Letzte Nachrichten.
Der Abendbericht.
WTB. Berlin, 25. März, abends. i'Asitlich.)
Im
Westen lebhafte GefechLstäliWt im Winkel zwischen Somme und Crozat. Vom Osten und der mazedonischen Front ist nichts Besonderes gemeldet.
U-Boots-Srfolge.
WTB. Berlin, 25). März. (Amtlich.) Außer den im Laufe des Monats März bereits veröffentlichten Schiffsverlusten haben unsere Unterseeboote in den letzten Tagen versenkt: 25 Dampfer, 14 Segler und 37. Fischerfahrzeuge mit einem GesPnttonncngehalt von 80 000 Bruttoregistertonnen. Ferner wurde am 20. Mürz von einem unserer Unterseeboote ein englischer Doppeldecker durch Ge- fchützfener vernichtet. (Die versenkten Schiffe werden mit j Namen und Nationalität angeführt.)
Mit vorstehenden Schiffen sind, soweit bisher bekannt u. a. etwa 34 000 Tonnen Kohlen, in der Hauptsache nach Frankreich bestimmt, 3000 Tonnen Brennöl, 3300 Tonnen Erz, von Hnelvs nach Westhartlepool unterwegs, 3300 Tonnen Getreide und 9900 Tonnen Lebensmittel, abgesehen von den niit den Fischerfahrzengen versenkten Fischen, vernichtet.
Der Chef des Admiralstabs der Marine.
WLB. Berlin, 25. März/ Der hiesige chinesische Gesandte hat im Auftrag seiner Regierung um Aushändigung seiner Pässe gebeten.
WTB. Petersburg, 25. März. (Petersb. Tel.-Ag ) Alle Gerüchte, daß der Zar geflohen sei. sind frei erfunden.
WLB. Petersburg, 25. März. (Reuter.) Großfürst Nikolaus ist seines Postens als Oberbefehlshaber enthoben worden. Alexejew hat bis zur Ernennung eines Nachfolgers die Stelle übernommen.
, WTB. Berlin, 26. März. Einer Kopenhagens De- / tzesche des „Berliner Lokalanzeiger ' zufolge bereitet die
cngUsche Negierung das englische Volk daraus vor, daß- neue Maßnahmen zur Verteilung der Lebensmittel in der nächsten Zeit notwendig werden, namentlich solche, die eine' Einschränkung des Verbrauchs von Mehl und Zucker bezwecken.
Für die Schrtftleitung verantwortlich: Ludwig Lank. Druck und Verlag der W. Rieker'schen Buchdruckerei Altensteig.
IM äem 1. April
beginnt ein neues Serugsvimeijshi' unserer täglich erscheinenSrn Leitung „stlur Sen Laune n" Air «allen rum Seruge llerseiben Ml ein unll bitten unsere Lerer u. lliejenigen, llie es mit lle« neuen tzuartai werllen wollen, um E' sofortige "MS Verteilung.
Bekanntmachung
des König!. Württ. Kriegsmiuisterinms
Bei der Bezeichnung der von der Meldepflicht ausgenommenen kriegswichtigen Betriebe (Bundesratsverordnung vom 1 . 3. 17 Z 5 Ziff.
11 ) hat cs sich gezeigt, daß eine große Anzahl von Firmen ihrer durch die Bekanntmachung des Kgl. Württ. Kriegsministeriums vom 15. Mai 1916 auferlegten Meldepflicht gar nicht oder nur in ungenügender Weise nachgekommen ist, so daß eikre Reihe von Betrieben dem Kriegsministerium in ihrer kriegswirtschaftlichen Bedeutung unbekannt blieb.
Das Kriegsministerium macht daher wiederholt auf die Wichtigkeit, der Meldepflicht aufmerksam und fordert hiermit zur pünktlichen Ein- wünschen, Haben letztere bei der un-
Alteufteig-Stadt.
Diejenigen Einkommensteuerpflichtigen, die eine Einkommensteuerer- klärung nicht abgeben, bei der Steuerveranlagung aber Berücksichtigung ihrer
Schuldzinsen, Renten «. Lasten
Haltung der im Folgenden wiederholten obengenannten Verfügung auf.
Sämtliche Gewerbe- und Handelsbetriebe, die Heereslieferungen ausführen oder auszuführen wünschen, haben dies, soweit nicht bereits geschehen, he: der Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle des Württ. Kriegsministeriums, Dorotheenftr. 2—4, — Hotel Silber — (früher Neckarstraße 40), durch Einsendung des bestehenden (weißen) Meldescheins bekannt zu geben.
