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Schwarzwalder Tareszeikms „Aus de« Lärmes
Das Eisen-Mreseraal Bayerns
Die staatsrechtliche Lage früher und heute
Vor dem Kriege im alten Reiche hatte bekanntlich di. tigsten süddeutschen Staaten, vor allem Bayern, gewisse Reservatrechte, die sich wie z. B. in Bayern auf Biersteuergemeinschaft und auf die Sonderstellung in Ansehung des Kriegs-, Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesens bezogen. Von diesen Reservatrechten war das wichtigste die eigene Eisenbahn- und Postverwaltung. In den Anfängen des Eisenbahnwesens war die deutsche Kleinstaaterei ein grober Hemmschuh für die Entwicklung eines einheitlichen Eisenbahnnetzes. Aber allmählich gelang es, nach Absprache mit den Ländern nach einem einheitlichen System zu bauen und in wesentlichen Fragen Ueberein- stimmung zu erzielen. Im Laufe der Entwicklung wurde die preußische Eisenbahn die weitaus größte und maßgebendste für die anderen. Im früheren deutschen Reiche batten Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden selbständige Eisenbahnverwal- tungen, von kleineren Ländern noch Oldenburg, Mecklenburg, Sachsen-Weimar und Elsaß-Lothringen, das direkt der kaiserlichen Eeneraldirektion der Eisenbahnen unterstellt war. Die Länder legten groben Wert auf die Beibehaltung ihrer Eisenbahnhoheit. Sie waren voll verantwortlich für die innerhalb ihrer Grenzen im Betriebe befindlichen Strecken und die Verwaltung war selbständig. So unterstand die Verwaltung der bayerischen Staatsbahnen einer Eeneraldirektion, die in fünf Abteilungen tätig war und dem Minister des königlichen Hauses und des Aeußeren unterstellt war. Später wurde ein eigenes Verkebrsministerium eingerichtet. So blieb die staatsrechtliche Lage bis zum Umsturz.
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Auch im Staatsvertrage vom M. Avril 1920 wurde von einer Zentralisation der Eisenbahnen abgesehen, wenn auch selbstverständlich die Oberhoheit der einzelnen Länder einem Reichsverkehrsministerium weichen mußte. Bayern, das seiner ganzen Geschichte nach allergrößten Wert auf eine eigene Verwaltung der Eisenbahn legte, hat in diesem Staatsvertrag und später auch in der Geschäftsordnung der deutschen Reichsbahngesellschaft vom 1. Oktober 1924 eine besondere Stellung in der Reichsbahn erhalten. Bayern bat durchgesetzt, daß nach 8 24 des Staatsvertrages die Verwaltung der Reichsbahn nur soweit zentralisiert werden soll, als es zur Erfüllung der Aufgaben der Reichseisenbahnen als einer einheitlichen Verkebrsanstalt unbedingt geboten ist. So heißt es im Schlußvrotokoll unter Ziffer 4 zum 8 24: „Bei ihrer Zustimmung zu den organisatorischen Bestimmungen des Uebernahmeverfahrens setzt die bayerische Regierung das Einverständnis des Reiches zu folgendem voraus: Auch sie Neugestaltung des Eisenbahnwesens darf nur im Sinne eine, wll wirksamen Dezentralisation der Reichsverwaltung nach ver- iehrstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen, vas auch im 8 24 des Vertrags allgemein ausgesprochen ist. Liefern Grundsatz wird Mr Bayern nur Rechnung getragen wer >en können, wenn der Sitz der bayerischen Landesregierung all Hauptstadt einer größeren politischen Gemeinschaft und Mittel aunkt eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes auch ferner der Sit einer im wesentlichen das bayerische Wirtschaftsgebiet zusammen lassenden Reichseijenbahnbehörde bleibt, deren Zuständigkeiter aach dem Grundsatz einer voll wirksamen Dezentralisation zr bemessen sind. Die bayerische Regierung gebt daher davon aus, daß eine hiervon wesentlich abweichende spätere Bezirkseinteilung oder eine Verlegung des Sitzes dieser Behörde von München von ihrer Zustimmung abhängig ist."
