Kriegsfahrten unter dem Halbmond.
Wie die vereinten Brüderheer« im Westen und Osten, st» haben auch die türkische Armee und die in ihr aufgegangenem deutschen Kampfgenossen unvergängliche Lorbeerrciser an ihr» Fahnen, gesch mückt mit dem Halbmond und dem Stern des Glücks, geheftet und Taten, verrichtet, die sich würdig jeder Leistung der Brudergenossen an die Seit« stellen dürfen. »Dardanellen" und „Gallipoli", das sind Namen, die heute schon klingen, ehern und stolz, wie Wern und Arras- die Beweise; daß die Blüte der Kraft der Nation in der Armee ivieder erwacht ist, stolz und getreu im alten Kriegrruhm der Osmanen. Und noch Heller und stolzer wird vieles klingen, wenn erst Klio das Wort haben wird und darf. Doch auch im engen Rahmen der heutigen Verhältnisse, die schwerwiegende Rücksichten mili» tärischer Art bedingen, darf manche» schon jetzt ans Licht der Oeffentlichkeit gebrach werden. Das aber soll uns Deutschen in der Heimat den treuen Waffenbruder aus blutiger Wacht am Marmarameer noch näher bringen, soll uns klar werden lassen darüber, wie groß seine Leistungen sind und wie grundverschieden, schwer und mühselig, gerade in diesem Teil des Wel-, tenringens des Krieges dunkle Wege verlaufen.
Nach längeren Tagen der Vorbereitung schlug endlich die ersehnte Stunde, die mich an Bord des Kaiser!. Osmanischcn Torpedobootes .... führte, da» zur ... . Armee- „ach Gallipoli fuhr. Hier in Konstantinopel war alles „anders" wie im Westen, wenn man zur Front — oder gar ins Hauptquartier reisen wollte. Das hatte man sehr bald gemerkt! Hatte man vielleicht auch nicht gerade angenommen, daß ein D-Zug mit pünktlicher Gewissenhaftigkeit und bequemen »nur für Militär" bestimmten D-Wagen, Speise- und Schlafwagen die reisenden Kriegsmannen vom Haupt- und Zentralbahnhof Konstantinopel aus unmittelbar bis zur Station „Gallipoli" bringen werden so wurde einem doch bei der ersten Meldung schon im Kriegsministerium in Stambul und der damit verbundenen Untere redung mit dem allzeit liebenswürdigen, hilf»- unv auskunftsbereiten Adjutanten der „Militärmission" schnell klar, daß die Verhältnisse hier in jeder Beziehung recht schwierig lagen und es einer gründlichen Vorbereitung und Ausrüstung bedurfte, um das Allernötigst« in Gestalt von Zelt-, Feldbett, Matratze« Moskitonetz, Verpflegungs- und Beförderungsmitteln zu be- sorgen und sachgemäß zu verpacken. Dort draußen sei, so wurde dringend betont, Lar nichts zu bekommen, und es sei auch schwierig und unsicher, sich nach draußen etwas Nachkommen zu zu lassen. So muhten wir also — mehrere wieder zur Front gehenden Kameraden waren meine Reisegenossen — mehrere Tage darauf verwenden, uns die nötige Ausrüstung und die neue türkische Uniform zu besorgen. Dank der immer wieder in Anspruch genommenen, unermüdlichen Hilfe ds liebenswü.di» gen Adjutanten, der mir auch eine Perl« von ja, „Burschen" darf ich wohl nicht sagen, dagegen sträubt sich geradezu meine Feder — aber sagen wir „Dolmetscher" zuwies, als welcher ja auch in der Hauptsache der gewandte Levantiner verwendet werden sollte, dank dieser wirklich gewandten und unermüdlichen Persönlichkeit, wurde ich schließlich aller Schvierigkeiten Herr. Als ich dann schließlich zwei Wagen hoch beladen mit meinem! Gepäck und allerlei Vorräten vor dem Hotel zur Abfahrt zum Quai fertig dnsteben