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Pon Not.-Ass. Btcssi ng in Waldenbuch.

Seit gcrannrer Zeit kann man auch in ländlichen Gegen­den «nserer Heimat die Beobachtung machen, daß unter den Kielen geschlossenen Verlöbnissen manches wieder in Brüche geht, weil die sich die Ehe Versprechenden im frühreifen Alter sich nicht bewußt sind, welchen Akt im nimsGichen Leben sie bei Eingehung eines Verlöbnisses begehen und welche Folgen dasWiederloskommen" vom andern Teil nach sich ziehen kann, lieber das Wesen des Verlöbnisses und insbesondere über die Folgen eines ge­brochenen Verlöbnisses sei in rechtlicher Beziehung das Wichtigste erwähnt:

Für die Art und den Zweck des Verlöbnisses ist bei Ms in Deutschland das seit 1. Januar 1900 in Kraft be­findliche Bürgerliche Gesetzbuch maßgebend. Danach ist das Mrlöbnis das gegenseitige Versprechen zwischen. einem Mann und einer Frau, künftig die Ehe miteinander cin- vehen M wollen. Dieses mündliche oder schriftliche Ver­sprechen ist gewöhnlich verknüpft mit dem äußeren Zeichen des Ringwechsels. Der Ringwechsel allein ist also noch kein Verlöbnis mit rechtlichen Wirkungen, unbedingt ist das ermähnte gegenseitige Versprechen beider Teile er­forderlich. ^ Das Verloben wäre daher ein leichter Akt, weniger leicht aber ist das Loskommen von einem einge- qangenen Verlöbnis, doch sind bei uns die Schwierigkeiten und Gefahren des gelösten Verlöbnisses nicht so groß, wie z B. in England. Tie englischen Richter verstehen bei breach of promise" keinen Spaß. Tie englische Gou­vernante der Kinder eines britischen Botschafters am Gol­denen Horn ließ sich einmal von dem erwachsenen Sohne des Botschafters küssen. Als der junge Mann es ablchnte, sie zu heiraten, setzte sie ihre Enttäuschung in Sou- vereigns um und beanspruchte 5000 Pfund als Entschä­digung. Ter junge Mann wandte ein, daß er durch diesen Kuß alles andere als ein Verlöbnis habe herbei­führen wollen, daß also seine Weigerung, die junge Dame zu heiraten, auch nicht als Heiratsversswechen zu bewer­ten sei. Der gestrenge Richter erklärte es aber für un­denkbar, daß zwei Engländer sich anders, als in der Ab­sicht miteinandec ein Ehebündnis einzugehen, im Kusse vereinigen und verurteilte den Beklagten nach dem Antrag.

Unser Bürgerliches Gesetzbuch lehnt eine solche Mate­rialisierung heiliger Empfindungen ab. Tie Folgen eines Msgelösten Verlöbnisses sind nicht so sehr schwerwiegend An allen Fällen müssen die gewechselten Geschenke zurück- Kegeben werden. Tritt ein Verlobter grundlos zurück, st hat er dem andern Verlobten und dessen Eltern, so­wie dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt Schaden, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, daß sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen ge­macht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind (z. B. Wohnung gemietet). Läßt also der Bräutigam die Braut Wen, nachdem die Aussteuer oder die Einrichtung von -ihr oder ihren Eltern oder ihrem Onkel angeschäfft sind, so können die Beteiligten von ihm Uebernahme der Gegen­stände gegen Erstattung der verauslagten Beträge ver­langen. Der ungetreue Bräutigam kommt dadurch unter Umständen in den Besitz einer schönen Damenwäscheans- stmtung, bedarf aber zu deren zweckdienlicher Weiterver- weudung einer neuen Braut von gleicher Figur und mit g! ichem Monogramm wie die verlassene! Damit kann ihe.l allerdings die Neuwahl erheblich sauer werden. Auch Schäden durch Aufgabe einer Erwerbsstellung, z B. als Beamtin, Lehrerin, Näherin, müssen der Braut cuetzt werden. Dagegen kennt das Bürgerliche Gesetz­buch, abgesehen von einem nicht näher zu erörternden Ausnahmefall (Z 1300, Deflorationsanspruch) keine Ent­schädigung der verlassenen Braut für andere nicht ihr Ver­mögen betreffende Nachteile.. Löst z. B. der Bräutigam die Verlobung grundlos auf, nachdem diese jahrelang be­standen hat, so kann die gealterte und vergrämte Braut für die Erschwerung der Möglichkeit, sich anderweitig zu verheiraten, keinen Schadenersatz in Geld beanspruchen.