Die Geschäftsordnung der deutschen Reichsbahngesellschaft vom 1. Oktober 1924 hat grundsätzlich diesen Standpunkt Bayerns berücksichtigt. Es wird dort in Ziffer 14 ausdrücklich gesagt, daß die Eruppenverwaltung Bayerns „alle Angelegenheiten, die nicht wegen ihrer besonderen Bedeutung oder weil sie über ihren Geschäftsbereich hinaus wirken können, von der Eruppenverwaltung Bayerns selbst zu erledigen sind". Es können sogar Angelegenheiten übertragen werden, die an sich zu dem Ressort der Hauptverwaltung gehören. Aus dieser Sonderstellung Bayerns in der neuen deutschen Reichsbahngesellschaft ergibt sich, daß Bayern für alle Fragen, für die nicht die Hauptverwaltung zuständig iit. die volle Verantwortung trägt. Dr. iur. E. B.
Zusammensetzung des Ausschusses zur Untersuchung der Betriebssicherheit der Reichsbahn
Berlin, 3. Aug. Zn den unter dem Vorsitz des Geh. Ober» baurats Zirkler vom Reichsverkehrsministerium gebildete^ Ausschuß zur Untersuchung der Betriebssicherheit auf der Reichsbahn sind u. a. berufen worden: Die Reichstagsabgsi ordneten Dr. Quaatz und Scheffel, die Professoren für Eisenbahnwesen Dr. Halter von der Technischen Hochschule in München und Dr. Pirath von der Technischen Hochschule in Stuttgart, der Verbandsgeschäftsführer Groß, vom Hauptbeamtenrat bei der Deutschen Reichsbahn der Vor-- sitzende, der Eisenbahninspektor Monitor.
Beisetzung eines Opfers von Dinkelscherben
Augsburg, 3. Aug. Als erstes Opfer der Dinkelscherbener Eisenbahnkatastrophe wurde heute der Kriegsinvalide Zosef Wiedeman aus Augsburg zu seiner Ruhe bestattet. Aus dem Friedhof hatte sich eine unübersehbare Trauergemeinds eingefunden. Nach der Grabrede des Geistlichen legte Reichsbahnpräsident List im Namen der Reichsbahndirektion einen prachtvollen Kranz am Grabe nieder. — Die Leichen der auswärts beheimateten Verunglückten find gestern und heute nach ihren Heimatorten überführt worden.
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Stuttgart, 3. Aug. In der Donnerstag-Nachmittagssitzung wurden die Wechselgeschäfte soweit erledigt, daß hiermit das Kapitel der Landeswirtschaftsstelle geschlossen werden konnte. Als der Angeklagte Wolf gehört wurde, erklärte er, daß der Angeklagte Klemm gesagt hätte, er brauche Geld für die Landeswirtschaftsstelle, worauf er erwidert habe, wenn ihm mit Wechseln gedient sei, könnte er ihm welche geben. Zu dieser Zeit habe er aber Sturm, welcher der Bezogene der Wechsel war, noch für gut gehalten. Er habe die Wechsel deshalb nicht bei ver Bank diskontieren lassen, damit der Angeklagte Klemm im Interesse der Landeswirtschaftsstelle damit arbeiten konnte. Der Leiter der Stuttgarter Bank, der hierauf als Zeuge vernommen wurde, gab an, daß sie schon nach den ersten Wechseln, bei denen Sturm der Bezogene war, eine so schlechte Auskunft erhalten hätten, daß sie sich geweigert hätten, weitere Wechsel dieser Art hereinzunehmen. Der Sachverständige Erötzin- ser beziffert das Defizit bei der Landeswirtschaftsstelle auf 82 000 Mk. Nach seinen Feststellungen hätte noch ein Bestand von 18 000 Mk. da sein müssen, während aber nur noch 6000 Mk. vorhanden gewesen seien. Der Sachverständige Hohloch hatte die Wechselgeschäfte nachzuvriifen und kam dabei zu dem Resultat, daß von 19 000 Mk. Wechseln bei 12 000 Mk. kein Warengeschäft zugrunde lag. Dagegen verwahrte sich Wolf und behauptete, daß sich kein Finanzwechsel darunter befunden habe.
