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Das Eisen-Mreseraal Bayerns

Die staatsrechtliche Lage früher und heute

Vor dem Kriege im alten Reiche hatte bekanntlich di. tigsten süddeutschen Staaten, vor allem Bayern, gewisse Reser­vatrechte, die sich wie z. B. in Bayern auf Biersteuergemein­schaft und auf die Sonderstellung in Ansehung des Kriegs-, Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesens bezogen. Von diesen Reservatrechten war das wichtigste die eigene Eisenbahn- und Postverwaltung. In den Anfängen des Eisenbahnwesens war die deutsche Kleinstaaterei ein grober Hemmschuh für die Ent­wicklung eines einheitlichen Eisenbahnnetzes. Aber allmählich gelang es, nach Absprache mit den Ländern nach einem einheit­lichen System zu bauen und in wesentlichen Fragen Ueberein- stimmung zu erzielen. Im Laufe der Entwicklung wurde die preußische Eisenbahn die weitaus größte und maßgebendste für die anderen. Im früheren deutschen Reiche batten Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden selbständige Eisenbahnverwal- tungen, von kleineren Ländern noch Oldenburg, Mecklenburg, Sachsen-Weimar und Elsaß-Lothringen, das direkt der kaiser­lichen Eeneraldirektion der Eisenbahnen unterstellt war. Die Länder legten groben Wert auf die Beibehaltung ihrer Eisen­bahnhoheit. Sie waren voll verantwortlich für die innerhalb ihrer Grenzen im Betriebe befindlichen Strecken und die Ver­waltung war selbständig. So unterstand die Verwaltung der bayerischen Staatsbahnen einer Eeneraldirektion, die in fünf Abteilungen tätig war und dem Minister des königlichen Hauses und des Aeußeren unterstellt war. Später wurde ein eigenes Verkebrsministerium eingerichtet. So blieb die staatsrechtliche Lage bis zum Umsturz.

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Auch im Staatsvertrage vom M. Avril 1920 wurde von einer Zentralisation der Eisenbahnen abgesehen, wenn auch selbst­verständlich die Oberhoheit der einzelnen Länder einem Reichs­verkehrsministerium weichen mußte. Bayern, das seiner ganzen Geschichte nach allergrößten Wert auf eine eigene Verwaltung der Eisenbahn legte, hat in diesem Staatsvertrag und später auch in der Geschäftsordnung der deutschen Reichsbahngesellschaft vom 1. Oktober 1924 eine besondere Stellung in der Reichsbahn erhalten. Bayern bat durchgesetzt, daß nach 8 24 des Staats­vertrages die Verwaltung der Reichsbahn nur soweit zentrali­siert werden soll, als es zur Erfüllung der Aufgaben der Reichs­eisenbahnen als einer einheitlichen Verkebrsanstalt unbedingt geboten ist. So heißt es im Schlußvrotokoll unter Ziffer 4 zum 8 24:Bei ihrer Zustimmung zu den organisatorischen Bestim­mungen des Uebernahmeverfahrens setzt die bayerische Regie­rung das Einverständnis des Reiches zu folgendem voraus: Auch sie Neugestaltung des Eisenbahnwesens darf nur im Sinne eine, wll wirksamen Dezentralisation der Reichsverwaltung nach ver- iehrstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen, vas auch im 8 24 des Vertrags allgemein ausgesprochen ist. Liefern Grundsatz wird Mr Bayern nur Rechnung getragen wer >en können, wenn der Sitz der bayerischen Landesregierung all Hauptstadt einer größeren politischen Gemeinschaft und Mittel aunkt eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes auch ferner der Sit einer im wesentlichen das bayerische Wirtschaftsgebiet zusammen lassenden Reichseijenbahnbehörde bleibt, deren Zuständigkeiter aach dem Grundsatz einer voll wirksamen Dezentralisation zr bemessen sind. Die bayerische Regierung gebt daher davon aus, daß eine hiervon wesentlich abweichende spätere Bezirks­einteilung oder eine Verlegung des Sitzes dieser Behörde von München von ihrer Zustimmung abhängig ist."

