Stein deck: wegen Begünstigung und Beihilfe 3 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust.

Tillessen und Plaaß : 3 Jahre Gefängnis.

Voß: Freisprechung.

Ter Oberreichsanwalt erklärte, daß es sich nicht um ein rein politisches Verbrechen handle, sondern um eine reine Mordtat, wenn auch politische Motive . eins Rolle dabei gespielt haben möchten. - Infolge- j dessen habe er bei der Todes- und bei den Zuchthaus- ! strafen entsprechende Ehrenstrafen beantragt. Außer- ! dem beantrage er Einziehung der Maschinenpistole. s Tie Einziehung des Autos beantrage er noch nicht, da eine Mithilfe Küchenmeisters noch nicht sestgestellt wor­den sei.

Am Tonnerstag begannen die Plaidoyers der Ver­teidiger, wobei der Verteidiger Ernst Werner Techows, des Führers des Mörderautos, Verurteilung nur we­gen Beihilfe nicht wegen Mittäterschaft plädierte.

Neues vom Tage.

Süddeutscher Senat beim Reichsgerichtshof.

Stuttgart, 12. Okt. Am Timstag sind die Staats- j Präsidenten, die Justiz- und die Innenminister von Würt- j temberg, Baden und Hessen zu einer Besprechung über die I Bildung eines süddeutschen Senats beim Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches zusammengckommen. Man war r einig in dem Wunsch, daß demnächst eine gemeinschaft- i liche Besprechung der Justizminister von Bayern, Würt­temberg, Baden und Hessen mit dem Reichsjustizminister stattsinden soll.

Gegen die Devisenspekulation.

Berlin, 12. Okt. Tie' Verordnung der Reichsregie­rung bestimmt: 1. Tie Zahlung mit ausländischen Zah­lungsmitteln bei inländischem Geschäft darf nicht gefor­dert, angeboten, unbedungen, geleistet oder angefordert werden. 2. Im Kleinhandelsverkauf ist auch die Preis­stellung in inländischer Währung nach dem Werte aus­ländischer Zahlungsmittel verboten. Tie Erwerbung aus­ländischer Zahlungsmittel ist nur nach vorheriger Ge­nehmigung der Prüfnngsstelle zulässig. Ter Genehmi­gung bedarf es nicht, wenn der Auftrag von der Reichs­bank oder von Banken oder Bankiers oder von einer Person oder Personenvereinigung erfolgt ist, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist und der von der zuständigen Handelskammer eine Beschei­nigung darüber ansgestellt worden ist, daß sie in ihrem gewerblichen Betriebe die regelmäßige Zahlung in aus­ländischen Zahlungsmitteln zum Verkehr mit dem Aus­land bedarf. 3. Tie Banken und Bankiers dürfen die Geschäfte in ausländischen Zahlungsmitteln nur dann ausführen, wenn sie sich über die Person des Auftrag­gebers vergewissert haben. 4. Personen, die ausländische Zahlungsmitteln erwerben, haben der Prüftingsstelle alle von ihnen geforderten Unterlagen zur Prüfung der Anwendung dieser Zahlungsmittel vorznlegen und alle von ihnen geforderten Auskünfte hierüber zu erteilen.

5. Mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und mit einer Geld­strafe bis zum Zehnfachen des Wertes der ausländischen Zahlungsmittel oder mit einer dieser Strafen wird be­straft, wer vorsätzlich den Vorschriften des Gesetzes über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln oder den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt oder wer vorsätzlich ohne die vorherige Genehmigung der zu­ständigen Prüftingsstelle oder Reichshankanstalt auslän­dische Zahlungsmittel erwirbt. Wer die Tat fahrlässig s begeht, wird mit einer Geldstrafe bis zum fünffachen des Wertes der ausländischen Zahlungsmittel bestraft. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung sind die ausländischen Zah­lungsmittel, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zu Gunsten des Reiches einbeziehen. 6. Inhaber von Bankge­schäften, deren gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Angestellte werden mit einer Geldstrafe bis m 100 000

-8 cerelrxhi. M

Ueber Nacht, über Nacht Kommt Freud' uud Leid,

Und eh' du'S gedacht,

Verlassen dich beid'

Und gehen, dem Herrn zu sage»,

Wie du sie getragen.

