O
US den Tannen^
WW
LZSV
MMN
7 ^-
EVZ
AmLsblaü für den Bezirk Nagold und für Aliensteig-Stadt. Allgemeiner Anzeiger für die Bezirke Nagold, Lalw und Freudenstaüt.
NiluzssreiS: Wöchentlich 40 Golbpsemüge. Die Ein;rlnu»«rr kostet 10 GM Pfennige. Bei Nicht- j Anzeigenpreis: Die einspaltige Zeile oder deren Rau« IS Goldpfennige, die Reklamezeile 3S Goldpf «Ichrtriev der Zeitung infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörung besteht kein Anspruch aus Lieferung. ! Zahlbar innerhalb ö Tagen. — Kur telephonisch erteilte Aufträge übernehmen wir leine Gewähr
Nr. 31 j Alteusteig, Freitag de« 6. Februar
Jahrgang 923
Die Losreißung des Hultschiner Ländchens
Von Dr. Weigel-Ratibor
Am 4. Februar d. Js. führte sich zum fünften Male der Tag, an dem das Hultschiner Ländchen im südlichen Teil des Kreises Ratibor in Oberschlesien nach Artikel 83 des Versailler Friedensvertrages ohne jede Volksabstimmung, trotz des Widerspruches der gesamten Bevölkerung, von der Tschechoslowakei in Besitz genommen wurde. Diese harte Bestimmung, die das durch den Präsidenten Wilson verkündete Recht der Selbstbestimmung vollkommen außer acht ließ, verursachte eine außerordentliche Erregung und Empörung bei der gesamten Bevölkerung. Ohne jede amtliche Beeinflussung fanden unmittelbar aus dem Volk heraus Protestkundgebungen allergrößten Umfanges statt. Da bis zum Inkrafttreten des Versailler Vertrages das Hultschiner Ländchen mit dem übrigen Oberschlesien historisch und wirtschaftlich auf das engste verknüpft war, hätte man aus Gründen der Gerechtigkeit auch der Hultschiner Bevölkerung das Recht der Volksabstimmung geben müssen, zumal die Bevölkerung weder in völkischer noch in sprachlicher Beziehung, noch in ihren Gefühlen zum tschechoslowakischen Staate hinstrebte. Der Kreisausschuß richtete mehrere Eingaben an den Obersten Rat. Fürst Lichnowsky bat den englischen Minister Balfour telegraphisch, sich ganz entschieden für die Gewährung eines Plebiszits einzusetzen. Der Verfasser führte viele Deputationen nach Weimar, Berlin, Prag und Paris und begründete ständig die Forderung des Selbstbestimmungsrechtes. Die Hultschiner Frauen wandten sich mit einer Eingabe an den Papst mit der Bitte um Fürsprache. Bei der von der Bevölkerung selbst vorgenommenen Volksabstimmung entschieden sich 93,7 Prozent für das Verbleiben beim Deutschen Reiche. Ständig haben die Hultschiner Rechtsverwahrung gegen das begangene Unrecht eingelegt und die Forderung des Selbstbestimmungs- Rechts erhoben. Nach der Abtrennung hätte man erwarten dürfen, daß die Tschechoslowakei nach Artikel 83 des Friedensvertrages den zwischen den Ententehauptmächten und der Tschechoslowakei geschlossenen Minoritätenvertrag vom 10. 9. 1919 zur Anwendung bringen und das okkupierte Gebiet nach den Grundsätzen der Freiheit und Gerechtigkeit verwalten werde. Mehr als 3X Jahre hat die Tschechoslowakei der Bevölkerung alle staatsbürgerlichen Rechte vorenthalten und auch heute ist der politische Ausnahmezustand noch nicht aufgehoben. Schon nach wenigen Wochen der Besetzung brachten die Tschechen durch ihr willkürliche^ Vorgehen die ganze Bevölkerung in große Erregung. Die Versammlungsfreiheit wurde aufgehoben. Die deutschen Zeitungen aus Ratibor wurden verboten. Entgegen dem Wunsche der Eltern und trotz vieler Abordnungen der Gemeinden, die den tschechischen Landespräsidenten in Troppau baten, die deutschen Schulen in dem bisherigen Umfange bestehen zu