ArMichss.
Neküwert der Fettmarkeu für den Monat Mai IS,7.
Das Kgl. Oberami macht bekannt:
Der Nennwert der für den Monat Mai gültigen Marken der Fettkarte beträgt 25 Gr. die Marke.
Es dürfen also von den Metzgern bzw. oer Sammel- stelle des Kommunalvcrbands auf alle 4 bzw. bei Kindern ans alle 2 Marken zusammen an Schweineschmalz oder Feintalg abgegeben werden
an Erwachsene 100 Gr.
„ Kinder unter 6 Jahren 50
Wen.
Mt«,rteiS. 86 . April IS 17.
— Gefährlicher Schwindler. Seit einiger Zeit verübt ein Schwindler in vielen deutschen Städten eigenartige Schwindeleien. Er kundschaftet Familien aus, die Angehörige im Auslände haben, sucht sie auf und stellt sich entweder als Zoll- oder Bankbeamter vor. Wenn er sich als Zollbeamter ausgibt, so erklärt er, er habe den Auftrag, den Leuten bei seiner Durchreise mitzuteilen, daß auf dem Zollamt ein Paket aus Amerika lagere. Er überreicht ein Schreiben und fordert die Erstattung der Transport- und Zollgebühren, gegen deren Begleichung das Paket zugesandt werde. In den Fällen, in denen er als Bankbeamter auftritt, schwindelt er den Leuten vor, ein Angehöriger im Ausland habe für die Familie an die Bank eine größere Wertsendung geschickt und er sei beauftragt, die Ueberweisungs- mbühren einzuziehen. Der Schwindler hat aus diese Weise erhebliche Beträge erbeutet. Er hat sich zahlreiche Namen zugelegt; so nannte er sich Otto Hage- maun, Otto Josef Stahlmann, Ernst oder Josef Klein, Otto Steinrath usw. Er trat, wie seinerzeit berichtet wurde, auch in Remlingen auf. Der Schwindler ist 28 bis 30 Jahre alt, etwa 4,65 Nieter groß, hat volles, rundes Gesicht, englisch geschnittenen Schnurrbart, hellblonde Haare, trug grünen Ueberzieher, Schirmmütze, das Band des Eisernen Kreuzes und spricht rheinpsäl- zische Mundart.
— Bierverfügung, Nach einer neuerlichen Verfügung des Ministeriums des Innern darf untergäriges Bier nur mit einem Stammwürzegehalt von wenigstens 5 vom Hundert oder mit einem solchen von wenigstens 3 bis 3,5 vom Hundert hergestellt werden. Zur 'Herstellung von Bier mit einem Stammwürzegehalt von 3 bis 3,5 vom Hundert dürfen die Brauereien bis zu Pt ihres Malzvorrats verwenden. Untergäriges Bier mit einem Stammwürzegehalt von 3 bis 3,5 vom Hundert darf nur unter der ausdrücklichen Bezeichnung „Dünnbier" abgegeben werden. Beim Verkauf durch den Hersteller darf der Preis für gewöhnliches unter- Bier in Fässern 29 Mk., für Dünnbier 25
tark ie für 100 Liter nicht übersteigen.
— Die Bauern bleiben Selbstversorger. Bekanntlich müssen wegen der Knappheit an Lebensmitteln insbesondere an Kartoffeln, die noch in den Händen der Erzeuger befindlichen Vorräte an Brotgetreide, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten, Schrot und Mehl für den Kommunalverband in Anspruch genommen werden, um die Ernährung des Volkes bis zur nächsten Ernte zu sichern. Dabei sind jedoch diejenigen Mengen ausgenommen, die Aur Ernährung des Unternehmers und seiner Wirtschaftsangehörigen, sowie zur Fortführung sei- nes Betriebs erforderlich sind. Unbegreiflicherweise ist nun das Gerücht entstanden, den Bauern werde die .Frucht genommen und sie auf Brotmarken verwiese »werden. Davon ist gar keine Rede. In der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 22. März ds. Js. ist genau gesagt, welche Kürzung in der Brot- und Mehlversorgung bei der Selbstversorgung eintritt. Hienach verbleiben den Selbstversorgern, an Stelle von bisher 9 Kilogramm Brotgetreide, für den Rest des Wirtschaftsjahrs (d. h. vom 16. April bis zur neuen Ernte) noch 61/2 Kilogramin Monatlich für den Kopf der zu versorgenden Personen. Außerdem verbleibt ihnen die zur Ernährung, je nach Größe und Art des Betriebs, notwendige Gerste. Es ist also für unsere Bauern kein Grund vorhanden, sich ^u beunruhigen.
