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Schwarzwälder TageszeitungAus des Tannen"

Nr. 47

Aus Stadl und Land-

Altensteig, den 26. Februar 1927.

Postverbindungen in Altensteig. Vom 1. März ds. Jah­res ab treten in den Kurszeiten der hiesigen Postverbin­dungen nachstehende Aenderungen ein:

1. Kraftpostlinie Alten steig Dornstetten:

Fahrt 3 (seither 10,35 Uhr vorm.)

10,45 ab Altensteig Postamt

10.55 Spielberg

11,12 an Pfalzgrafenweiler

11,15 ab Pfalzgrafenweiler, wie bisher

11.55 an Dornstetten Bahnhof, wie bisher.

2. Kraftpostlinie A l t e n st e i gS i m m e r s f e l d

Fahrt 7 (seither 10,15 vorm., Sonntags wie bisher)

Werktags 11,00 ab Altensteig Postamt 11,14 Heselbronn 11,17 Straße nach Beuren 11,30 Ettmannsweiler 11,35 an Simmersfeld.

3. Votenfahrt Alten st eigErömbach: (bisher 10,10 vorm.)

Werktags 11,15 ab Altensteig Postamt 12,45 an Erömbach.

Aufhebung von Staatsrentämtern. Auf die Kleine An- Ifrage des Abg. Pflüger (Soz.) betr. Aufhebung des Staats- chentamts Freudenstadt hat das Finanzministerium geant- roortet, daß es auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 19. sJuni 1926 die Aufhebung der drei Staatsrentämter Back­nang, Freudenstadt und Göppingen auf 1. Juli 1327 und s die Verteilung ihrer Geschäfte aus die acht bestehen bleiben- 'den Staatsrentämter eingeleitet hat. Das Ministerium ist auf Grund einer näheren Prüfung zu dem Ergebnis gekom­men, daß auch von den von ihrem Wohnort weiter entfern­ten Staatsrentämtern aus die Waldarbeiter in gleicher Weise rechtzeitig und in den erforderlichen Geldzeichen aus- bezahlt werden können, wie es bisher schon bei den Wald­arbeitern der vom Staatsrentamt weit abgelegenen Forst- bezirke möglich war, z. B. Hirsau-Herrenalb, Ulm-Riedlin- gen, Heilbronn-Mergenthe-im. Die Umstellung wird nicht viel kosten, dagegen die Organisation der Staatsrentämter einfacher gestalten und das Beamten- und Angestelltenper- sonal verringern, wie es der Landtagsbeschluß wünscht.

Beschaffung von Militärpapieren. Der Württ. Kris- gerbund schreibt uns: In letzter Zeit mehren sich besonders auch aus Nichtbundskreisen, die Anfragen, welche Dienst­stelle mit Beschaffung oder Ersatz von Militärpapieren be­auftragt ist. Vor allem wird hiezu bemerkt, daß Militär- paß-Duplikate auf Grund der Ausführungsverordnungen zum Versailler Vertrag nicht mehr ausgestellt werden dür­fen; an deren Stelle treten Militärdienstzeitbescheinigun­gen, aus denen lediglich die abgeleistete Zeit und die Kriegsjahre hervorgehen. Auf besonderen Wunsch werden in die Bescheinigung auch die einzelnen Truppenteile, Ver­wundungen, Lazarettaufenthalte, Beförderungen, Orden und Ehrenzeichen entsprechend den Einträgen in den Kriegsstammrollen ausgenommen. Hiefür wird eine Gebühr von 1.60 Mk. (einschl. Porto), die dem Gesuch bei- zufügen find, berechnet. Die Gesuche von den Angehörigen des frühren 13. (Württembergischen) und 14. (Badischen) Armeekorps sind zu richten an die Reichsarchivzwergstelle in Stuttgart. Eutenbergstraße 109.