Die Geschäftsordnung der deutschen Reichsbahngesellschaft vom 1. Oktober 1924 hat grundsätzlich diesen Standpunkt Bayerns berücksichtigt. Es wird dort in Ziffer 14 ausdrücklich gesagt, daß die Eruppenverwaltung Bayernsalle Angelegenheiten, die nicht wegen ihrer besonderen Bedeutung oder weil sie über ihren Geschäftsbereich hinaus wirken können, von der Eruppenverwal­tung Bayerns selbst zu erledigen sind". Es können sogar An­gelegenheiten übertragen werden, die an sich zu dem Ressort der Hauptverwaltung gehören. Aus dieser Sonderstellung Bayerns in der neuen deutschen Reichsbahngesellschaft ergibt sich, daß Bayern für alle Fragen, für die nicht die Hauptverwaltung zuständig iit. die volle Verantwortung trägt. Dr. iur. E. B.

Zusammensetzung des Ausschusses zur Untersuchung der Betriebssicherheit der Reichsbahn

Berlin, 3. Aug. Zn den unter dem Vorsitz des Geh. Ober» baurats Zirkler vom Reichsverkehrsministerium gebildete^ Ausschuß zur Untersuchung der Betriebssicherheit auf der Reichsbahn sind u. a. berufen worden: Die Reichstagsabgsi ordneten Dr. Quaatz und Scheffel, die Professoren für Eisenbahnwesen Dr. Halter von der Technischen Hochschule in München und Dr. Pirath von der Technischen Hochschule in Stuttgart, der Verbandsgeschäftsführer Groß, vom Hauptbeamtenrat bei der Deutschen Reichsbahn der Vor-- sitzende, der Eisenbahninspektor Monitor.

Beisetzung eines Opfers von Dinkelscherben

Augsburg, 3. Aug. Als erstes Opfer der Dinkelscherbener Eisenbahnkatastrophe wurde heute der Kriegsinvalide Zosef Wiedeman aus Augsburg zu seiner Ruhe bestattet. Aus dem Friedhof hatte sich eine unübersehbare Trauergemeinds eingefunden. Nach der Grabrede des Geistlichen legte Reichs­bahnpräsident List im Namen der Reichsbahndirektion einen prachtvollen Kranz am Grabe nieder. Die Leichen der auswärts beheimateten Verunglückten find gestern und heute nach ihren Heimatorten überführt worden.

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Stuttgart, 3. Aug. In der Donnerstag-Nachmittagssitzung wurden die Wechselgeschäfte soweit erledigt, daß hiermit das Kapitel der Landeswirtschaftsstelle geschlossen werden konnte. Als der Angeklagte Wolf gehört wurde, erklärte er, daß der An­geklagte Klemm gesagt hätte, er brauche Geld für die Landes­wirtschaftsstelle, worauf er erwidert habe, wenn ihm mit Wech­seln gedient sei, könnte er ihm welche geben. Zu dieser Zeit habe er aber Sturm, welcher der Bezogene der Wechsel war, noch für gut gehalten. Er habe die Wechsel deshalb nicht bei ver Bank diskontieren lassen, damit der Angeklagte Klemm im Interesse der Landeswirtschaftsstelle damit arbeiten konnte. Der Leiter der Stuttgarter Bank, der hierauf als Zeuge ver­nommen wurde, gab an, daß sie schon nach den ersten Wech­seln, bei denen Sturm der Bezogene war, eine so schlechte Aus­kunft erhalten hätten, daß sie sich geweigert hätten, weitere Wechsel dieser Art hereinzunehmen. Der Sachverständige Erötzin- ser beziffert das Defizit bei der Landeswirtschaftsstelle auf 82 000 Mk. Nach seinen Feststellungen hätte noch ein Bestand von 18 000 Mk. da sein müssen, während aber nur noch 6000 Mk. vorhanden gewesen seien. Der Sachverständige Hohloch hatte die Wechselgeschäfte nachzuvriifen und kam dabei zu dem Resultat, daß von 19 000 Mk. Wechseln bei 12 000 Mk. kein Warengeschäft zugrunde lag. Dagegen verwahrte sich Wolf und behauptete, daß sich kein Finanzwechsel darunter befunden habe.

