Dünkirchen ab. Die eine fiel in ein Dock ohne Schaden anzurichten, die andere in die Nähe des Rathauses, sodaß im Umkreis von 100 Metern alle Fensterscheiben zersprangen.

Bulgarische Forderungen an Serbien.

Berlin, 10. Nov. Aus Konstantinopsl meldet derLokalanzeiger": DerOsmanische Lloyd" mel­det: Die bulgarische Regierung hat ihren Gesandten in Nisch angewiesen, der serbischen Regierung fol­gende Forderungen vorzuschlagen: 1. Serbien entläßt sofort die aus Mazedonien stammenden bulgarischen Soldaten. 2. Die Regierung bestraft sofort jene Ser­ben. die den nach Strumnitza entsandten bulgarischen Abgeordneten Georgen» ermordeten. 3. Die serbische Regierung trifft geeignete Mahnahmen, um das Trei­ben der serbischen Behörden in Mazedonien unmög­lich zu machen. 4. Die bereits gewählte bulgarisch- serbische Kommission beginnt in dem Bezirk Gewgueli und Istip sofort ihre Tätigkeit.

Die Lockspeise.

Berlin, 10. Nov. Nach einer Meldung desLo­kalanzeigers" aus Athen lehnte Bulgarien ab, sich gegen die Türkei zu erklären, trotzdem ihm als Lohn von dem Dreiverband Thrazien mit Adrianopel ver­sprochen wurde.

Allgemeine Mobilmachung Chinas?

Mailand, 9 Nov. Die MailänderLvmbardia,, meldet . China hat die allgemeine Mobilmachung angeordnet. Die Konsulate der chinesischen Republik in Italien gehen bereits allgemeine Einberufungs­befehle an die chinesischen Staatsangehörigen aus.

Leipzig. 9. Nov. (Nicht amtlich.) DemLeip­ziger Tageblatt" wird aus Kopenhagen gemeldet: Wie hiesige Blätter aus Petersburg berichten, hat die russische Regierung in Peking Protest erhoben gegen die begonnenen starken chinesischen Konzen­trationen an der Grenze der Mandschurei.

Vergeltungsmaßregeln gegen unsere Feinde.

(W.T.B.) Berlin, 9. Nov. (Nicht amtlich.) Die Nordd. Allgem. Zeitung" gibt eine llebersicht der von der Reichsregierung veranlagten Retorsions­matznahmen gegen feindliche Länder. Die Regierung steht dabei auf dem Standpunkt, datz Retorsionsmatz­nahmen erst nach einwandfreier Feststellung der Matz­nahmen unserer Gegner angeordnet werden können, auch nicht über den Rahmen dieser Matznahmen hin­ausgehen dürfen.

Es handelt sich erstens um Retorsionsmatz­nahmen wegen Verletzung deutscher wirtschaftlicher Interessen: 1. Zu Beginn des Krieges ertasten Eng­land. Frankreich und Rußland Moratorien, die na­mentlich Deutschen gegenüber mit großer Härte durch­geführt wurden. Der Bundesrat hat darauf zunächst ein sogenanntes Gegenmoratorium erlassen und so­dann die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel hinausgeschoben. 2. Wie die britische und die fran­zösische Regierung die deutschen, so hat der Bundes- rat die hiesigen feindlichen Unternehmungen unter amtliche Ueberwachung genommen. 3. Nachdem Eng­land und Frankreich jeden Handelsverkehr von diesen Ländern nach Deutschland und umgekehrt unter strenge Strafen gestellt hatten, sind durch den Bundes- rat Zahlungsverbote gegenüber England und Frank­reich, sowie ihren Kolonien erlassen, auch die übrigen Vertragsverpflichtungen gestundet worden. 4. Die französische und die englische Regierung haben deut­sche Waren, die noch nicht in den freien Verkehr über­gegangen waren, eingezogen, um sie für den Staats­schatz zu verkaufen. Die innerhalb Deutschlands un­ter Zollaufsicht befindlichen französischen und briti­schen Waren sind deshalb vorläufig sestgehalten wor­den, um gegebenenfalls im Wege der Vergeltung zu Gunsten des Reiches eingezogen zu werden. 5. Aehn- liche Maßnahmen sollen nach Privatnachrichten auch von Rußland getroffen worden sein, haben aber bis­her noch nicht amtlich festgestellt werden können.