sah, sank mir der Mut bedeutend! Ich war eben noch derartig im Bann der Ideen dies westlichen Kriegsschauplatzes. daß ich glaubte, ich würde, wenn ich mit so'chui Mengen Gepäck ankäme, als rettungslos Uebergeschnappter gleich festgehalten werden. Der treue Jacques, so hieß mein smyr- niotischer Reisegenosse und Dolmetscher, war dagegen sichtlich in durchaus normaler Gemütsverfassung und stand meiner zweifelnde» Unruhe verständnislos gegenüber. Er war bereits einige Monate im Havvtquartier gewesen und kannte angeblich genau die dortigen Zustände. So erklärte er mir also, wir hätten aber »wirklich" nur das Nötigste mit, und dann zog er mit den zwei Karren, sich selber noch einen dritten Wagen zur Fahrt zum Quai leistend, ab. Ich möchte hier gleich bemerken, daß Iac- qes wirklich in jeder Beziehung «ine Perle war, was maw von den meisten anderen seiner Kollegen nicht immer behaupten konnte. Die Gallipoli-Armee braucht bei den vorhandenen gro- hen Sprachschwierigkeiten für die deutschen Offiziere die Dol- metscher auf Schritt und Tritt. Die türkische Sprache ist scheinbar recht schwer, Und besonders die Schrift scheint uns kaum entzifferbar. Der deutsche Offizier ist also für lange Zeit^zunächst vollständig auf seinen Dolmetscher angewiesen — selbst bei seinen Kommandos im feindlichen Feuer! Nun, Ihr Kameraden von der deutschen Artillerie im Westen und im Osten, denkt dsran- was es heißt, im Beobachtungsstand, also oft in der vordersten Schützenlinie, jedes Kommando, das Ihr gebt, jede Korrektur erst durch den Dolmetscher dem türkischen Telephonisten übersetzen lassen zu müssen! Und noch dazu diese an und für sich'schon im lieben Deutsch recht verwickelten Zahlen und sonstigen Angaben, Zielbezeichnungen, Fachausdrücke. Und bedenkt weiter^ was für weitere Schwierigkeiten und Fehlerquellen entstehen können, falls der Mann, der nie Soldat war, im Feuer ängstlich wird, falsch versteht, falsches weitergibt und wichtiges fori- lüßt! Das verlangt auf die Dauer stärkere Nerven» als das schlimmste feindliche Feuer, denn kontrollieren könnt Ihr ihn nicht immer und nicht ganz! Es sind meistens levaiitinifche Juden, Griechen usw., die eine französische Schule besucht Habens und die vor dem Krieg meistens Kaufleute waren. Größtenteils! sprechen sie französisch, griechisch und türkisch, sowie einzeln« auch deutsch. Große Helden sind sie begreiflicherweise mei-< stens nicht, aber gut zu brauchen, auch auf dem Büro. Natürlich darf man nie deutsche Begriffe und Anforderungen zu Grund» legen! Junge Türken oder Deutsche als Dolmetscher sind natürlich sehr rar. Es gibt auch eine Anzahl türkischer Offizier«, die ganz gut deutsch oder französisch sprechen. Aber die sind natürlich lediglich für Dolmetscherdienste in der Front zu kostbar. Kurz, nicht einmal das ist einfach hier, was in Deutschland als irgendwie schwierig überhaupt gar nicht in Frage kam- men würde. Vom ersten bis zum letzten Schritt tauchen hier Schwierigkeiten auf, die man zu Hause gar nicht ahntl Natürlich müssen sie überwunden iverden und sie werden auch tatsächlich überwunden, aber so kostet aucy bas scheinbar einfachste von der Welt schon sehr viel Mühe, Arbeit — und Nerven. Umso mehr Anerkennung gebührt daher dem Bedeutenden, was trotzdem geleistet und erzielt wurde! E. W.
Versorgung der Kriegswitwen und Krregswaisen.