Tie Gerichte haben sich mit diesen Fragen seit Kriegs­ende besonders häufig zu beschäftigen. Es sind auch un­längst zwei bemerkenswerte Entscheidungen ergangen. In einem vom - Kammergericht in Berlin ausgetragenen Rechtsstreit handelt es sich um eine Braut, die von ihrem Verlobten aufgefordert war, sich wegen eines Ausschlags Md eines trockenen Hustens ärztlich untersuchen zu lat­sch, und die dies abgelehnt hatte. Der Bräutigam löste die Verlobung Lnf: die Braut hielt dies für eine grundlose Verweigerung der Eheschließung und machte Schadens- ersatzansprüche geltend. Das Gericht führte aus: Dem Zweck und Wesen der Ehe entspreche es, daß vor einer Heirat beide Teile auf den eigenen Gesundheitszustand und den des anderen Teils ihr Augenmerk richteten. Das Gesetz weise jetzt hierauf besonders hin durch die Bestim­mung der 1920 erlassenen Novelle zum Personenstands- gesetz, wonach der Standesbeamte vor Erlassung des Auf­gebots den Beteiligten ein vom Reichsgesundheitsamt verfaßtes Merkblatt auszuhändigen habe. Zu den Pflich­ten jedes Verlobten gehöre somit, daß er bei Auftreten besorgniserregender gesundheitlicher Erscheinungen dem Ge langen des andern Verlobten dieserhalb ärztliche Be­ratung und Begutachtung einznholen, entspreche. Verwei­gere ein Verlobter hartnäckig die Vornahme der verlangten ärztlichen Untersuchung oder die Bekanntgabe des Ergeb­nisses an den andern Verlobten, so könne dieser daraus Men wichtigen Grund znm Rücktritt herleiten und zwar >st dann, wenn der weigernde Verlobte tatsächlich gesund ist- Insoweit wird man den Ausführungen des Kammer­gerichts rückhaltlos zustimmen können. Nun aber kommt jkme Gnschränkung, die den bei einem Verlöbnis vorlie­genden besonderen Umständen kaum gerecht wird. Das Gericht verlangt nämlrch, daß ein Verlobter, wenn er Ms der Weigerung des cmdern Teils, sich einer ärztlichen ^Ersuchungrzn unterziehen, einen Rücktrittsgrund zu ent­nahmen gedenkt, dies dem andern Verlobten rech^MM

zum Bewußtsein bringt. Mi Ländern Worten, es kokt die Auslösung der Verlobung erst nach Androhung und unter Setzung einer Nachfrist für die Erfüllung des ge­stellten Verlangens zulässig sein.

In einem in München anhängigen Rechtstreit wollte eine in besonders brutaler Form verlassene Braut bei Be­messung der Höhe der ihr nach Z 1300 BGB. zu gewah­renden Entschädigung auch den ihr verursachten seelischen Kummer als einen in Rücksicht zu ziehenden Umstand be­handelt wissen. Der Beklagte versuchte, die Entschädigung hcrabzndrücken mit dem Hinweis, daß die Braut aus einer nicht besonders vornehmen Familie stamme, kleinbürger­lich ausgewachsen sei, sich schon auf Redouten unterhalten daß sie nur Volksschulbildung genossen habe und nicht einmal eine fremde Sprache beherrsche. Das Oberlan­desgericht München hat diese Ausführungen zurückgewie- sen: Ehre und sittliches Empfinden seien nicht von Besitz und Bildung abhängig: es sei nicht angängig, bei der Klä­gerin eine mindere Feinfühligkeit in sittlichen Dingen vorauszusetzen und die Verletzung ihres seelischen Emp- dens geringer zu bewerten, bloß weil ihre Familie nicht den besitzenden Klassen angehöre, weil sie keine fremde Sprache gelernt habe und genötigt sei, ihren Lebensunter­halt selbst zu verdienen.

Verwischtes.

8V. Geburtstag. Der bekannte Bildhauer und Erz­gießer Frhr. v. Miller kann seinen 80. Geburtstag feiern. Er entstammt der weit über Deutschlands Grenzen berühmten Erzgießerfamilie Miller, hat selbst als Bildhauer und Erzgießer seit Jahrzehnten her­vorragende Werke geschaffen und u. a. die Riesenstatue der Germania für das Niederwalddenkmal gegossen.