Zweitens sind Retorsionsmaßnahmen wegen völkerrechtswidriger Behandlung von Deutschen im feindlichen Ausland getroffen worden. 1. Neuerlich haben sich England, Frankreich und Rußland bereit erklärt, die deutschen Frauen und die nicht als wehr­fähig angesehenen männlichen Deutschen ungehindert abreisen zu lasten. Infolgedessen wird auch in Deutschland im entsprechenden Alter stehenden An­gehörigen der drei Mächte die Abreise gestattet. 2. Die in England und Frankreich zurückgehaltenen wehrfähigen Deutschen sind Anfangs in nicht uner­heblicher Anzahl und in letzter Zeit fast ausnahms­los festgenommen worden und werden als Kriegs­gefangene behandelt, während in Deutschland bisher nur verdächtige feindliche Staatsangehörige festge­

nommen wurden. Nunmehr haben die wehrfähigen Engländer in Deutschland das gleiche Schicksal er­fahren. Die französische Regierung ist gleichfalls zu einer Erklärung über die Behandlung der wehr­fähigen Deutschen aufgefordert worden. Von ihrer Antwort wird die Behandlung der wehrfähigen Franzosen in Deutschland abhängen. Betreffs Ruß­land sind Ermittelungen im Gang. 3. Nach zuver­lässigen Nachrichten werden die Deutschen im feind­lichen Ausland, abgesehen von der Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit, zum Teil einwandfrei, zum Teil aber mit unnötiger Härte, ja geradezu unwür­dig behandelt. Auf Ansuchen der deutschen Regie­rung sind die Vertreter der Vereinigten Staaten mit der Untersuchung dieser Mitzstünde betraut wor­den. Sollte dieser Weg nicht zum Ziele führen, so würden auch die feindlichen Ausländer in Deutsch­land strenger behandelt werden müssen. Dabei würde allerdings nicht ein Wettstreit in der Brutalität ge­gen feindliche Staatsangehörige eröffnet werden können, wohl aber würde Deutschland es sich Vorbe­halten, seinerzeit die feindlichen Regierungen und Organe für das, was sie gegen unsere Angehörigen gesündigt haben, zur Verantwortung zu ziehen.

Belgischer Dölkerrechtsbruch.

Ein unzweifelhaft echtes Dokument, das akten­mäßig feststellt, daß den belgischen Soldaten der Befehl, Parlamentäre niederzuschießen, gegeben worden ist, befindet sich in den Händen der Deutschen. Das auch in anderer Beziehung wichtige Dokument wurde in der Redoute6u cbsmia cks ser" von Antwerpen aufgefunden und hat folgenden Wortlaut :

Befestigte Stellung von Antwerpen. Dritter Abschnitt.

Düffel, 28. Septbr. 1914.

Generalstab.

An die Abschnitts-Kommandanten für die Forts- und Redouten-Kommandanten.

1) Jedes Fort oder jede Redoute bletdt ein brauchbarer Stützpunkt, um einen Sturm auszuholten, selbst im Falle wenn zerstört wurden: s) Panzerungen, die Geschütze für Nah- und Feinkamps decken, d) Uebersührungskas, matten, c) Flankierungsanlogen.

2) Jeder Forts- und Redoutenkommandant, der das Werk aufgibt, das er befehligt, oder der sein Werk verläßt, wird mit dem Tode bestraft.

3) Jeder Offizier, Unteroffizier, Korporal oder Soldat, der sein Fort oder seine Redoute verläßt, wird mit dem Tode bestraft.