Die Hinterbliebenen der aus dem Felde der Ehre Gefallenen haben Anspruch aus Kriegswitwengeld mrd Kriegswaisengeld. Die Zahlung beginnt mit dem auf den Sterbetag des Ehemannes over Vaters folgenden Tage und zwar in Monatsraten, die im voraus gezahlt werden. , —
Dke Fürsorge der Kriegswitwen und KriegSwsisen zerfällt in die Allgemeine Versorgung und die KriegS- versorgung. Beide Versorgungsgebührnisse werden ne- ; beneinander gewährt. Auf die Allgemeine Versorgung ha- i ben Anspruch Witwen und eheliche oder legitimierte ( Kinder von Offizieren, Sanitäts- oder Vet'rinäroffizieren s und Beamten des Friedensstandes, denen znr Zeit ihres Todes ein Pensionsanspruch aus der Rei^ kafse znstand- sodann Witwen und Kinder von Offizrerspenfionaren des Friedensstandes, endlich von Unteroffizieren und Gemeinen, die während der Zugehörigkeit zum aktiven Heere entweder infolge einer Dienstbeschädigung oder nach zehnjähriger Dienstzeit gestorben sind, oder nach ihrer Entlassung eine Rente zu beziehen hatten oder infolge einer Dienstbeschädigung vor Ablauf von sechs Jahren nach der Entlassung gestorben sind. Das Witwengeld beträgt für Offiziers- oder Beamtenwitwen 40 Prozent der Pension des Mannes, höchstens aber 5000 Mk.: das Witwengeld eines Unteroffiziers oder Gemeinen 300 Mk. jährlich. Das Waisengeld beträgt für jedes vaterlose Kind ein Fünftel, für jedes elternlose Kind ein Drittel des Witwengeldes. Auf die Kriegsversorgung haben Anspruch die Witwen und Kinder der zum Feldheer gehörigen Militärpersonen der Ober- und Unterklassen, die im Krieg geblieben oder infolge einer Kriegsverwnn- dung gestorben sind. Die Kriegsversorgung beträgt neben der Allgemeinen Versorgung für die Witwe eines Generals oder Offiziers in Generalstellung oder eines - Stabsoffiziers: 1500 Mk., eines Hauptmanns, Oberleutnants, Leutnants, Feldwebelleutnants oder Deckoffiziers 1200 Mk., eines Feldwebels, Vizeseldwebels, Sergeanten mit Vizeseldwebellöhnung, Unterbeam e i mit pen- sionssähigem Diensteinkommen über 1200 Mk. jährlich 300 Mk., eines Sergeanten, Unteroffiziers und sonstiger Unterbeamten 200 Mk., eines Gemeinen IM Mk. Das Kriegswaisengeld beträgt neben der Allgemeine« Versorgung für das vaterlose Kind eines Generals oder Stabsoffiziers in Regimentskommandeurstellung 150 Mk., das elternlose Kind 225 Mk., das vaterlose Kind eines anderen Stabsoffiziers, Hauptmanns, Oberleutnants, Leutnants, Feldwebelleutnants oder Deckoffiziers 200 Mk., das elternlose Kind 300 Mk., das vaterlose Kind eines Feldwebels bis zum Gemeinen 108 Mk., das elternlose Kind dieser Ur terklassen 140 Mk., Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld erhöht sich beträchtlich, wenn die Mlgemeine Versorgung nickt zusteht. Die Witwe eines Generals oder Offiziers in Generalsstellung erhält dann 2000 Mk., das eit rnlose Kind 300 Mk., das vaterlose Kind 200 Mk.; W t.ven von Stabsoffizieren erhalten 1600 Mk., das elternlose oder vaterlose Kind 3M bezw. 200 Mk., W t oen von Hauptlenten, Oberleutnants, Leut- nai ks, Feldwebelleutnants und Deckofsizieren bekommen 1200 Mk., die Kinder 300 bezw. 200 Mk., Witwen von Feldwebeln, Vizcfildwebeln, Sergeanten mit Vizeseldwebellöhnung, Ul t rbeamten mit mehr als 1200 Mk. pensionsfähigem Dienftcinkommen 600 Mk., die Witwen aller anderen Ul t rosfiziere und Unterbeamle.r 500 Mk., die Witwen von Gemeinen 400 Mk. Vaterlose Kinder vom Gemeinen bis zum Feldwebel erhaltm 168 Mk., elternlose 240 Mk. Das Kricgswitwengeld fällt weg mit der Wiederverhcir t ing, das Kriegswaisengeld mit Vollendung des 18. Lebensjahres. W t wen von Angestellten, die der Angestelltenversickerung angehörten, wird die Hälft: der eingezahlten Beiträge auf Antrag erstattet. Der Ar trag muß binnen eines Jahres nach dem Tode des Versiche km gestellt werden. Ten Hinterbliebenen von Verficht trn der Jnvaliditätsversicherung werden auch W t venrenten, Waisenrenten, Witwengelder uns Waisenaussteuern gezah t, Witwenrente erhält die säuernd invalide Witwe eines gefallenen versicherten Mannes, Waisenrei t die ehelichen Kutter unter 15 Jahren; als W t rengeld wird der zwölffache Monatsbetrag der Witwenrente gewährt, die Waisenaussteuer wiro be: Vollendung des 15. Lebensjahrs der Kinder fällig. Als Waisenaussteuer wird der ackHache Monatsbetrag der Waisenre: tr gewährt. Der gefallene Versicherte mutz aber die Aiurxntichaft aufrecht erhalten haben; die Witwe muß einen Antrag stellen. Ohne Antrag wird nicht bezahlt.
