So ist's recht.

Hamburg. 30. Ott. Der stellvertretende komman­dierende General des 9. Armeekorps gibt folgendes bekannt: Die Frage der Behandlung der Deutschen in England ist in jüngster Zeit mehrfach Gegenstand der Erörterung in der Presse gewesen. Bon besonderem Interesse waren dabei die Mitteilungen eines kürz­lich aus England zurückgekehrten Mannes, die sich Mf das Gefangenenlager in Newbury bezogen und seststellten, datz die Behandlung unserer dort unter­gebrachten Landsleute, nicht nur der Kriegsgefan­genen, sondern auch der übrigen Deutschen in Eng­land geradezu menschenunwürdig sei. Infolgedessen ist sin berechtigter Sturm der Entrüstung in den wei­testen Kreisen der Bevölkerung darüber entstanden, datz die Behandlung der sich hier aufhaltenden Eng­länder im Vergleich zu unseren Landsleuten in Eng­land eine viel zu milde sei. Diese Tatsache hat den zuständigen Behörden Veranlassung gegeben, dem amerikanischen Botschafter in London mitzutoilen, daß die hier befindlichen englischen Männer vom 17. bis 45. Lebensjahr gleichfalls gefangen gesetzt wer­den, wenn nicht bis zum 5. November eine amtliche Nachricht über die Freilassung der wehrfähigen Deut­schen in England ein gehe.

Aus Stadt und Land.

Calw, den 31. Oktober 1914.

Verluste des Oberamtsbezirks Calw.

(Amtliche württembergische Verlustliste Nr. 50.)

1. Reserve-Pionier-Kompagnie.

Res. Friedrich Lang aus Hornberg, schwerverwundet.

(Aus der preußischen Verlustliste Nr. 48 bis 54.)

Musk. K. Wilh. Bolz aus Hirsau, verm. Musk. Christian S p ö h r aus Althengstett, verw. Musk. Mich. Kraus aus Hofstett, tot. Musk. Christian Stepper aus Oberhaugstett. schwerverw. Musk. Albert D oraus aus Deckenpfronn, verm. Unteroff. d. Res. Friedrich Dombertaus Simmozheim.leichtverw.

Die Ablieferung der Feldpostpackete.

(Amtlich.) Es wird vielfach darüber geklagt, daß in Feldpostbriefen (Päckchen) an Angehörige des Heeres bei der Ankunft ein Teil des Inhalts gefehlt oder auch der Inhalt manchmal nicht gestimmt hat. Demgegenüber wird darauf hingemiesen, daß es sich hierbei keineswegs immer um eine Beraubung der Sendung handelt. Die Mehrzahl der Fälle ist viel­mehr auf nicht ausreichende Verpackung, auch infolge Benutzung der unzulänglichen Klammerverschlüsse, zurückzu führen. Die Sendungen gingen infolgedessen unterwegs entzwei und die Gegenstände fielen dabei heraus. Bei dem nach dem Oeffnen der Postbeutel im Felde von den Post- oder Militärpersonen im In­

teresse der Empfänger vielfach unternommenen Ver­such, solche Sendungen richtig wieder zusammen zu bekommen, können natürlich leicht auch Verwechs­lungen von Teilen des Inhalts unterlaufen. Zumeist lassen sich die herausgefallenen Stücke überhaupt nicht wieder unterbvingen, südaß sie nach den Vorschriften für unanbringliche Gegenstände behandelt werden müssen, während sie dem Empfänger fehlen. Daß im Betrieb heimischer Postanstalten neuerdings hier und da auch Diebstähle oder Beraubungen von Feldpost­warenbriefen vorgekommen sind, ist der Postverwal­tung bekannt. Es kann dies auch nicht auffällig er­scheinen, da die Reichspostverwaltung bei der Mobil­machung mit einem Schlag 70 000 Köpfe eingefchul- ten und bewährten Personals verlor, das zu den Fahnen ging, und dafür unerprobte, beschäftigungs­lose Zivilpersonen als Ersatz eingestellt werden muß­ten. Vorkommnisse dieser Art lassen sich durch die be­stehenden Kontroll maßnah men nicht verhindern. Die Postbehörde übergibt jeden solchen Fall dem Gericht zur Aburteilung. Wenn in Besprechung derartiger Angelegenheiten in einem Berliner Lokalblatt so­gar die Beraubung fest vernagelter, verschnürter und versiegelter Kisten auf das Konto der Feldpost gesetzt worden ist, so ergibt sich das Unrichtige eines solchen Vorkommnisses am besten daraus, daß die Feldpost Pakete vorläufig nicht befördert.