4) Es ist ausdrücklich jedem, der ein ständiges Festungs­werk besetzt hält, verboten, in Verhandlungen mit feindlichen Parlamentären einzutreten. Es wird ohne Ausnahme auf jeden feindlichen Parlamentär Feuer gegeben, der sich irgend einem Punkte der Umwallung des ständigen Festungswerkes nähert. Generalleutnannt und Kommandant Deguife.

Die Regelung der Nationalitätenfrage in Ungarn.

Budapest, 10. Nov. Angesichts des glänzenden Verhaltens der ungarländischen Nationalitäten zur Förderung der Interessen des ungarischen Staates bei der Abwehr der Feinde empfindet die ungarische Regierung gerade jetzt, angesichts der Waffenerfolge der verbündeten Zentralmächte und der Türkei, den Drang, für dieses opferfreudige Verhalten ohne jeden äußeren Druck der Verhältnisse den Nationalitäten den Dank des Staates zum Ausdruck zu bringen. Dieser Dank soll schon demnächst durch eine Amnestie für alle wegen Majestätsbeleidigung oder Pretzver- gehen angeklagten oder verurteilten Angehörigen der Nationalitäten, durch Regelung der Fahnenfrage der Nationalitäten, durch Regelung des Sprachunterichts in den Elementar- und Mittelschulen der Nationali­täten in Ungarn, durch eine Revision des Wahlrechts im Interesse der Nationalitäten und durch Regelung der Sprachenfrage in Ankündigung und im Gerichts­verfahren in die Erscheinung treten. Dieser spontane hochbedeutsame Akt der ungarischen Regierung wurde durch ein Schreiben des Ministerpräsidenten Grafen Tisza eingeleitet, das dieser an das Oberhaupt der griechisch-orthodoxen rumänischen Kirche in Ungarn richtete. In diesem Schreiben betonte Graf Tisza, daß er den Rumänen, die sich in diesen schweren Ta­gen als so treue Söhne des Vaterlandes erwiesen, nun ohne der Einheit und dem Bestand des Staates Abbruch zu tun, auch mehr Konzessionen bieten könne, als er früher für möglich gehalten habe. Der Metro­polit sprach sich in seiner Antwort Uber diesen spon­tanen Schritt des Grafen Tisza überglücklich aus und erklärt sich bereit, ihn in allem zu unterstützen.

Oesterreich uvd die gefangenen Macedonier.

Budapest, 9. Nov. Aus Sofia erhält das Blatt Az Est" die Meldung, datz die österreichisch-ungar­ische Heeresleitung die Freilassung der in Kriegs­gefangenschaft geratenen serbischen Soldaten aus Makedonien angeordnet habe. Die erste Gruppe der Freigelassenen sei von dem Gefangenenlager bei Gran bereits in Sofia eingetroffen. Sie er­zählten, die Serben hätten die bulgarische Be­

völkerung von Makedonien zum Waffendienst gegen Oesterreich Ungarn gezwungen und sie immer in die vorderste Feuerlinie gestellt. Die Bulgaren gaben dem Zwange mit dem Vorbehalt nach, bei der ersten Gelegenheit zu desertieren. In den Kämpfen bei Visegrad fochten die Bulgaren aus Neuserbien mit, gingen aber, sobald sie konnten, ins österreichisch-ungarische Lager über. In Ungarn wurde ihnen eine humane und freundliche Be­handlung zu teil.

Die Türkei und Oesterreich-Ungarn.

Konstantiaopel, 9. Nov. (Nicht amtlich.) In einem Telegramm an Enver Pascha drückt Erz­herzog Friedrich seine große Freude und Befriedigung darüber aus, datz die Türkei an dem Kriege Oester­reich-Ungarns mit solchem Mut teilnimmt In dem Telegramm heißt es, er betrachte den Erfolg der ottomanischen Flotte als gutes Vorzeichen. In seinem Antworttelegramm dankt Enver Pascha für die Glückwünsche. Der Allmächtige möge den Otto­manen und ihren Waffenbrüdern den Sieg ver­leihen. Die Türkei habe mit großem Vertrauen die Waffen ergriffen, um für Millionen Unschuldiger die Befreiung zu erringen.