In der Freitags-Vormittags-Sitzung wurden die Aktien­geschäfte nochmals aufgerollt, denn inzwischen konnte der Ver­käufer der Reiser-Aktien ermittelt werden. Als erster Zeuge zu diesem Punkt wurde ein Beamter der Giro-Zentrale gehört, der erklärte, daß sich der Kurs im November 1923 tatsächlich einmal bis zu 2.75 Mk. bewegt hätte. Als eine sichere Vermögensanlage s hätte man aber die Reiser-Aktien auf keinen Fall halten können. Der Justitiar Kießling von Stuttgart hatte im Auftrag die Aktien an den Angeklagten Wolf verkauft. Als Preis gab er 60 Pfg. an, dazu seien weitere 30 Pfg. an Zinsvergütung ge­kommen, da Wolf die Aktien nicht sofort bezahlt hätte. Der Zeuge Schichler, Verkäufer der Aktien, bestätigte den Vorgang beim Verkauf der Aktien und batte als Kaufpreis insgesamt 2500 Mk. erhalten. Diese Feststellungen wirkten auf den An­geklagten Wolf sichtlich deprimierend, denn er batte früher an­gegeben, daß er die Aktien an die Handwerkskammer an dem Tage verkauft hätte, an dem auch er sie zu dem gleichen Preise gekauft hätte. Eine Erklärung für diese falschen Angaben konnte er auf Vorhalt nicht abgeben.

Hierauf wurde zu den Diäten und zur Gehaltsfrage über- gegangen. Die Bestimmung hierüber war in den Statuten der Handwerkskammer genau festgelegt, sodaß bei der Verrechnung der Diäten durch die Kammermitglieder ein Irrtum nicht mög­lich gewesen ist. Nur bei dem Angeklagten Dr. Gerhardt waren die Verhältnisse insofern unklar, da er als Beamter und nicht als Organ der Handwerkskammer galt. Teilweise waren aller­dings die Diäten und Entschädigungen so niedrig angesetzt, daß sie keineswegs ausreichen konnten. Dies wurde aber anders, nachdem das Tagesgeld bis auf 28 Mk. erhöht wurde. Der An­geklagte Dr. Gerhard machte nun von diesem Satz sehr häufig Gebrauch und zwar in einer Weise, die den ganzen Betrieb im richtigen Licht erscheinen läßt. So bezog Dr. Gerhardt auch ein Tagegeld von 28 Mk., wenn er nur zu einer kurzen Besprechung von der Kammer wes mußte. Noch besser war aber der An­geklagte Gerhard mit seinem Gehalt gestellt, denn er bezog zuletzt pro Monat 1880 Mk. (!), wobei er mit der Einstufung in Gruppe bl ab 1. September 1926 nicht mehr zufrieden war und sich sein Gehalt nach Gruppe L2 geben ließ. Damit bezog er ein Gehalt, das nur noch durch einen Minister übertrumpft wurde. Zu die­sem Punkt trug der Angeklagte Wolf vor, sie hätten sehr sparsam gewirtschaftet und wären sich ihrer Verantwortung durchaus bewußt gewesen. Auf eine Anfrage des Wirtschaftsministeriums gab der Angeklagte Gerhardt sein Gehalt niedriger an, als es in Wirklichkeit war. Er begründete dies damit, daß er ver­mutet hatte, die Auskunft sei für das Statistische Landesamt be­stimmt, dem sie aber keine Auskunft erteilen wollten. Der An­geklagte Wolf bezog nach der Inflation eine Aufwandsentschä­digung von 4000 Mk. im Jahr, wogegen ursprünglich nur 3000 Mark vorgesehen waren. Später ist dieser Betrag auf 5000 Mk. erhöht worden. Der Angeklagte Wolf habe den größten Teil seiner Zeit auf der Handwerkskammer verbracht und sich beson­ders in wirtschaftlicher Beziehung im Interesse des Handwerks betätigt. Der Angeklagte Wolf äußerte sich noch dahin, daß die Entschädigungsfrage mehrfach Anlaß zu Anständen gegeben habe, da die Mitglieder bei Sitzungen weniger erhalten hätten, als sie zu Hause ihren Gesellen für diese Zeit an Lohn bezahlen mußten.

Neues vom Tage.

Französische Zusicherung au Kellogg London, 3. Aug. Der Pariser Korrespondent derMor- ningpost" erfährt von unterrichteter Seite, dem amerikani­schen Staatssekretär Kellogg seien durch das französische Außenministerium Zusicherungen gegeben worden, daß bei seiner Anwesenheit in Paris nur Fragen berührt werden sollen, die mit der Unterzeichnung des Kriegsverzichtpaktes zusammenhängen. Lediglich auf diese Zusicherungen hin sei Kellogg in der Lage gewesen, die Pariser Einladung an­zunehmen. Die amerikanische Besorgnis habe sich darauf bezogen, daß die Anwesenheit des Staatssekretärs dazu be­nutzt werden könne, die Frage der Reparationen und der alliierten Schulden aufzuwerfen.