In der Freitags-Vormittags-Sitzung wurden die Aktiengeschäfte nochmals aufgerollt, denn inzwischen konnte der Verkäufer der Reiser-Aktien ermittelt werden. Als erster Zeuge zu diesem Punkt wurde ein Beamter der Giro-Zentrale gehört, der erklärte, daß sich der Kurs im November 1923 tatsächlich einmal bis zu 2.75 Mk. bewegt hätte. Als eine sichere Vermögensanlage s hätte man aber die Reiser-Aktien auf keinen Fall halten können. Der Justitiar Kießling von Stuttgart hatte im Auftrag die Aktien an den Angeklagten Wolf verkauft. Als Preis gab er 60 Pfg. an, dazu seien weitere 30 Pfg. an Zinsvergütung gekommen, da Wolf die Aktien nicht sofort bezahlt hätte. Der Zeuge Schichler, Verkäufer der Aktien, bestätigte den Vorgang beim Verkauf der Aktien und batte als Kaufpreis insgesamt 2500 Mk. erhalten. Diese Feststellungen wirkten auf den Angeklagten Wolf sichtlich deprimierend, denn er batte früher angegeben, daß er die Aktien an die Handwerkskammer an dem Tage verkauft hätte, an dem auch er sie zu dem gleichen Preise gekauft hätte. Eine Erklärung für diese falschen Angaben konnte er auf Vorhalt nicht abgeben.
Hierauf wurde zu den Diäten und zur Gehaltsfrage über- gegangen. Die Bestimmung hierüber war in den Statuten der Handwerkskammer genau festgelegt, sodaß bei der Verrechnung der Diäten durch die Kammermitglieder ein Irrtum nicht möglich gewesen ist. Nur bei dem Angeklagten Dr. Gerhardt waren die Verhältnisse insofern unklar, da er als Beamter und nicht als Organ der Handwerkskammer galt. Teilweise waren allerdings die Diäten und Entschädigungen so niedrig angesetzt, daß sie keineswegs ausreichen konnten. Dies wurde aber anders, nachdem das Tagesgeld bis auf 28 Mk. erhöht wurde. Der Angeklagte Dr. Gerhard machte nun von diesem Satz sehr häufig Gebrauch und zwar in einer Weise, die den ganzen Betrieb im richtigen Licht erscheinen läßt. So bezog Dr. Gerhardt auch ein Tagegeld von 28 Mk., wenn er nur zu einer kurzen Besprechung von der Kammer wes mußte. Noch besser war aber der Angeklagte Gerhard mit seinem Gehalt gestellt, denn er bezog zuletzt pro Monat 1880 Mk. (!), wobei er mit der Einstufung in Gruppe bl ab 1. September 1926 nicht mehr zufrieden war und sich sein Gehalt nach Gruppe L2 geben ließ. Damit bezog er ein Gehalt, das nur noch durch einen Minister übertrumpft wurde. Zu diesem Punkt trug der Angeklagte Wolf vor, sie hätten sehr sparsam gewirtschaftet und wären sich ihrer Verantwortung durchaus bewußt gewesen. Auf eine Anfrage des Wirtschaftsministeriums gab der Angeklagte Gerhardt sein Gehalt niedriger an, als es in Wirklichkeit war. Er begründete dies damit, daß er vermutet hatte, die Auskunft sei für das Statistische Landesamt bestimmt, dem sie aber keine Auskunft erteilen wollten. Der Angeklagte Wolf bezog nach der Inflation eine Aufwandsentschädigung von 4000 Mk. im Jahr, wogegen ursprünglich nur 3000 Mark vorgesehen waren. Später ist dieser Betrag auf 5000 Mk. erhöht worden. Der Angeklagte Wolf habe den größten Teil seiner Zeit auf der Handwerkskammer verbracht und sich besonders in wirtschaftlicher Beziehung im Interesse des Handwerks betätigt. Der Angeklagte Wolf äußerte sich noch dahin, daß die Entschädigungsfrage mehrfach Anlaß zu Anständen gegeben habe, da die Mitglieder bei Sitzungen weniger erhalten hätten, als sie zu Hause ihren Gesellen für diese Zeit an Lohn bezahlen mußten.
Neues vom Tage.
Französische Zusicherung au Kellogg London, 3. Aug. Der Pariser Korrespondent der „Mor- ningpost" erfährt von unterrichteter Seite, dem amerikanischen Staatssekretär Kellogg seien durch das französische Außenministerium Zusicherungen gegeben worden, daß bei seiner Anwesenheit in Paris nur Fragen berührt werden sollen, die mit der Unterzeichnung des Kriegsverzichtpaktes zusammenhängen. Lediglich auf diese Zusicherungen hin sei Kellogg in der Lage gewesen, die Pariser Einladung anzunehmen. Die amerikanische Besorgnis habe sich darauf bezogen, daß die Anwesenheit des Staatssekretärs dazu benutzt werden könne, die Frage der Reparationen und der alliierten Schulden aufzuwerfen.
