Druckschriften in de» etsenbahnwaqea auszuleaen. Das be­deutet einen gewaltigen poli ischen Einfluß. Wohl hat Hobbmg M,f 40 MO Mk. verzichtet, die er für dieNordd. Alla. Zig." erhielt Durch Zwangsabonnem.uts ist ihm aber es.i Zunachs von 12 000 Abonnenten, das heißt ein- Mchreinnahme von 432 000 Mark geworden. Geheimrat von Berger ist, ohne daß «r seine Beziehungen zur Firma Hobbing gelöst hätte, in das Ministerium des Innern übernommen worden. G^en dte ganze Monopolisierung hat der Reichstag allen Grund, Verwahrung einzulegen.

Abg. Schwab ach (Natl.>: Die Verwaltung wäre bei einem 'Wettbewerb bei der Reklameverpachtung besser ge­fahren. Hier spielen politische Gründe mit.

Minister Breitrnbach: Die EinkommensverlMni'se sind im Frieden wie im Kriege dauernd verbessert worden. Die Akkordarbeit wird auf Wunsch der Arbeiter beibehalten. Ter Reklainepachtvertrag mit Herrn Hobbing hat keinerlei poli­tischen Beigeschmack, mit derNordd. Ällg. Zig." hat er nichts zu tu,u 'Mir die Person des Leiters ist kn beiden Fällen identisch. Für die Retchseisenbahnen besteht schon jxtzt ein Generalpachtocrtrag. In diesen wird die Bestimmung «mfgciwmmen werden, daß politische Z billigen und Zeitschriften nicht ausgelegt werden dürfen. Er handelt sich im wesent­lichem inn Verkehrsreklam«.

Amtliche».

Beksmutrmrchrmg betr. Schlacht- nutz Nutzvieh.

In Nr. 84 des StaatSanzeigkrS ist eine 8»rfüturig der Fftischversorgungsstelle ftr Württrmierg und Hohenzollern, VerwalturrgSabt ilung betr. Schlacht- und Nutzvieh vorn 1t. April 1S18 veröffentlicht. Der wesentliche Inhalt die­ser Verfügung ist folgender:

I. Die in § 10 der Verfügung der Fleischversorgungs­stelle für Württemberg und Hohenzollern, VerwaltungSab- leilung betr. Dirhaufbringung vom 2l. November 1917 vorgesehenen Schlachtoieh-DormerkungSlisten sind in allen Gemeinden unverzüglich «nzulcgrn. In diese Listen ist alles für die Schlachtung in den nächsten 3 Monaten in Betracht kommende Nindvieh (mit Ausnahme von Saugkälbern) auf- zunehmen. -

it. Di» in die Vormerkungslisten aufgenommenen Tiere gelten als Schlachtvieh. Dieselben dürfen nur noch an die Fleischoersorgun,»stelle, LeschäftSabteilung, durch deren Aufkäufer verkauft werden; jed» anderweitige »eräußerung ist nichtig und strafbar. Auch das AuSschreiden zum Ver­kauf oder da- Anbieten an andere Personen als die Auf­käufer der Fleischoeriorgungrstelle ist mit Strafe bedroht.

Hi. Dir Vormerkungslisten müssen regrlmäßig auf Grund besonderer Nachschau in den Stallungen ergänzt werden. B«i der Nachschau wird der Verbleib der etwa fehlenden Tiere' festgestellt; eS ergibt sich also mit aller Sicherheit, ob ein Viehbesttzer sich durch den Verkauf von Schlachtvieh an andere Personen als die Aufkäufer der FleischoersorgungSstelle strafbar gemacht hat.

