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Nr. 166

Mteasteig-St«Lt.

Oktspolizeiliche Vorschrift

betr.

Freudenstadt.

Möbel- «nd Holzlager- Versteiger««g.

das Plakatanschlagwesen.

Auf Grund von Art. 2 des Gesetzes vom 27. Juni 1874, betr. Ausführungsbestimmung zu dem Reichsgesetz über die Presse vom 17. Mai 1874, Art. 21 der Bauordnung, § 366 Z. 10 des Reichsstrafgesetzbuches und Art. 51 ff. Lan­despolizeistrafgesetz, in der Fassung vom 16. Dezember 192l (Reg.Bl. 1922 S. 21), werden folgende ortspolizeiliche Vorschriften

erlassen:

81-

Erlaubte öffentliche Anschläge aller Art dürfen nur an den hiefür bestimmten Anschlagsäulen und -Tafeln an­gebracht werden. Ausnahmen kann das Stadtschultheissen- amt in besonders begründeten Fällen zulassen. Oeffentlich find alle Anschläge, die von öffentlichen Wegen, Strassen und Plätzen aus sichtbar find.

82 .

Das Anbringen plakatartiger Aufschriften auf Geh­wegen, an Gebäuden, Masten, Zäunen etc. durch Aufmalen oder aus sonstige Weise ist verboten.

8 3 .

Die Bestimmung des § 1 findet keine Anwendung auf ») Bekanntmachungen öffentlicher Behörden; b) eigene geschäftliche Anschläge von Grundstückseigen­tümern, Mietern oder Pächtern an ihren Grundstücken, Häusern oder Mietsräumen, wenn die Anschläge nach Form und Inhalt nicht gegen die öffentlichen Inter­essen verstoßen;

e) die Reklame der Inhaber von Schaufenstern für gewerb­liche Zwecke, Theateraufführungen, Schaustellungen, Konzerte usw., auch wenn diese zu Gunsten Dritter erfolgt.

8 4 .

Jede Art beweglicher Reklame auf öffentlichen Wegen, insbesondere das Umherfahren mit Reklamewagen, das Amhertragen von Plakaten, Bildern etc., das Aufstellen und Umhergehen von Personen zu Reklamezwecken, sowie öffentliches Ausrufen ist nur mit ortspolizeilicher Geneh­migung gestattet.

8 6.

Die Anschläge dürfen nur mit Bewilligung der über die Anschlagstellen Verfügungsberechtigten und nur von solchen Personen angebracht und entfernt werden, denen die ortspolizeiliche Erlaubnis hiezu erteilt ist.

8 6 .

Unberufenen ist das Vernichten, Wegnehmen, Unles­barmachen, oder sonstiges Beschädigen der Anschläge an den öffentlichen Plakatsäulen und -Tafeln verboten.

8 7-

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

«lteufteig. den 6. März 1930.

Stadtschultheiß:

gez. Pfizenmaier.

Vorstehende ortspolizeiliche Vorschrift wird hiemit bekanntgemacht mit dem Anfügen, daß der Gemeinderat derselben am 12. März 1930 zugestimmt und das Oberamt dieselbe durch Erlass vom 1. April 1930 für vollziehbar erklärt hat.

Den 28. April 1930.

Stadtschultheissenamt:

Pfizenmaier.

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M besorgt sachgemäß und billig

W Julius Wolz, Schreiner, Attensteig. Alteusteig.

Heute frisch eingetroffen:

Schellfische, mittel 1 Pfd. 40 ^

Schellfische, große 1 Pfd. 45 ^

Fischfilet, bratfertig 1 Pfd. 50 ^

bei

Chr. Burghard jr.

Aür^dss Sonnlagsblatt bestimmte Inserate

Ml Wik WM MW».

damit es uns möglich ist, den Wünschen unserer Inserenten zu entsprechen.