Rheinlandstöchter.

Roma» von Tstara Biebig.

(53) (Nachdruck verboten.)

Das Weib wurde zugänglicher; es brach in ein kläg­liches Lamentieren aus, dann wies es Nelda zurecht. Und nun war der Onkel erreicht.

Um Gottes willen, Nelda, was willst du?" Dallmer sah sie erschrocken und unwirsch an.Hier ist kein Ort für dich! Geh nur gleich zurück!" Er schob sie von sich.

Sie ging nicht, sondern sah ihm gerade ins Gesicht. Nein, Onkel, ich will nicht; ich bleibe bei dir!"

Das geht nicht." Er schüttelte den Kopf und dämpfte unwillkürlich die Stimme.Da drinnen ist der Typhus!" Er seufzte tief, seine Stirn zog sich in viele Falten.So ein Elend!"

Onkel, was ist denn? Sag mir's!" Sie legte die Hand fest auf seinen Arm, es war etwas von der alten Nelda in dieser raschen Bewegung. Wären hier Jubel und Glück gewesen, sie wäre gleichgültig vorbeigegangen; aber die gedämpfte Stimmung ringsum, die graue Trauer über den öden Hängen, dem trüben Maar, der verfallenen Hütte fanden einen Widerhall bei ihr.

Ich geh nicht! Jetzt sag mir, was da drin ist!"-

Krankheit Tod den Schatz nicht verlassen, wie diese wenigen Worte an Neldas Seele rührten! Vor ihre Augen legte sich ein Schleier, in ihren Ohren tönte ein Rauschen, sie hörte Osterglocken klingen, sie sah sich Seite an Seite mit dem Geliebten. Sie gingen den Rhein entlana. Weiche Dämmerung sank verhüll - nieder. Und

Mark bestraft, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandeln. 7. Ter Reichswirtschaftsminister erläßt erforderlichenfalls Aus­führungsbestimmungen, bei denen in Einzelfällen oder in einer bestimmten Gruppe von Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulässig sind.

gez.: Reichspräsident Ebert, gegengez.: Bauer.

L«r. Hummel legt seinen Ministerposten nieder.

Karlsruhe, 12. Okt. Staatspräsident Tr. Hummel hat dem badischen Kabinett von seiner Absicht Mitteilung gemacht, mit Ablauf seines Staatspräsidententums sein Amt als Unterrichtsminister niederzulegen. Er ist zu diesem Entschluß lediglich aus dem Grund gekommen, weil er ein Angebot nicht zurückweisen zu dürfen glaubt, das ihn wieder auf das Gebiet seiner eigent­lichen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen zurückführt. Dr. Hummel wird nach Rücktritt von seinen Aemtern unter Beibehaltung seines Landtags­mandats in die ehemalige Großindustrie übertreten.

Strafantrag im Fechcnbachprozeß.

München, 12. Okt. In dem seit 9 Tagen vor dem Münchener Volksgericht verhandelten Prozeß gegen Fechenbach u. Gen. hielt Staatsanwalt Tresse seine Mündige Anklagerede. Er führte aus, daß Fechenbach wegen versuchten und vollendeten Landesverrats die Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verdient habe. Ter Angeklagte Lembke soll gleichfalls zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt werden. Ter Ange­klagte Gar gas, derSpion, dieser Pole, der die Gastfreundschaft Deutschlands mißbrauchte, um Deutsch­land zu verraten und Material zu liefern an einen bezahlten deutschen Verräter im Ausland", sei noch schlimmer. Er bedauere, für ihn keine höhere Strafe als 15 Jahre Zuchthaus beantragen zu können. Dann kommen die Verteidiger zu Wort.

Mrss-nkiindigungen beim Berliner Fernsprechamt.

