Bekanntmachung

des stellt». Generalkommandos XHI. (K. W ) Armeekorps.

1) Während der diesjährigen Oster- und Pfingstseiertage hat die Ar­beit in den Betrieben der Heeresindustrie wie folgt zu ruhen:

a) in denjenigen Betrieben, in denen Tag- und Nachtschicht gear­beitet wird, von Schluß der Samstag-Nachtschicht bis zum Be­ginn der Dienstag-Tagschicht,

b) in den übrigen Betrieben vom Schluß der regelmäßigen Arbeits­zeit am Samstag bis zum regelmäßigen Arbeitsbeginn am Dienstag.

2) Soweit es besondere Verhältnisse bedingen, darf nach Anordnung der Direktoren und Vorstände der einzelnen Betriebe auch in allen genannten Tagen unter Gewährung der Bezüge für Sonntagsar­beit gearbeitet werden.

3) am Karfreitag und Himmelfahrtstag darf nach Anordnung der Direktoren und Vorstände der einzelnen Betrieb« unter Bewährung der Sönntagsbezüge gearbeitet werden; jedoch soll am Karfreitag in überwiegend evangelischen Landesteilen die Arbeit tunlichst völ­lig ruhen.

Zuwiderhandlungen der zur Anmeldung bei der Kriegsbedars- und Rohstoffstelle des K. Kriegsministeriums verpflichteten Betriebe wer­den nach § 9 b des Gesetzes über d en Belagerungszustand in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11.12. 15. R. GBl. S. 813 bestraft.

Stuttgart, den 27. März 1917.

Der stellv. kommandierende General

v. Schäfer.

K. Aorstamt Hofstett

Post Teinach.

Verkauf von Stangen und Nuhbeigholz

i« schriftlichen Anfftreich.

Am Donnerstag, den IS. April, »orm. 101- Uhr im Rat­haus Neuweiler aus I Frohnwald, II. Bergwald Nadelholz- (meist Fich­ten) 4150 Baustangen I., II., 2190 Hagstg. I.III., 1650 Hopfenstg. I., II. Klasse, ferner aus I Frohn­wald Rm.: Roller I. 2S9 forchene Rugel 22 tann. u. 499 forch. Die forch. Rugel, meist 2 m. lang, eig­nen sich auch zu Kistenholz. Los- »erzeichnisie versendet unentgeltlich die Geschäftstelle für Holzverkauf, K. Forstdirektion, Stuttgart.

1

Nicht nur mit seinem Leben, auch mit seinem Gel-

Hilst er seinem vaterlande! Cr zeichnet Nriegs-Knleihe

willst Du in -er sicheren Heimat

weniger Vaterlandsliebe bekunden

W

as wäre uns für ein Schicksal beschieden gewesen, wenn nicht unsere feldgrauen Helden draußen vor dem Feind immer und inimer wieder mit Einsatz von Leben und Gesundheit schützend und schir­mend eine undurchdringliche wehr gebildet hätten, an der sich die überwältigend große Skurmflut der Feinde brach. Denken wir immer und immer wieder daran und lassen wir es uns hundert und aberhundertmal ge­sagt sein, daß unsere Dankbarkeit diesen Helden gegenüber keine Grenzen ken­nen darf. Vor allem müssen wir ln der Heimat den Damm stützen Helsen, den unsere Braven draußen vor den hrimatgrenzen errichtet haben. Keine bessere und erfolgreichere Stütze können wir ihnen geben, als durch möglichst große, alle Volkskreise einschließende Zeichnung von Kriegs-Anleihe. Das ist die Waffe, mit der das Heimatheer kämpfen muß, sie muß scharf und mächtig sein, wie das Schwert unserer Kämpfer an der Front. Der brave Feldgraue drau­ßen erwartet von uns. daß auch unsere Waffe nicht schartig wird. Er hat den Tod stündlich vor Augen, doch nichts i. reres im :?inn, als das Wohl der Hei­mat, als die Sicherung von Haus und Herd- Di opfert er nicht nur sein Le­ben, auch Geld und irdisch Gut gibt er hin, um mik seinem Beispiel zu zeigen:

Alles sür das

Jeh ! recht, oo die Feinde mit übermütigen Herausforderungen unser Frieda Angebot zurückgewiesen haben. Wen erfaßt da nicht glühender, m b in- digc wir sollen zu kreuze kriechen, sollen unfreie knechte werdr.., sotten

wieoer aus die Gnade unserer Feinde angewiesen sein und nach ihre..: Zillen kulkurdünger werden. Solcher Verblendung zoll die gebührende tnt'.vorl werden. Unsere Helden draußen haben sich in ihrem Grimme gelobt, den letz­ten Blutstropfen daran zu sehen, daß der Feinde Absicht zuschanden werde. Wollen wir uns in der Heimat beschämen lassen von soviel Opferfreudigsten und Vaterlandsliebe? Nein niemals! Deine Spuren sollen uns führen, wackerer Held! Wir folgen o r. wir strömen in Scharen zu den Zeichnungs­stellen und unser Letztes legen wir hin und zeichnen. Auch unser Wahlspruch soll heißen: Alles für das Vaterland!

(Kundgebung des Vereins Deutscher Zeitungs-Verleger.)

Bekanntmachung

des stellv. Generalkommandos XIII. (K W ) Armeekorps

Die Anwerbung von Arbeitern die im unmittelbaren oder mittel­baren (bei amtlichen Güterbeförderern, Rollfuhrunternehmer«, Verlgde- unteniehmrrn) Dienste der Seneraldirektion der K. Württ. Stautseisen- bahnen stehen, ist ohne Zustimmung der Genrraldirektion verboten.

Zuwiderhandlungen werden nach § 9 b des Gesetzes über den Be­lagerungszustand verbunden mit dem Reichsgesetz vom 11.12. 1915 R. G.Bl. S. 813 bestraft. v

Stuttgart, den 27. März 1917.

Der' stellv. kommandierende General

v. Schäfer.

Wart.

^ LoäesanMige.

Schmerzerfüllt teilen wir Verwandten, Freunden und Bekannten mit, daß unser lieber Sohn, Bruder, Onkel und Neffe

Musketier 3. Georg Jenchel

Jnf.-Regt. Nr. 126

am 2. März im Alter von 20 Jahren den Heldentod fürs Vaterland erlitten hat.

In tiefer Trauer

die Eltern: Lorenz Fenchel m. Frau

nud Geschwistern.

Trauergottesdienst findet am Sonntag, den 1. April, Nachmittags 11- Uhr statt. m

Forstvezirk Hofstett

Post Teinach.

Eichenstamm- u. Beigholzverkauf

Am Samstag, de« 14. April

vorm. 10^2 Uhr im Hirsch in Neu­weiler aus Staatswald l Frohnwald (Hut Agenbach) Rm: birken 1 Prü­gel, birken u. eichen gemischt 16 An­bruch : buchen 344 Scheiter- und Prügel-Ausschuß; Nadelholz 505 Anbruch, worunter 286 sorchener Prügel-Ausschuß; sowie 6 Eichen mit Fm.: 3,32 V. Kl. Losverzeich- niffe über Eichen vom Forstamt, über Beigholz von der Geschäftstelle für Holzverkauf, K. Forstdirektion, Stutt­gart unentgeltlich zp beziehen.

Alteusteig.

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