lassen und die deutschen Lehrer beizu- behalten, wurde der tschechische Unterricht überall mit Gewellt eingeführt. Sämtliche deutschen Schule« mit zwei Ausnahmen wurden geschlossen. Spontan ausgebrochene Schulstreiks waren die natürliche Folge. Ohne Befragung der Bevölkerung wurden sämtliche Gemeindevertretnnge« aufgelöst und Verwaltungskommissiouen eingesetzt. Neben den Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung schuf die überstürzte Einführung der gesamten tschechoslowakischen Gesetzgebung auf dem Gebiete des Zivil- und Strafrechts eine ungeheuerliche Rechtsunsicherheit und Verwirrung. Paß- und Steuervorschriften erbitterten die Bevölkerung. Kein Wunder, daß das gesamte wirtschaftliche Leben zum Stillstand kam und eine Zeitlang vollständig darniederlag. Die Steuerschraube wurde in empfindlicher Weise angezogen. Die Eintragung von Zwangshypotheken war keine Seltenheit. Auch heute noch zahlen die Bauern nur Steuervorschüsse, die in ganz willkürlicher Weise festgesetzt sind. Das gesamte Wirtschaftsleben wurde politisiert. Wer sich nur in der geringsten Weise für die Erhaltung der deutschen Kulturgüter einsetzte, erlitt wirtschaftlich schweren Schaden. Die Einbringung von Steuerrekursen wurde den Landwirten nach Beseitigung der deutschen Amtssprache fast unmöglich gemacht. Auch die Bodenreform wurde in de« Dienst der Tschechifierungsbestrebungen gestellt. In geradezu auffallender Weise verschlechterte sich die Lage der Arbeiterschaft. Die bisherige tschechische Verwaltungspraxi» Seht dahin, jede geistige Regung der Hultschiner zu unterdrücken und die Tschechisierung ohne Rücksicht auf Wirtschaft Und Kultur durchzuführen. Die Parlamentswahlen sind immer noch nicht durchgeführt. Di: "
Privatschulen ist verboten. Der deutsche Privatunterricht wird unterdrückt. Die Minderheitenrechte haben nach tschechischer Auffassung keine Geltung für das Hultschiner Ländchen. Trotz aller wirtschaftlichen und kulturellen Unterdrückung haben in den 5 Jahren die Hultschiner den unbeugsamer Willen der Selbstbehauptung an den Tag gelegt. Mitte Februar 1921 hat sich bei der Volkszählung die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung zur deutschen Nationalität bekannt. Die von den Tschechen gewaltsam vorgenommene Aenderung bezüglich d« Volkszugehörigkeit kann an dieser Tatsache nichts ändern. Unvergeßlich aber ist in der Geschichte des Hultschiner Volkes der 18. September 1923, an dem in allen großen Gemeinde« die deutschen Parteien bei de« Gemeindewahlen als Sieger aus dem Wahlkampf hervorgingen. Auch bei den Nachwahlen, die aus Grund des tschechischen Einspruchs stattfinden mußten, wurde ein deutscher Sieg errungen. Di« Hultschiner glauben unerschütterlich an den Sieg der Grundsätze der Freiheit» Gerechtigkeit und Selbstbestimmung. Selbst der einfachste Mann ist von der lleberzeugung durchdrungen, daß es sich gerade in der Hultschiner Frage um eine außerordentliche Verletzung aller Rechtsgrundsätze handelt. Der Völkerbund ist bereits mehrmals auf die durch die Tschechoslowakei begangene Verletzung der Minderheitenrechte aufmerksam gemacht worden. Bei der jetzigen Zusammensetzung des Völkerbundes ist leider auf eine Aenderung der Unterdrückungspolitik nicht zu hoffen. Die Hultschiner aber glau-, ben unbeugsam und hoffnungsvoll an den Tag der gerechten^ Revision, der ihnen die Selbstbestimmung und damit die Freiheit in wirtschaftlicher und nationaler Beziehung bringen wird.