'— Reismelde. Von verschiedenen Seiten wird vor dem Anbau von Reismelde HMeHlschmergel oder peruanischer Reis) gewarnt, wodurch keineswegs der Spinat -ersetzt werden könne.
— Sonnenblumen. Auch Heuer macht der Oelmangel es nötig, daß überall, wo es irgend möglich ist, Sonnenblumen angebaut werden. Im letzten Jahr haben die Kerne manchem eine verhältnismäßig ganz Kette Einnahme gebracht.
— Ei» demsches Kriegsivirtschaftsmuseum. Auf Anregung «er Handelskammer Leipzig soll ein Deutsches kriegswirtschaftliches Museum in Leipzig unter Beteiligung sämtlicher Er- werbsstände Deutschlands errichtet werden. Industrie, Handel, Landwirtschaft, Handwerk und die übrigen Gewerbe sollen zur äleilnahmc und Mitarbeit aufgefordert werden. Der Plan geht «ahm, in dem Museum die gesamte deutsche Volkswirtschaft wahrend des Krieges in einer auf wissenschaftlicher Grundlage aufgebanten, gemeinverständlichen Form znr Darstellung zu ormgen und das gesamte hierauf bezügliche Material zu nnnmeln „nd nutzbar zu machen. In den Ehrenvorstand einMtreten, haben sich bereits der Kricgsminister Staatssekretär Dr. Helsfcrich, der sächsische Mini- n . A? Innern Graf Vitzium v. Eckstädt owie Reichstagspräsi» d°nt Dr. Kämvf bereit erklärt.
(-) Stuttgart, 25. April. (Verbot des Gr 0 ß- handels mit Nahrungsmitteln.) Die K. Stadtdirektion hat dem Bäcker- und Konditormeister Karl Schwörer in der Calwer Straße den Großhandel mit Nahrungsmitteln untersagt. Der Kleinhandel des Bäckermeisters Schwörer wird durch diese Verfügung nicht berührt.
(-) Heilbronn, 25. April. MerwilderungLer Jugend.) Neuerdings wird vielfach festgestellt, daß die Kinder hauptsächlich aufs Stehlen ausgehen, besonders werden bei größeren Ansammlungen die Geldbeutel gestohlen. Selbst auf dein Rathaus sind solche Diebstähle schon mehrfach vorgekommen. Eine 15jährige Fabrikarbeiterin wurde dabei gefaßt; sie hat nicht weniger als 16 Diebstähle eingestanden. Schulbuben leisteten ihr zum Teil Beihilfe. Ein solches Früchtchen, ganze 11 Jahre alt, wurde gefaßt, als er gerade den Opferstock an der Kilianskirche beraubt hatte. Er behauptete, ein 18jähriger habe ihn dazu verleitet.
(-) Deißlingen, OA. Rottweil, 25. April. (Jugendlicher Räuber.) Vergangene Woche wurde aus einem Bauernhaus auf dem zur hiesigen Gemeinde gehörigen Hintcrhölzerhof in Anwesenheit der Bewohner durch zwei junge Burschen 50 Mk. Bargeld, eine Uhr, sowie mehrere Hühner geraubt. Die siechen Eindringlinge bedrohten die Hausbewohner mit Erschießen, wodurch' sie ihre Tat ausführen konnten. Die Täter und ihre Helfershelfer, fünf 18jährige Fabrikarbeiter aus Schwenningen, wurden sestgenommen und in Sicherheit gebracht.
