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Bekanntmachung des Ministeriums deS Inner«,
betreffend die »««fischen Kriegsgefangene«.
Nachdem in dm letzten Monaten der größte Teil der russischen Kriegsgefangenen aus Württemberg abbesördsrt worden ist, und sich nur noch solche Kriegsgefangene auf Arbeitskommandos außerhalb des Lagers befinden, deren Zuweisung von ihren Arbeitgebern ausdrücklich verlangt worden ist, sind die Gründe weggefallen, die rs gsrechrfsrtigt erscheinen ließen, an Gemeinden oder private Arbeitgeber, die auf Grund der Notverordnung des Staatsministeriums vom 1. November 1919 (Reg.-Bl. S. 341) russische Kriegsgefangene beschäftigt haben, einen V.rpflegungsbeitrag von 1 Mark für Kopf und Tag zu gewähren.
Der vom Kriegsgefangenenlager Münsingen bezahlte Ver» pfiegungsbeitrag kommt deshalb am 81. November (einschließlich) ab in Wegfall.
Die Gemeindebehörden haben die Arbeitgeber russischer Kriegsgefangener hiervon in Kenntnis zu setzen.
Stuttgart, den 30. November 1930. Graf.
Einfuhr von Wiederkäuern n«d Gchweiaen von anherhalb Württembergs.
In letzter Zeit vorgekommene Verfehlungen geben Veranlassung, auf nachstehende Bestimmungen, deren Nichtbeachtung strenge Bestrafung nach sich zieht, wiederholt hinzuweisen:
1. Sämtliche von außerhalb Württembergs eingeführten Wiede,käoer »nd Schweine sind ohne Rücksicht darauf, o- die Tiere einem Viehhändler »der einer andere» Person gehören, io Tage lang unter polizeiliche Beobachtnng z« stellen.
3. Die polizeiliche Beobachtung ist bei den mit der Eisenbahn eingeführten Tieren am Entladeort und bei den aus dem Landweg eingesührten in dem zuerst berührten württ. Grenzorte durchzuführen.
3. Von dem Zeitpunkt des Entladens der Tiere hat der Besitzer oder dessen Vertreter der Oberamistierarztstelle unverzüglich Anzeige zu erstatten. Bei Einführung auf dem Landweg ist die Ankunft der Tiere sofort der Ortspolizeibehörde deS Greszorts zur Einleitung der polizeilichen Beobachtung anznzrize».
4. In jedem Falle muß der Einfuhr ein amtstierärztliches PisnndhettSzengniS be geschlossen sein.
Nagold, den 33. Nov. 1930. Ober amt: Münz.
Betr. Ausfall eine» Buttern»arte
Laut dem Erlaß der Landesversorgungsstells Nc 13623 vom 17. ds. Mls. fällt in der Zeit vom 15. Noobr. bis 15. Dezbr. infolge ungenügender Anlieferung, verursacht durch die Maul- und Klauenseuche und andere Umstände, eine Buttermarke aus.
Demzufolge wird die Bnttermarke II vom 33. bis 38. Noobr. nicht eingelöst. Als Ersatz wird reines Cocoslett in beliebigen Mengen an jedermann zum Preise von Mark 18.50 das Pfnnd ausgegeben.
Diejenigen Schultheißenämter und Kleinhändler, welche ihren Bedarf hierin noch nicht bestellt haben, wollen Anforderungen sofort an die Milchverteilungs stelle Nagold richten.
Nagold den 32. Nov. 1920.Oberamt: Münz.
Die durch Beschluß der Amtsversammlung vom 11. ds. Mts. aufgestellte neue Bezirkssatznng über dir Trggelder «nd Nristkoste« der Miiglieder drr »mtSoersammlnng v. des BrziiksratS wurde mit Erlaß der Kreisregierung Reutlingen vom 19 d. M. für vollziehbar erklärt. Darnach beträgt das Taggeld für die am Versammlungsort wohnenden Mitglieder.25 Mk.
für die auswärtig«» Mitglieder.30 ,
das Kilometergeld 40 Psg., dis Usbernachtungsgebühr 6 Mk.
Nagold, den 31. November 19 30. O beramt: Münz.
Landwirt?» aftskammerumlage Lvllv.
Dm Gemeindrbehö de« gehen unter Bezugnahme auf die Verfügung de- Ernährungsministeriums über die Land- wirtschaftskammemmlage vom 4. Noobr. 1930, St. Anz. Nr. 354, die Vordrucke für das Verzeichnis der von der Umlage befreiten .Grundstücks und für die Katasternachweisung mit dem Aufträge zu, die Arbeiten für die Fertigung des Vrrzeichaifles und der Katssternachwsisurg umgehend in Angriff zu nehmen und beide zuverlässig bis spätestens 28. Januar 1921 dem Oberamt vorznlege».
Die Herren Verwalt«»gsakt«are wollen für rechtzeitige Fertigung und Vorlage besorgt sein.
Nagold, den 33. November 1930. Oberamt: Münz.
Oberamt Nagold.
Frldbereirngnuz auf Markung Monhardt.
Nachdem die Masse und Werte der zu bereinigenden Fläche festMellt sind, werden dm betreffenden Grundeigentümern die BefitzstandSauszüge zugestellt werden.
Die Besitzstands- «nd Etnschätzunqsta-fahrt findet am Montag, den 27. De,, d. I. »ach«. 2 Uhr, in dem Ver- handkwgszimmer des Anwalts zu Monhardt statt; in derselben können Einwendungen gegen die Besitzstandsaufnahme und gegen die Schätzung nicht nur von den beteiligten Grundeigentümern, sondern auch von den sonstigen Jnteressenrm im weitesten Sinne des Worts, also außer den Hypotheken- gläubig-rn und den dinglich berechtigten auch von dm Pächtern und insbesondere dm am Unternehmen selbst nicht beteiligten Anliegern vorgebracht werden.
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen bei Ausschlußvermeidung bis zur Tagfahrt oder in letzterer Zeit selbst bei der Vollzugskommission vorzubringm find und daß gegen die Versäumnis rechtzeitigen Vorbringens solcher Einwendungen eine Wiedereinsetzung in dm vottgm Stand nicht stattfttdet. In der Zwischenzett find z»ei Wache« lang vor dem Termin die Akren (Situationsplan, Bonitierungsverzeichnis und Protokolle, Besttzstandsregister usw.) im Anwaltszimmer zu Monhardt
§ Derficherungsamt Nagold,
s Den Ortsbehörde« für die Urbeiterversicherung
» gehen die Listen über die besonders eingeschätzten Steuer- ! kapitale nebst dem Vordruck zur Katasternachweisung für die - Landw. Berufsgmoffenschaft mit der Post heute zur Be» z sorgung des Weiteren gemäß 8 14 der Verfügung des Ministeriums des Innern zum Vollzug des Ausführungsgesetzes zur R.V. O. vom 36. Oktober 1912 (Reg.-Bl. S. 820) zu.
Die Ortsbehördm haben die Katasternachweisungen nach 8 35 a. a. O. zu fertigen und dieselben in einfacher Ausfertigung nebst den Beilaren — Anlage B — G — spätestens bis 10. Dez. dS. IS. hieher vorzulegen.
Den 33. November 1930. Oberamtmann Münz.
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