Die Vereinigten Staaten und Primo de Niveras Pariser
Reise
Washington, 3. Aug. (Reuter.) Die Meldung aus Madrid, daß General Primo de Rivera am 25. August nach Paris zur Unterzeichnung des Kriegsverzichtpaktes abreisen werde, hat bei den amtlichen Stellen des Washingtoner Staatsdepartements einiges Erstaunen hervorgerufen. Soweit bekannt, ist Spanien nicht formell eingeladen worden, einer der ursprünglichen Unterzeichner des 15 Mächte-Paktes zu werden. Spanien würde also die erste Macht sein, die neben den 15 ursprünglichen Signatarmächten dem Vertrage beilritt.
Nr. 181
Die Untersuchung gegen den Mörder Obregons London, 3. Aug. Wie die Blätter aus Mexiko melden, hat der mit den Ermittlungen gegen den Mörder Obregons, Toral, betraute Eeneralstaatsanwalt einen Bericht veröffentlicht, in dem er erklärt, daß der verhaftete Toral und die Personenkreise, die mittelbar oder unmittelbar an dem Morde teilgenommen hätten, einer von einer Klosteroberin geleiteten terroristischen Organisation angehören.
Aus Skadk und Land«
Altensteig, den 4. August 1S2?.
Sommernachtsfest und Handballwettspiel. Am morgigen Sonntag tritt der Turnverein mit etwas Neuem an die Oeffentlichkeit. Nachmittags ist die 1. Handballmannschaft des Turnvereins Calw, eine der besten Mannschaften des Unteren Schwarzwald-Nagoldgaues zu einem Hand- ballwettspiel zu Gaste und abends hält der Verein mit freundlicher Unterstützung der Stadtkapelle ein S om- in e r n a ch t s f e st bis gegen 11 Uhr „unter den Eichen" ab. Die Stadtkapelle wird ihren guten Ruf wahren und auch die Turner und Turnerinnen des Turnvereins werden mit turnerischen Uebungen, Volkstänzen und allgemeinen Lampionsreigen und Tänzen in der hoffentlich lauen Sommernacht einige gemütliche Stunden für jedermann zu bereiten wissen. Vom Marktplatz aus geht nach einigen Musikstücken daselbst um 8 Uhr der Zug zum Stadtgarten. Einheimische und Kurfremde sind zu beiden Veranstaltungen bestens- eingeladen.
Das neue Postgebäude in Altensteig geht seiner Vollendung entgegen. Die Wohnungen in demselben konnten bereits in dieser Woche bezogen werden. Auch die Amis- räume gehen ihrer Vollendung entgegen und werden in Bälde ihrer Bestimmung übergeben.
Landesfest des Radfahrer-Landesverbandes Württemberg in Nagold. Nur noch wenige Tage trennen uns von dem diesjährigen Landesfest, das hier am 11., 12. und 13. August sich abwickeln wird. Schon seit Wochen, ja seit Monaten sind eifrige Köpfe und Hände unermüdlich an der Arbeit, um für einige Tausend Teilnehmer all die vielen Vorbereitungen zu treffen. Mit dem Landesfest ist die Feier des 30jährigen Jubiläums des Radfahrer- Vereins Veloclub Nagold verbunden. Aus dem ganzen Württembergs! Land werden ungefähr 100 Radfahrervereine herbeieilen. Es gilt, um die Meisterschaft im Saalsport — Oer und 8er Schulreigen, Oer und 8er Kunstreigen, Einerkunftfahren, Duettkunstfahren, Eruppen- kunstfahren, Radball — zu kämpfen, im Korsofahren die Künste und ideenreichen Eruppengestaltungen zu zeigen und schließlich noch in kleineren Rennen die Siegespalme zu erringen. Ueber Erwarten groß ist das Interesse für den großen Opelpreis von Württemberg. Bereits jetzt sieht man die Fahrer beim emsigen Training auf der 105 Kilometer langen Strecke Stuttgart—Eßlingen—Nürtingen—Metzingen—Reutlingen — Tübingen—Herrenberg- Böblingen—Weilderstadt—Calw—Nagold. Es ist zu erwarten, daß die besten deutschen Straßenfahrer des V.D.R.V. den Kampf aus dieser Strecke aufnehmen. Die Preise, die den Siegern in allxn Kümpfen winken, sind die denkbar schönsten und wertvollsten. Sie sind seit einigen Tagen in dem Konfektionshaus in der Vorstadt Schiler- Nagold in zwei großen Schaufenstern ausgestellt und sprechen schon allein ein Wort zu der ganzen Veranstaltung.
