Dünkirchen ab. Die eine fiel in ein Dock ohne Schaden anzurichten, die andere in die Nähe des Rathauses, sodaß im Umkreis von 100 Metern alle Fensterscheiben zersprangen.
Bulgarische Forderungen an Serbien.
Berlin, 10. Nov. Aus Konstantinopsl meldet der „Lokalanzeiger": Der „Osmanische Lloyd" meldet: Die bulgarische Regierung hat ihren Gesandten in Nisch angewiesen, der serbischen Regierung folgende Forderungen vorzuschlagen: 1. Serbien entläßt sofort die aus Mazedonien stammenden bulgarischen Soldaten. 2. Die Regierung bestraft sofort jene Serben. die den nach Strumnitza entsandten bulgarischen Abgeordneten Georgen» ermordeten. 3. Die serbische Regierung trifft geeignete Mahnahmen, um das Treiben der serbischen Behörden in Mazedonien unmöglich zu machen. 4. Die bereits gewählte bulgarisch- serbische Kommission beginnt in dem Bezirk Gewgueli und Istip sofort ihre Tätigkeit.
Die Lockspeise.
Berlin, 10. Nov. Nach einer Meldung des „Lokalanzeigers" aus Athen lehnte Bulgarien ab, sich gegen die Türkei zu erklären, trotzdem ihm als Lohn von dem Dreiverband Thrazien mit Adrianopel versprochen wurde.
Allgemeine Mobilmachung Chinas?
Mailand, 9 Nov. Die Mailänder „Lvmbardia,, meldet . China hat die allgemeine Mobilmachung angeordnet. Die Konsulate der chinesischen Republik in Italien gehen bereits allgemeine Einberufungsbefehle an die chinesischen Staatsangehörigen aus.
Leipzig. 9. Nov. (Nicht amtlich.) Dem „Leipziger Tageblatt" wird aus Kopenhagen gemeldet: Wie hiesige Blätter aus Petersburg berichten, hat die russische Regierung in Peking Protest erhoben gegen die begonnenen starken chinesischen Konzentrationen an der Grenze der Mandschurei.
Vergeltungsmaßregeln gegen unsere Feinde.
(W.T.B.) Berlin, 9. Nov. (Nicht amtlich.) Die „Nordd. Allgem. Zeitung" gibt eine llebersicht der von der Reichsregierung veranlagten Retorsionsmatznahmen gegen feindliche Länder. Die Regierung steht dabei auf dem Standpunkt, datz Retorsionsmatznahmen erst nach einwandfreier Feststellung der Matznahmen unserer Gegner angeordnet werden können, auch nicht über den Rahmen dieser Matznahmen hinausgehen dürfen.
Es handelt sich erstens um Retorsionsmatznahmen wegen Verletzung deutscher wirtschaftlicher Interessen: 1. Zu Beginn des Krieges ertasten England. Frankreich und Rußland Moratorien, die namentlich Deutschen gegenüber mit großer Härte durchgeführt wurden. Der Bundesrat hat darauf zunächst ein sogenanntes Gegenmoratorium erlassen und sodann die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel hinausgeschoben. 2. Wie die britische und die französische Regierung die deutschen, so hat der Bundes- rat die hiesigen feindlichen Unternehmungen unter amtliche Ueberwachung genommen. 3. Nachdem England und Frankreich jeden Handelsverkehr von diesen Ländern nach Deutschland und umgekehrt unter strenge Strafen gestellt hatten, sind durch den Bundes- rat Zahlungsverbote gegenüber England und Frankreich, sowie ihren Kolonien erlassen, auch die übrigen Vertragsverpflichtungen gestundet worden. 4. Die französische und die englische Regierung haben deutsche Waren, die noch nicht in den freien Verkehr übergegangen waren, eingezogen, um sie für den Staatsschatz zu verkaufen. Die innerhalb Deutschlands unter Zollaufsicht befindlichen französischen und britischen Waren sind deshalb vorläufig sestgehalten worden, um gegebenenfalls im Wege der Vergeltung zu Gunsten des Reiches eingezogen zu werden. 5. Aehn- liche Maßnahmen sollen nach Privatnachrichten auch von Rußland getroffen worden sein, haben aber bisher noch nicht amtlich festgestellt werden können.