Vermischtes.

Sitzung des Reichstags.

Berlin, 10. Nov. (Nicht amtlich.) Die nächste (3.) Plenarsitzung des Reichstages findet am 2. De­zember 1914, nachmittags 4 Uhr statt. Der Gegen­stand der Beratung wird demnächst mitgeteilt werden.

Einberufung des Städtetags.

Berlin, 9. Nov. Der Vorstand des Deutschen Städtetages beabsichtigt, eine Konferenz von Ver­tretern aller großen Gemeinden zur Besprechung der Maßnahmen der Städte zur Kriegsfürsorge einzuberufen. Die Konferenz findet voraussichtlich in Berlin statt.

Zum Fall Tsingtaus.

Aus der Schweiz, 9. Nov. Aus Tokio werden noch folgende Einzelheiten gemeldet: Am 26. Oktober wurde die Wasserleitung Tsingtaus zerstört. Am 3. November wurden mehrere elfzöllige Geschütze auf der Höhe von Tschintschiakau plaziert, was entschei­dend bei dem Generalsturm war. Es war fast das gange Parlament und mehrere Minister zugegen. Die gefallenen Deutschen wurden von den Japanern alle in Eingelgräbern beigesetzt mit der Aufschrift: Heldengrab". >

Bordeaux, 9. Nov. Der Präsident Poincare hat dem Kaiser von Japan anläßlich der Eroberung Tsingtaus ein Glückwunschtelegramm geschickt, worauf der Kaiser dankte. (Poincare hat kein Schamgefühl mehr, sonst wäre ein solches Telegramm nicht mög­lich gewesen.)

Die Neutrale« und die Nordseesperre.

Amsterdam, 9. Nov. (Nicht amtlich.) Im Ut- rechterDagblad" schreibt Professor de Louter: Englands Erklärung der Nordsee als militärisches Gebiet widerspricht dem Grundprinzip der Freiheit der offenen See, sowie der Nordsee-Erklärung der Matzte vom 24. April 1908. Die beispiellose Maß­regel treffe den neutralen Handel, vor allem den der Niederlande, Dänemarks und Norwegens, aber auch den der Vereinigten Staaten ins Herz. Der Verfasser fragt, ob nicht die neutralen Staaten sich zu einem nachdrücklichen Protest vereinigen und die Vereinigten Staaten die Rolle des Beschützers der Neutralen übernehmen könnten.

Dänemark und Deutschland.

Kopenhagen, 9. Nov. Der hervorragende däni­sche Wirtschaftspolitiker Rubin, Direktor der Na­tionalbank, hielt gestern hier einen öffentlichen Vor­trag über die Ursachen des Weltkrieges. Der Redner erwähnte dabei das Verhältnis Deutschlands und Dänemarks zueinander und betonte, daß man, wenn auch die nordschleswigsche Politik Deutschlands zu­weilen Verstimmung in Dänemark hervorgerufen habe, doch bedenken müsse, daß Dänemark in nahen geistigen und kulturellen Beziehungen zu Deutschland stehe. Viele tausend deutsche Geschlechter seien im Laufe der Zeit nach Dänemark übergesiedelt! Alles, was Dänemark aus Deutschland bekommen habe, sei zwar in dänische Formen gegossen und nationalisiert worden, aber Blut sei doch immer dicker als Wasser. Die Deutschen hätten mehr als irgend eine andere Nation die wichtige kulturgebende Eigenschaft, ge­horchen und gebieten zu können. Gehorchen heiße Selbstbeherrschung besitzen, Gebieten bedeute Initia­tive haben. Mit diesen Eigenschaften sei Deutschland so überaus weit gekommen.