Die neuen Kriegssteuergesetze,
die zum Teil schon in Wirksamkeit getreten sind, verschaffen, abgesehen von den 400 bis 500 Millionen einmaliger Einnahmen für das Jahr 1917, dem Mich eine laufende Einnahmequelle mit einem jährlichen Erträgnis von etwa 815 Millionen Mark. Das ist beruhtchst: Betrag, der seit Gründung des Reichs durch! ein Steuergesetz erreicht wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, daß erst im Jahre 1916 neben der für einen dreijährigen Zeitraum zur Erhebung gelangenden Kriegssteuer nicht weniger als 600 Millionen laufende Einnahmen durch Erweiterung vorhandener und Erschließung neuer Abgaben geschaffen wurden. Annähernd 1 1/2 Milliarden sind also in zwei Jahren überwiegend zur Verzinsung der Kriegsanleihen aus Kriegsfleuern gewonnen worden. Im Jahre 1906 war das Reich genötigt, einen Mehrbedarf von rund 250 Millionen zu decken, wovon nach der Regierungsvorlage etwa 225 Millionen durch neue Steuern aufgebracht werden sollten. Der Reichstag bewilligte, unter erheblicher Abänderung der Vorlage, eine Reihe von Steuern, die 18o Millionen eintrngen. Im November 1908 wurde eine neue Finanzreform nötig, da die bewilligten Steuern sich als durchaus unzulänglich erwiesen hatten. Und so wurden 1909 neue Steuerqucllen geschaffen, deren Erträgnis auf 500 Millionen geschätzt wurde. Die beiden größten Finanzreformen des Reichs bis zu dieser Zeit umfaßten eine Mehrernnähme von'680 Millionen. Demgegenüber werden aber die Kriegsstenern von 1916/17 ein mehr als doppelt so großes Erträgnis, nämlich 1415 Millionen Mark erbringen. '
Vermischtes.
— Praktische Blumenzucht und Blumenpsiege im Zimmer. Tie Blnmenliebhaberet ist heutzutage in allen Kreisen der Bevölkerung verbreitet. Selbst das kleinste Heim wird durch blühende Blumen oder grüne Blattpflanzen behaglich und anheimelnd gestaltet. Und welche Freude bereiten selbstgezogene Blumen, wenn sie unsere sorgfältige Pflege durch üppiges Blühen lohnen. Aber alles will gelernt sein. Mit dem Begießen ist's nicht allein abgetan. Die Pflanze braucht Licht und Luft und will ihrer Eigenart entsprechend behandelt sein.! Ein sachverständiger Berater, der den Blumenliebhaber auf begangene Fehler aufmerksam macht und ihm sagt« wie er seine Blumen jeweils zu behandeln hat, entspricht daher einem weitgehenden Bedürfnis. Solch ein trefflicher Helfer ist Bettens nun schon in siebenter Aüf- lage vorliegende „Blumenzucht und Blumenpflege im Zimmer". Leicht und lebendig und doch mit gründlicher Sachkenntnis geschrieben, verrät sie überall den erfahrenen Blumenzüchter und Gärtner, der die Behandlung der Pflanzen von Grund auf kennt. Er führt den Blumenfreund in die Pflanzenwelt ein, zeigt ihm das Wesen und die Vorbedingungen einer erfolgreichen Pflanzenpflege und bespricht sodann eingehend die Ernährung und Beschaffenheit der Pflanzen, ihre Behandlung im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter, Düngung,' Behandlung kranker Zimmerpflanzen und die zweckmäßige jAiuswahl. Eingehend behandelt Verfasser das Blühen, im Winter, das Treiben der Zimmerpflanzen, und teilt endlich eine Reihe neuester Erfahrungen mit. Zahlreiche vortreffliche Abbildungen tragen z un b ss r.n Verstäub is wesentlich bei. Der Laie findet somit in diese n überaus anschäulick geschriebenen Buche alles, was ihm bei der Pflege seiner Pflanzen zu wissen nötig ist. Ein aussiihrliches Sachregister --rh'-hc die Brauchbarkeit des ungemein reiKhaltigeft Werkes, das das ganze Jahr hindurch jedem" Pflanzenfreund als sachgemäßer Helfer und Berater bei der Pflege seiner Zimmerpflanzen hochwillkommen sein wird. (Von Robert Betten. Siebente'Auflage. Mit 294 Abbildungen im Text. Frankfurt a. O., Verlag von Trowitzsch u. Sohn. In Leinen gebunden 4.50 Mk.)