IV. NlS Nu;- oder Zuchtvieh gilt nur solche? Rindvieh (mit Ausnahme .von Saugkälbern), welches nicht in die Vormerkungsliste ausgenommen ist. Nur solche Tiere dür- sen nach den für die Veräußerung und den Erwerb von Nutz- und Zuchtvieh geltenden Bestimmungen verkauft oder gekauft «erden. Daneben ist aber für jede Veräußerung solcher Tiere, wie auch schon zum Angebot zur Veräußerung eine Bescheinigung deS OrtSVorstehers, daß daß Tier nicht in der Schlachtvieh-Vormerkungsliste ausgenommen ist, er­forderlich. Diese Bescheinigungen hat der Führer oder Be­gleiter deS Tieres bei sich zu tragen, den Polizeibcamten sowie den Angestellten u. Aufkäufern der FteischoersorgungS- stelle auf Verlangen dorzuweisen und bei jeder Uebergabe eines Tieres mit zu übergeben. Di» Bescheinigung ist auch bei der Beförderung auf der Bahn vorzulegen.

V. Zur Ausstellung der Bescheinigungen sind nur die hierfür von der FleischoersorgungSstelle hrrauSgegebenen amtlichen Vordrucke zu benützen. Alle anderen Bescheini­gungen sind ungültig. Li» Bescheinigungen sind von dem Eiwerder de» TiereS bei Erstattung der oorgeschriebenen Anzeige d»m Ortsvorsteher des neuen Standorts zu über­geben und von diesem aufzubewahren. Mit Ablauf »iner Woche vom Tage der Ausstellung ab erlischt die Gültigkeit der Bescheinigungen.

VI. Diese Bestimmungen gelten sowohl für den Um­satz von Tieren unmittelbar von Viehhalter zu Viehhalter als für den Verkauf durch den Handel und auf Märkten. Auf Märkte darf in Zukunft nur noch Rindvieh zuge­lassen werden, für welches der Begleiter eine ordnungs­mäßige Bescheinigung des Ortsvorpehers des Standorts, daß das Tier nicht in die Vormerkungslisten ausgenom­men ist, bei sich führt.

Vst. In Mar kt orten dürfen an Markttagen vor Ablauf der vorgeschriebenen oder üblichen Mcuklstundeu Nutz- und Zuchtvieh Verkäufe nur auf dem Marktplatz ab­geschlossen werden.

Vlii. Diese Bestimmungen sind bereits in Kraft ge- t-eten. Zuwiderhandlungen werden mtt Gefängnis bis zu 6 Mvnat.n oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bestraft. Auch sind Verträge, welche diesen Bestimmungen zuwioer- laufen, nichtig.

Die Viehbesttzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Ttere, welche in dem bisherigen Stall nicht in die Vormerkungsliste ausgenommen waien, wenn sie den Be­sitzer gewechselt haben, bei der nächsten Nackschau in die Vormerkungsliste ausgenommen werden können, von oa ab also nur als Schlachtvieh verkouft werden dürfen. ES wird deshalb dringend empfohlen, Nutz- und Zuchtvieh der Ntnoergattung künftig nur noch nach Lebendgewicht und "ur ^ Preisen zu kaufen, welche die Schlachwiehpreise nicht erheblich übersteigen. Bei Bezahlung höherer Preise sur Mutz, und Zuchtvieh müßten die Käufer unter Umstän­den mit nicht unerheblichen Verlusten rechnen. M

Wortlaut der neuen Verfügung betr. Schlacht- u. ?uv!ey kann wahrend der üblichen Geschäfts stunden auf dem Rathaus emgesehen werden.

Der wesentliche Inhalt dieser Bekanntmachung,, insbe­sondere der Inhalt von Ziffer !V, ist ortsüblich bekannt zu machen.

Nagold, den 16. April 19 l8. K. Oberarm.

O.N.Ass. Dr. Kl um pp, A.V.

Bek«>»>»1m«chu«s betr.

v»u Zoutrifirge«.

8s wird wiederholt darauf hingewiesen, daß vor Auf­stellung und Inbetriebnahme von Zentrifugen und Butter­fässern in landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben in jedem Falle die Genehmigung des Kgl. OberumtS ein- zuholen ist. Dir ausgefüllten Bezugsscheine sind durch dir (Stadt)-Schultheißenämter dem Kgl. Oberamt zur Untrr- schrist vorzutegen. Die Erteilung der Erlaubnis durch die (Stadt) Schultheißenämter allein genügt nicht.

