K. Forstamt Alte «steig.
Vaterländischer Hilfsdienst. § -
Aufforderung des Wörlt. Kri.g^miuisteriums zur freiwillige« > l ^
Me düng gemäß ^ 7 Äbs. 2 des Gesetzes üder de« ^ Q?- (f «
vare.läudischen Httsssienst. ' Um Montag, de« 2«. März
Hilfsdienstpflichtige werben zur Verwendung bei Militärbehörden s 5 Uhr in Ebhauien »Waldhorn" sowohl im Erapyen- wie im Operationsgebiet gesucht. j aus StaatSwald Nonnenwald Abt.
In Frage kommen: a) höhere Baubeamte und Diplomingenieure, Stockhalde: 17 Rm. Andruck, 330
" ' ' ' I Rm. R.-iS auf Haufen, 1 Los Schlag-
Zgelsberg
Todes-Anzeige.
vornehmlich des B uingenieurfachs Tiefbau- und Hochbauicchniker, Straßenmeister, Wegewkirter, Schach! meister, b) Geometer, Landmesser, Kaiasterzeichüer, Vermessungstechniker, Rotationsmaschinenmeister uiw.
Meldungen nimmt entgegen:
Hilfsdienstmeldestelle Stuttgart, Kanzleistraße 34 (auf oem Umschlag schriftlicher Meldungen ist zu vermerken: BH.i.b.G) Der Meldung beizufügen sind: 1. Leumundszeugnis, 2. Militärpakt«, 3. Beschäftigurmsäusweis oder Arbeitspapiere gem. § V Abs. 1 deS Gesetzes über den Vaterl. Hilfsdienst (Abketzrschein), 4. Veiflcherungskarten 5. Angabe, ob der Bewerber sofort ober wann er verfügbar ist, 6. Gesundheitszustand, 7. Angabe des seither bezogenen Gehaltes oder Lohnes.
Stuttgart, den 30. März 1917.
Königl. Wärt. Kriegsministerium Abtlg. für Waffen, Feldgerät und Kriegsamtsangelezenheiten v. Tognarelli.
raum.
Kgl. Württ. Kriegsministerium
Nr. S«S K 17 W K L2.
Eine große Zahl hier eingelaufener Gesuche läßt erkennen, daß vielfach kein Unterschied gemacht wird zwischen 1. kriegswichtigen Betrieben im Sinne der Bundesratsverordnung vom 1. März 1917 des § 5 und - 3. Berufen, Organisationen und Betrieben, die im vaterländischen Hilfsdienst tätig sind im Sinne des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. 13. 1916 von § 3.
Die Betriebe zu 1 sind in § 5 Ziff. 1—10 aufgeführt. Weitere kriegswichtige Betriebe nach 8 5 Ziff. 11 sind vom Kriegsministerium Abteilung für Waffen, Feldgerät und Kriegsamtsangelegenheiten von Amts wegen durch die Oberämter den Ortsvorstehern bekannt gegeben und können von diesen erfragt werden. Das Personal der Betriebe zu 1 ist von der Meldepflicht zum Hilfsdienst befreit.
Anträge der Berufe etc. zu 3, als im vaterländischen Hilfsdienst tätig anerkannt zu werden, sind nicht an das Kriegsministerium, sondern an den Feststellungsausschuß, Neckarstr. 40 zu richten. Dieser entscheidet darüber, ob ein Beruf etc. im Sinne des 8 3 Bedeutung hat, sowie ob wid in welchem Umfang die Zahl der in einem Beruf etc. tätigen Personen, das Bedürfnis übersteigt. Der Feststellungsausschuß teilt feine Entscheidungen dem Betrieb etr. und dem betreffenden Einberufungsausschuß mit. Für das Personal der Betriebe etc. zu 3 bleibt die Meldepflicht zum vaterländischen Hilfsdienst bestehen ohne Rücksicht auf die Entscheidungen des Feststellungsausschusses. Nur, sofern das Personal gleichzeitig zu den im Z 5 der Bundesratsverordnunz vom 1. März 1917 aufgeführten Berufsarten gehört, ist es von der Meldepflicht!
befreit. - l
Stuttgart, den 30. März 1917. !
(gez.) von Marchtaler:
Altensteig-Stadl. j
Mten»jkW«-AWb«t.
Die Stadtgemeinde hat aus den städtischen Saalschulen in Hochdorf und Geiseltann
er. 65000 Stück 4—5 jähr. Tichtenpflanzen
«bzugeben. Angebote nimmt entgegen die
Den 33. März 1917.
StaLtpflege: Lutz.
