Annttketze

Aufruf.

Da LvWM ll. Medots WmieWch NI Lener RijeW dem Kiisa Mia« r?. Memda aisgersfeii.

Sämtliche Angehörige des Landsturms II. Auf­gebots, die aus dem I. Aufgebot übergetreten sind, einschließlich derjenigen, die 1914 das 39. Lebens­jahr vollenden oder bereits vollendet haben, werden hiermit aufgerufen.

Es find dies die Jahrgänge 1870 bis 1876 einschließlich.

Der Aufruf bezweckt zunächst lediglich die Her­beiführung der Eintragung in die Listen.

Die im Inland sich aufhaltenden Aufgerufenen haben sich, zunächst nur zur Aufnahme in die Land- fturmrolle bei der Ortsbehörde ihres Wohnsitzes in der Zeit vom

71 s. bis einschließlich 20. Dezember 1914

zur Landsturmrolle anzumelden.

Die Aufgerufenen, die sich im Ausland auf­halten» haben sich, soweit dies möglich und noch nicht geschehen ist, alsbald schriftlich oder mündlich bei den deutschen Auslandsvertretungen zur Ein­tragung in besondere Listen zu melden. Nichtan- mettmng wird bestraft. Die Aufgerufenen unter- stehen den Militärgesetzen.

Talw» den 12. Dezember 1914.

König!. Bezirkskommando.

Di« Herren Ortsvorsteher

werden beauftragt, durch ortsübliche Bekanntmachung auf Vorstehendes aufmerksam zu machen und darauf zu achten, daß alle Aufgerufenen ihrer Meldepflicht Nachkommen. Die Landsturmrollen find unter Be­nützung der Vorgeschriebenen Vordrucke getrennt nach Jahrgängen also für jeden Jahrgang eine besondere Liste und in alphabetischer Reihenfolge cktzülegen und alsbald nach Fertigstellung unter Anschluß der Militärpapiere dem Oberamt vorzn- «n. Bei Personen, welche schon Zuchthausstrafen erlitten haben oder mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft waren, ist dies in der Land- fturmrolle unter Anschluß eines Strafregisteraus­zugs zu vermerken.

Formulare zu Landsturmrollen, sowie ein Plakat -um Anschlägen äNs Rathaus usw. werden den Schulheißenämter heute vom Oberamt aus zugehen.

Tälw, den 14. Dezember 1914.

K Oberamt: Binder.

Aus Kopenhagen meldet dieDeutsche Tages­zeitung": Aus Barcelona wird gemeldet, daß ein spanisches Geschwader nach Marokko entsandt wor­den sei. Augenblicklich herrsche noch Ruhe in der spanischen Zone. Der Aufruhr der Eingeborenen drohe aber dorthin überzugreifen. Die Lage der Franzose» sei äußerst schwierig und werde mit jede« Tage schwieriger.

Die Albaner gegen Serbien.

Wie«. 15. Dez. DieNeue Freie Presse" meldet aus Konstantinopel: Mit großer Genug­tuung verzeichnen die Blätter die Kundgebung der Albaner^ die es nach der Verkündung des Dschihad als nationale und religiöse Pflicht bezeichnet, den Kampf gegen Serbien an der Seite Oesterreich- Ungarns aufzunehmen und die heiligen Denkmäler von Kossowo vor den Serben zu schützen. Man hofft, daß diese Stimmung dazu beitragen wird, die inneren Zwistigkeiten beizulegen und man ist gewillt» die Vergangenheit zu vergessen und den Albanesen die Hand zu reichen, wenn sie am Waffengang gegen den gemeinsamen Feind teil­nehmen.

Die Neutralität Italiens.

Da« Kabinett Salandra im Senat.

(W.T.B.) Rom, 15. Dez. Zm Senat wurden gestern die Mitteilungen der Regierung besprochen. Alle Redner sprachen dem Kabinett Salandra das Vertrauen zu seinem Vorgehen aus, das den Inte­ressen Italiens vollkommen entspreche, und würdig­ten zustimmend die Neutralitätserklärung. Barze- lotti erklärte im besonderen, er billige die Erklärun­gen der Regierung, die gleich weit entfernt von einer absoluten Neutralität wie von einem Krieg um je­den Preis seien, und wünsche, daß in einem günsti­gen Augenblick Italien intervenieren werde, nicht mit den Waffen, sondern durch eine mächtige und drohende Anregung zum Frieden, um zu verhindern, daß die Umwandlung der früheren geographischen und politischen Gestaltung sich entwickle. Der Redner

K. Oberamt Lal«.

Die Gemeindebehörden

werden auf den imStaatsanzeiger" Rr. 297 erschienenen Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 11. ds. Mts, betreffend die Hebungen der Jugendwehr, aufmerksam gemacht und beauftragt, die dort gegebenen Weisungen zu beachten.

Den 14. Dezember 1914.

Reg.-Rat Binder.

Verfügung de» Ministeriums des Innern, beir. den Verkehr mit Brieftauben.

Bom 31. Juli 1914.