Außer diesen Versorgnngsgebührnissen zahlen die Landesversicherungsanstalten auch noch einmalige Gaben. Auch E k am und Großeltern von Gefallenen erha t n Unterstützung, das Kriegseltern eeld, wenn nachgewiesen wird, daß der Gefallene ihren Lerensur trr- ha'.t ganz oder überwiegend bestritten hat. Das Kriegs-' elkrrngeld beträgt für den Vater, jeden Großvater, die Mutier, jede Großmutter eines Offiziers 450 Mk., einer Mil Lärperson der Unterklassen, eines Unterbeamtea, oder eines Angehörigen der freiwilligen Kriegskran'enpflege 250 Mk. Um das Kriegsei?'rngelü zu erhalten, ist ein nftiprechendes Gesuch einKureichen.
Amtliches.
Bekanntmachung -er Berwaktuugskommission -er König-Karl Juvilänms-Ltiftung, betreffend die Bewerbung um Zuwendungen aus di. scr Stiftung.
Aus den verfügbaren Mitteln der König-Karl ^ubiläums- Stiftung können aus den 25. Juni 1916 Zuwendungen der nachbezeichneten Art gewährt werden:
1. Beiträge zur geineii.schaftlichen Besctaffunq landmirt- schaftlicber Maschinen; 2. Zuwendungen an b.fonders belastete Orts-Vichversicherungsoeieine; E 3. Beilläge zur Unterstützung des Kleingeweibes, insbesondere zur Beschaffung von Trieokräflen und Maschinen; 4. Beilräge zur Unterstützung bestehender ober zur Einführung neuer Hausindu- striezweine und zur Gewinnung oder Erhaltung sogen. Fabrikfilialen in armen Gemeinden des Landes; 5. Reisestipendien an besonders befähigle junge Leute des kaufmännischen
und des technischen Berufs zum Zweck ihrer weiteren Ausbildung oder zur Pflege und Erweiterung der württ. Handelsbeziehungen an Mittelpunkten der Industrie oder in den für die heimische Gütererzeugung in Betracht kommenden Ausfuhrgebieten; 6 Verleihung der Medaille der König- Karl-JubilLums-Stiftung an tüchtige (männliche und weibliche) Arbeiter und Bedienstete (ausgenommen weibliche Dienstboten), welche in einem und demselben Geschäfte oder Betriebe langjährige, treue und ersprießliche Dienste geleistet haben.
Gesuche um Zuwendungen der in den Ziff. 1—4, 6 genannten Art sind durch Vermittlung der K. Stadtdirektion Stuttgart und der K. Oberämter einzureichen, Gesuche um Reisestipendien ^Ziffer 5) können unmittelbar bei der Verwaltungskommission der Stiftung (K. Ministerium des Innern in Stuttgart) angebracht werden. Sämtliche Verleihungsgesuche, auch soweit sie bei der K. Stadtdirektion und den K. Oberämtern anzubringen sind, müssen bei der Verwal- tungskommission der König-Karl-Jubiläums-Stiftung (K. Ministerium des Innern) spätestens am 15. Februar 1916 einkommen.
Die Manl- und Klauenseuche im O.-A.-Bezirk Freudenstadt.
In Hochdorf ist die Seuche erloschen. Die verhängten Abwehrmaßregeln werden hiemit aufgehoben. Die Bezirke Freuden st adt und Horb sind wieder seuchenfrei.
In den 15 km Umkreis eines Seuchenorts fallen sämtliche Gemeinden des Oberamtsbezirks mit Ausnahme der Murgtalgemeinden. In diesem Umkreis sind die Vieh- und Schweinemärkte, sowie der Viehhandel im Umherziehen verboten.
Landesnachrichten.
TNteurteis, 28. Dezember 1»15.