Die Vereinigten Staaten und Primo de Niveras Pariser

Reise

Washington, 3. Aug. (Reuter.) Die Meldung aus Madrid, daß General Primo de Rivera am 25. August nach Paris zur Unterzeichnung des Kriegsverzichtpaktes abreisen werde, hat bei den amtlichen Stellen des Washingtoner Staats­departements einiges Erstaunen hervorgerufen. Soweit be­kannt, ist Spanien nicht formell eingeladen worden, einer der ursprünglichen Unterzeichner des 15 Mächte-Paktes zu werden. Spanien würde also die erste Macht sein, die neben den 15 ursprünglichen Signatarmächten dem Vertrage bei­lritt.

Nr. 181

Die Untersuchung gegen den Mörder Obregons London, 3. Aug. Wie die Blätter aus Mexiko melden, hat der mit den Ermittlungen gegen den Mörder Obregons, Toral, betraute Eeneralstaatsanwalt einen Bericht ver­öffentlicht, in dem er erklärt, daß der verhaftete Toral und die Personenkreise, die mittelbar oder unmittelbar an dem Morde teilgenommen hätten, einer von einer Klosteroberin geleiteten terroristischen Organisation angehören.

Aus Skadk und Land«

Altensteig, den 4. August 1S2?.

Sommernachtsfest und Handballwettspiel. Am morgigen Sonntag tritt der Turnverein mit etwas Neuem an die Oeffentlichkeit. Nachmittags ist die 1. Handballmannschaft des Turnvereins Calw, eine der besten Mannschaften des Unteren Schwarzwald-Nagoldgaues zu einem Hand- ballwettspiel zu Gaste und abends hält der Verein mit freundlicher Unterstützung der Stadtkapelle ein S om- in e r n a ch t s f e st bis gegen 11 Uhrunter den Eichen" ab. Die Stadtkapelle wird ihren guten Ruf wahren und auch die Turner und Turnerinnen des Turnvereins wer­den mit turnerischen Uebungen, Volkstänzen und all­gemeinen Lampionsreigen und Tänzen in der hoffentlich lauen Sommernacht einige gemütliche Stunden für jeder­mann zu bereiten wissen. Vom Marktplatz aus geht nach einigen Musikstücken daselbst um 8 Uhr der Zug zum Stadt­garten. Einheimische und Kurfremde sind zu beiden Ver­anstaltungen bestens- eingeladen.

Das neue Postgebäude in Altensteig geht seiner Vollen­dung entgegen. Die Wohnungen in demselben konnten bereits in dieser Woche bezogen werden. Auch die Amis- räume gehen ihrer Vollendung entgegen und werden in Bälde ihrer Bestimmung übergeben.

Landesfest des Radfahrer-Landesverbandes Württem­berg in Nagold. Nur noch wenige Tage trennen uns von dem diesjährigen Landesfest, das hier am 11., 12. und 13. August sich abwickeln wird. Schon seit Wochen, ja seit Monaten sind eifrige Köpfe und Hände unermüdlich an der Arbeit, um für einige Tausend Teilnehmer all die vielen Vorbereitungen zu treffen. Mit dem Landesfest ist die Feier des 30jährigen Jubiläums des Radfahrer- Vereins Veloclub Nagold verbunden. Aus dem ganzen Württembergs! Land werden ungefähr 100 Radfahrer­vereine herbeieilen. Es gilt, um die Meisterschaft im Saalsport Oer und 8er Schulreigen, Oer und 8er Kunst­reigen, Einerkunftfahren, Duettkunstfahren, Eruppen- kunstfahren, Radball zu kämpfen, im Korsofahren die Künste und ideenreichen Eruppengestaltungen zu zeigen und schließlich noch in kleineren Rennen die Siegespalme zu erringen. Ueber Erwarten groß ist das Interesse für den großen Opelpreis von Württemberg. Bereits jetzt sieht man die Fahrer beim emsigen Training auf der 105 Kilometer langen Strecke StuttgartEßlingenNür­tingenMetzingenReutlingen TübingenHerrenberg- BöblingenWeilderstadtCalwNagold. Es ist zu er­warten, daß die besten deutschen Straßenfahrer des V.D.R.V. den Kampf aus dieser Strecke aufnehmen. Die Preise, die den Siegern in allxn Kümpfen winken, sind die denkbar schönsten und wertvollsten. Sie sind seit einigen Tagen in dem Konfektionshaus in der Vorstadt Schiler- Nagold in zwei großen Schaufenstern ausgestellt und sprechen schon allein ein Wort zu der ganzen Veranstaltung.

