urlauberzug bei der Tnrchfahxl auf Bahnhof Be Ni­schen. Bon den Militärurlaubern und dem Begleitper­sonal wurden 18 getötet und 47 verwund?'. Der Sachschaden -ist bedeutend.

StürMische Weihnachten.

WTB. Kopenhagen, 28. Dez. ,,National Tjdcnde" meldet aus Christiania: Ueber 100 Schiffe, zumeist ameri­kanische, englische, französische und auch einige norwegi­sche, sind im Weißen Meere vom Eise überrascht und eingeschlossen worden, sodaß. sie gezwungen sind, dort zu überwintern. Das letzte Schiss, das rechtzeitig Ar­changelsk verließ und dainit der Eisumklammerung im Weißen Meere entging, war der norwegische Dampfer Modig", der jetzt in Tromsoe eingetrofsen ist. Das Schiss hatte einen furchtbaren Orkan zu überstehen. Die Besatzung litt schrecklich unter der strengen Kälte. Nach einer anderen Meldung war der Orkan, der an Weih­nachten an der norwegischen Mste wütete, der heftig­ste seit Menschengedenken. Zahlreiche Dampfer erlitten Havarie. Ein Schiff konnte sich nur dadurch vom Untergange retten, daß es seine Petroleumladung über das Meer auspumpte. Der Küstendampfer von Ehri- stiania nach Bergen hatte vier Tage Verspätung. Meh­rere Dampfer waren mit einer so dicken Eisschicht be­deckt, daß sie einen Nothafen anlaufen mußten.

Schwere Sturmschäden in England.

WTB. London. 28. Dez. (Reuter.) Ein gelvalti­ger Sturm, wie er sei? Jahren nicht vorgekommen ist, hat England heimgesucht und großen Schaden angerich­tet. Die telegraphischen und telephonischen Verbindungen sind unterbrochen. Im ganzen Lande sind vielen Hunder­ten von Häusern die Dächer weggefegt worden. Berichte von zahlreichen Schifsbrüchen sind eingelaufen. Di- Mste isst mit Wrackholz übersät.

Keine Aenderung der span, auswärtigen Politik.

WTB. Madrid, 28. Dez. (Reuter.) Minister­präsident Romanones erklärte, daß die Ernennung des Marquis del Muni zum Botschafter in Paris keines­wegs bedeute, daß die auswärtige Politik des spanischen Kaüinettes eine Aenderung erfahren habe. ! .

Bersamnrlungsverbot für die amerikanische Friedensexpeditio».

WTB. Kopenhagen, 28. Dez. WieEkstrabla- det erfährt, wird es der amerikanischen Friedensexpedi- tion verboten werden, in Kopenhagen Versammlungen abzuhalten. Keinem Amerikaner wird es gestattet, we­der öffentlich Noch in geschlossenen Versammlungen zu sprechen. Das Verbot gründet sich aus den Beschluß, den die Regierung nach dem Björnson-Skandal gefaßt hat, wonach es keinem Ausländer mehr in Kopenhagen erlaubt ist, Borträge über Fragen zu halten, die mit dem Kriege in Verbindung stehen. Das Verbot wird unzwei­felhaft zur Folge haben, daß die Erveditwn Kopenhagen wieder verläßt.

Ein weiteres schweres Eisenbahnunglück.

WTB. Bern, 28. Dez. Nach einer Meldung der Agencia Stesani* ist aus dem Bahnhof San Luzaro bei Bologna in der letzten Nacht ein von Ancona kommender Zug mit einem Güterzug zusammengestoßen. 12 Personen wurden dabei getötet, 20 schwer und 50 leicht verletzt.

Amtliches.

Bestandsaufnahme von Kaffee, Tee «nd Kakao am S. Januar ISIS.