Zweitens sind Retorsionsmaßnahmen wegen völkerrechtswidriger Behandlung von Deutschen im feindlichen Ausland getroffen worden. 1. Neuerlich haben sich England, Frankreich und Rußland bereit erklärt, die deutschen Frauen und die nicht als wehrfähig angesehenen männlichen Deutschen ungehindert abreisen zu lasten. Infolgedessen wird auch in Deutschland im entsprechenden Alter stehenden Angehörigen der drei Mächte die Abreise gestattet. 2. Die in England und Frankreich zurückgehaltenen wehrfähigen Deutschen sind Anfangs in nicht unerheblicher Anzahl und in letzter Zeit fast ausnahmslos festgenommen worden und werden als Kriegsgefangene behandelt, während in Deutschland bisher nur verdächtige feindliche Staatsangehörige festge
nommen wurden. Nunmehr haben die wehrfähigen Engländer in Deutschland das gleiche Schicksal erfahren. Die französische Regierung ist gleichfalls zu einer Erklärung über die Behandlung der wehrfähigen Deutschen aufgefordert worden. Von ihrer Antwort wird die Behandlung der wehrfähigen Franzosen in Deutschland abhängen. Betreffs Rußland sind Ermittelungen im Gang. 3. Nach zuverlässigen Nachrichten werden die Deutschen im feindlichen Ausland, abgesehen von der Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit, zum Teil einwandfrei, zum Teil aber mit unnötiger Härte, ja geradezu unwürdig behandelt. Auf Ansuchen der deutschen Regierung sind die Vertreter der Vereinigten Staaten mit der Untersuchung dieser Mitzstünde betraut worden. Sollte dieser Weg nicht zum Ziele führen, so würden auch die feindlichen Ausländer in Deutschland strenger behandelt werden müssen. Dabei würde allerdings nicht ein Wettstreit in der Brutalität gegen feindliche Staatsangehörige eröffnet werden können, wohl aber würde Deutschland es sich Vorbehalten, seinerzeit die feindlichen Regierungen und Organe für das, was sie gegen unsere Angehörigen gesündigt haben, zur Verantwortung zu ziehen.
Belgischer Dölkerrechtsbruch.
Ein unzweifelhaft echtes Dokument, das aktenmäßig feststellt, daß den belgischen Soldaten der Befehl, Parlamentäre niederzuschießen, gegeben worden ist, befindet sich in den Händen der Deutschen. Das auch in anderer Beziehung wichtige Dokument wurde in der Redoute „6u cbsmia cks ser" von Antwerpen aufgefunden und hat folgenden Wortlaut :
Befestigte Stellung von Antwerpen. Dritter Abschnitt.
Düffel, 28. Septbr. 1914.
Generalstab.
An die Abschnitts-Kommandanten für die Forts- und Redouten-Kommandanten.
1) Jedes Fort oder jede Redoute bletdt ein brauchbarer Stützpunkt, um einen Sturm auszuholten, selbst im Falle wenn zerstört wurden: s) Panzerungen, die Geschütze für Nah- und Feinkamps decken, d) Uebersührungskas, matten, c) Flankierungsanlogen.
2) Jeder Forts- und Redoutenkommandant, der das Werk aufgibt, das er befehligt, oder der sein Werk verläßt, wird mit dem Tode bestraft.
3) Jeder Offizier, Unteroffizier, Korporal oder Soldat, der sein Fort oder seine Redoute verläßt, wird mit dem Tode bestraft.