— Beurkundung von Sterbefällen von Mili-i tärperfonen. Die Sterbefälle von Militärpersonen-! die ihr Standquartier nach eingetretener Mobilmachung! verlassen haben, werden in der Heimat nach den Vor-! schriften der Kaiserlichen Verordnung vom 20. Januar!' 1879 standesamtlich beurkundet. Für die Angehörigen^ vder andere an dem Sterbesall Beteiligte wird es darnach.' schon jetzt und noch mehr im Laufe der Jahre und Jahr-' zehnte nicht immer leicht sein, zu ermitteln, bei welchem i Standesamt der Todesfall im Sterberegister einge ragen! ist. Um allen Schwierigkeiten zu begegnen und dev> Bevölkerung die Beschaffung standesamtlicher Sterbe-! urkunden, namentlich bei der Geltendmachung von Erh»j rechten, Versorgungs- und Versicherungsansprüchen zuerleichtern, ist beabsichtigt, bei dem Justizministerium; eine Nachweisestelle für die in Württemberg bestehenden standesamtlichen Beurkundungen derjenigen Sterke fälle, einznrichten, die in dem gegenwärtigen Kriege bei den! mobilen Truppertteilen eingetreten sind. Durch steunitt- lung des Justizministeriums kann alsdann für jeden ini Württemberg standesamtlich beurkundeten Kriegssterlefalft den Beteiligten das Standesamt nachgewiesen Verden-' in dessen Sterberegister sich der Eintrag befindet. Die, vorbereitenden Maßnahmen zur Errichtung der Nachweise-.; stelle sind durch eine Verfügung des Justizministeriums!! vom 18. Dezember ds. Js. getroffen und es kann da- ^ Mit gerechnet werden, daß die (Änrichtung in einigen' Monaten vollendet und hienach im Lause des Frühjahrs 1916 in Wirksamkeit treten wird. ,
* Rotfeldin, 27. Dez. Die Silbeme Verdienstmedaille hat erhalten: Trainfahrer Jak. Reichert, Landwirt von hier.
* Pfalzgrafeaweiler, 27. Dez. Gefr. Friedrich Lam- pari, Sohn des Johannes Lampart, Fuhrmann von hier, erhielt für Tapferkeit die Silberne Verdien st medai lle.
* Kälberbron», 24. Dez. Dem früheren Knecht von M. Zieste z. Schwanen hier, Andreas Sackmann von Erzgrube wurde das Eiserne Kreuz verliehen.
(-) Alprrsbach, 27. Dez. (Krenznagelung.) Gelegentlich einer schön verlaufenen We hnachtsfeier für die Soldaten des Vereinslazaretts wurde von Frau Dr. Kaupp ein Eisernes Kreuz znr Nagelung aufgelegt. Dlei eingeschlagenen Nägel ergaben gleich am »csten Abends einen Betrag von über 100 Mark. fij
(-) Rottweil, 27. Dez. (Notprüfungen.) Am; hiesigen Gymnasium fand vom 20. bis 22. Dezember, eine Not-Reifeprüfung und eine Notprüfung für Klasse! VIII statt.. Daran beteiligten sich insgesamt 13 Kan-' didaterr, die größtenteils in Uniform erschienen waren. Sämtliche Kandidaten haben die Prüfung mit Erfolgt abgelegt und 10 das Reifezeugnis für die Hoch-^ schule und 3 für die Oberprima erworben. " - ^ (-) Mergelstetten (OA. Heidenheim), 27. Dez.'' (Töolicher Unfall.) Das einzige, 4 Jahre alte Kind deS Baurn Nieß wurde von einem Werd so geschlagen, daß er alsbald tot war. I
pst Oberstadion (OA. Ehingen), 27. Dez. (Weih-! nacktsgabe.) Auch Heuer wieder wurden aus Weih- nackt n von der Gräfl. v. Stadion'schen Herrschaft Oberstadion auf Verwenden des Domänerats Stiefenhofer d s Schulkinder der P t onatsorte Alberweiler, Emerkingen,! Hundersingen, Moosbeuren, Oberstadion, U> k rstadionZ sowie die Erziehungs- und Unterrichtsanstalt für arme! und verwahrloste Knaben in der Piuspflege in Oggelsbeu-' ren --O^fi^en Geldgeschenken bedacht.
(-) Derdingen (OA. Maulbronn.), 3?. Dez. (Ekn! seltener Gast.) Auf seinem Grundstück, nahe beim' lMlfenberg, begegnete einem hiesigen Bürger ein mit! mächtigen Hauern ausgerüstetes Wildschwein. Da der^ Mann keine Waffe bei sich hatte, j» mutzw er das seltene! Hier davomieben lassen...... >»- ^ ^