl in stetem Niedergang begriffen ist. Es ist eine bekannte Tatsache, daß die reichen Leute im all­gemeinen weniger Kinder als die armen in die Welt setzen.

DerEeburtenstreik" ist eine Folge anderer, meist psychologi­scher Ursachen. Der heutige europäische Mensch ist individuali­stisch und materialistisch eingestellt. Er will sein Leben nicht mehr im Interesse des Königs, des Staates usw., sondern nur rum eigenen Nutzen und Genuß gestalten. Von den Auswirkun­gen des modernen Komforts haben heutzutage die breitesten Volksklassen Besitz ergriffen. Der neuzeitliche Massenmensch will auf keine sich ihm bietende Freude des Lebens zugunsten wei­terer Kindergeburten verzichten. Noch krasser wie beim Manne kommt dieser unaufhaltsame Drang zur Hebung des materiellem Lebensniveaus bei der heutigen Frau zum Durchbruch. Abgese­hen davon, daß die Frau beute durch die wirtschaftliche Not der Zeit gezwungen ist, sich beruflich zu betätigen und dadurch oft keine Möglichkeit bat, sich ihrer Ehe und ihren mütterlichen Pflichten zu widmen wirkt das wachsende Verlangen der heu­tigen Frau nach allen materiellen, kulturellen und geistigen Ge­nüssen der Welt auf das Bestehen des alten patriarchalischen Ge­botesmehret euch" geradezu verheerend. Das find die Gründe des erschreckenden Geburtenrückganges.

Was sind dessen voraussichtliche Folgen? Ein Ueberaltern der Bevölkerung. Jugendliche Menschen, die die Kraft jedes Volkes

darstellen, werden der Zahl nach in einem ungesunden Mißver­hältnis zu den Aelteren stehen. Es hat sich noch immer gezeigt, daß bei den Nationen, die keinen natürlichen Bevölkerungszu­wachs mehr haben, eine kulturelle Stagnation, ein wirtschaft­licher und politischer Niedergang eintrat. Geringe materielle Vorteile, wie das Verschwinden der Erwerbslosigkeit und der Wohnungsnot, werden durch ein Nachlassen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Produktionskraft ausgewogen. Alle diese Momente, die nur als Zeiterscheinungen zu werten sind, können nur durch die Gesundung der Wirtschaft und nicht auf Kosten der Bevölkerungszunahme überwunden werden.

Das Schwinden vieler hoher idealer Ziele, das Umsichgreifen und Weiteranwachsen von rein genießerischer Lebensart und Denckungsweise, die Herrschaft der rein materialistischen Kul­tur ist das alles nicht ein zu hoher Preis für ein paar äu­ßere Vorteile und Gewinne, die der Geburtenrückgang mir sich bringen kann. M. A.

M SeuerfchuDache

Die Organisation des Feuerlöschwesens in Württemberg

Von Landesfeuerlöschinspektor Oberbaurat Zimmermann. Geldmittel hierfür, die staatliche Beaufsichtigung und das Ver> halten der Gemeinde- und Aufsichtsbehörden bei Brandfällen isi heute in Württemberg geregelt durch die Landesfeuerlöschord­nung vom 7. Juni 1885 und die Vollzugsverfügung zu derselbe» vom 31. März 1894, die seither in einigen Punkten ergänzt wor­den sind.

Zur staatlichen Förderung des Feuerlöschwesens besteht ein« Zentralkasse, in welche die staatliche Eebäudebrandversicherungs- anstalt 6 Prozent der Brandschadensumlage und die in Würt­temberg zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Privatfeuerversiche- rungsgesellschaften je 4 Prozent der in Württemberg erzielten Bruttoeinnahmen aus Versicherungsprämien beizutragen Laben. Aus dieser Kasse wird in erster Linie Feuerwehrleuten, oder von der Feuerwehr beigezogenen Personen, die infolge der Dienst­leistung bei Vrandfällen oder Hebungen verletzt werden oder erkranken, und wenn die Verletzung oder Erkrankung den Tod herbeiführte, den Hinterbliebenen derselben Schadensersatz ge­währt. Die übrigen Mittel der Kasse werden zu Beiträgen an Gemeinden bei Ausrüstung von Feuerwehren, bei Herstellung von Feuerlöscheinrichtungen verwendet.

