* Nagold, 6. Juli. (Fruchtmarkt.) Zufuhr 107,23 Zentner Weizen, 8,05 Ztr. Dinkel, 12,94 Ztr. Gerste, 15,12 Ztr. Haber, 6,32 Ztr. Roggen. Preis pro Ztr. Weizen Mk. 11.50—15.00, Dinkel Mk. 9,50-9,80, Gerste Mk. 12,00, Haber Mk. 10,00—12, Roggen Mk. 12.—. Handel lebhaft, alles verkauft.
* Pforzheimer Schlachtviehmarkt vom 6. Juli. Auftrieb: 46 Ochsen — darunter 39 aus Oesterreich (unverkauft—), 7 Kühe, (1), 22 Rinder — 2 — (1), 14 Karren — 2 — (—), 3 Kälber, 4 Schafe (—), 246 Schweine (17). Marktverkauf: langsam. Prelle für ein Pfund Lebendgewicht: Ochsen 1. 58—61, Rinder 1. 60 vis 63, Ochsen und Rinder 2. 48—52, Kühe 30—36, Karren 51—56, Kälber —, Schweine 80—83.
* Pforzheimer Nutzviehmarkt vom 6. Juli. Zufuhr: 2 Ochsen, 15 Kühe, 15 Kalbinnen, 17 Rinder, 2 Kälber Die Preise waren folgende: Ochsen 600 Mk., Kühe 360 bis 600 Mk., Kalbinnen 460—620 Mk., Rinder 190 bis 500 Mark. Der Handel war ruhig.
* Pforzheimer Pferdemarkt vom 6. Juli. Zugeführt wurden 189 Pferde, darunter 3 Fohlen. Die Preise waren
folgende: 200—700 Mark für leichte Pferde, 800—1200 Mk. für mittlere Pferde, 1400—2500 Mark für schwere Pferde. Der Handel bewegte sich in ruhigen Bahnen.
„Unfühlbare Weiterbesetzung" der Bochumer Zone.
TU. Berlin, 8. Juni. Wie die Morgenblätter aus Essen melden, bedarf die vor einigen Tagen gebrachte Meldung über die Räumung der Bochumer Zone durch die französischen Besatzungstruppen, die bis zum 15. Juli durchgeführt werden soll, leider noch einer höchst unerfreulichen Ergänzung.! Es werden die uniformierten Truppen die Zone von Bochum bis zum 15. Juli verlassen haben ; es bleibt jedoch die franzSsische politische Polizei zurück. Es dürfte damit so etwas, wie die vor einigen Jahren so lebhaft diskutierte „Unsichtbare Besetzung" für die Zeit bis zur endgültigen Räumung eintreten.
Das de utscheMngebot in Warschau abgelehnt.
WTB. Berlin» 8. Juli. Die Berliner polnische Gesandtschaft hat, wie der Tag meldet, gestern Mittag dem Auswärtigen Amt die Antwort der polnischen Delegation auf die letzten deutschen Vorschläge überreicht. Die Polen lehnen das von Deutschland gemachte Angebot, das bekanntlich sehr weit ging, ab.
Marokkokredit.
TU. Paris, 7 Juli. In der Kammer brachte Pain- leve einen Gesetzentwurf ein, der für Marokko einen Zn- satzkredit von 800 Millionen Franken fordert.
Gnadengesuch für Kindermanu und Wolscht,
TU. Berlin, 8. Juli. Wie die Voss. Ztg. aus Moskau meldet, haben die Eltern von Kindermann und Wolscht durch die deutsche Botschaft in Moskau ein Gnadengesuch eingereicht.
Für die Schriftleitung verantwortlich: Lndwig La,I.
Druck und Verlag der W. Rieker'schm Buchdruckerel, «ltenßei»
Bekanntmachung.
Für das
ZauMlnvouMMeereuiu den Matsmlduugen
der Forstbezirke Atteusteig, Dornstetten, Hofstett, Nagold, Pfalzgrasenweiler und Simmersfeld werden folgende Vorschriften erlassen:
Verboten ist:
1. Das Sammeln von Heidelbeeren vor dem 13. Juli, von Preiselbeeren vor dem 20. August;
2. Das Sammeln an Plätzen, die durch Einzäunung geschlossen sind, und das Betreten verhängter Kulturen.
3. Das Sammeln vor 7 Uhr morgens und nach 6 Uhr abends;
4. Das Uebernachten in Waldhüttten, in Zelten oder sonst innerhalb Waldes, sowie das Feueranzünden im Walde.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt Bestrafung nach dem Forstpolizeigesetz; auch werden die Beeren abgenommen.
I. A.:
Nagold, den 7. Juli 1925.
Württ. Forstamt: Barth.
Das Sammeln von Waldbeeren jeglicher Art
in den hiesigen Privat- und Gemeindew aldunge n ist für Auswärtige WU" bei Strafe verboten, "WM außerdem werden den Unberechtigten im Betretungsfall die Beeren abgenommen. Das Sammeln von Heidelbeeren ist für heimische Bürger vor dem 13. Juli 1925 untersagt.
Hochdorf, den 4. Juli 1925.
Gemeinderat.
Ettmannsweiler.
Das Sammeln von Beeren
jeder Art, in den hiesigen Gemeinde- und Privatwal- duvgen ist für Auswärtige
Lei Strafe verboten. MU
Gemeinderat.
Das Sammeln von Beeren
jeder Art» in den hiesige« Gemeinde- und Privatwal- dnugen ist für Auswärtige
bei Strafe verboten.
Aichelberg, den 8. Juli 1925.
Der Gemeinderat.
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Das Sammeln von Waldbeere« jeglicher Art
in den hiesig en Pr ivat- und Gemeindewaldungen ist für Auswärtige WU" bei Strafe verboten, außerdem werden den Unberechtigten im Betretungsfall die Beeren abgenommen.
Aichhalden, den 8. Juli 1925.
Gemeinderat.
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