Die Varmat-Llntersuchung
Berlin, 5. Febr. Zn der heutigen Sitzung des preußischen Unterausschusses für die Varmataffäre wurde die Vernehmung des Zeugen Heil mann weitergeführt. Der Abg. Stolt fragt, ob Heilmann bekannt sei, daß der Abg., Wels im Jahre 1924 Barmat von Berlin als Kuier an den damalige« Premierminister Macdonald geschickt har, um Barmat auf diese Weise in englischen Kreisen einzuführen. Darauf erklärte Abg. Heilmann: Wels hat Varmat mit einem Privatbrief versehen im Zähre 1924 zu Macdonald geschickt. Weiter ging Barmat mit einem inoffiziellen Auftrag des Reichspostministeriums nach London, um mit der damaligen englischen Regierung über eine Aenderung des Postabrechnungsverkehrs zu verhandeln. Diese Verhandlungen waren von Erfolg gekrönt. Natürlich hat Barmat als Kaufmann dabei auch stets seine geschäftlichen Ziele im Auge gehabt. So hat er damals zu erreichen versucht, daß als eine der Abrechnungsstellen für den deutsch-englischen Postverkehr auch die Barmatschs Merkurbank zugelassen wurde. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Barmat unmittelbar mit dem Reichspoftministerium in Beziehung getreten sei, erwidert Heilmann, Barmat habe dauernd in persönlichem Verkehr mit dem Reichspoftmini- ster gestanden und offenbar persönlich von Dr. Hösle des Auftrag gehabt, zu verhandeln. Heilmann bemerkt über die Verbindung Könens mit Barmat, daß Könen eines Abends Barmat aufgefordert habe, nach dem Hotel Adlon zu kommen, um mit Krassin wegen Anknüpfung von Geschäftsverbindungen mit Rußland zu sprechen. Auf Heilmanns Anraten habe Varmal abgelehnt. Abg. Deerbsrg stellt an Heilmann die Frage, ob irgendwelche finanziellen Beziehungen zwischen Barmat und der sozialdemokratische» Partei bestanden haben. Abg. Heilmann erwidert darauf, daß Varmat niemals der Partei oder Genossen irgendwelche Summen zur Verfügung gestellt habe, ohne sich vorher mit ihm, Heilmann, ins Benehmen zu setzen. Heilmann gibt zu, daß die 16 000 -K, die an das Köpenicker Blatt gegeben wurden, von Barmat stammen. Weiter habe Barmat anläßlich der Dezemberwahl 1824 auf seine Veranlassung hin, da es angesichts der vorangehenden Maiwahlen um die Parteikasse nicht zum besten bestellt sei, die Summe von 20 008 -K zur Verfügung gestellt. Abgesehen von diesen großen Beträgen habe Barmat nur hin und wieder kleinere Beträge gegeben, die aber nur in die Hunderte von Mark gingen. Heilmann schätzt die gesamten Aufwendungen, die Varmat in einem 7:itraum von sechs ^,-s.en an die Partei machte, aus etwa 50 888 Mark. Die Frage des Abg. Deer- berg, nach Finanzbeziehungen Barmats zu dem Reichsbanner ^-bwarz-Rot-Eold verneint Heilmann aufs bestimm:: - teste, lieber die Geschäftsbeziehungen zwischen Varmat m.t Reichskanzler a. A. "R-'er ist Heilman« nichts bekannt. Er gibt aber zu, daß Reichskanzler a. D. Bauer mit Barmet
häufig auch über'Geschäfte gesprochen habe. Dbg. Herlmann erklärt auf weitere Fragen, Varmat habe 1919 mit zwei Kaufleuten in Leipzig und Elberfeld Prozesse gehabt. Der Leipziger Firma hat Varmat mit Bezugnahme auf „seine guten Beziehungen znm Reichspräsidenten «nd zum Reichswirtschaftsminister" Einfuhrgenehmigungen versprochen, dann aber keine verschafft. Sozialdemokratische Organisationen und Gewerkschaften seien niemals an irgendwelche« Geschäften beteiligt gewesen, außer dem Leipziger Konsumverein Leipzig-Plagwitz. Nur von der Eewerkschafts- bank habe Barmat einen Kredit von 300 000 MaÄ er», halten, der aber bald gekündigt und zurückgezahlt worden sei. Abg. Schwerins (Ztr.) wünscht die Ladung des Herrn von Richter als Zeugen, der als preußischer Finanzminister Ehef der Staatsbank war. Für seinen persönlichen Nutzes habe Heilmann von Mrrmat außer etwa 2W Stück wertbeständigen Gaskoksanleihsn im Werte von etwa 300 nichts erhalten.