Auf Grund des Art. 7 c und 51 des Polizeisteafgefetzes vom 27. Dezember 1871 (Reg.-Bl. S. 39lj in der Fassung des Gesetzes vom 4. Juli 1898 (Reg.-Bl. S. 149j wird nach­stehendes verfügt:

8 1.

Es ist verboten, Tauben zur Beförderung von Nach­richten ohne Genehmigung der Generalkommandos zu ver­wenden.

8 2 .

Die Besitzer von Brieftauben, die dem Verbände deut­scher Briestaubenliebhaber-Berein« nicht angehören, haben der Ortspolizeibehörde über die Zahl und den Aufenthalts­ort der Tiere unter Angabe der Linie, für die sie eingeübü find, sofort Mitteilung zu machen.

Wer Brieftauben beherbergt, di« uicht einem Mitgliede des Verbands deutscher Brieftaubenliebhabervereine ange­hören, hat diese Tiere der Ortspolizeibehörd« auszuliesern, die über sie verfügt.

Aufgefundene Brirsauben find ohne Berührung der etwa an ihnen befindlichen Depeschen an die nächste Zivil­oder Militärbehörde abzoliesern.

8 s-

Gegenwärtige Verfügung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.

Stuttgart, den 31. Juli 1914.

Fleischhauer.

Die Ortspolizeibehörden

werden beauftragt, vorstehende Min.-Verfugung wiederum auf ortsübliche Weise in ihren Gemeinden bekannt zu machen und den gemäß H 2 Abf. 2 und 3 der Verfügung abgeUefer- ten Taube« die etwa anhängenden Depeschen sorgfältig ab» zulösen und sodann die Brieftauben an den Vorstand des MilitärbriestaubenNubs Stuttgart, Fabrikant E. Tloh, Stuttgart, Militiieftraße 127, »>, Telephon Nr. 3752 riuzu- senden. Als Brieftauben gelten hiebei solche Tauben, wrlch« einen geschlossenen Metall- oder Porzellanfußring mit Zah­len oder Buchstaben tragen.

Tauben, welche die angegebenen Merkmale nicht tra­gen, sogenannte Feldtauben, find dem Ueberbringer zurück- zugeben.

Abgelöste Depeschen find unverzüglich bei wichtigen Meldungen telegraphisch oder durch Fernsprecher der näch­sten Militärbehörde mitzuteilen.

Der Militärbriestaubenklub Stuttgart wird die ihm eingelieferten Brieftauben ihrem rechtmäßigen Eigentümer zustellen.

fügte hinzu, daß einerseits der siegreiche Vormarsch Oesterreich-Ungarns auf dem Balkan die Interessen Italiens schädigen würde, andererseits unbestreitbar sei, daß bei der Vernichtung der zentralen Kaiser- Mächte das Adriatische Meer ein slavisches und das Mittelmeer ein englisch-französisches Meer «erden würde. (Beifall.)

Professor Barzelotti führte weiter uns: Um die Gefahren des Heraustretens aus der Neutrali­tät zu kennzeichnen, genügt, auf die Anhänger einer Intervention einzngehen. Mit Ausnahme eines Teils der liberalen Parteien der von falschen Vor­aussetzungen sich leiten- läßt, sind die Fürsprecher des Krieges nur antikonstitutionelle Leute, es sind die Antimilitaristen von gestern, die in einem Kriege eine Gelegenheit sehen und suchen, unser in­neres Leben zu verändern (lebhafter Beifall) und die ihrem revolutionären und anarchistischen Gäh- rungsstoff Luft machen wollen. Redner wies dann auf die schwere Eefechr hin, die besonders den Kolo­nien Italiens durch die Türkei drohen würde; falls Italien an der Seite der Tripleentente am Kriege teilnehme und fuhr fort: Die Rechnung, die viele über den Ausgang des Kampfes und die Bedingun­gen anfstellen, unter denen sich derjenige befinden würde, der am Kriege nicht teilnimmt und der ohne Kompensationen bleiben würde, ausgesetzt dem Ur­teilsspruch des Siegers, ist naiv, denn sie sehen die vollkommene Besiegung einer der beiden Parteien voraus. Daß, wie auch immer es sei, diese Nieder­werfung nicht wahrscheinlich bei derjenigen Partei eintreten wird, von der es einige hoffen, das kann man aus dem Heldenmute schließen, mit dem Deutsch­land den Krieg führt. Grundlegende Erwägungen sprechen gegen eine Intervention, die die Macht der auf dem Meere rivalisierenden Staaten vermehren könnte. Gründe der Moral und des politischen inter­nationalen Anstandes widerraten, den Verbündeten den Gnadenstoß zu geben. (Beifall.)

Gegen die Kriegshetzer in Italien.