Am 3. Januar 1916 findet eine Aufnahme der Vorräte statt: 1. von Kaffee (Bohnenkaffee und Bohnenkaffee­mischungen), und zwar getrennt nach rohem Kaffee und nach gebranntem oder geröstetem (auch gemahlenem) Kaffee, 2. von Tee, 3. von Kakao, und zwar getrennt nach rohem Kakao, und nach gebranntem oder geröstetem Kakao, also mit Ausschluß von halbfertigen Kakaoerzeugniffen, von gebrauchsfertigem Kakaopulver und von Schokolade.

Wer mit Beginn des 3. Januar 1916 Vorräte der genannten Art in Gewahrsam hat, ist verpflicdtet, sie dem Ortsvorsteher, oder der von ihm bezeichneten Stelle, der­jenigen Gemeinde anzuzeigen, in deren Bezirk die Vorräte lagern. Anzeigepflichtig sind hienach insbesondere alle die­jenigen Gewerbe- und Handeltreibenden (Kakao- und Schoko­ladefabriken, Kaffeebrennereien, Kaffee-, Tee-, Kakaohandlungen überhaupt Lebensmittelgeschäfte, Konditoreien, Gast-, Speise-, Schank-, Kaffee-, Teewirtschaften, Apotheken usw.), aber auch alle diejenigen sonstigen Personen (Privathaushaltungen), welche Vorräte der genannten Art haben.

Vorräte an Kaffee und Tee, die zum Verbrauch iw eigenen Haushalt bestimmt find, sind nur an­zuzeigen, wenn sie bei Kaffee 10 Kilgramm, bei Tee 2'/« Kilogramm übersteigen. Letzterenfalls sind die gesamten, also nicht nur die die Grenze von 10 Kilogramm bei Kaffee und von 2si- Kilogramm bei Tee übersteigenden Vorräte anzuzeigen. Vorräte, die mit dem Beginn des 3. Januar 1916 unterwegs sind, hat der Empfänger unverzüglich nach dem Empfang anzuzeigen.

Die Erstattung der Anzeige hat durch Ausfüllung eines Vordrucks zu geschehen, der von dem Ortsvorsteher oder der durch ihn bezeichneten Stelle zu beziehen ist. Die ausgefüllten Vordrucke sind von den Anzeigepflichtigen spätestens am 5. Januar 1916 dem Ortsvorsteher oder der von ihm be­nannten Stelle zu übergeben.'

Wer die vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet oder un­richtige oder unvollständige Angaben macht wird mit Ge­fängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft.

Verfügung der Württ. Laudesgetreidestelle betr. das Ausdrescheu des Brotgetreides.

Auf Grund des 8 3 Absatz 2 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Ernte­jahr 1915 vom 28. Juni 1915 wird verfügt: Sämtliches Blotgetreide (Roggen, Weizen, Dinkel, Einkorn, allein oder mit anderem Getreide außer Haf.'r gemengt) aus dem Erute- j hr 1915 ist bis 12. Januar 1916 auszudreschen. In be­sonderen Fällen kann das Oberamt und das Stadtschult­heißenamt Stuttgart die Ausdruschfrist bis 31. Januar 1916 verlängern. Anträge auf Verlängerung der Ausdruschfrist sind unter Angabe der Gründe durch Vermittlung des Schult­heißenamts an das Oberamt, im Stadtdirektionsbezirk Stutt­gart an das Stadtschultheißenamt Stuttgart zu richten.

Die Anstellung von Gewerbelegitimationskarten und Waudergewerbscheiue.

Diejenigen Personen, welche Gewerbelegitimationskarten oder Wanoergewerbescheinen für 1916 zu lösen wünschen, werden zur Vermeidung von Verzögerungen in der Behand­lung der Gesuche vom Kgl. Oberamt aufgefordert, möglichst bald ihre Gesuche beim Ortsvorsteher ihres Wohnorts oder ständigen Aufenthaltsorts anzubringen. Es ist zu beachten, daß die beim Wandergewerbebetrieb beschäftigten Personen seit 1. Jan. 1914 der Krankenversicherung anzugehören haben und zwar, soweit das Oberamt Nagold zur Erteilung des Wandergewerbescheins zuständig ist, der Allgem. Ortskranken­kaffe Nagold, und daß mit dem Antrag auf Erteilung des Wandergewerbescheins eine Bescheinigung der Krankenkaffe darüber vorzulegen ist, daß die nach 8 460 der Reichsver­sicherungsordnung im Voraus zu entrichtenden Kaffenbeträge bezahlt oder gestundet worden sind.