Hchlffsmctergang. Vor eüiiger Zeit verunglückte bei Pest auf der Donau der Personendampfer „Zrimst infolge eines Zusammenstoßes mit dem Schleppdampfer „Viktoria. Wie nun festgestellt ist, haben dabei 148 Personen ihren Tod gefunden, die inzwischen alle an Land gebracht sind. Die Kaptz- täne und Steuerleute beider Schiffe sind verhaftet worden.
Brand. In Balance in Südfrankreich steht ein ganzes Stadtviertel seit vorgestern in Flammen. Selbst die Lyoner Feueimehr wurde zur Hilfeleistung abgeschickt.
Bismarck und die Entente. Täglich findet man in den Tageszeitungen das Wort „Entente". Was man darunter versteht, weiß heute jeder Zeitungsleser, und daß man sich stillschweigend geeinkgt hat, den französischen Ausdruck mit „Verband" zu übersetzen, ist gleichfalls bekannt. Diese Uebersetzung trifft zwar den Sinn des Wortes, schöpft ihn aber nicht aus, denn Entente heißt eigentlich gutes Einverständnis, was — je nachdem — mehr oder weniger sein Kann als Verband. Bismarck wurde einst, wie der „Straßburger Post" geschrieben wird, von seiner Tochter, der Gräfin Rantzau, gefragt, wie er das Wort ins Deutsche übertragen würde. „Was du da fragst," sagte er gutgelaunt, „ijt niM so leicht zu erklären. Wenn man wörtlich übersetzen wollte, müßte man für „Entente cordiale" herzliches Einvernehmen sagen; in Wirklichkeit aber ist der Sinn ein bißchen anders. Ich kann dir das am besten an einem Beispiel erklären. Du warst heute früh im Hof, als ich mit Nero vom Spaziergang heimkam, und sahst, wie Diana an einem Knochen knabberte, und daß dieser Knochen ausgezeichnet zu schmecken schien. Nero hatte dies auch bemerkt, sprang rasch herzu und wollte sich des Knochens bemächtigen, was Diana sich natürlich nicht gefallen ließ. Es entstand eine kleine Balgerej und Beißerei, bis ich dazwischen trat und die beiden mit ein paar kräftigen Hieben zurücktrieb. Der begehrte Knochen blieb in der Mitte des Hofes, die beiden Hunde aber standen in. einiger Entfernung und schauten voll Sehnsucht und mit begehrlichen Blicken nach ihm hin. Jeder fürchtete die Eifersucht des andern nicht weniger als meinen Stock, und darum blieben "ie nach wie vor in scheuer Entfernung. Siehst du, Kind, >as etwa nennt man in der diplomatischen Welt eine Entente cordiale!" — Wenn man die innigen Beziehungen, die zwischen den Vcrbandsmächten bestehen, näher ins Äuge faßt, wird man finden, daß Bismarcks Uebersetzung auch heute noch zutrifft
Die äliestr Urkunde zur Geschichte ins Buchdrucks. Der Typendruck ist eine chinesische Erfindung. Wahrscheinlich ist er im Jahre 1041 von dem Schmied Pi Schcng erfunden worden. Infolge der Eigentümlichkeiten der chinesischen Schrift konnte aber der Typendruck in China nicht durchdringcn. Anders dagegen in Korea. Professor Dr. R. Stübe zeigt nun in der „Papier- Zeitung", wie sehr man sich in Korea der Entwicklung dtteser Erfindung annahm. Ein kaiserlicher Erlaß vom Dezember 1M3 oder Januar 1404 verfügte die Einführung des Typcndrucks an Stelle der bisher Üblichen Holzplatten. „Darum ist unser Wille", so heißt es in dem Erlaß, „daß Lettern aus Kupfer gefertigt werden zum Zusammensetzen". Der kaiserliche Erlaß gibt dann Hinweise auf die Form der Typen und weist auch auf die Form der Typen und auf die Aufgabe des Buchdruckers hin, die literarische Bildung jedermann zugänglich zu mache». Damit aber dem Volke keine neuen Steuern auferlegt wurden, übernahm der Kaiser die Kosten für die Einrichtung eitner Druckerei.