Berlin, 12. Okt. Tie Oberpostdirektion Berlin hat rund 600 Telephonistinnen zum 1. November gekün­digt. Tie Massenkündigung wird in der verminderten Zahl der Fernsprechteilnehmer begründet, die eine Folge der ständigen Verteuerung des Telephons ist.

Württembergischer Landtag.

Tas Gesetz über die Kirchen.

* Stuttgart, 12. Okt.

Der Landtag erledigte am Donnerstag zuerst das Gesetz über die Erweiterung der Zuständigkeit der Gemeindegerichte. Der kleine Entwurf wurde ohne Debatte in der Weise angenommen, daß die Zn- ständigkeitsgrenze für die großen und mittleren Städte, sowie für die Landgemeinden 1. Kl. ans 1000 Mk.. für die Gemeinden 2. Kl. auf 700 Mk. und für die Gemeinden 3. Kl. auf 400 Mk. erhöht wurde.

Tann wurde das Gesetz über die Kirchen in erster Beratung in einer vierstündigen Debatte erledigt und zur weiteren Einzelberatung einem besonderen 17- gliedrigen Ausschuß verwiesen.

Staatspräsident, Kultminister Tr. Hisbsr leitete die Beratung mit einigen allgemeinen Bemerkungen über die Bedeutung und den Hauptinhalt des Gesetzes ein: Der Entwurf stellt sich dar als eine Ausführung des Artikels 137 der Reichsverfassung und als der erste Schritt einer Entstaatlichung der Kirche. Er bringt eine Zusammenfassung und teilweise auch eine Neu­ordnung der bisherigen Rechtsverhältnisse, den frei­willigen Austritt aus der Kirche, das kirchliche Ti'enst- strasrecht, sowie das Besteuerungsrecht der Kirchen. Das Unterrichtswesen und die Bemessung der Staats­leistungen für die Kirchen wird durch den Entwurf Nicht berührt. Auch die Neuordnung der evang.-theol. Seminare und der kath. Konvikte bleibt gesonderter Behandlung Vorbehalten.

In der Debatte fand der Entwurf auf allen Seiten des -Dauses, die Konmnmisten ausgenommen. Zustim-

Lberm Wasser war eme Stimme, in der ^ust cin Säuseln,

wo du hingehst, will ich auch hingehen."-

Mil einer unerwarteten Wendung schob Nelda den Onkel zur Seite. Sie stand schon in der Tür, nun nickte sie zurück.Geh du nur nach dem Dorfe, hol' die Leute und ordne alles an! Ich bleibe hier. Man muß so je­manden nicht verlassen!"

Es war am Abend, der gewohnte Regen ging nieder. Zu Manderscheid waren die Gassen wie ausgestorben; alles fgß im Wirtshaus. Bei Hommels quiekte die Tanz­musik; die Manderscheider Burschen, die Geld hatten, tanzten da mit ihren Mädchen. In den zwei kleinen Schen­ken, am oberen und unteren Ende des Dorfes, war keine Tanzmusik, aber desto mehr Lärm; da waren die Meer­felder eingekehrt. Durch den Tabaksqualm waren rote erhitzte Gesichter zu sehen mit vorgequollenen Augen; heisere Stimmen gröhlten und zankten. Auch Weiber waren dabei. Das Geschrei drang durch die geschlossenen Läden hinaus in die feuchte Nachtluft und zerrann im Dunst.