Die Sitzungen des Kgl. Amtsgerichts Calw.

Das Kgl. Amtsgericht macht öffentlich bekannt, daß im Jahre 1916 die ordentlichen Sitzungen des Schöf­fengerichts und des Amtsgerichts in Straf­sachen jeden Mittwoch und bis auf weiteres die Zivil­sitzungen desAmtsrichters jeden Freitag statt­finden. Als Wochentag, an welchem mündliche An­fragen, Anträge und Gesuche jeder Art beim Amtsrichter und den Gerichtsschreibern angebracht werden können (Ge­richtstag) wird der Samstag bestimmt. Ausgenommen hie­von sind je die auf die genannten Wochentage fallenden bürgerlichen Feiertage. _

Landesnachrichten.

Mteurtelg. 2S. Dcz-mber ISIS.

* Die erste VolkSschuldienslprSfuug. Zur Versehung unständiger Lehrstellen im Evangelischen Volksschuldienst sind für befähigt erklärt worden : Mäder, Friedrich, von Ebhausen; Burkhardt, Karl, von Calw: Gall Richard, von Egenhausen; Gras, Max, von Freudenstadt; Herb, Wilhelm, von Kälber­bronn ; Jordan, Ludwig, von Rotfelden; Kalmbach, Georg, von Edelweiler; Lutz, Gustav, von Altensteig; Mönch, Lorenz, von Oberkollwangen; Schittenhelm, Karl, von Nagold; Walz, Johannes, von Walddorf; Weikert, Friedrich, von Freudenstadt; Faßnacht, Wilhelm, von Ueberberg.

' Verliehen wurde das Wilhelmskreuz mit Schwertern St oll, Major a. D. und Kommandeur des Landwehrbe­zirks Calw.

* Befördert wurde zum Leutnant der Offizierstellvertreter K. Erhard beim Landst.-Jnf.-Batl. Horb, früher Pfarrer in Wart.

3V Jahre Postkarte. Eben ist ein halbes Jahrhundert verflossen, daß ein weitblickender Mann an. die.Einführung der Postkarte dachte. Stephan war es^ der auf der 5. deutschen Postkonferenz in Karlsruher 1865 einPostblatt" Vorschlag. Die Konferenz konnte sich für den Vorschlag nicht erwärmen, nur bei dem öfter-' reichischen Abgeordneten war die Anregung auf frucht­baren Boden gefallen, eS dauerte aber auch dort noch biB 1869, bis die Einführung erfolgte. Als der Erfolg sich in Oesterreich erwiesen hatte, führte man auch im Gebiet des Norddeutschen Bundes die Neuerung ein und am 25. Juni 1870 wurden in Berlin die ersten Karten verkauft, 45468 Stück. Wenige Wochen später erfolgte die Kriegs­erklärung von Frankreich, und fo konnte sich gleich in ihrer Jugendblüte die Postkarte als Vermittlerin zwi­schen Heer und Heimat bewähren. Bis Ende des Jahres 1870 gingen zwischen den Truppen und ihren Angehöri­gen in Deutschland 10 Millionen Karten hin und her. Im jetzigen Krieg geht die Beförderung der Feldpostkarte' täglich in die Hunderttausende.