Handel und Verkehr.
Höchstpreise für Herbstgemüse.
Vom Bevollmächtigten des Reichskanzlers sind nachstehende Preise für Herbstgemüse in luftdicht verschlossenen Behältnissen festgesetzt worden:
WaienraNung: Erzeugerhöckstprcis;
Kleuihandelshöchstpreis:
für
die 1/1 Dose
für die 1/1 Dose
Kalotten:
Mark
Mark
extra kleine
I —
1.25
kleine
-.80
1.—
junge
—.68
—.88
geschnittene
—.64
—.82
Weißkohl
—.61
—.78
Rotkohl und Wirsingkohl
-.75
—.95
Kraui,kohl
" -.62
—.80
Rosenkohl
1.25
1.55
Blumenkohl
1.35
1.65
Kohlrabi
—.70
—.90
Kohlrabi ganze Köpse
—.90
1.13
Sellerie
-.95
1.20
Spinat
—.71
—.90
Steinpilze
1.72
2-—-
Steckrüben
—.62
-.80
Pfifferlinge
1.30
1.60
Diese Preise sind Höchstpreise.
Fabrikanten uvü Händler, die in der Lage sind, bei einem angemessenen Gewinn zu geringeren als den hier angegebenen Preisen ihre Waren zu verkaufen, sind hierzu verpflichtet.
A'eaen der größeren und kleineren Packungen gelten folgende Bestimmungen:
Erzeuger-Höchstpreise.
Bei den Waren, für die der Erzeugerhöchstpreis nicht mehr als 75 Pfg. beträgt, kostet j
die Ve .Dose die Hälfte der 1/1 Dose zuzüglich 7 Pfg.« l die IP 2 /I Dose das 1 1/2 fache der 1/1 Dose weniger 1 Pfg-;«' die 2/1 Dose das Doppelte der 1/1 Dose weniger 3 Pfg. ) die 21 / 2/1 Dose das 2 1 / 2 fache der 1/1 Dose weniger 5 Pfg."'
Bei den Waren, bei denen der Erzeugerhöchstpreis mehr als 75 Pfg. beträgt, kostet
die 1/2 Dose die Hälfte der 1/1 Dose zuzüglich N Pfg.. s die I 1 / 2 /I Dose das Ih/fache der 1/1 Dose weniger 2 Psg., die 2/1 Dose das Doppelte der 1/1 Dose weniger 5 Pfg./ die 21 / 2/1 Dose das 2i/-fache der 1/1 Dose weniger 8 PW.
6. Kleinhandels-Höchstpreise.
Auf die größeren und kleineren Packungen dürfen folgende lecken Zuschläge gemacht werden, bei Dosen, deren Erzeugerpreis, ckägt bis einschließlich 1
"50
Pfg.
12
60
Psg.
l5
70
Pfg.
17
80
Pfg.
20
90
Pfg.
22
1 —
Mk.
25
1.35
Mk.
28
1.70
Mk.
35
2.10
Alk.
40
2.50
Mk.
45
3-
Mk.
50
Bei den Dosen über 3 — Mk. darf ein fester Zuschlag von nicht mehr als 55 Pfg. genommen werden.
Die Gewerbetreibenden, die Gemüsekonserven und Faßbohncn im Kleinhandel vertreiben, sind verpflichtet, in ihren Ge«, schäftsräumen die Preise der Gemüsekonserven zum Aushang zü bringen. Vordrucke können von der Gemüsebv ckcin e as- -. e '-fl in. b. H. in Braunschweig bezogen