Nagold, 3. August. (Gemeinderatssitzung vom 2. Aug. 1928.) Von der Zentralkasse zur Förderung des Feuerlöschwesens ist zu den Kosten der Erweiterung der Wasserleitung und für 120 Meter neue Schläuche ein Beitrag von 527 R.M. verwilligt worden. Ebenso vom Innenministerium für die Krie- gergräberfürsorge 1927 ein solcher von 200 R.M. Der Studien­assessor Eugen Hardter, bisher an der hiesigen Latein- und Realschule, ist auf 16. ds. Mts. zum Studienrat am Progym­nasium und der Realschule in Wangen i. A. ernannt worden. Als Stellvertreterin für die erkrankte Hauptlehrerin Mayer an der hiesigen Frauenarbeitsschule ist vom Beginn des nächsten Kurses ab die Hilfslchrerin Hänle bestellt worden. Beim Oberamt sind zur Regelung des Autoverkehrs Ver­kehrsschilder, Warnungszeichen und Sperrschilder beantragt, wo­für die Kosten auf die Stadtkasse übernommen werden. Ver- kehrsschilder auf den Ettersstrecken von Staatsstraßen ist nicht mehr Sache der Stadt, sondern der Staatsstratzenbauverwaltung, die damit auch die Verantwortung hat. Die Uferstraße an der Nagold von der Schiffbrücke bis zur Waldachstraße, so­wie der öffentliche Platz des alten Wehrs werden für den öffent­lichen Verkehr mit Ausnahme der Fahrräder gesperrt. Aus An­laß eines neuen Gesuches wird ausgesprochen, daß Benzin­zapfstellen an den Straßen und Plätzen der Stadt bis auf weiteres nicht mehr zugelassen werden. Der Voranschlag über die Unterhaltung der N achb a rsch afts- straßen im Rechungsjahr 1928 wird mit einem Gesamtauf­wand von 15 325 R.M. genehmigt. Darunter befinden sich 6625 R.M. für die Oberflächenbehandlung mit Heiß­oder Kaltteer der Straße Nagold-Jselshausen. Für das neue Arbeitsamt sind 3 Wohnungen in den Parterre­räumen des früheren Rößle sreizumachen. Die betreffenden Mieter werden in anderen städtischen Wohnungen untergebracht. Martin Bürkle, Zimmermann sowie Wilhelm Hammann, leü. Maschinenarbeiter und Erwin Rentschler, led. Schreiner haben zum Zweck des Nachenbetriebs auf der Nagold und Waldach die widerrufliche Erlaubnis erhalten, an der Nagold bezw. Hammann und Rentschler an der Waldach eine einfache Anlegevorrichtung anzubringen. An die Erlaubnis ist die Ein­haltung strenger Vorschriften gebunden. Für den Rettungs­dienst wird von der Stadt und Martin Bürkle ein Rettungs­nachen angeschafft, der in die Obhut des Bürkle gegeben wird. Auch wird ein weiterer Rettungsring Lereitgehalten. Für den Verkehr mit Vergnügungsbooten hat das Stadtschultheißenamt ortspolizeiliche Vorschriften erlassen, denen der Eemeinderad seine Zustimmung erteilt. Nach Vollziehbarkeitserklärung durch das Oberamt werden die Vorschriften öffentlich bekannt gegeben. Ihre genaue Einhaltung wird mit Nachdruck durchgesetzt werden. Infolge der Nagold- und Wäldachkorrektion sind einige Fisch­wasser in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Entschädi­gungsansprüche des Adolf Gropp, Fischereibesitzers in Rohrdorf werden mit 160 R.M. für das staatliche Fischwasser und mit 50 R.M. für das städtische Fischwasser anerkannt. Bezüglich des Fischweihers konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Be­züglich des am 10. November 1926 abgeschlossenen Tauschver-