Keine Kilometerhefte. Anläßlich der Pressekonferenz beim Besuch des Gneraldirektors der Reichsbahn Dr. Dorp­müller wurde von Redakteurseite auch die Frage der Fahr­preise und Kilometerhefte aufgeworfen. Dr. Dorpmüller trat ,der Auffassung entgegen, daß die Fahrpreise in Deutschland besonders hoch seien. Sie verhielten sich hier zu den Frie­sdenspreisen wie 122:100, während sie in England 160:100 stnd in Holland 160:100 stünden. Mit den Ländern schlechter Währung dürften wir uns allerdings nicht vergleichen. Die ^gewünschte Wiedereinführung der früher in Baden üblich Gewesenen Kilometerhefte könne nach reiflicher Prüfung (nicht in Frage kommen. Gerade die Reichsbahndirektion /Karlsruhe habe von ihrer Einführung aus betriebstechni- 1a?en Gründen dringend abgeraten.

- Wörnersberg, 26. Febr. (Beerdigung.) Unter außer­ordentlich zahlreicher Beteiligung von Nah und Fern wurde heute der im Alter von 32f/- Jahren an der Grippe aus dem Leben geschiedene Schultheiß Fritz Theurer auf dem hiesigen Friedhof zur letzten Ruhe gebettet. Wie sehr das unerwartet schnelle und frühe Ableben des hiesigen Ortsvorstehers, der in dieser Woche Hochzeit machen wollte, nicht nur dessen Angehörigen und der hiesigen Ein­wohnerschaft, sondern allen Freunden und Bekannten ans Herz griff, das zeigte seine heutige Beerdigung. Am Grabe hielt Pfarrer Bausch, Erömbach, eine zu Herzen gehende Grabrede, in welcher er dem schmerzlichen Verluste des pflichtgetreuen und gegenüber der Bürgerschaft wohl­wollenden Beamten Ausdruck gab und den so schwer be­troffenen Hinterbliebenen, den Ellern, der Braut und den Geschwistern Trost spendete. Der Grabrede folgten /Sine ganze Reihe von Nachrufen. Amtmann Dr. Mül­ler, Freudenstadt, gedachte in anerkennenden Worten der Amtstätigkeit des Entschlafenen und legte namens des Oberamts und der Amtskorporation einen Kranz am Grabe des verdienten Ortsvorstehers nieder. Hauptlehrer Strohm, Derendingen, früher hier, widmete dem Ent­schlafenen unter Niederlegung eines Kranzes einen liebe­vollen Nachruf. Gemeinderat Ziefle, hier, gab der Trauer der Gemeinde und des Eemeinderats Ausdruck, aber auch des Dankes für die der Gemeinde geleisteten aufopfernden Dienste und legte namens des Gemeinderats einen Kranz am Grabe des Früvollendeten nieder. Karl Hansel­mann, hier, legte namens der Kameraden einen Kranz nieder. Stadtschultheiß Dr. Blaich er, Freuden­stadt, widmete dem Entschlafenen namens der Kollegen einen warmherzigen Nachruf und legte einen Kranz am

Grabe nieder. Gemeindepfleger Kalmbach, Egenhausen, legte im Aufträge der Milchtiefkllhlanlage - Genossenschaft Altensteig, in dessen Aufsichtsrat der Entschlafene war, einen Kranz nieder. Oberlehrer Morlock, Wittlens­weiler, der früher hier war, und dessen Schüler der Ent­schlafene war, gab in bewegten Worten dem Leide um den frühen Tod seines einstigen Schülers Ausdruck, Eltern und der Braut Trostesworte zurufend. Es war eine erschüt­ternde und zu Herzen gehende Beerdigung, bei welcher man den Eindruck mit vom Grabe nahm, daß hier ein fähiger, treuer und gewissenhafter Ortsvorsteher und ein rechtschast- schaffener, strebsamer Mensch beerdigt wurde, welcher der Gemeinde hätte noch recht viel sein können und dessen Ver­lust für sie und die Hinterbliebenen Angehörigen ein außer­ordentlich schmerzlicher ist. Er ruhe in Frieden!