Schweres Schiffsnnglück. In ver Danziger Bucht hat sich am Donnerstag früh ein schweres Schiffsunglück ereignet. Der dänische AuswandererdampferPolo­nia" wollte gegen 3 Uhr früh in den Hafen einlaufen. Ein Dampferlotse war bereits an Bord, und der große SchleppdampferWeichsel", der A. G. Weichsel gehö­rend, hatte bereits die Schlepvtrosse übernommen. Die Polonia" muß sich Wohl zu früh in Fahrt gesetzt ha­ben, denn das große Schiff rammte plötzlich den Schleppdampfer ..Weichsel" mittschiffs so scharf, daß der DampferWeichsel" völlig umgeworfen wurde und sofort versank. Die aus sechs Personen bestehende Be­satzung derWeichsel" versuchte sich zu retten. Ein Mann kletterte an der Schlepvkrosse an Bord derPo­lonia". Der Kapitän und mehrere Matrosen sprangen ins Wasser und wurden von dem Lotsendampfer ge­rettet. Nur ein Maschinist, der stch bei dem Zusammen­stoß im Kesselraum befand, konnte nicht mehr ins Freie gelangen und ist mit dem Schiff versunken. Der SchleppdampferWeichsel" liegt am nördlichen Rande der Danziger Hafeneinfahrtsrinne auf etwa 11 Meter Tiefe. Der DampferPolonia" wurde nur unerheb­lich beschädigt und konnte in den Danziger Hafen ge­holt werden.

RicscnerPlosion in der Ukraine. Eine Abteilung der Aufständischen hat in der Nähe von Winnica das größte Munitionslager in der Ukraine in die Lust gesprengt. Hierbei sind' 37 Soldaten und 9 Kommissäre getötet worden. Acht Millionen Gewehrgeschosse, 22 000 Ar- tilleriegeschosse, sowie ein großer Vorrat von Hand­granaten ist ebenfalls in die Luft geflogen. Neben dem Pnlverlager stand ein Lebensmitteldepot des 1. Sowjetke-rps. Dieses >si ebenfalls dem Feuer zum Op­fer gefallen. Die drei Urheber des Attentats wurden festgenommen. und zwar der Pole Johann Suchowski sowie die beiden Ukrainer Iwan Minorha und Emil Uanecki. Alle drei wurden auf der Stelle erschossen.

Tie Menschenfresserei in Rußland. Der in das Hnngeraebiet entsandte Sonderberichterstatter der Mos­kauerJüwestija" berichtet aus der ukrainischen Stadt Nikopol seinem Blatte folgendes:Auf den Straßen sind wiederholt Ueberfälle auf Passanten vorgekom­men. Diese Ueberfälle wurden von herbeigeeilten Leu­ten abgeschlagen. Ein Jüngling, der ein achtjähriges Kind ängefallen hatte, erklärte:Ich wollte essen." Auf dem Markte wurde ein Weib, das verdächtiges Fleisch bei sich trug, verhaftet. Es handelte sich um eine gewisse Rybatschew, die kürzlich zwei Kinder und ihren Mann durch den Tod verloren hatte (vielleicht aber auch aufgegessen hatte) und jetzt ihre achtjährige Tochter getötet hatte. Sie wurde überführt. Das halb wahnsinnige Weib fährt auf einem Handwagen die Leiche der von ihr getöteten eigenen Tochter in die Miliz, begleitet wird sie von einem Milizionär mit gezogenem Säbel und von einer heulenden Volks­menge:Hängt sie auf, verbrennt sie auf dem Scheiter­haufen!" Die Rybatschew aber schreit:Was geht das euch an, es ist mein Kind, und was ich mit ihm tun will, kann ich tun. Es wäre doch gestorben."