Nagold, 3. August. (Gemeinderatssitzung vom 2. Aug. 1928.) Von der Zentralkasse zur Förderung des Feuerlöschwesens ist zu den Kosten der Erweiterung der Wasserleitung und für 120 Meter neue Schläuche ein Beitrag von 527 R.M. verwilligt worden. Ebenso vom Innenministerium für die Krie- gergräberfürsorge 1927 ein solcher von 200 R.M. Der Studienassessor Eugen Hardter, bisher an der hiesigen Latein- und Realschule, ist auf 16. ds. Mts. zum Studienrat am Progymnasium und der Realschule in Wangen i. A. ernannt worden. Als Stellvertreterin für die erkrankte Hauptlehrerin Mayer an der hiesigen Frauenarbeitsschule ist vom Beginn des nächsten Kurses ab die Hilfslchrerin Hänle bestellt worden. — Beim Oberamt sind zur Regelung des Autoverkehrs Verkehrsschilder, Warnungszeichen und Sperrschilder beantragt, wofür die Kosten auf die Stadtkasse übernommen werden. Ver- kehrsschilder auf den Ettersstrecken von Staatsstraßen ist nicht mehr Sache der Stadt, sondern der Staatsstratzenbauverwaltung, die damit auch die Verantwortung hat. Die Uferstraße an der Nagold von der Schiffbrücke bis zur Waldachstraße, sowie der öffentliche Platz des alten Wehrs werden für den öffentlichen Verkehr mit Ausnahme der Fahrräder gesperrt. Aus Anlaß eines neuen Gesuches wird ausgesprochen, daß Benzinzapfstellen an den Straßen und Plätzen der Stadt bis auf weiteres nicht mehr zugelassen werden. Der Voranschlag über die Unterhaltung der N achb a rsch afts- straßen im Rechungsjahr 1928 wird mit einem Gesamtaufwand von 15 325 R.M. genehmigt. Darunter befinden sich 6625 R.M. für die Oberflächenbehandlung mit Heißoder Kaltteer der Straße Nagold-Jselshausen. Für das neue Arbeitsamt sind 3 Wohnungen in den Parterreräumen des früheren Rößle sreizumachen. Die betreffenden Mieter werden in anderen städtischen Wohnungen untergebracht. Martin Bürkle, Zimmermann sowie Wilhelm Hammann, leü. Maschinenarbeiter und Erwin Rentschler, led. Schreiner haben zum Zweck des Nachenbetriebs auf der Nagold und Waldach die widerrufliche Erlaubnis erhalten, an der Nagold bezw. Hammann und Rentschler an der Waldach eine einfache Anlegevorrichtung anzubringen. An die Erlaubnis ist die Einhaltung strenger Vorschriften gebunden. Für den Rettungsdienst wird von der Stadt und Martin Bürkle ein Rettungsnachen angeschafft, der in die Obhut des Bürkle gegeben wird. Auch wird ein weiterer Rettungsring Lereitgehalten. Für den Verkehr mit Vergnügungsbooten hat das Stadtschultheißenamt ortspolizeiliche Vorschriften erlassen, denen der Eemeinderad seine Zustimmung erteilt. Nach Vollziehbarkeitserklärung durch das Oberamt werden die Vorschriften öffentlich bekannt gegeben. Ihre genaue Einhaltung wird mit Nachdruck durchgesetzt werden. Infolge der Nagold- und Wäldachkorrektion sind einige Fischwasser in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Entschädigungsansprüche des Adolf Gropp, Fischereibesitzers in Rohrdorf werden mit 160 R.M. für das staatliche Fischwasser und mit 50 R.M. für das städtische Fischwasser anerkannt. Bezüglich des Fischweihers konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Bezüglich des am 10. November 1926 abgeschlossenen Tauschver-