Freudenstadt. 25. Febr. (Bestattung der Todesopfer des Autounglücks.) Wie erschütternd die traurige Nachricht über das Schicksal der vom Autounfall bei Böblingen Be­troffenen auf die hiesige Bevölkerung gewirkt hat, konnte man gestern mittag aus der allgemeinen Teilnahme am Gang zu ihrer letzten Ruhestätte ersehen. Auf der uner­meßlichen Trauergemeinde, zu der die hiesige Feuerwehr, der Bezirksfeuerwehrverband, die Schreinerinnung u. a. ge­schlossene Abordnungen entsandt hatten, lag ein tiefer Ernst. Bei gedämpftem Trommelklang zog der endlose Zug nach dem Friedhof. Die Aufbewahrung der beiden reich mit Blumen geschmückten Toten auf dem Friedhof, Seite an Seite, wie sie der Tod aus dem Leben riß, wirkte auf alle wie ein kalter herber Griff ins Herz, und ließ je­den Einzelnen die ganze Tragik, wie sie sich hier überra­schend auf zwei Familien warf, miterleben. Erst den tröst­lichen Worten des Herrn Dekan Haller gelang es, den schwe­ren Bann zu brechen und im Glauben an den Ratschluß Gottes die Kraft zu finden, das Erschütterliche zu tragen. Unter dem Dröhnen von Böllerschüßen sanken die Toten ins Grab. Ein Teil der Stadtkapelle und der Kirchenchor verschönte die ernste Feier. Und reiche Kranzspenden mit herzlichen Worten, die den Schmerz um den Verlust der To­ten ergreifend zum Ausdruck brachten, bildeten den Ab­schluß der tiefernsten Bestattungsfeier.

Monbachtal (Bad Liebenzell), 24. Febr. Nachdem im Jugenderholungsheim Monbachtal bei Bad Liebenzell be­reits zwei Kurse für kaufmännische und andere Angestellte stattgefunden haben, ein dritter Kurs geht seinem Ab­schluß entgegen, soll der März-Kurs für Metallarbeiter vom 18. Lebensjahre ab bestimmt sein. Der Kursus wird auf diesen Beruf besonders eingestellt und neben den Fä­chern allgemeiner Bildung überwiegend Berufsfächer, z. B. Metallkunde, Metallverarbeitung, Jndustriekunde, Volks­wirtschaft usw. bringen.

Dennach» 24. Febr. (Feuer.) Heute abend kurz nach 7 Uhr brach im Keller des früheren Wirts Wilhelm Hörter Feuer aus, das einen gewaltigen Rauch entwickelte, aber dank des raschen Eingreifens der Feuerwehr im Entstehen unterdrückt werden konnte.

Rottweil» 24. Febr. In Spaichingen wurde ein in Trossingen wohnhafter Oel-Riesender verhaftet und nach Rottweil eingeliefert, der selbst zugibt, zahlreiche Fahr­räder gekauft und wieder verkauft zu haben. Schwer ver­dächtig ist der Verhaftete, Fahrräder gestohlen und verkauft zu haben. Schwer» erdächtig ist der Verhaftete, Fahrräder gestohlen und verkauft zu haben, da er sich bis jetzt stets weigerte, Namen von Verkäufern und Käufern zu nennen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf den badischen Schwarzwald.

Stuttgart, 26. Febr. (Vater und Kind durch Gasvergif­tung getötet.) In einem Hause der Neckarstraße verübte morgens ein 54 Jahre alter Fuhrmann durch Einatmen von Gas Selbstmord. Durch das ausströmende Gas wurde ein im nebenanliegenden Zimmer schlafendes 5 Jahre altes Kind ebenfalls getötet. > -

Ludwigsburg, 25. Febr. (Am Grabe des Königs.) Aus Anlaß des heutigen Geburtstages des verstorbenen Königs wurden an seinem Grabe zahlreiche Kränze niedergelegt. Die Herzogin Charlotte zu Württemberg hatte bereits ge­stern dem Grabe einen Besuch abgestattet und einen Kranz niedergelegt. Die übrigen Kranzspenden rühren hauptsäch­lich von Organisationen des alten Heeres her.

Stuttgart, 25. Febr. (Todesfall.) Walburga Frank, die in ganz Württemberg bekannte Homöopathin, ist vor eini­gen Tagen gestorben. Sie hatte vor allem auf dem Lande einen großen Ruf; jede Woche stiegen viele Hunderte die schmale Treppe zu ihrer Wohnung in der Silberburgstraße hinauf. Als frühere Krankenschwester hatte sie sich wohl er­hebliche ärztliche Kenntnisse angeeignet. Infolge des star­ken Zulaufs gönnte sie sich seit Monaten keine freie Zeit.

