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Nr. 31 j Alteusteig, Freitag de« 6. Februar

Jahrgang 923

Die Losreißung des Hultschiner Ländchens

Von Dr. Weigel-Ratibor

Am 4. Februar d. Js. führte sich zum fünften Male der Tag, an dem das Hultschiner Ländchen im südlichen Teil des Kreises Ratibor in Oberschlesien nach Artikel 83 des Versailler Friedensvertrages ohne jede Volksabstimmung, trotz des Widerspruches der gesamten Bevölkerung, von der Tschechoslowakei in Besitz genommen wurde. Diese harte Bestimmung, die das durch den Präsidenten Wilson verkün­dete Recht der Selbstbestimmung vollkommen außer acht ließ, verursachte eine außerordentliche Erregung und Em­pörung bei der gesamten Bevölkerung. Ohne jede amtliche Beeinflussung fanden unmittelbar aus dem Volk heraus Protestkundgebungen allergrößten Umfanges statt. Da bis zum Inkrafttreten des Versailler Vertrages das Hultschiner Ländchen mit dem übrigen Oberschlesien historisch und wirt­schaftlich auf das engste verknüpft war, hätte man aus Gründen der Gerechtigkeit auch der Hultschiner Bevölke­rung das Recht der Volksabstimmung geben müssen, zumal die Bevölkerung weder in völkischer noch in sprachlicher Be­ziehung, noch in ihren Gefühlen zum tschechoslowakischen Staate hinstrebte. Der Kreisausschuß richtete mehrere Ein­gaben an den Obersten Rat. Fürst Lichnowsky bat den englischen Minister Balfour telegraphisch, sich ganz entschie­den für die Gewährung eines Plebiszits einzusetzen. Der Verfasser führte viele Deputationen nach Weimar, Berlin, Prag und Paris und begründete ständig die Forderung des Selbstbestimmungsrechtes. Die Hultschiner Frauen wandten sich mit einer Eingabe an den Papst mit der Bitte um Fürsprache. Bei der von der Bevölkerung selbst vorgenom­menen Volksabstimmung entschieden sich 93,7 Prozent für das Verbleiben beim Deutschen Reiche. Ständig haben die Hultschiner Rechtsverwahrung gegen das begangene Un­recht eingelegt und die Forderung des Selbstbestimmungs- Rechts erhoben. Nach der Abtrennung hätte man erwarten dürfen, daß die Tschechoslowakei nach Artikel 83 des Frie­densvertrages den zwischen den Ententehauptmächten und der Tschechoslowakei geschlossenen Minoritätenvertrag vom 10. 9. 1919 zur Anwendung bringen und das okkupierte Gebiet nach den Grundsätzen der Freiheit und Gerechtig­keit verwalten werde. Mehr als 3X Jahre hat die Tsche­choslowakei der Bevölkerung alle staatsbürgerlichen Rechte vorenthalten und auch heute ist der politische Ausnahme­zustand noch nicht aufgehoben. Schon nach wenigen Wochen der Besetzung brachten die Tschechen durch ihr willkürliche^ Vorgehen die ganze Bevölkerung in große Erregung. Die Versammlungsfreiheit wurde aufgehoben. Die deutschen Zeitungen aus Ratibor wurden verboten. Entgegen dem Wunsche der Eltern und trotz vieler Abordnungen der Gemeinden, die den tschechischen Landespräsidenten in Troppau baten, die deutschen Schulen in dem bisherigen Umfange bestehen zu lassen und die deutschen Lehrer beizu- behalten, wurde der tschechische Unterricht überall mit Ge­wellt eingeführt. Sämtliche deutschen Schule« mit zwei Ausnahmen wurden geschlossen. Spontan ausgebrochene Schulstreiks waren die natürliche Folge. Ohne Befragung der Bevölkerung wurden sämtliche Gemeindevertretnnge« aufgelöst und Verwaltungskommissiouen eingesetzt. Neben den Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung schuf die überstürzte Einführung der gesamten tschechoslowakischen Gesetzgebung auf dem Gebiete des Zivil- und Strafrechts eine ungeheuerliche Rechtsunsicherheit und Verwirrung. Paß- und Steuervorschriften erbitterten die Bevölkerung. Kein Wunder, daß das gesamte wirtschaftliche Leben zum Stillstand kam und eine Zeitlang vollständig darniederlag. Die Steuerschraube wurde in empfindlicher Weise ange­zogen. Die Eintragung von Zwangshypotheken war keine Seltenheit. Auch heute noch zahlen die Bauern nur Steuer­vorschüsse, die in ganz willkürlicher Weise festgesetzt sind. Das gesamte Wirtschaftsleben wurde politisiert. Wer sich nur in der geringsten Weise für die Erhaltung der deutschen Kulturgüter einsetzte, erlitt wirtschaftlich schweren Schaden. Die Einbringung von Steuerrekursen wurde den Landwir­ten nach Beseitigung der deutschen Amtssprache fast un­möglich gemacht. Auch die Bodenreform wurde in de« Dienst der Tschechifierungsbestrebungen gestellt. In gerade­zu auffallender Weise verschlechterte sich die Lage der Ar­beiterschaft. Die bisherige tschechische Verwaltungspraxi» Seht dahin, jede geistige Regung der Hultschiner zu unter­drücken und die Tschechisierung ohne Rücksicht auf Wirtschaft Und Kultur durchzuführen. Die Parlamentswahlen sind immer noch nicht durchgeführt. Di: "