Ter Gentleman als Mörder. Eine Mordsache, die ganz England in Aufregung versetzte, hat jetzt ihren Abschluß dahin gefunden, daß der Täter, Major Arm­strong, zum Tode durch den Strang verurteilt wor­den ist. Armstrong war ein angesehener Rechtsanwalt, ein Mann aus bester Familie, den man allgemein für einen echten Gentleman hielt, bis man durch einen Zufall auf die Spur seiner Perbrechen kam. Bis er im vergangenen September unter der Anklage des Giftmordes an einem anderen Rechtsanwalt Martin verhaftet wurde, bestand auch nicht der leiseste Arg­wohn, daß er seine Frau ermordet haben könnte, die 12 Monate vorher gestorben war. Er hatte beide durch Arsenik aus der Welt geschafft. Erst der Tod des zwei­ten Opfers, der unter ganz denselben Umständen er­folgte, wie der der Frau Armstrong, ließ den Verdacht aufdämmern, der Major und Anwalt könne damit in irgendeinem Zusammenhang stehen. Es ist nicht das erste Mal, daß man an einem solchentadellosen Gentleman", der unter seinen Mitbürgern das höchste Ansehen genießt, ein Doppelleben entdeckt, und zwar sind es hauptsächlich Giftmörder, die nach schweren Verbrechen unentdeckt im Hellen Licht ihres guten Ru­fes weiterleben. Ist doch der Giftmord am schwersten festzustellen, weil die auftretenden Symptome häufig mit denen natürlicher Krankheiten vollkommen über- cinstimmen.

Dom Baumstamm zur Zeit««« in dreieinhalb Stun­den. Um festzustellen, wieviel Zeit nötig ist, um eine«! Baumstamm in eine Zeitung zu verwandeln, hat der Besitzer einer Harzer Papierfabrik einen interessanten Versuch ausgeführt. Wie in der ZeitschriftDer Pa­pierfabrikant" erzählt wird, ließ er um 7 Uhr 35 Min. früh in dem in der Nähe seiner Fabrik gelegenen Walde drei Bäume fällen, die nach Abschälung der Rinde so­fort in die Holzstoffabrik gebracht wurden. Die drei Holzstämme wurden dann so schnell in flüssige Holz­masse verwandelt, daß bereits um 9 Uhr 39 Min. die erste Rolle Druckpapier die Maschine verlassen konnte. Seit dem Fällen des Baumes waren also bis zur Fer­tigstellung des Papiers nur 2 Stunden 4 Min. ver­flossen. Die Rolle Papier wurde im Auto nach der 4 Kilometer entfernten Druckerei einer Tageszeitung geschafft und dort sofort mit dem Druck begonnen. Um 11 Uhr vormittags konnte die aus diesem Papier her- gestellte Zeitung bereits auf der Straße verkauft wer­den. Es hatte also nur eines Zeitraums von 3 Stunden 25 Minuten bedurft, um dem Publikum die neuesten Nachrichten aus einem Papier aus den Bäumen tor­zulegen, auf deren Zweigen noch am Morgen die eel ihre Lieder gesungen batten.

Die Mine Zehe als DPWr ver Mode. Die Chinesin, die aus einem nationalen Schönheitsideal heraus i'me Füße verkrüppeln läßt, ist noch gar nichts gegen die neuesten Märtyrerinnen der Mode, die sich die kleine Zehe abnehmen lassen, um in die spitzen Schuhe von heute hereinzukommen. Solche Operationen werden.^ wie aus einem Londoner Blatt zu ersehen ist, tatsächlich! ausgeführt. In verschiedenen Krankenhäusern des Lon­doner Westens haben sich elegante Damen die kleine Zehe abnehmen lassen, und dabei leitete sie kein an­derer Grund, als der brennende Wunsch, die neuesten Schuhe, die sie sich gekauft hatten, auch wirklich an- ziehen zu können. Ein Berichterstatter schildert in' lebhaften Farben die Nöte und Qualen der Frauen,! die stch in den Schuhgeschäften unsäglich abmühen,! um die schmalen, ganz spitz zulaufenden Schuhe überj die Füße zu ziehen, die ja bei den Töchtern ÄlbionA meistens nicht zu klein geraten sind. Und wenn alles! nichts nützt, wenn die Zehen trotz aller Verkrüm­mung und Zusammenprefsung nicht hineinwollen inj das schmale Ende, dann ergreift Helle Verzweiflung! die Evastöchter, und es bestätigt sich in ihnen der! düstere Entschluß, die hindernde und eigentlich un­nötige kleine Zehe von sich zu werfen. Die Opera­tionen Unterlassen keine unangenehmen Nachwirkun­gen. Die Dame zieht sich zu einer kleinenLiegekur" rn ein Sanatorium zurück und kommt dann ohne Zehe wieder heraus.