Bis zur Bürgermeisterei drang kein Laut. Dallmer und seine Nichte saßen am runden Tisch sich gegenüber, beide sehr still. Zwischen ihnen stand die Lampe, sie ver­barg einen vor dem andern. Der Bürgermeister hielt die Pfeife in der Hand, aber er vergaß das Rauchen; ge­dankenlos sah er auf das Zeitungsblatt nieder, seine wetterharte Stirn war finster zusammengezogen. Die Buchstaben tanzten ihm vor den Augen, hüpften die Spal­ten auf und nieder, schrumpften zusammen und spreizten sich wieder stand da nicht etwas ganz anderes, als eigentlich stehen sollte, in großen feurigen Buchstaben und brannte ihm ins Herz?! Keine Politik, keine Handelsbe­richte, keine auswärtigen Nachrichten!-Da:Am

ersten Osterfeiertag wurde hinter dem Bürgermeister Kon- rad Dallmer, der fünfundzwanzig Jahre, sage fünfund­zwanzig Jahre! in der Eifel tätig gewesen war, »ns seinem Gange durch das Dorf Meerfeld ein Stein geschleu­dert, der ihm den Hut vom Kopfe riß. Drohende Stim­men schrien ihm Anschuldigungen und Verwünschungen nach" Dallmer fuhr sich mit einem Stöhnen über die Auaen. leine Hand zerknitterte die .Fettung.

Tnung. Ter Redner der Bürgerpartet und des Bauern­bundes Dr. Bcitzwänger erklärte sich mit dem Gesetz grundsätzlich einverstanden, äußerte aber Bedenken im Einzelnen. Insbesondere fand er die Vorschriften über die Besteuerungsrechte der Kirchen, soweit sie dem Staate Vorbehalten sind, als zu weit gehend und wünschte, daß die Kirchengemeinderäte eine freiere Stellung erhallen. Ter Entwurf trage noch zu schr die Eierschalen des Staatskirchentums an sich und werde der Forderung der Selbstverwaltung der Kirche nicht in dem gewünschten Maße gerecht. Schließlich ver­trat Dr. Beißwänger noch eine Eingabe der Landes- vereinigung für Innere Mission, weiche wünscht, daß die in dem Entwurf vorgesehenen Beschränkungen über die Verwendung von kirchlichen Steuermitteln zu milden Zwecken" (Rettungshäuser, Anstalten fist Taubstumme, Blinde usw.) fallen gelassen werden.

Auch Tr. Bauer (Zentr.) erklärte sich mit dem Ent­wurf im großen und ganzen einverstanden, obschon er ihn als ein merkwürdiges Gemisch von Freiheit und staatlicher Bevormundung bezeichnte. Er anerkannte, daß der Entwurf mit großer Gewissenhaftigkeit und Sachkenntnis ausgearbeitet sei, stellte im übrigen aber verschiedenen Abänderungsanträge für die Einzelbera­tung in Aussicht..

Abg. Heymann (Soz.) vertrat bei grundsätzlicher Zu­stimmung zu dem Entwurf die Forderung, daß die staatlichen Leistungen an die Kirchen infolge der Ge­währung des Besteuerungsrechtes der letzteren eine dem Ergebnis der Kirchensteuer entsprechendes Herab­setzung erfahren.

Abg. Dr. von Blume (Dem.) meinte, man könne in der Ausübung der Staatsaufsicht über die Kirchen unbedenklich weiter gehen als der Entwurf, umsomehr, als es auch durchaus im staatlichen Interesse liege, wenn den Kirchen möglichst große Bewegungsfreiheit gewährt werde.

Abg. Tr. Egelhaaf (D.VP.) bezeichnte den Entwurf als eine geeignete Grundlage für eine Neuordnung, wobei er freilich darauf htnwies. daß die finanzielle Neuregelung bei den heutigen schwankenden Geld­verhältnissen jetzt schwieriger sei denn je.

Nachdem Ministerialrat Meyding auf verschieden« Einwände erwidert und den Sinn und Geist des Ent­wurfs nach verschiedenen Richtungen hin erläuterte, konnte die Beratung geschlossen werden.

Freitag 9 Uhr: Reichssiedlungsgesetz, Gesetz betr. Darlehen an die Presse und Gemeindewahlrecht.

Aus Stadt und kand.

IS Oktobtt 1«!S,

Gesetzentwurf über die Not der Presse.