Privatschulen ist verboten. Der deutsche Privatunterricht wird unterdrückt. Die Minderheitenrechte haben nach tschechischer Auffassung keine Geltung für das Hultschiner Ländchen. Trotz aller wirtschaftlichen und kulturellen Un­terdrückung haben in den 5 Jahren die Hultschiner den un­beugsamer Willen der Selbstbehauptung an den Tag gelegt. Mitte Februar 1921 hat sich bei der Volkszählung die über­wiegende Mehrheit der Bevölkerung zur deutschen Natio­nalität bekannt. Die von den Tschechen gewaltsam vorge­nommene Aenderung bezüglich d« Volkszugehörigkeit kann an dieser Tatsache nichts ändern. Unvergeßlich aber ist in der Geschichte des Hultschiner Volkes der 18. September 1923, an dem in allen großen Gemeinde« die deutschen Par­teien bei de« Gemeindewahlen als Sieger aus dem Wahl­kampf hervorgingen. Auch bei den Nachwahlen, die aus Grund des tschechischen Einspruchs stattfinden mußten, wurde ein deutscher Sieg errungen. Di« Hultschiner glauben unerschütterlich an den Sieg der Grundsätze der Freiheit» Gerechtigkeit und Selbstbestimmung. Selbst der einfachste Mann ist von der lleberzeugung durchdrungen, daß es sich gerade in der Hultschiner Frage um eine außerordentliche Verletzung aller Rechtsgrundsätze handelt. Der Völkerbund ist bereits mehrmals auf die durch die Tschechoslowakei be­gangene Verletzung der Minderheitenrechte aufmerksam ge­macht worden. Bei der jetzigen Zusammensetzung des Völ­kerbundes ist leider auf eine Aenderung der Unter­drückungspolitik nicht zu hoffen. Die Hultschiner aber glau-, ben unbeugsam und hoffnungsvoll an den Tag der gerechten^ Revision, der ihnen die Selbstbestimmung und damit die Freiheit in wirtschaftlicher und nationaler Beziehung brin­gen wird.

