landter Griechenlands in Madrid. Der Staat erinneM sich seiner diplomatischen Leistungen nach dem unglück­lichen Feldzug gegen die Türkei im Jahre 1897. Damals übernahm er unter dem Ministerium Rhallis das Por­tefeuille des Auswärtigen und führte die Verhand­lungen mit der Türkei mit ganz besonderem Geschick. Zum letzten Male trat er an die Oeffentlichkeit, als ei nach dmr Balkankriege als Delegierter Griechenlands an der Londoner Konferenz teilnahm und dort mit außerordent­lichem Erfolg die Interessen Griechenlands vertrat.

Vertagung der griechische» Kammer.

WTB. Athen, 8. Nov. (Agence Havas.) Nach Mitteilungen aus politischen Kreisen wird die Kammer in zehn Tagen vertagt werden, da dann die verfassungs­mäßig vorgesehene Dauer von drei Monaten für die regelmäßige Session -erfüllt ist. Die Venizelisten sollen dieser Lösung zustimmen, die gestatten würde, eine Aus- - lösung und Neuwahlen zu vermeiden, deren Ergebnisst , angesichts der Mobilmachung ungewiß sind.

Ein vereiteltes Attentat.

WTB. Bukarest, 8. Nov. In einer hiesigen Straße ist in den heutigen Vormittagsstunden eine Höllen­maschine explodiert. Sie war wohlverpackt einem Dienstmann übergeben worden mit dem Aufträge, das Paket, dessen Inhalt der Dienstmann nicht kannte, m, einen Seminarprofessor namens Janculescu zu be­stellen. Auf dem Wege dahin ließ der Dienstmann das Paket aus Versehen fallen, wodurch die Explosion her­vorgerufen wurde. Der Dienstmann ist schwer, ein jun­ger Mann, der gerade vorbeiging, leicht verletzt.

Amtliches.

Verfügung des Ministerium- des Inner» zur ^ Einschränkung de- Fleisch- «nd Fkttverbrauchs.

8 1 Dienstags und Freitags dürfen Fleisch, Fleischwaren vnd Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Dies gilt nicht für die Lieferung unmittelbar an die Heeresver­waltungen und an die Marineverwaltung.

Z 3 In Gastwirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften sowie in Vereins- und Erfrischungsräumen dürfen 1. Mon­tags und Donnerstags Fleisch, Wild, Geflügel, Fisch und sonstige Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder geschmort sind, sowie zerlassenes Fett und 3. Sonn­abends Schweinefleisch nicht verabfolgt werden. Gestattet bleibt die Verabfolgung des nach Nr. 1 oder 3 verbotenen Fleisches als Aufschnitt auf Brot.

8 3 Als Fleisch im Sinne dieser Verordnung gilt Rind-, l Kalb-, Schaf-, Schweinefleisch, sowie Fleisch von Geflügel und Wild aller Art. Als Fleischwaren gelten Fleischkonser- - oen, Würste aller Art und Speck. Als Fett gilt Butter und Butterschmalz, Oel, Kunstspeisefette aller Art, Rinder-, Schaf- und Schweinefett.

8 4 Die Beamten der Polizei und die von der Polizei beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Geschäfts­räume der dieser Verordnung unterliegenden Personen, ins- , besondere in die Räume, in denen Fleisch, Fleischwaren und ! Fett gelagert, zubereitet, feilgehalten oder verabfolgt werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäftsaufzeichnungen einzusehen, auch nach ihrer Auswahl ! Proben zum Zwecke der Unrersuchung gegen Empfangsbe­stätigung zu entnehmen. Die Unternehmer sowie die von ! ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind ver­pflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung ihrer Erzeug­nisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe und deren s Herkunft sowie über Art und Umfang des Absatzes zu er- s teilen.

er sah, daß dl« ihn verrieten, denen er seine Ehre geopfert, fand er keinen Ausweg als den Tod. Gott weiß es, daß ich anders gehandelt haben würde, wenn ich dies Ende hätte voraussehen können. Henninger aber hat es voraus­gesehen, dessen bin ich gewiß l Langsam und jeden Schritt mit teuflischer Bedachtsamkeit zuvor erwägend, strebte er ! seinem Ziele zu. Er kannte diesen Mann besser als ich, und er wußte, daß mein Brief sein Todesurteil sein würde. Strahlendorfs Schicksal ist einzig und allein Henningers Werk.*

Und trotz der Erfahrungen, di« Sie hatte» machen müssen, konnten Sie sich dazu verstehen, dasselbe Spiel )! auch mit mir z« beginnen?" fragte Werner ver- i achtungsvoll.