Alteasteig Stadt.
Aufforderung betreffend
Als paffende
Konfirmations-
Geschenke
empfehlen wir
Bücher und Schriften
Notizbücher, Vergißmeinnichte Photographie- und Postkarten-Album Poesie-Album Tintenzeuge, Briefbeschwerer Briefwagen Brieftaschen Papiergeldtaschen Schreibmappen Kochbücher Kochrezeptbücher Briefkassetten Taschenbibeln, Neue Testamente
ktk. ktr
A. WS! WMiW
L Lauk.
i Gesucht auf 1. April oder später nach Waiblingen in besseres Ge- j schäftshaus tüchiiges, nicht zu junges
! Dienstmädchen
ssür Küche und Haushalt, s Näheres zu erfragen bei
j C. W. Lutz Nschfolger
Fritz Bühier jr., Altensteig.
Die Huudesteuerpflichtigen werden hiemit zur Besteuerung ihr^. blinde auf das k umende mit dem 1. April beginnende Steuerjahr aus- . wdert.
Maßgebend für dte Steurrpflicht auf das ganze Jahr ist das § .lten des steuerbaren Hundes am 1. April und, falls der Hund erst sp iter das Alter von 3 Monaten überschreitet, für den R>> des Jahres >"-s Halten jenes,u esem Zeitpunk.
Auf den : > stl haben nur diejenigen Steuerpflichti feige zu machen, wstck g.. diesem Zeitpunkt einen Hund vom ste' wli^en
Alter halten, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezei^ ..nd versauert zu hoben wwis diejenigen, welche am 1. April m.hr steueipflch- tizs Hunde ball , ..s sie in dem Vorjahr angezeigl und v-" Neuert Huben.
Diese An> iqr hat spätestens bis 18. April zu gesa-.^o. Wer am 1 April einen r Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hält, und auch kr ren ander u an Stelle desselben besitzt, hat hteoon ebenfalls bis
1.,. April An- erstatten, wenn er von der Steuer für das neue Jahr befreit »oi:
Abm-Iun. m außer dieser Zeit befreit nicht von der Steuer. Die 'in- und rU we'Zungen haben schriftlich »der mündlich bei der Unterzeichneten,Stelle zu erfolgen.
Tie Hundeabgabe beträgt jährlich 12 Mt.
Im übrigen wird auf den Anschlag am Rathaus hingewiesen.
Den 32. März 1917.
Der Gemeinde eamte für die Hundeabgabe
Stadtpfleger Lutz.
Altensteig.
AllMlükS-Smeil Mw Mhu-Sme»
Zartensamen
aller Art.
Ferner schöne kleine
Steckzwiebeln
u.
Feuerbohnen
(beste Sorte znm Stecken) ist ein größeres Quantum
frisch eingetrsffen
und empfehle solcher geneigter Abnahme
zu billigsten Preisen.
C. W. Lutz DMgw,
Ftttz Bühler.
Teilnehmenden Verwandten, Freunden und Bekannten geben wir die schmerzliche Nachricht, daß unser lieber Vater, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel
Zolimts Kursier
Sagewerksbesitzer
gestern abend 7 Uhr nach längerem schwerem Leiden im Alter von beinahe 70 Fahren sanft in dem Herrn entschlafen ist.
Um stille Teilnahme bitten
die trauernden Hinterbliebenen:
Schultheiß Kuppler mit Frau
Anna geb. Sackmann,
Wilhelmine geb. Wurster
mit G a t 1 e Fohs. Ziefle,
Friederike geb. Wurster
mit Gatte Adam Frey
Emma gsb. Wurster
mit Gatte Georg Wurster,
Christine Wurster Witwe
geb. Kirn.
Beerdigung Samstag nachm. 2 Uhr.
Gpielberg.
Langholz-Verkauf.
Die Gemeinde verkauft auf dem Rrthause am
Samstag, den 24. März d. Z. nachm. 2 Uhr
auf dem Stock im Gubmissisuswege
Aus Abt. 1 ca. 30 Festm. 1.-3. Kl.
. . . . 20 . 4.-S. Kl.
. . 4 u. 8 , 35 . 1.-3. Kl.
..... 12 , 4.-6. Kl.
, . 6 . 100 „ l.—3. Kl.
- . . . 15 . 4.-6. M.
Offerten sind bis zur obigen Stunde einzureichen, worauf die Eröffnung der Angebote erfolgt. Die Bedingungen sind die staatlichen.. Auf Verlangen ist Kgl. Forstwarl Schwengel bereit, das Holz vorzuzeigen.
Gemeinderat.
Altensteig.
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