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Furchtbares Drama

Nürtingen. 25. Febr. In der Gemeinde Altenriet endeten am Donnerstag früh langjährige Famlienstreitig- keiten mit einem furchtbaren Drama. Der 31 Jahre alte verheiratete Hausmetzger Friedrich Vrändle wohnte bei seinem Schwiegervater, dem 58 Jahre alten Landwirt An­dreas Walker. Jahrelang waren schon zwischen den beiden Männern Streitigkeiten im Gange. Am Mittwoch abend, als Brendle in den Stall seines Schwiegervaters trat, kam es wieder zu einem heftigen Auftritt, in dessen Verlauf Brendle von Walker mit der Mistgabel bedroht wurde. Am anderen Vormittag wurde der Streit wieder ausgenommen. Brendle erschoß seinen Schwiegervater, der sofort tot war. Brendle ging dann ins Haus und gab auf seine 21 Jahre alte Schwägerin Martha Walker drei Schüsse ab, von denen zwei die Lunge durchbohrten. Darauf suchte Brendle seine Schwiegermutter in der Küche auf, gab ebenfalls mehrere Schüsse aus Frau Walker ab. Die Verletzungen waren so schwer, daß die alte Frau auf dem Transport nach der Tü­binger Klinik starb. Auch Martha Walker, die nach Tü­bingen übergefllhrt wurde, dürfte kaum mit dem Leben da­vonkommen. Der verheiratete Mörder schloß sich dann i» ein Zimmer ein und bedrohte jeden, der in die Nähe kam, mit Erschießen. Etwa drei Viertelstunden später erschoß sich Brendle vor dem Spiegel. Er war sofort tot. Die Ehe­frau Brendles hatte sich mit ihrem einzigen dreijährige« Kind versteckt und entging dadurch dem Wüten ihres Mannes.

Die neue Fernsprechordnung

Die vom Verwaltungsrat der Deutschen Reichsvost befchlch. sene, am .1 Mai in Kraft tretende neue Fernsprechordnuaa bringt verschiedene grundlegende Aendrungen gegenüber de« bestehenden Bestimmungen. Unter diesen Aenderungen ist in er», ster Linie die Wiedereinführung einer in ihrer Höbe nach Neh- gruppen abgestuften Grundgebühr zu nennen; diese wird nu», natlich betragen in Netzen mit nicht mehr als 50 Hauptanschlüs­sen 3 RM., mit 51100 4 RM., 101200 5 RM., 201-500 S Reichsmark, 5011000 6.50, 10015000 7 RM., 5001 bt,

10 000 7.50 RM,. 10 001300 000 Hauptanschlüssen 8 RM.

Die Ortsgesvrächgebiihr ist einheitlich (auch bei Benutzung öffentlicher Sprechstellen) auf 10 Pfg. festgesetzt. Die Zahl der Pflichtgespräche wird für die Ortsnetze bis zu 10 000 Saupta». schlüssen gleich bleiben. Für die Ortsnetze mit mehr als 10 000 Hauptanschlüssen ist sie von 50 auf 40 ermäßigt worden. Es wer­den also monatlich für jeden Hauptanschluß mindestens zu ent­richten sein in Ortsnetzen bis zu 50 Hauvantschliissen die Eebüb- rn für 20 Ortsgespräche, mit 51 bis 1000 Hauptanschlüssen die Gebühren für- 30 Ortsgespräche, mit mehr als 1000 Hauvtaa- schliissen die Gebühren für 40 Ortsgespräche.

Für den Fernverkehr bis zu 100 Kilometer werden vom 1. Mai an folgende Gebührensätze gelten: bis 5 Kilometer (ohn» Rücksicht auf die Gesprächsdauer) 10 Pfg. (zurzeit für je 3 Mi­nuten 15 Pfg.), über 515 Kilometer 30 Pfg. (wie seither);' über 1525 Kilometer 40 Pfg. (zurzeit 45 Pfg.), über 25SO Kilometer 70 Pfg. (zurzeit 90 Pfg.); über 5075 Kilometer 90' Pfennig (zurzeit 120 Pfg); über 75100 Kilometer 120 Pfg.. (wie seither.)