Gegen falsche Sparsamkeit. Wohl kein Er- oerbsstand leidet so sehr unter dem Krieg, wie de» selbständige Handwerkerstand. Namentlich viel kleine und mittlere Betriebe, die sich nicht an Kriegslieferungen be­teiligen konnten, scheinen dem Untergang verfallen. Die Schuld hieran trägt nicht zum kleinsten Teil das Pub­likum, das durch das LosungswortSparen überall" sogar mit den notwendigsten Aufträgen und Bestellun­gen, insbesondere für Buchdrucker, Buchbinder, Schnei­der, Schuhmacher, Schreiner, Glaser, Anstreicher, Ta­pezierer, Stuckateure und Bauhandwerker bis zum Frie- denschluß zurückhält. Diese künstliche Zurückhaltung der Hcwuwerksciuftväge schädigt nicht nur die Handwerker und ihr Arbeitspersonal und macht ihnen das Durch- halten zur Unmöglichkeit, sie kann auch die große Masse schädigen, wenn nach dem Kriege die plöAlich vorlie­gend m, meist dringenden Aufträge einen empfindlichen Mangel an Arbeitspersonal, Rohmaterialien usw. ver­ursachen, was dann voraussichtlich eine erhebliche Preis­steigerung zur Folge haben wird. Es ergeht deshalb an alle, die aus salfcha»gebrachter und unnötiger Spar­samkeit mit Aufträgen zurückhalten, die dringende Mah­nung, aus volkswirtschaftlichen Gründen die Arbeite» jetzt sckwn zu vergeben. ^

* Calw, 29. Dez. Albert Fechter von Calw, Sohn des Oberamtspflegers Fechter von Calw, hat die Silberne Militärverdienstmedaiüe erhalten.

Stuttgart, 28. Dez. (SkHk5mintfter v. Weizsäcker über unsere Zukunst.) Auf eine Umfrage des >,Berl. Lokalanzeigers" über das Thema: ^Warum dürfen wir fest auf Deutschlands Zukunft bauen", Hat Ministerpräsident Dr. v. Weizsäcker folgende Ant­wort gegeben: Deutschland kann fest auf seine Zukunft Kaum. Unsere Feinde haben sich gegen uns zusammenge-, schlossen, weil sie nur mit Zahlen rechneten und dabei rine so ungeheure Uebermacht zu ihren Gunsten heraus­rechneten, daß sie des Gelingens ihres verbrecherischen Anschlages vollkommen sicher zu sein glaubten. Sie ha­ben nur äußerlich gerechnet. Die Anstifter des Anschlags waren wohl nicht imstande!, eine tiefere, eine wahre Rechnung aufzumachen. Nun haben sie die unbeug­same Vaterlandsliebe, die sittliche Macht aller Kreise per deutsches Nation kennen gelernt. Und' bei solcher ^Erfahrung droht man uns mit Ermüdungskrieg und vergißt die deutschen Nerven unh den deutschen Wllen. Ob kurz oder lang, wir werden das siegreiche Ringen zu ei­chen: siegreichen Ende führen. Wir werden uns eine DIurg schaffen, die der Schrecken unserer Feinde sein wird. dem Schutze der deutschen Burg aber wird die Deutsche Nation, die man in dem Siegeszua ihrer fried­lichen Entfaltung vernichten zu können wähnte, die Ar­beit des Friedens mit gleicher Entschlossenheit, mit glei­cher innerer Kraft ausnchmen, die ihm im Weltkrieg durch- geholfen hat. Deshalb sind wir unserer Zukunft ge-