4) Es ist ausdrücklich jedem, der ein ständiges Festungswerk besetzt hält, verboten, in Verhandlungen mit feindlichen Parlamentären einzutreten. Es wird ohne Ausnahme auf jeden feindlichen Parlamentär Feuer gegeben, der sich irgend einem Punkte der Umwallung des ständigen Festungswerkes nähert. Generalleutnannt und Kommandant Deguife.
Die Regelung der Nationalitätenfrage in Ungarn.
Budapest, 10. Nov. Angesichts des glänzenden Verhaltens der ungarländischen Nationalitäten zur Förderung der Interessen des ungarischen Staates bei der Abwehr der Feinde empfindet die ungarische Regierung gerade jetzt, angesichts der Waffenerfolge der verbündeten Zentralmächte und der Türkei, den Drang, für dieses opferfreudige Verhalten ohne jeden äußeren Druck der Verhältnisse den Nationalitäten den Dank des Staates zum Ausdruck zu bringen. Dieser Dank soll schon demnächst durch eine Amnestie für alle wegen Majestätsbeleidigung oder Pretzver- gehen angeklagten oder verurteilten Angehörigen der Nationalitäten, durch Regelung der Fahnenfrage der Nationalitäten, durch Regelung des Sprachunterichts in den Elementar- und Mittelschulen der Nationalitäten in Ungarn, durch eine Revision des Wahlrechts im Interesse der Nationalitäten und durch Regelung der Sprachenfrage in Ankündigung und im Gerichtsverfahren in die Erscheinung treten. Dieser spontane hochbedeutsame Akt der ungarischen Regierung wurde durch ein Schreiben des Ministerpräsidenten Grafen Tisza eingeleitet, das dieser an das Oberhaupt der griechisch-orthodoxen rumänischen Kirche in Ungarn richtete. In diesem Schreiben betonte Graf Tisza, daß er den Rumänen, die sich in diesen schweren Tagen als so treue Söhne des Vaterlandes erwiesen, nun ohne der Einheit und dem Bestand des Staates Abbruch zu tun, auch mehr Konzessionen bieten könne, als er früher für möglich gehalten habe. Der Metropolit sprach sich in seiner Antwort Uber diesen spontanen Schritt des Grafen Tisza überglücklich aus und erklärt sich bereit, ihn in allem zu unterstützen.
Oesterreich uvd die gefangenen Macedonier.
Budapest, 9. Nov. Aus Sofia erhält das Blatt „Az Est" die Meldung, datz die österreichisch-ungarische Heeresleitung die Freilassung der in Kriegsgefangenschaft geratenen serbischen Soldaten aus Makedonien angeordnet habe. Die erste Gruppe der Freigelassenen sei von dem Gefangenenlager bei Gran bereits in Sofia eingetroffen. Sie erzählten, die Serben hätten die bulgarische Be
völkerung von Makedonien zum Waffendienst gegen Oesterreich Ungarn gezwungen und sie immer in die vorderste Feuerlinie gestellt. Die Bulgaren gaben dem Zwange mit dem Vorbehalt nach, bei der ersten Gelegenheit zu desertieren. In den Kämpfen bei Visegrad fochten die Bulgaren aus Neuserbien mit, gingen aber, sobald sie konnten, ins österreichisch-ungarische Lager über. In Ungarn wurde ihnen eine humane und freundliche Behandlung zu teil.
Die Türkei und Oesterreich-Ungarn.
Konstantiaopel, 9. Nov. (Nicht amtlich.) In einem Telegramm an Enver Pascha drückt Erzherzog Friedrich seine große Freude und Befriedigung darüber aus, datz die Türkei an dem Kriege Oesterreich-Ungarns mit solchem Mut teilnimmt In dem Telegramm heißt es, er betrachte den Erfolg der ottomanischen Flotte als gutes Vorzeichen. In seinem Antworttelegramm dankt Enver Pascha für die Glückwünsche. Der Allmächtige möge den Ottomanen und ihren Waffenbrüdern den Sieg verleihen. Die Türkei habe mit großem Vertrauen die Waffen ergriffen, um für Millionen Unschuldiger die Befreiung zu erringen.