Berlin, 15. Dez. Aus Rom meldet derLokal Anzeiger": Infolge von Störungen der Vorlesungen

Weiter wird den Ortspolizeibehörden zur genauen Nachachtuug brlanntgegeben, daß das Aufsteiger» der Luft­fahrzeuge, die Anwendung von Lichtfignalen und anderen Derständigungsmitteln ohne Genehmigung der Militärbe­hörden verboten und daß über landende Luftfahrzeuge an di« nächste Zivil- oder Militärbehörde ohne Säumen Aasige zu erstatten ist. '

Landend« Luftfahrzeuge sind, wenn eine Untersuchung durch die Militärbehörden nicht alsbald möglich ist, sofort nach Schriften, Karten «sw. zu untersuchen. Bei bemannten Fahrzeugen hat sich dies« Untersuchung auch auf die Beman­nung zu erstrecken, sofern sie sich nicht als im deutschen Staatsdienst befindlich ausweist. Der Untersuchungsbefund ist der nächsten Militärbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Die strenge Einhaltung dieser Anordnungen wird den Orlspolizeibehörden zur besonderen Pflicht gemacht.

Ealw, den 12. Dezember 1914.

K. Oberamt: Binder.

K. Oberamt Calw.

Erlaß an die Ortspolizeibehörden betr. Erleichterung der Taubenfchlagsperre.

Nachdem von den Taubenbesitzern mehrfach Klage da­rüber geführt worden ist, daß ihnen durch die vom K. Stellv. Generalkommando verfügte Schlagsperre für alle Schläge, deren Tauben der Militärverwaltung nicht zur Verfügung stehen, Verluste an Tauben erwachsen, hat das K. Stellv. Generalkommando die Schlagsperre dahin gemildert, daß den Taubenbesitzern in Zukunft gestattet ist, am 1. und 2. jeden Monats die Schläge offen zu halten. Sämtliche Schläge, welche geöffnet waren, sind aber, wie das K. Stellv. Generalkommando weiter bestimmt hat, jeweils nach dem Wiedereintritt der Sperre einer scharfen polizeilichen Nach­prüfung mit dem Zweck zu unterziehen, etwa in die Schläge eingefallene ermattete Militärbrieftauben festzustellen und der zuständigen Stelle abzuliefern.

Den 15. Dezember 1914.

Reg.-Rat Binder.

K. Oberamt Calw.

Auf die imStaatsanzeiger" Nr. 297 erschienene Be­kanntmachung der K. Landgestütskommission v. 12. ds. Mts., betreffend die Patentierung von Privatzuchthengste« für

die Deckzeit 1915,

werden die Interessenten hiemit hingewtesen.

DerStaatsanzeiger" kann bei den Herren Orts Vor­stehern eingesehen werden.

Den 15. Dezember 1914.

Reg.-Rat Binder.

K. Oberamt Lal«.

Die Schuttheitzenämter

«erden veranlaßt, die Zahl der nach tirt letzten Viehzählung am 1. ds. Mts. vrrhandenen Matterschroerne und Ziege» alsbald hieher anzuzeigen.

Den 15. Dezember 1914.

Regierungsrat: Binder.

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mehrerer Professoren, die ans ihrer deutschfreund­lichen Gesinnung keinen Hehl gemacht hatten, durch Nichtstudenten unter Führung des Futuristeuhäüpt- lings Marienetti, fragte der Abgeordnete Lrociferi beim Unterrichtsminister an, wie er die Freiheit des Unterrichts an der Universität der Hauptstadt Ita­liens zu schützen gedenke.

Die Neutralen und der Krieg.

Bulgariens Neutralität.

Budapest. 15. Dez. In einer Unterredung mit dem Korrespondenten desAz Est" erklärte der bul­garische Ministerpräsident Radoslawo«: Das bul­garische Volk möchte Mazedonien besetzen. Davon könne vorläufig keine Rede sein. Er glaube nicht, daß Serbien zu einem dauernden längeren Wider­stand befähigt sei. Mit der Eventualität, daß Ru­mänien die Monarchie angreifen könnte, rechnet Bul­garien nicht und glaubt es auch nicht. Für diesen Fall besteht Mischen Rumänien und Bulgarien keine Vereinbarung. Bulgarien gibt keinem einzigen Staat eine bestimmte Neutralitätserklärung. Alles, was in Bulgarien geschehen ist und geschehen wird, hängt vom Bolksrvillen ab. Deshalb kann die Re­gierung nur volkstümliche Politik machen.

Ein Zusammenschluß der nordische» Länder.

(W.T.B.i Stockholm, 16. Dez.Svenska Tele- gram Byrarr' meldet: Auf Einladung des Königs von Schweden wird am Freitag, den 18. Dez., eine Zusammenkunft zwischen de« Königen von Schwe­den, Norwegen und Dänemark in Malmö stattfin den. Die Könige werden von ihren Ministern des Auswärtigen begleitet sein. Diese Zusammenkunft ist ein Ausdruck für das gute Verhältnis zwischen den drei nordischen KönMeichen und für die zwi­schen ihnen bestehende vollständige Einigkeit, ihre bis jetzt beobachtete Neutralitätspolitik aufrecht zu erhalten. Die Zusammenkunft bezweckt insbesondere Gelegenheit zu geben, sich über die Mittel zu bera­ten, die in Frage kommen könnten, um die wirt-