Wie bekämpft man Gewittersnrcht? Das großartige und furchtbare Naturschauspiel eines starken Gewitters ist gewiß geeignet, dem Menschen seine Kleinheit vor­zuführen und in ihm ein Gefühl der Furcht zu erwecken. Deshalb findet man die Gewitterangst unter den pri­mitiven Völkern vielfach verbreitet, eben weil sie die Herheerenden Wirkungen des Blitzes kennen und unter ihnen schon schwer gelitten haben. Bei unseren Kin­dern aber dürfte die Gewitterfurcht nichts Primäres sein, denn der zivilisierte Mensch hat ja auch den Kampf mit den Mächten des Gewitters ausgenommen und, wie es von dem Erfinder des Blitzableiters, Franklin, heißt,den Blitz dem Himmel entriß." Wäh­rend die Vögel verstummen und die Natur gleichsam ihren Atem anhält bei diesem erschütternden Drama, steht der normale Europäer dem Gewitter ohne große Besorgnis gegenüber, da er weiß, daß dieses gewaltige Aufgebot von Mitteln verhältnismäßig harmlos ver­läuft, und er in einem Gewitter kerne größere Ge­fahr läuft, als etwa bei einer Autofahrt auf schlechtem Wege. Die Gewitterfurcht beruht, wie ein Arzt des näheren ausführt, auf reiner Suggestion, die beson­ders empfindlichere Nerven stark reagieren, und so wird man das Auftreten der Angstshmtome bei Kin­dern hauptsächlich dann finden, wenn ihnen irgend­wieAngst gemacht" worden ist. Ueberhaupt wirkt auch bei Erwachsenen dieses Angstmachen entscheidend^ zur Entstehung der Gewitterfurcht mit. Der nervöse« Leser und noch mehr die nervöse Leserin, die abends in Ider Zeitung lesenGewitterbildung bevorstehend," füh­len bereits ein leichtes Frösteln im Rücken und sind so in die rechte Stimmung versetzt, um das Herauf­ziehen der dunklen Wolkenwände, das gespenstische Aus­zucken des Wetterleuchtens am Horizont, das dumpfe Dröhnen der fernen Donner mit gemischten Gefüh­len zu erwarten. Das beste Mittel zur Vermeid ring der Gewittersnrcht ist die Vermeidung einer jeden Vorbereitung. Man sott nicht die Fenster und Türen ängstlich zumachen, um den Blitz fernzuhalten, oder« Umgekehrt, alles aufreißen, weil eine andere Theorie das für sicherer hält; man soll nicht die Spiegel an den Wänden umdrehen und Messer und Gabeln nicyt in die Hand nehmen, wie es der Aberglauben befiehlt, man soll sich nicht in eine Ecke setzen und mit zittern­dem Herzen das Hereinbrechen der Katastrophe er­warten. Man vermeide vielmehr alle solche sugge­stiven Vorkehrungen, denke möglichst wenig an das Ge­witter und beschäftige sich in der gewöhnlichen Weife. Am besten unternimmt man irgendwelche leichteren Arbeiten, wie Briefe schreiben, Arbeit an der Schreib­maschine usw. Selbstverständlich muß man alle Ge­danken an frühere durch das Gewitter verursacht^ Unglücksfälle an Geschichten derart, die man gehört «hat, sernhalten. Eine solche Geistesdiszipltn ist das Iveste Mittel ge-cm Gewittersnrcht.

Ei» betrügerischer Wahrsager. Wegen Betruges in «zahlreichen Fällen stand der Wahrsager und Karten- keger August Konka aus Lichtenberg unlängst vor der Strafkammer des Landgerichts I, Berlin. Der Ange­klagte betreibt seit einer Reihe von Jahren das Ge­werbe eines Wahrsagers. Seine Tätigkeit war in drei Spezialgebiete eingeteift: Fernsuageüion. Horoskop- stellen und Berjüngungsknren. Bezüglich der Fern- snggestion gestaltete sich der Betrieb folgendermaßen: Zumeist Handelte es sich um Ehepaare, die ausein­andergekommen waren und um Liebesleute, die gern zwammenkommen wollten. Der Angeklagte nahm den weiblichen Besucherinnen, die dermäige Wünsche hat­ten, die Photographien des weiblichen und des männ­lichen Teils ab und sandte sie an dieIndische Loge »ur Wabrüeit". deren Leiter,ein angeblicher Professor