Die Varmat-Llntersuchung

Berlin, 5. Febr. Zn der heutigen Sitzung des preußischen Unterausschusses für die Varmataffäre wurde die Verneh­mung des Zeugen Heil mann weitergeführt. Der Abg. Stolt fragt, ob Heilmann bekannt sei, daß der Abg., Wels im Jahre 1924 Barmat von Berlin als Kuier an den damalige« Premierminister Macdonald geschickt har, um Barmat auf diese Weise in englischen Kreisen einzu­führen. Darauf erklärte Abg. Heilmann: Wels hat Varmat mit einem Privatbrief versehen im Zähre 1924 zu Macdonald geschickt. Weiter ging Barmat mit einem inoffiziellen Auftrag des Reichspostministeriums nach Lon­don, um mit der damaligen englischen Regierung über eine Aenderung des Postabrechnungsverkehrs zu verhandeln. Diese Verhandlungen waren von Erfolg gekrönt. Natürlich hat Barmat als Kaufmann dabei auch stets seine geschäft­lichen Ziele im Auge gehabt. So hat er damals zu errei­chen versucht, daß als eine der Abrechnungsstellen für den deutsch-englischen Postverkehr auch die Barmatschs Merkur­bank zugelassen wurde. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Barmat unmittelbar mit dem Reichspoftministerium in Beziehung getreten sei, erwidert Heilmann, Barmat habe dauernd in persönlichem Verkehr mit dem Reichspoftmini- ster gestanden und offenbar persönlich von Dr. Hösle des Auftrag gehabt, zu verhandeln. Heilmann bemerkt über die Verbindung Könens mit Barmat, daß Könen eines Abends Barmat aufgefordert habe, nach dem Hotel Adlon zu kommen, um mit Krassin wegen Anknüpfung von Ge­schäftsverbindungen mit Rußland zu sprechen. Auf Heil­manns Anraten habe Varmal abgelehnt. Abg. Deerbsrg stellt an Heilmann die Frage, ob irgendwelche finanziellen Beziehungen zwischen Barmat und der sozialdemokratische» Partei bestanden haben. Abg. Heilmann erwidert darauf, daß Varmat niemals der Partei oder Genossen irgendwelche Summen zur Verfügung gestellt habe, ohne sich vorher mit ihm, Heilmann, ins Benehmen zu setzen. Heilmann gibt zu, daß die 16 000 -K, die an das Köpenicker Blatt gegeben wurden, von Barmat stammen. Weiter habe Barmat an­läßlich der Dezemberwahl 1824 auf seine Veranlassung hin, da es angesichts der vorangehenden Maiwahlen um die Parteikasse nicht zum besten bestellt sei, die Summe von 20 008 -K zur Verfügung gestellt. Abgesehen von diesen großen Beträgen habe Barmat nur hin und wieder kleinere Beträge gegeben, die aber nur in die Hunderte von Mark gingen. Heilmann schätzt die gesamten Aufwendungen, die Varmat in einem 7:itraum von sechs ^,-s.en an die Partei machte, aus etwa 50 888 Mark. Die Frage des Abg. Deer- berg, nach Finanzbeziehungen Barmats zu dem Reichsban­ner ^-bwarz-Rot-Eold verneint Heilmann aufs bestimm:: - teste, lieber die Geschäftsbeziehungen zwischen Varmat m.t Reichskanzler a. A. "R-'er ist Heilman« nichts bekannt. Er gibt aber zu, daß Reichskanzler a. D. Bauer mit Barmet

häufig auch über'Geschäfte gesprochen habe. Dbg. Herlmann erklärt auf weitere Fragen, Varmat habe 1919 mit zwei Kaufleuten in Leipzig und Elberfeld Prozesse gehabt. Der Leipziger Firma hat Varmat mit Bezugnahme aufseine guten Beziehungen znm Reichspräsidenten «nd zum Reichs­wirtschaftsminister" Einfuhrgenehmigungen versprochen, dann aber keine verschafft. Sozialdemokratische Organisa­tionen und Gewerkschaften seien niemals an irgendwelche« Geschäften beteiligt gewesen, außer dem Leipziger Kon­sumverein Leipzig-Plagwitz. Nur von der Eewerkschafts- bank habe Barmat einen Kredit von 300 000 MaÄ er», halten, der aber bald gekündigt und zurückgezahlt worden sei. Abg. Schwerins (Ztr.) wünscht die Ladung des Herrn von Richter als Zeugen, der als preußischer Fi­nanzminister Ehef der Staatsbank war. Für seinen per­sönlichen Nutzes habe Heilmann von Mrrmat außer etwa 2W Stück wertbeständigen Gaskoksanleihsn im Werte von etwa 300 nichts erhalten.