Außerdem ist jeder neu erteilte Auftrag, der mit Heereslieferungen zusammenhängl, sofort nach Eingang der Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle des Württ. Kriegsministeriums auf der pünktlich auszusüllenken (gelben) Auftragsmeldung mitzuteilen. Dadurch soll ein Ueberblick über den Beschäftigungsgrad gewonnen werden, damit einem Arbeitsmangel nach Möglichkeit vorgebeugt werden kann. »
Unterlassung der Auftragsmeldung oder falsche Angaben ziehen den Ausschluß von Heereslieferungen und unter Umständen die Entziehung bereits erteilter Aufträge nach sich.
Die (weißen) Meldescheine, ebenso wie die (gelben) Auftragsmel- dungen und Beschäftigungsnachweise sind unentgeldlich bei den Schultheißenämtern zu haben.
Von diesen Vorschriften ausgenommen sind die Lieferer von Nahrungs- und Genußmitteln, sowie von Arznei- und Verbandsmitteln, wofür nach wie vor die stellvertretende Intendantur bezw. das Sanitätsamt zuständig bleiben. E
Stuttgart, den 22 . März 1917.
von Marchtaler.
terzeichneten Stelle in der Zeit vom I. bis spätestens 8 . April d. I.
anzumelden. Formulare hiezu werden aus dem Rathaus unentgeltlich abgegeben. Im übrigen wird auf den Anschlag am Rathaus hingewiesen.
Den 24. März 1917.
Gemeindebehörde f. d. Einkommensteuer:
Stadtschulth. Welker.
Alteusteig-Stadt.
Aufforderung
zum Beitritt zur Frei».Feuerwehr.
Infolge des Krieges ist der Mannschaftsstand der Freiw. Feuerwehr ein ungenügender. 8 s ergeht daher an alle, noch rüstigen Männer die Aufforderung, der Freiw. Feuerwehr beizutreten.
Anmeldungen haben beim Kommando zu erfolgen und zwar bis
zum 1 . April- 1S17
Ängefügt wird, daß die Beiziehung Tauglicher nötigenfalls im Weg? der Vaterländischen Hilfsdienstpflicht erfolgen wird.
Den 24. März 1917.
—_ Stadtschulth -Amt
Fuhr-ÄkkoedZ
, Unterzeichneter verzieht die
Beisuhr feiner Schnittwaren
pus den Bahnhof Alteusteig und sieht Offerten bis
^nnnerstag, den 29- ds. Zs.
entgegen.
Hugo Bücking, Völmlesmülsts.
Altensteig.
Grassamen-
Mischung
Weitzklee
Gelbklee
Luzerne
(Ewiger Kleesameu) und sonstige
Feldsämereien
empfiehlt solange Vorrat
Paul Beck.
Altensteig-Stadt.
Suche auf 15. April oder 1 . Mai ein älteres, tüchtiges und zuverlässiges
Dienstmädchen
für Haus und Landwirtschaft, bei gutem Lohn Den 23. März 19 t7.
Frau Zimmermeister
Adolf Hentzler.
Altensteig-Stadt.
Die Abhaltung des am Diesstag, den 27. März IS 17 fälligen
Dieh- und Schweinemarkts
ist vom K. Oberamt unter folgenden Bedingungen gestattet worden:
1 . ) Beginn des Schweinemarktes morgens 8 Uhr,.
, , Viehmarktes „ 8/4 Uhr,
2 . ) Personen aus Sperrbezirken dürfen den Markt nicht besuchen.
3. ) Wiederkäuer und. Schweine aus Gprrr- nnd Beob- achtuugsgebiete« sind vom Zutritt ausgeschlossen,
4. ) Für die aus den Markt gebrachten W edeckäner und Schweine sind Ursprungszeugnisse der Ortspolizeibehöcde des Herkunftsorts bei- zubrinzen.
5. ) Bieh- und Schweinehändler haben außerdem tierärztliche Gesundheitszeugnisse beizubringen. Als Händler gelten auch Landwirte und Metzger, die über ihren Wirtschafts- oder Gewerbebetrieb- hinaus mit Tieren handeln, ferner Viehkommissionäre.
Den 24. März 1917.
Stadtschutth.-Amt.
Latein und Realschule Altensteig.
Die Aufnahmeprüfung
iu die Borklasse findet am
Jounerslaz, de» rs. Wrz l»i7 « 0 » vor«, s Nhr
an statt.
Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Nur begabten Mädchen ist anzuraten, sich der Prüfung zu unterziehen.
Altensteig, 26. März 1917.
Borsteheramt der Latein- und Realschule
I. V. Auer.
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Im Felde gefallen: Haiterbach : Gottlieb Rapp, schneider, 22 Jahre.
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Westorbeue.
l Ernstmühl: Christian Weber, Schultheiß, 81 Jahre.