Die Zonen 5 und 6 (50 75 und 75 bis 100 Kilometer) stick» durch Teilung der jetzigen Zone 5 (50100 Kilometer) gebildet worden. In der neuen Zone 5 liegen von Stuttgart aus zabl-s reich größere Orte des Landes wie Aalen, Ebingen, Ellwangs», Freudenstadt, Hall, Heidenbeim, Künzelsau, LaupDim, Men­gen, Möckmühl, Rottweil, Saulgau, Schramberg, Tu..linsen und Ulm ferner Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe (B), Schwet­zingen und Sigmaringen.

Die Gebührensätze für Gespräche auf Entfernungen von mehr als 100 Kilometer sind nicht geändert worden.

Außer diesen Neuerungen werden mit der neuen Fernsprech­ordnung im Fernverkehr u. a. folgende Verbilligungen ein» treten: a) Die Dauer der die Eesvrächseinheit von 3 Minuten übersteigenden Gespräche wird auch auf Entfernungen bis 100 Kilometer nicht mehr nach unteilbaren Gesprächseinheiten von 3 Minuten, sondern nach einzelnen Minuten berechnet, für jeder; volle oder angefangene weitere Minute wird ein Drittel der für' ein Dreiminutengespräch festgesetzten Gebühr erhoben werde«, b) Für die Zeit von 7 llbr abends bis 8 Uhr morgens abge­wickelten Ferngespräche auf Entfernungen von mehr als 5 Kilo­meter werden die Gebühren auf zwei Drittal der Tagesgebüb» ren ermäßigt, c) Für Blitzgespräche wird nur noch das Zehn­fache (zurzeit das Mache) der Gebühr eines gleich langen ge­wöhnlichen Gespräches erhoben, d) In Ortsnetzen mit mehr als 10 000 Hauptanschlüssen werden die Entfernungen bis 25 Kilo­meter derart berechnet werden, daß die Entfernungen der erste« 3 Zonen von 5,15 und 25 Kilometer in Ortsnetzen mit mehr als 10 000 bis 20 000 Hauptanschlüssen auf 8,18 und 28 Kilometer in Ortsnetzen mit mehr als 20 00050 000 Hauptanschlüssen auf 10, 20 und 30 Kilometer und in gröberen Ortsnetzen auf 15, 25 und 30 Kilometer erhöht werden. Diese Bestimmung hat für Stuttgart um Umgebung erhebliche Bedeutung. Da das Orts­netz Stuttgart zurzeit etwas über 18 000 Hauptanschlüsse zählt, werden nach der neuen Berechnungsart künftig u. a. Gespräche zwischen Stuttgart einerseits und Fellbach, Hohenheim und Vaihingen a. d. F. andererseits gegen die Ortsgesvrächgebübr von 10 Pfg. (bisher 30 Pfg. für je 3 Minuten), Gespräche zwi­schen Stuttgart und Böblingen gegen die Gebühr von 30 Pfg. (bisher 45 Pfg.) und Gespräche zwischen Stuttgart einerseits und Backnang, Metzingen und Schorndorf andererseits gegen die Gebühr von 40 Pfg. statt bisher 90 Pfg. geführt werden kön­nen. Berücksichtigt man dabei noch, daß die über 3 Minuten hin­ausgehende Zeit nur noch nach einzlnen Minuten berechnet wird, so ergben sich in diesen Verkehrsbeziehungen bedeutende Verbilligungen (z. B. StuttgartSchorndorf 4 Minuten bisher 180 Pfg., künftig bei Tag 53 Pfg., zur Nachtzeit 36 Pfg.) An sonstigen Gebührenermäßigungen sind noch zu erwähnen: die Ermäßigung der festen Einrichtungsgebühr für Nebenstellen, die Ermäßigung der Herbeiholungsgebühr auf 40 Pfg. Lei Entfer­nungen bis zu 100 Kilometer, der Wegfall der Gebühr von 15 Pfg. für Auskünfte, Streichungen, nachträgliche Befristungen und Anmeldungen von Vortagsgesprächen, die Herabsetzung der einmaligen Kostenzuschüsse für die Leitungen von Ausnahme- Hauptanschlüssen, Ausnahmequerverbindungen und ^,-sonderei Telegraphen, die Herabsetzung der Sverrgebühr vo' !. am

2 RM. usw.