Nachlaß im Felde Gefallener.

(S.E B.) Wie das K. Württ. Kriegsministerium mitteilt, ist zur Vermittlung der Herausgabe von Nachlaßgegenständen Gefallener die stellvertretende Intendantur des Korpsbezirks zuständig, in dem der zuständige Standesbeamte seinen Wohnsitz hat. Hat also der Gefallene seinen letzten Wohnsitz in Württemberg gehabt, so ist hierfür die stellver­tretende Intendantur des 13. Armeekorps in Stutt­gart, Neckarstraße 18 b zuständig, an die sich die Hinterbliebenen wenden können.

Das Handwerk und die Jugendwehr.

(S.E B.) Stuttgart. 30. Okt. In einer Ver­sammlung, die dieser Tage unter dem Vorsitz des Vertreters des württembergischen Handwerks in der Ersten Kammer, und des Vorsitzenden des Ver­bandes württ. Eewerbevereine, Obermeister J.Lorenz, hier stattfand und bei der nahezu sämtliche Gewerbe vertreten waren, wurde zu der Frage der Jugend­wehr Stellung genommen. Man beschloß, sofort einen gemeinsamen Aufruf des organisierten Hand­werks zu erlassen, der den Eintritt der Handwerker in die Jugendwehr entsprechend dem Ernste der Zeit und der politischen Lage warm befürwortet.

Höchstpreise für Württemberg.

(S.E.B.) Stuttgart, 30. Ott. Die Württemberg- ische Regierung, so schreibt der Staotsanzeiger, er­achtet die Festsetzung von Höchstpreisen für Mehl für notwendig und dringlich: eine solche kann jedoch durch sie allein nicht getroffen werden, da Württem­berg wegen feiner Produktions- und Verkehrsver­hältnisse auf ein gleichzeitiges Vorgehen mit den Nachbarstaaten, insbesondere Baden und Bayern, an­gewiesen ist. lieber die Notwendigkeit der Festsetzung von Mehlhöchstpreisen herrscht unter den süddeutschen Staaten llebereinstimmung. Die Verhandlungen über die Grundlagen für die Festsetzung des Mehl­preises in den einzelnen Staaten sind noch nicht ab­geschlossen; es ist indessen bestimmt zu erwarten, daß sie durch die nunmehr erfolgte Festsetzung der Getreide­höchstpreise wesentlich werden gefördert werden. Die Festsetzung von Höchstpreisen für Kartoffeln ist für Württemberg gleichfalls dringlich. Sollte eine einheitliche Festsetzung für das Reich, worüber zur Zeit noch Erwägungen schweben, nicht demnächst zu erreichen sein, so wird die württembergische Regie­rung nicht zögern, von sich aus die erforderliche Ver­fügung zu treffen.

Volkswirtschaftliches.

Der Viehaufkauf durch Viehhändler.

Der Staatsanzeiger schreibt: In einer hiesigen Tages­zeitung wird vom Vorstand der württembergische» Viehhändler- vereine über die von den Behörden ergangenen Warnungen, betreffend den Auskauf von Vieh durch Händler mit der Be- gründung Klage geführt, daß diese Warnungen geeignet seien, den gesamten württembergischen Diehhändlerstand herabzusetzen und seinen guten Ruf zu gefährden. Demgegenüber ist fest- zustellen, daß der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft im August d. I. aus verschiedenen Gegenden des Landes Mit­teilungen darüber zugegangen sind, wie einzelne Viehhändler durch Nachrichten über einen für uns ungünstigen Gang der Kriegsereignisse die Landwirte zum Verkauf von Vieh zu de, wegen suchten, und daß diese Mitteilungen teilweise auch durch Zeugenaussagen in glaubhafter Weise bestätigt wmden. Tat. fache ist es außerdem, daß badische und elsässische Händler versucht haben, in Württemberg Vieh für die badische Militär­verwaltung aufzukaufen. Diese Umstände mußten die ver- antwortlichen Stellen zu einem Vorgehen im Interesse der Erhaltung unseres Diehstandes und der Hintanhaltung vor­eiliger Verkäufe veranlassen. Hiebei ist aber mit keinem Wort aus die württembergischen Viehhändler und die Mit­glieder des Vereins der württembergischen Viehhändler im be­sonderen abgehoben worden. Gin begründeter Anlaß gegen die ergangenen Warnungen Vorstellung zu erheben, liegt daher für den letztgenannten Verein nicht vor.