Dem württ, Landtag ist der Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Darlehens an den Verein Württ. Zeitungsverleger e.B. in Stuttgart bis zum Betrag von 50 Millionen Mark aus dem Betriebs­und Berratskapital der Staatshauptkasse-zugegangen. Tie Begründung führt aus: Tie Notlage der Zeitungen hat sich in den letzten Wochen außerordentlich verschärft, V daß die durch das Reichsgesetz vom 21. Juli d. I. vorge­sehenen Mittel eine ausreichende Hilfe nicht mehr briiM können. Bei der Bedeutung der Presse für unser gesamtes öffentliches Leben sind daher weitere Maßnahmen unum­gänglich, die geeignet erscheinen, dem Eingehen so mancher wertvollen Zeitung entgegenzuwirken. Einen Weg, nur die Belastung der Verleger mit den heutigen Kosten des Zei­tungsdruckpapiers bei erschwerten Zahlungsbedingungcu noch erträglich zu machen, bietet, unbeschadet anderer, reichsseitig zu treffender und zurzeit in Erörterung stehen­der. Maßnahmen, die Abgabe eines staatlichen Darlehens an den .Verein Württ. Zeitungsverleger zur Weitergabe an seine Mitglieder. Es wird deshalb vorgeschlagen, zu diesem Zweck eine Summe von 50 Millionen Marl aus dem Betriebs-- und Morratskapital der Staatshauptkasse

Für einen Augenvua yov Nelda den Kopf und sah um die Lampe herum nach dem Onkel hinüber. Auch D seufzte. Vor ihr lag ein Vriefblatt; sie hielt die Feder in der Hand, sie sollte nach Hause schreiben und wußte doch nicht was. War es möglich, das hinzuschreiben, was ihre Seele füllte bis zum Rand? Kein anderer Gedanke konnte aufkommen. Immer noch, wie an diesem Vor­mittag, sah sie das zerlumpte Geschöpf mit dem fahlen Gesicht und den wirren Haaren am Boden kauern, den Kopf auf die Brust des Toten gelegt. Sie sah sich selber die Elende aufheben, zum Lager schleppen, ihr Wasser an die vertrockneten Lippen führen. Und alles das hatte sie getan mit einem wunderlich gemischten Gefühl von Mit­leid und Neid.

Zerstreut kritzelte sie Schnörkel auf den Rand des un­beschriebenen Blattes. Es war so still im Zimmer, man hörte das Knirschen ihrer Feder. Da ein rascher Schritt draußen im Flur! Sollte Vefa schon vom Tanzboden wiederkommen, so früh?

' Richtig, sie war's ihr Kopf streckte sich zur Tür herein.

Herr Bürgemeister!"

, 'Was willst du?"

-Herr Bürgemeister" sie trat vollend? ein. gan, außer Atem und schnappte nach Lustha, ech sein so gereimt! Herr Bürgemeister, de Meerselder sein doll, on he Manderscheider sein Esel! Se wollen Ihnen de Fenster lünschmeißen on ech weiß eigentlich net, Wat ße alles Wollen, ,e wissen et selber net. Jess->.s, war dat Gchkan-

i Ml ber Hommes. Er wollt' fe de Tür heraus schmerßen. Se Han dän Heinrich verhauen. Gch Han derwerl zugekuckt, äwer ha" sie schnappte wieder nach

- v und preßte beide Hände gegen die heftig atmende Brust, ihre Wangen glühtengleich sein se da, de Meer-

. >blder, on die Manderscheider schleppen fe mit!"

s -Was sagst du?" Nelda sprang auf. Dallmer bli-b

! ruhig sitzen, keine Muskel in seinem Gesicht bewegte sich.

- -^a, se wollen de Fenster einschmeißen. Jesses, da sind fe als!" Vefa sprang hinaus, man hörte sie draußen über den Flur rennen und gleich darauf ihre Helle Stimme an der Haustür.No, no, Wat gibt et denn? Reißt de Emgel net ab!Ufgemaach" wat sagt ihr?! Ra, ^-denken net dran. Dän Hähr Bürgemeister es als im Bett. Wat wollt ibr?«

. 8or«e-mrg folgt. . l