Die Gemeinden des Landes find verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen für das Feuerlöschwesen zu treffen und zu unter­halten: in jeder Gemeinde muß eine Berufsseuerwehr, freiw. Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr vorhanden sein. Zum Dienst in den beiden letzteren Arten von Feuerwehren, find von bestimm­ten Ausnahmen abgesehen, alle männlichen Einwohner vom 18. bis 59. Lebensjahr verpflichtet.

Die Aufsicht über die Feuerwehren steht dem Innenministe­rium, der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschafts- Verwaltung und den Oberämtern zu.

Der Landesfeuerlöschinspektor, der das Innenministerium und die Kollegialbehörden zu beraten hat und auch den Unterricht über Feuerlöschwesen an der Höheren Bauschule erteilt, bat die technische Oberaufsicht über das gesamte Feuerlöschwesen des Landes zu führen.

Das Amt des Feuerlöschinspektors bekleideten: Eroßmann vom Jahr 1872 bis zum Jahr 1891, Kleber vom Jahr 1891 bis zum Jahr 1991, Gmelin vom Jahr 1991 bis zum Jahr 1999, Zim­mermann seit dem Jahr 1999.

In Württemberg mit seinen 2 589 235 Einwohnern und 1883 Gemeinden bestehen 1957 organisierte Feuerwehren^ darunter ist nur 1 Berufsfeuerwehr, nämlich in Stuttgart, 485 freiwillige Feuerwehren, 1471 Pflichtfeuerwebren.

Beinahe sämtliche Feuerwehren des Landes gehören dem Wllrtt. Landesfeuerwehrverband an. Die Berufsseuerwehr in Stuttgart wurde in einer Stärke von 31 Mann im Jahr 1891 ins Leben gerufen. Heute wird der Feuerwebrdienst in Stuttgart durch 135 auf 3 Wachen verteilte Berussfeuerwehrleute unter der vorbildlichen Leitung von Branddirektor Müller, dem 3 Brandingenieure zur Seite stehen, versehen. Zur Unterstützung der Berufsfeuerwehr ist für den eigentlichen Stadtbezirk noch 1 Reservefeuerwebr vorhanden, während der Feuerwebrdienst in den Vororten durch freiw. Feuerwehren geschieht.

Den Berufsieuerwehren am nächsten stehen die Freiw. Feuer­wehren mit Weckerlinie. Eine solche Weckerlinie auch Löschzug genannt, besteht aus einer Abteilung von mindestens 25 ihrem bürgerlichen Beruf im Wohnort ausübende Feuerwehrleuten. Die Alarmierung der Weckerlinienmannschaft geschieht durch elektrische Feuermelder und Weckerglocken, die durch eine elektri­sche Rinleitung mit der Feuerwache (Polizeiwache) verbunden sind. Solche Weckerlinien, die in den größeren Städten des Lan­des mit ebenso leistungsfähigen Geräten ausgerüstet sind, wie die Berufsseuerwehr Stuttgart und deren Angehörige nach Art der Berussfeuerwehrleute als Einzelfeuerwehrleute, d. h. an al­len Geräten gleichmäßig ausgebildet sind, haben wir in Würt­temberg in insgesamt 76 Gemeinden. Bei Vrandfällen von grö­berer Ausdehnung wird nicht nur die Weckerlinie, sondern auch die Gesamtfeuerwehr durch Glockengeläute oder Sirenen und ähnliche Einrichtungen alarmiert.

Für die Feuerwehren des Landes sind mindestens 4 Hebungen im Jahr (Steiger und Schlauchleger je 6) vorgeschrieben, die Weckerlinien machen jedoch im allgemeinen nicht unter 12 Hebungen im Jahr.

Der Unterschied zwischen einer freiw. Feuerwehr, die sich durch den Zusammentritt dienstbereiter Bürger bildet und einer Pflichtfeuerwehr, die kraft Gesetzes durch behördliche Anordnung aufgestellt wird, besteht darin, daß in der freiw. Feuerwehr der Kommandant die Strafgewalt hat, während sie in der Pflicht- feuerwebr der Orrsvorsteher ausübt, daß bei der freiw. Feuer­wehr gegen Bezahlung der festgesetzten Abgabe jeder vom Feuer­wehrdienst befreit werden muß, während er in der Pflichtfeuer­wehr gegen Bezahlung einer Abgabe nur dann wenn genügend Feuerwehrpflichtige vorhanden find, befreit werden kann.

Während vor dem Krieg in Württemberg außer 2 automobi­len Motorspritzen keine automobilen Feuerlöschgeräte vorhan­den waren, sind heute 19 automobile Erobmotorspritzen. 5V nickt-