Für die Schriftleitung veranwortl.: Otto Seltmann, Calw Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Calw.

Amtliche und Privatnachrichten.

K. Forftamt Enzklöfterle.

Stamm-Holz-Verkauf.

Aus Staatswald Distrikt I Wanne. II Schöngarn, III Dieters­berg, IV Hikschkopf, V Süßekops, VI Langehardt, VII Kälberwald: Langholz Normal: 52 I.. 80U. l09 III., 69 IV.. 70 V., 73 VI. Kl. Ausschuß: 182 I., 193 II., 283 III., 184 IV.. 10t V. Kl.

Sägholz Normal: 8 I. 13 II.. 1 III. Kl.

Ausschuß: 113 I., 61 II., 2 UI. Kl.

Die bedingungslosen, in ganzen und Zehntelsprozenten der Tax­preise ausgedrückten Angebote sind unterzeichnet und oerschloffen mit der AufschriftGebot aus Nadelholzstammholz" spätestens bis Freitag, den 13. November, vormittags 10 Ahr beim Forstamt einzureichen. Die Eröffnung der Gebote erfolgt unmittelbar darauf imWaldhorn" in Enzklöfterle. Losverzeichnisse und Angebotsformulare unentgeltlich vom Holzve rkaussbureau der K. Forstdireklion in Stuttgart.

Bekanntmachung betr. Polizeistunde.

Die hiesigen Wirte und die Einwohnerschaft werden auf die Der- sügung des Kgl. Stellv. Generalkommandos vom 20. d. Mts., wonach die Polizeistunde auf

11 Uhr nachts

festgesetzt worden ist, hingewiesen.

Bei Nichteinhaltung müßten Wirte und Gäste strenge bestraft werden.

Calw, den 30. Oktober 1914.

Stadtfchultheißenamt:

,__ I. D.: Braun.

Bad Teinach.

Der auf Dienstag, den 3 . November, auf hier festgesetzte

Vieh- M 6lhMiM«dt

bann wegen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Hofstett

nicht abgehalten werden.

Der Gemeinderat.

Prima neuen süßen

VkiltuheiM

empfiehlt bestens

Reinhard GM, zar Weiaftade.

Für Schneidermeister.

Diejenigen Innungsmitglieder, welche in der Lage sind,

Militärhosen und Litewken

anzufertigen, wollen sich bis spätestens Montag mittag, unter Angabe wie viel wöchentlich geliefert werden können, melden bei

G. Kieuzle, Schneidermeister, Calw.

Diehverkauf.

Do« Montag früh V28 Uhr ab, habe ich in meinen Stallungen im Gasthaus zur Schwane

in Hirsau

einen großen Transport Dieh, worunter schöne

Milchkühe,

erstklassige nühige

Kalvinue«,

und schönes

Jungvieh

zum Verkauf, wozu Liebhaber freundlichst einlade

KM» K. AlvklWrt M Rmngkn.

Montag,

den 2. Novbr.:

HU

Turn-

Bersammlnng.

Gestern Irkiisg wüidk ein

20 Markschein

verloren

auf dem Wege von der Badstraße bis zum Etammheimerweg. Ab­zugeben in der Geschäftsstelle ds. Bl. gegen gute Belohnung.

Hmdmlliis«.

Foxterrier, weiß u. schwarz, auf den Ruf Foxle gehend, hat sich verlaufen. Abzugeben Bäcker M. Wohlgemut, Bad Teinach.

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Emil Georgii.