Nein," rief sie,nein I Nicht um den Preis meines ^ Lebens hätte ich mich zum zweiten Male dazu gebrauchen I lassen. Töte mich, wenn du willst aber treibe mich nicht zur Verzweiflung durch deu Verdacht, daß »ch ein Spiel mit dir getrieben Habel"

'Wir, Sennorita, Sie wolle» mich noch immer daran glauben «ach«», daß Sie"

Bei meiner ewigen Seligkeit, Werner, ich schwöre dir's, daß dort am Springbrunnen kein unwahres Wort über meine Lippen gekommen ist! Ich liebe dich Lebt« dich in dem Augenblick unserer erste» Begegnung,

liebe dich heute noch trotz der Grausamkeit, «lt »» l Mich verschmähtest."

Werner trat einen Schritt zurück.Nicht so. Sennorita sagte er kalt.Lassen Sie uns ruhig miteinander spreche Es wäre eine nutzlose Pein firr uns beide, wenn S versuchen wollten, eine Szene zu wiederholen, an die i nicht ohne tiefe Beschämung zurückdenken kann. Und > «are gerade setzt auch nicht der recht- Zeitpuntt dazu Ast. Sie soeben erst gegen sich selbst und ^ae» di

«Ue^babüm"'" l- furchtbE Ast«»,.

Fortsetzung folgt.

8 5 Die Sachverständigen sind, vorbehaltlich der dienst­lichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetzwidrig­keiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsver- hältnisfe, welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu ent­halten. Sie sind hierauf zu vereidigen. ,

8 6 Die Unternehmer haben einen Abdruck dieser Ver­ordnung in ihren Verkaufs- und Betriebsräumen auszuhängen.

8 7 Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft, wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt.

8 8 Die zuständige Behörde kann Gastwirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, Vereins- und Erfrischungs­räume schließen, deren Unternehmer oder Betriebsleiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässig zeigen, die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen Ausführ­ungsbestimmungen auferlegt sind. Das gleiche gill für sonstige Geschäfte, in denen Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, freigehalten werden. * * »

Diese Verorduung tritt mit dem 1. November 1915 in Kraft. _

Landesnachrichten.

Wte»rlelg, s. November 1918.

Die württ. B-rlnstliste Nr. »SS

betrifft das Res.-Jnf.-Regt. Nr. 132.

Die Liste enthält u. a. folgende Namen: Ehr. Brenner, Egenhausen, oerm. Wilh. Eitel, Sulz, Nagold, verm. Friedr. Gommel, Schönbronn, verm. Wilh. Hutzel, Nagold, in Gefgsch. Gottl. Kaiser, Bösingen, verm. Eduard Klink, Untertalheim, verm. Jakob Lehmann, Wenden, in Gefgsch) Wilh. Müller, Gültlingen, verm. Gottl. Raaf, Nagolv, in Gefgsch. Ehr. Tafel, Nagold, verm. Johann Talmon, Berneck, verm. Philipp Waidelich, Ettmannsweiler, verm. Johs. Weil, Ebershardt, verm. Karl Zeiler, Haiterbach, verm. Tamb. Matth. Zinscr, Dietersweiler, verm. Friedr. Bäzner, Enz al, verm. Friedr. Brezing, Haiterbach, in Gefgsch. Friedr. Duß, Effringen, verm. Johs. Ehnis, Ebershardt, verm. Albert Frick, Altensteig, verm. (in Gefgsch. August Gutekunst, Haiterbach, verm. Emil Huß, Berneck, verm. Gustav Koch, Nagold, in Gefgsch. Karl Kolb, Calw, verm. Friedr. Kübler, Unterhaugstett, verm. Wilh. Kübler, Teinach, verm. Otto Lehre, Nagold, in Gefgsch. Albert Proß, Sulz, Nagold, verm. Eduard Rapp, Nagold, in Gcfgsch. Gottl. Renz, Emmingen, Nagold, verm. Philipp Roller, Enztal, verm. Ehr. Schroth, Liebelsberg, vermißt. Gottl. Schübel, Haiterbach, in Gefgsch. Gottl. Schweizer, Oberhauystett, verm. Baltasar Sprenger, Ebershardt, in Gefgsch. Gottl. Stickel, Walddorf, verm. Jakob Volz, Aichelberg, verm. Friedr. Wolf, Egenhausen, verm. Georg Binder, Bösingen, verm. Friedr. Schaible, Spielberg, in Gefgsch. Friedr. Brezing, Haiterbach, l. verw.