Gnadenanträge. Nachdem das Gesetz vom 11. Dezember 1915, betreffend Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, bei Zu­widerhandlungen gegen 8 9b dieses Gesetzes die Annahme mildernder Umstände und die Verurteilung zu Haft oder Geldstrafe zugelassen hat, sind durch eine Verfügung des Justizministeriums vom 17. Dezember 1915 die Straf­vollstreckungsbehörden angewiesen worden, sofort von Amts wegen sämtliche noch nicht durch Strafvollstrek­kung erledigten Fälle einer vor dem Inkrafttreten desl Gesetzes vom 11. Dezember 1915 auf Grund des 8 91t erfolgten Verurteilung darauf zu prüfen, ob es der Bil­ligkeit entspricht, gnadenerweise im Sinne einer Umwand­lung der Gefängnisstrafe in eine der neu zugelassenen Strafarten zu Gunsten der Verurteilten zu befürworten. Eine solche Befürwortung wird dann in Frage kommen^ wenn anzunehmen ist, daß das Gericht nicht auf Gefäng­nisstrafe erkannt hätte, falls das neue Gesetz schon zur Zeit der Aburteilung gegolten hätte. Die Prüfung hat sich auf Strafen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes erkannt sind, aber erst später rechtskräftig wer­den, dann zu erstrecken, wenn 8 2 Abs. 2 St.-G.-B^nicht Platz greift. Die hienach in Betracht kommenden Straf- . fälle sind, nötigenfalls unter Anschluß einer Aeußerung des erkennenden Gerichts, nach den für die Behandlung von Gnadengesuchen allgemein geltenden Vorschriften dem Justizministerium vorzulegen. Den erkennenden Gerich­ten bleibt unbenommen, von sich aus die Akten behufs etwaiger Begnadigung vorzulegen, wenn nach ihrem Da­fürhalten hiefür sprechende Gründe vorliegen. Die Straf­vollstreckung ist in allen Fällen, in denen ein Gnaden­erweis befürwortet wird, aufzuschieben; hat sie bereits begonnen, so ist sie dann zu unterbrechen, wenn der befürwortete Gnadenerwcis durch die Fortsetzung der Vollstreckung wirkungslos werden könnte, weil inzwi­schen die Strafe vollständig oder fast vollständig verbüßt sein würde.

' Mm, 23. Dez. (Polizeistunde.) Das Kal- ferliche Gouvernement hat für die Gemeinden innerhalb des Festungsbereichs für die Zeit vom 23. Dezember 1915 bis zum 3. Januar 1916 die Polizeistunde bis 12 Uhr nachts und in der Neujahrsnacht bis 1 Uhr ver­längert.

(--) Mergentheim, 28. Dez. (Das Russen- lager bei Tauberbischofsheim.) In dem stil­len, ruhigen Charakter der badischen Amtsstadt Tauber­bischofsheim kommt indirekt Kriegsstimmung. Auf dem. Gebiete der von 1866 her bekannten Markung wird ein! großes Russenlager gebaut. Schon erhebt sich auf der! Fiedrichshvhe und demZehnt" eine ganze Kolonie von' Baracken, etwa 25 an der Zahl und weitere 60 sollen, errichtet werden. Eine der Baracken ist schon mit 100s Gefangenen belegt, weitere werden demnächst eintreffen,. Das ungefähr 50 badische Morgen umfassende Lager! wird für vorläufig 4000 Gefangene eingerichtet. Für die Wasserleitung wurde ein besonderer Hochbehälter er­baut. Auch mit dem Bau einer eigenen elektrischen An­lage für Licht und Kraft ist bereits begonnen. ^

(-) Schwenningen, 28. Dez. (Weihnachtsge­schenk.) Das Pflegepersonal in den hiesigen Vereins- lazarettcn wurde von der Stadtverwaltung auf Weihnach­ten reichlich beschenkt. Jede Helferin erhielt 25 Mk., jede Samariterin 20 Mk. Mit einen! Schreiben, in dem für die aufopfernde Tätigkeit gedankt wird. "

(-) Friedrichshafen, 28. Dez. (Abyestürzt.) Das zehnjährige Töchterchen der Lokomotivführers-Wit­we Burkart ist, als es mit den Kindern eines im Postamt wohnenden Unterbeamten spielte, durch das Treppen­haus auf den Cementboden gefallen und hat einen schwe­ren Schädelbruch und einen Hüftenbruch erlitten.

Wetterbericht.

Die ungewöhnlich lange Kette Von atlantischen Stö­rungen ist immer noch nicht erschöpft und hat abermals die Hoffnung auf einen Witterungsumschlag zu nichts gemacht. Für Donnerstag und Freitag ist wei- terhin trübes, regnerisches und mildes Wetter zu er-, wart«. l