Die Vernehmung des Ministerialdirektors Frank wird begonnen. Er erklärt, daß er die Gebrüder Barmat nie­mals gesehen habe. Das Landespolizeiamt habe damals sehr viel mit Aus- und Einfuhrschiebungen zu tun gehabt. Die betreffende Dienststelle hak« dem Landespolizeiami mit seiner Anzeige den Artikel einer Berliner Zeitung mit der lleberschristEin bolschewistischer Schützling der Reichs- regierung als Millionenverdiener" übersandt. Zn dem Artikel wird mitgeteilt, daß Varmat in großem Ausmaß Einfuhrbewilligungen erhalten hat, während sie ander« verweigert wurden. Diese Anzeige sei die Unterlage zn einem Verfahren beim Landespolizeiamt geworden. Sie sei dem Zeugen und auch seinem Vertreter wie auch dem Sachbeabreiter nicht vorgelegt worden, sondern geschäfts­mäßig wie eine Bagatelle und zwar an den Kriminalkom­missar Klinkhammer weitergegsben worden, der daraufhin die Haussuchung bei Barmat vorgenommen hat. Bei dem Vorgefundenen Material haben sich keine weiteren Anhalts­punkte für weitere polizeiliche Ermittlungen ergeben. Ws er später zur Auffrischung seines Gedächtnisses einen Ein­blick in die Akten nehmen wollte, waren sie verschwunden, fanden sich aber später bei dem in Frage stehenden Anns- gericht wieder ein.

Forderungen der Länder zmn Finanz­ausgleich

Berlin, 5. Febr. Zn der Finanzministerkonferenz wurde «ach der Rede des Reichsfinanzministers v. Schlieben sei­tens der Finanzminister der Länder eine Entschließung der Länder bekanntgegeben:

1. Der bisherige Steuerausgleich ist einseitig zu Gunsten des Reiches und zu Ungunsten der Länder und Gemeinden ausgeschlagen. Die Länder sind übereinstimmend der Auf­fassung, daß ein endgültiger Finanzausgleich grundsätzlich nru dann möglich ist, wenn ihnen die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer mit Einschluß der Steuer von Ka­pitalsertrage nach Maßgabe eines Reichsrahmengesetzes voll znrückgegeben wird. Die endgültige Regelung des Finanz­ausgleichs soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, wenn irgend angängig mit Wirkung vom 1. April 1926 ab er­folgen. Solange das Reich die Steuern verwaltet, erhält es eine Verwaltungskostenentschädigung von 4 v. H. des Aufkommens. Die Regelung der Aufwertung und der Ab­gaben zum Ausgleiche der Geldentwertung vom bebauten und unbebauten Grundbesitz muß vor dem endgültigen Fi­nanzausgleich und mit Rücksicht auf diesen stattfinden.

2. Für die Uebergaugszeit bis zur Rückgabe beider Steu­ern an die Länder bleibt nur übrig, ein zentrales Vertei- llingssystem» bei der Einkommen- und bei der Körperschafts­steuer beizubehalten. Der Anteil des Reiches an der Ein­kommensteuer und an der Körperschaftssteuer ermäßigt sich vom 1. April 1925 ab auf 4 v. H.

3. Weiterhin müssen die Länder für sich und ihre Ge­rneinden zur teilweisen Deckung der Fehlbeträge in ihren Haushalten vom 1. April 1925 ab eine Erhöhung ihres Anteiles an der Umsatzsteuer über 20 v. H. hinaus fordern.

4. Mit Rücksicht auf die Forderung der völligen Rück- Übertragung der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer beschränkt sich das Reich für das Rechnungsjahr 1925 auf. eine llebergangsregelung dieser beiden Steuern.

5. Soweit die Länder an dem Ertrage der Reichsst.usrs

beteiligt find, mutz gewährleistet werden, daß der Erlaß oder ^enderung der Steuergesetze nicht ohne Zustim­mung des > erfolgen darf.

Der Reichsfinanz- inifter erklärte, dR n an -ins Rück­gabe der Einkomm-n- und der Körn V -r an die

Länder in absehbarer Zeit n --