Die Vernehmung des Ministerialdirektors Frank wird begonnen. Er erklärt, daß er die Gebrüder Barmat niemals gesehen habe. Das Landespolizeiamt habe damals sehr viel mit Aus- und Einfuhrschiebungen zu tun gehabt. Die betreffende Dienststelle hak« dem Landespolizeiami mit seiner Anzeige den Artikel einer Berliner Zeitung mit der lleberschrist „Ein bolschewistischer Schützling der Reichs- regierung als Millionenverdiener" übersandt. Zn dem Artikel wird mitgeteilt, daß Varmat in großem Ausmaß Einfuhrbewilligungen erhalten hat, während sie ander« verweigert wurden. Diese Anzeige sei die Unterlage zn einem Verfahren beim Landespolizeiamt geworden. Sie sei dem Zeugen und auch seinem Vertreter wie auch dem Sachbeabreiter nicht vorgelegt worden, sondern geschäftsmäßig wie eine Bagatelle und zwar an den Kriminalkommissar Klinkhammer weitergegsben worden, der daraufhin die Haussuchung bei Barmat vorgenommen hat. Bei dem Vorgefundenen Material haben sich keine weiteren Anhaltspunkte für weitere polizeiliche Ermittlungen ergeben. Ws er später zur Auffrischung seines Gedächtnisses einen Einblick in die Akten nehmen wollte, waren sie verschwunden, fanden sich aber später bei dem in Frage stehenden Anns- gericht wieder ein.
Forderungen der Länder zmn Finanzausgleich
Berlin, 5. Febr. Zn der Finanzministerkonferenz wurde «ach der Rede des Reichsfinanzministers v. Schlieben seitens der Finanzminister der Länder eine Entschließung der Länder bekanntgegeben:
1. Der bisherige Steuerausgleich ist einseitig zu Gunsten des Reiches und zu Ungunsten der Länder und Gemeinden ausgeschlagen. Die Länder sind übereinstimmend der Auffassung, daß ein endgültiger Finanzausgleich grundsätzlich nru dann möglich ist, wenn ihnen die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer mit Einschluß der Steuer von Kapitalsertrage nach Maßgabe eines Reichsrahmengesetzes voll znrückgegeben wird. Die endgültige Regelung des Finanzausgleichs soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, wenn irgend angängig mit Wirkung vom 1. April 1926 ab erfolgen. Solange das Reich die Steuern verwaltet, erhält es eine Verwaltungskostenentschädigung von 4 v. H. des Aufkommens. Die Regelung der Aufwertung und der Abgaben zum Ausgleiche der Geldentwertung vom bebauten und unbebauten Grundbesitz muß vor dem endgültigen Finanzausgleich und mit Rücksicht auf diesen stattfinden.
2. Für die Uebergaugszeit bis zur Rückgabe beider Steuern an die Länder bleibt nur übrig, ein zentrales Vertei- llingssystem» bei der Einkommen- und bei der Körperschaftssteuer beizubehalten. Der Anteil des Reiches an der Einkommensteuer und an der Körperschaftssteuer ermäßigt sich vom 1. April 1925 ab auf 4 v. H.
3. Weiterhin müssen die Länder für sich und ihre Gerneinden zur teilweisen Deckung der Fehlbeträge in ihren Haushalten vom 1. April 1925 ab eine Erhöhung ihres Anteiles an der Umsatzsteuer über 20 v. H. hinaus fordern.
4. Mit Rücksicht auf die Forderung der völligen Rück- Übertragung der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer beschränkt sich das Reich für das Rechnungsjahr 1925 auf. eine llebergangsregelung dieser beiden Steuern.
5. Soweit die Länder an dem Ertrage der Reichsst.usrs
beteiligt find, mutz gewährleistet werden, daß der Erlaß oder ^enderung der Steuergesetze nicht ohne Zustimmung des > erfolgen darf.
Der Reichsfinanz- inifter erklärte, dR n an -ins Rückgabe der Einkomm-n- und der Körn V -r an die
Länder in absehbarer Zeit n --