Bei Zuwiderhandlungen wird gegen den Besteller, Ver­mittler und Lieferanten mit Strafen vorgtgangen, sowie die Schließung der betreffenden Motkereimaschimn verfügt.

Nagold, den 20. April IS 18. K. Oberamt.

Oberrg.Aff. Dr. Klumpp, A.V.

rMruottiS. »o. April iS

" Das Eisern» Kreuz 1. Klasse haben erhalten die Leutnants Karl und Emil Mahler, Söhn» de? Hr. Dr. Mahler von D » rnstetten.

* Das Eiserne Kreuz haben erhalten: Fahrer Gott­fried Sch te eh, Sohn des Georg Schleeh von Zum­weiler; Sergeant Emil Frei thab er, Sohn deS Schreinermeifters Kreithaber von Nagold.

' Verliehen wurden die Löwen zum Ritterkreuz des Ordens der Württ. Krone m t Schwertern Freiherr v. Gült lim gen (Paul) Major.

* Befördert wurde zu« Unteroffizier der Eesr. Joh. Georg Hammer von Egenhausen.

* Entlassung der Landsturmpflichtigen dos Jahr gangs 18SS. Zu der bereits erwähnten Entlassung der Lanosturmpslichtigen des Jahrgangs 1889 gibt das Kgl. württ. Kriegsministermm folgenoes bekannt: Die im Jahr 186S geborenen, auf Grund der Landsturmaufrufe zu den Fahnen einberufenen Landsturmleute «erden späte­stens am 50. April entlassen, sofern sie nicht freiwillig im Dienst bleiben wollen. Von der Einberufung solcher Leute wird daher in Zukunft abgesehen. Die hiernach zu ent lassenden Landsturmleute des Feldheeres, die sich zur Zeit als beurlaubt usw. in der Heimat aufhalten, sind von der Verpflichtung zur Rückkehr in ihre Feldstellungen usw. ent­bunden und haben sich bei den zuständigen Ersatzformationen zwecks Entlassung einzufinden. Letztere sind grundsätzlich auch für die Entlassung der im Feld befindlichen Land sturmleute zuständig.

Stuttgarter Geldlotterie. Die Ziehung der anläßlich des Pferd.markier jedes Frühjahr wiederkehrenden beliebten Stuttgarter Gelslotterie findet nächste Woche, 3. Mai, statt. 3076 Gtldgewüiue mit Hauptgewinnen von 25 000 und 10000 kommen zur Verlosung. Durch die sehr lebhafte Nachfrage dürften die Lose vor der Ziehung ausverkauft sein. In den bekannten Verkaufsstellen sind noch Lose zu 2 6 Lose 1l 1t Lose 20 ^ zu haben. Der

Gcneralvertrieb ist der Firma I. Schweickert, Stuttgart, Marktstraße 6, übertragen. M

Zur Vermittlung verkäuflicher landwirt­schaftlicher Amvessrr für Ansiedelung von Kriegsteil­nehmern oder Kriegerwitwcm ist bei der K. württ. Zen­tralstelle für die Landwirtschaft eine besondere Abteilung eingerichtet worden. . ^

Bau ven Gewerkschaften. Vom 3. August 1914 bis 31. Dezember 1917 sind nach demVorwärts" von den freien Gewerkschaften an Unterstützungen für Angehörige der zum Heere Eingezogenen, für Arbeitslose, Kranke und Invaliden nahezu 120 Millionen Mark be­zahlt worden. i

Heber die Sammlung getragener Manner- kleidung wird nach derNationalztg." der Präsident der Reichsbekleidungsstelle Dr. Beutler dem Hauptausschuß! -es Reichstags vertrauliche Mitteilungen machen, da aus Reichstagskreisen dem Wunsch Ausdruck gegeben wurde, sin einer so wichtigen Angelegenheit mitzubestimmen. Es sollen 1 Million Anzüge gesammelt werden.