Vermischtes.
Sitzung des Reichstags.
Berlin, 10. Nov. (Nicht amtlich.) Die nächste (3.) Plenarsitzung des Reichstages findet am 2. Dezember 1914, nachmittags 4 Uhr statt. Der Gegenstand der Beratung wird demnächst mitgeteilt werden.
Einberufung des Städtetags.
Berlin, 9. Nov. Der Vorstand des Deutschen Städtetages beabsichtigt, eine Konferenz von Vertretern aller großen Gemeinden zur Besprechung der Maßnahmen der Städte zur Kriegsfürsorge einzuberufen. Die Konferenz findet voraussichtlich in Berlin statt.
Zum Fall Tsingtaus.
Aus der Schweiz, 9. Nov. Aus Tokio werden noch folgende Einzelheiten gemeldet: Am 26. Oktober wurde die Wasserleitung Tsingtaus zerstört. Am 3. November wurden mehrere elfzöllige Geschütze auf der Höhe von Tschintschiakau plaziert, was entscheidend bei dem Generalsturm war. Es war fast das gange Parlament und mehrere Minister zugegen. Die gefallenen Deutschen wurden von den Japanern alle in Eingelgräbern beigesetzt mit der Aufschrift: „Heldengrab". >
Bordeaux, 9. Nov. Der Präsident Poincare hat dem Kaiser von Japan anläßlich der Eroberung Tsingtaus ein Glückwunschtelegramm geschickt, worauf der Kaiser dankte. (Poincare hat kein Schamgefühl mehr, sonst wäre ein solches Telegramm nicht möglich gewesen.)
Die Neutrale« und die Nordseesperre.
Amsterdam, 9. Nov. (Nicht amtlich.) Im Ut- rechter „Dagblad" schreibt Professor de Louter: Englands Erklärung der Nordsee als militärisches Gebiet widerspricht dem Grundprinzip der Freiheit der offenen See, sowie der Nordsee-Erklärung der Matzte vom 24. April 1908. Die beispiellose Maßregel treffe den neutralen Handel, vor allem den der Niederlande, Dänemarks und Norwegens, aber auch den der Vereinigten Staaten ins Herz. Der Verfasser fragt, ob nicht die neutralen Staaten sich zu einem nachdrücklichen Protest vereinigen und die Vereinigten Staaten die Rolle des Beschützers der Neutralen übernehmen könnten.
Dänemark und Deutschland.
Kopenhagen, 9. Nov. Der hervorragende dänische Wirtschaftspolitiker Rubin, Direktor der Nationalbank, hielt gestern hier einen öffentlichen Vortrag über die Ursachen des Weltkrieges. Der Redner erwähnte dabei das Verhältnis Deutschlands und Dänemarks zueinander und betonte, daß man, wenn auch die nordschleswigsche Politik Deutschlands zuweilen Verstimmung in Dänemark hervorgerufen habe, doch bedenken müsse, daß Dänemark in nahen geistigen und kulturellen Beziehungen zu Deutschland stehe. Viele tausend deutsche Geschlechter seien im Laufe der Zeit nach Dänemark übergesiedelt! Alles, was Dänemark aus Deutschland bekommen habe, sei zwar in dänische Formen gegossen und nationalisiert worden, aber Blut sei doch immer dicker als Wasser. Die Deutschen hätten mehr als irgend eine andere Nation die wichtige kulturgebende Eigenschaft, gehorchen und gebieten zu können. Gehorchen heiße Selbstbeherrschung besitzen, Gebieten bedeute Initiative haben. Mit diesen Eigenschaften sei Deutschland so überaus weit gekommen.