Aus der Konkursmasse der Firma Paul K atz. Nach­folger, Möbelfabrik in Freudenstadt (Inhaber: W. Zei- ninger das.) kommt das ganze Lager an fertigen und nicht­fertigen Möbeln, das Holzlager und sonstige Vorräte

in Freudenstadt, Bahnhofftrasse 16/18 gegen Barzahlung zur Versteigerung und zwar:

Am Mittwoch, den 7. Mai 1930, von 8 Uhr vormittags an:

1 Herrenzimmer (birke-gewichst), 3 eichene Schlafzimmer, 1 Birke-Schlafzimmer (roh), 1 weisslackiert. tann. Schlaf­zimmer (Ifach), 16 Birnbaum-Schlafzimmer (poliert) teils nahezu fertig, teils nur gebeizt, teils bank- und maschinenfertig, 3 Nußbaum-Schlafzimmer (bank- «nd maschinenfertig), 1 Birke-Schlafzimmer (banksertig), 4 Eichen-Schlafzimmer (banksertig), 24 Birnbaum- Schlafzimmer (nicht fertig, teils furniert» teils maschinen­fertig), zugeschnittenes Holz zu 24 Schlafzimmern, ca. 2660 gw Furniere aller Art, verfch. fertige und rohe Zimmer- und Küchenbuffets, Kredenzen, Elasschränke, Bücherschränke, Frisiertoiletten, Nachttische, Waschkom­moden, Bettladen, Flurgarderoben, 1 Rolladenschreib­tisch (roh) und sonstiges.

Am Donnerstag, den 8. Mai 1936» von 8 Uhr vorm, an:

Fertige und rohe Stühle und Sessel» Patentmatratzen. Vorrat an Spiegel- und sonstigem Glas, Beschläge, Bei­zen und Polituren, 6 Hobelbänke, 11 Doka-Waschappa- rate» 3 Wageudecken, 1 Elektromotor für Gleichstrom (2,2 L^V), ferner gebraucht: 1 Schreibtisch, 2 Bücher­schränke, 3 Ledersessel, 1 Kassenschrank, Aktenregale, Tische, Stühle, 1 Schreibmaschine (Stoewer-Record), , Leitzordner, 5 Minimaxapparate und sonstiges.

Am Freitag, den 9. Mai 1930» von 8 Uhr vormittags an:

ca. 80 edm Holzvorräte versch Art, Abfallholz ete^ ca. 48 Ztr. Kohlen, 5 Schuppen zum Abbruch (8/8 m, 8/8 in, 12/5 w, «nd 10/7*/r m), ca. 56 m Rollbahngeleise, mit 3 Drehscheiben und 1 Rollwagen und sonstiges.

Liebhaber find eingeladen. Günstige Kaufsgelegenheit für Möbelfabrikanten und Möbelhändler, Schreinermeister und Private.

Das ganze Lager kann am Dienstag, den 6. Mai 1930, nachmittags 36 Uhr besichtigt werden.

Dornftetten, den 28. April 1930.

Der Konkursverwalter: Bezirksnotar Benz.

Neuweiler, den 30. April 1930.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme beim Hinscheiden unserer lieben Mutter

Christine Schlecht

für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Schmälzte, für den erhebenden Gesang des Sänger­chors und besonders noch den Herren Ehrenträger, sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden und allen, die sie zur letzten Ruhe begleiteten, sagen herzlichen Dank.

Die trauernden Kinder.

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Simmersfeld, den 30. April 1930

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Für die überaus herzliche Teilnahme beim Heimgang meines lieben Galten, unseres treube­sorgten Vaters, Schwiegervaters, Großvaters, Bruders und Onkels

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Schneidermeister

sowie für die vielen Besuche während seiner schweren Krankheit sagen wir Allen unfern innigsten Dank. Insbesondere danken wir herzlich für die tief­empfundenen Worte des Herrn Pfarrer Rehm, für den warmen Nachruf des Herrn Schultheiß Metzger, für die ehrenden Worte des Krieger­vereinsvorstandes und für den letzten Gruß der Schneider-Innung Nagold, auch für den erheben­den Gesang des Singchors unter der bewährten Stabführung des Herrn Hauptlehrer Claß.

Die trauernden Hinterbliebenen.

P. P.

Der verehrten Kundschaft meines verstorbenen Vaters danke ich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bitte ich solches auch auf mich übertragen zu wollen. Das Geschäft führe ich weiter mit dem Bestreben die Kundschaft in gleicher Weise zu befriedigen.

Hochachtend

Hermaim Geigte, Simmerrseld.

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