Entschädigungsansprüche für Güter, die von der italienischen Regierung im Gebiet des besetzten Ober-» Italiens beschlagnahmt worden sind, oder deutsche Geld- fordenmgen gegen Einwohner dieses Gebiets sind bis 60. Juli d. I. bei der Reichsentschädigungskommission, Berlin 3». 10, Biktoriastraße 39, anzumelden, woselbst auch die Vorschriften erhältlich sind. Womöglich sollen auch die Gläubiger der zu Entschädigenden befriedigt wer­den.

Für die Ludendorff-SPende für Kriegsbe­schädigte sind von verschiedenen großindustriellen Un­ternehmungen in den letzten Tagen wieder 3,15 Millionen gestiftet worden.

> Schont die Wäsche. Nach den im Kgk. Make-

rialprüfungsamt zu Berlin-Lichterfelde während eines Zeitraums von ungefähr 10 Jahren angestellten Ver­suchen mit den verschiedenen Waschmitteln haben sich als ^besonders gefährlich die Sauerstofftvaschmittel erwiesen, sodaß im Interesse der Erhaltung der jetzt ganz uner­setzlichen Wäschebestände ein Herstellungs- und Vertriebs-» verbot für diese Waschpulver gefordert werden must,. Die Hausfrauen werden gut tun, alle Sauerstoffwasch-' mittel M vermeiden. -

5fl Gramm Feknsekfe. Vor stirzein müM

die Monatliche Seifenpnlvermenge von 250 auf 125 Grst herabgesetzt werden. Für diesen Ausfall an Waschmitteln sollen die Verbraucher dadurch entschädigt werden, dost einmalig 50 Gramm Feinseife zusätzlich zur Verteilung gelangen. Die Abgabe findet in den Monaten April oder Mat gegen Vorlage des Mittelstücks der gültigen Seifenkarle statt, wobei diese einen entsprechenden Ver­merk durch Stempeldruck oder handschriftlich erhalten must.

Die Berechnung der Tüten durch den Ver­käufer ist nach einer Bestimmung des Kriegsernährungs­amts bei solchen Waren, für die ein Höchstpreis festge­setzt ist; als Ueberschreitung des Höchstpreises zu be­trachten und daher unzulässig.__

Sommerzeit und Schulbeginn. Das baye­risch? Kultministerium hat angeordnet, daß der Vor­mittagsunterricht an den Volksschulen während des Som- mcrhalbjahrs in der Regel nichk vor 8 Uhr (Sommer­zeit) beginnen darf.

Warnung. Ein Gauner, der mit einem schmäch­tigen Frauenzimmer umherzieht, sucht gegenwärtig Hand- werkslente, besonders Schuhmacher, auf mit dem Vov- Keben, er könne ihnen Heeresarbeiten verschaffen, wozu er bas Material liefere. Er läßt sich darauf einen Vor­schuß geben und verschwindet. Der Betrüger spricht norddeutschen Dialekt. / I.

r. Kerueck. 20. April. Bei der hiesigen Aze-nur der Württ. Sparkasse sind zur 8. Kriegsanleihe 12 200 ./L ge­zeichnet worden, bei anderen Zeichnungsstellen noch etwa 10 000 Zu den acht NeichSauleihen wmd»n bei »bizcr Agentur im ganzen 150 000 ^ gezeichnet.

* Egenhausen. Bei der 8. Kriegsanleihe beteiligte» sich auch die hiesigen Schüler imt dem sehr namhaften Betrag von 4 418

* Nagold, 20. April. Seminarlehrer Otto Blickte, erlitt bei den schweren Kämpfen im Westen in der Nacht vom 6. auf 7. April von einer Granate getroffen, den Heldentod fürs Vaterland.

(-1 Stuttgart, 20. April. (Erfolgreiche AA- we.br.') Nach dem am 10. März 1918 auf die Um­gebung von Stuttgart erfolgten Megeranrisf mußte ein feindliches Flugzeug bei Freudenstadt notlanden. Die Untersuchung sturch Sachverständige hat ergeben, daß es infolge des Feuers der Flugabwehrkanonen zur Lan­dung gezwungen wurde. Der Kommandierende General der Luftstreitkräfte hat deshalb den Abschuß des Flug­zeugs den Formationen der Mugabwehrkauouen-Gruppe Stuttgart zuerkannt.

.(-) Stuttgart, 20. AM. (Seifenschwindel) Der wegen Wuchers, Betrugs und Untreue erheblich vor­bestrafte Gustav Calwer in Stuttgart kaufte zur Her­stellung von Seife das Fett verbotenerweife zu 850 bis 1000 Mk. für den Zentner auf, wogegen der amtliche Uebernahmepreis höchstens 153 Mk. beträgt. Es getan*». 16000 Stück Seife von je 65 Gramm Gewicht und mit über 50 Prozent Fettgehalt zu beschlagnahmen. Ealwer, den ein Stück auf etwa 1 Mk. zu stehen kam, setzte die Ware zu 1.60 Mk. an Schieber ab, die sie selbst um 2.20 Mk. zu verkaufen suchten.

(-) Eßlingen, 20. Avril. (Tödlicher Unfall.) Gestern mittag wurde am Bahnübergang zur Maschinen­fabrik Eßlingen in Mettingen das Fuhrwerk der hie­sigen Garnifonsschlächterei vom Zug erfaßt und zertrüm­mert. Der Lenker, ein erst kurze Zeit im Dienst befind­licher verheirateter Mann, kam unrs L-ben. DaS Pferd blieb unverletzt.

(-) Fellbach, 21. April? (Heldentod.) Vikar .Heinz Eytel von hier, Sohn des Dekans Eytel in Heil- Lronn, ist an schwerer Verwundung in einem Feldlazarett im Westen gestorben. Der Verstorbene stand als Leut­nant d. R. und Kompägniefnhrsr an der Front und war mit dem Eisernen Kreuz 1. und 2. Klasse, dem Fricdricks- orden 2. Klasse mit Schwertern und dem K. K. Militär- vcrdienstkreuz 3. Masse ausgezeichnet..

(-) Mainhardt, 21. April. (Guter Fan a.) Land­jäger Vögele hier hat den wegen Postscheckfälschungen im Betrag von 200 000 Mark steckbrieflich verfolgten 84 Jahre alten Buchhalter der Genossenschaftsbank der. Landwirtschaftskammer in Halle a. S., Friedrich Köh­ler aus Schweinfurt, verhaftet. Auf die Ergreifung war eine Belohnung von 1000 Mk. aufgesetzt. Das erschwin­delte Geld ist beigebracht. . .

(-) Honan bei Reutlingen, 20. Aprrl. (Ge, cylo ft- senes Hotel.) Das Albhotel auf dem Traifelberg r,h wegen unzulässigen Fleischverbrauchs vom 20. April bis 81. Mai geschlossen worden. . ''

F) Vom Bodensee, 21. April. (Ern Jubi­läum.) Im Jahr 1855 wurde der erste Bodeuseedamp- fer, dieZürich", auf der Werft in Romanshorn ge­baut. Das Schiff zeichnete sich durch rücksichtS- und plan- loses Fahren aus und har manches andere Schiss m den Grund gebohrt, so am 11- März den baherischen wampfer Ludwig" vor dem Hafen von Lindau, wobei 15 Per­sonen den Tod fanden, und am 12. Februar 1864 bet MünsteiEuren den bayerischen Darup'.-:Jura". Dre Zürich wurde am See allgemein derSeeräuber" ge­nannt.' Um den Vorfällen zu steuern, kam im Jahre 1868 die Schiffahrts- und HaftMeroroimng zustande, die kür den Ban der Schiffe, Fahrt- und Hasenordnung für alle fünf Uferstaaten am Bodensee bindende Bestimmungen enthält. Diese Verordnung vor 50 Jahren bildet bis heute die Grundlage für den Schiffsverkehr auf dem Bodensee. i Tie Städte Konstanz und Lindau haben gegen die ! Erhöhungen per Bodensce-Fahrpreise bei ihre': Regierurft ! gen HorstellungM erhoben. -.