* Garrweiler, 8. Nov. Von dem reichen Segen, den dieses Jahr die Landwirtschaft einernten durfte, zeugt auch ein von Karl Schlleh hier geernteter Rettich, der das statt­liche Gewicht von 8 Pfund aufweist.

* Nagold, 6. Nov. (Vom Rathaus) Die bürgerlichen Kollegien erklärten ihre Zustimmung zur Verschiebung der Gemein deratswaht. Auch die Neuwahl für das verstorbene Bürgerausschußmitglied Essig wurde dis nach dem Kriege verschoben. Bei der Etatsberatrrmg wurde einstimmig beschlossen, die Umlage von 7,4"/o auf 7,6"/o und den Zuschlag zur Einkommensteuer von 53 auf 53°/o zu erhöhen.

Frrudeustadt, 4. Nov. Das Stadtschulth.-Amt erläßt folgende Bekanntmachung: Nachstehende teilweise ergänzte Wochenmarktsordnung wird hiemit öffentlich bekannt gemacht:

1. Das Feilbietcn von Viktualien auf den Wochenmärktea Som­mers von vormittags 8 Uhr, Wttriers vor vormittags 9 Uhr ist ver­boten. 2 Tie Aufstellung der zmn Veikauf kommenden Butier darf nur aus den von der Stadt emeinde b reit gehaltenen Breite, ständen erfolg-n und wird die Butter von d r vom Gemei d.rat hi.sür be­stimmten Person gewogen. 3. §ämtli-t>e am or entlichen Wochenmarkts­tag (Samstag) eingeführten Wochcnmarktea ti el Gew -O dnung 8 66 Ziff. i 3) dürfen nur aus dem Marktplatz zum V rkauf ange- bo en werden. Insbesondere <1t das Feil» eten UM de- A^k uf vo > Butter und Schmalz, sowie on Eiern unteiwegs und auf öffentlichen St,aßen und lätzen außerhalb des Ma k platz, s verboten. 4. Auf dem tsochenmaikr selbst daif vor Befriedigung des allgemeinen Bedarfs Butter und Schmalz nur in Mengen bis höchstens 3 Pfund an eine Familie abg geben und von einer Familie aafgekanft werden. Zu­wider!,andiun.en werden auf Grund der 88 69 und 149 Zi . 6 der Gewerbeordnung mit Gelbst, afe bis zu 30 Mark, im Unvermögens- fail mit Haft dis zu 8 Tagen bestraft

jf Trossingen, 8. Nov. Gestern fand unter zahlreicber Beteiligung die Beerdigung des nach kurzer Krankheit infolge einer Operation verstorbenen Fabrikdirektors GuftavKoch statt. Der Verftorb-ne, der ein Alter von 38 Jahren er­reichte, war eine alls.itig beliebte Persönlichkeit.

(-) Stuttgart, 8. Nov. (Trenne Kamerad­schaft.) Von der 4. Kompagnie Ers.-Batl. Landst.- Jttf.-Reg. 13 (XIII. 27) sind dem Kriegsministerium 30 Mark zur Unterstützung von erblindeten württembergi- schen Kriegsteilnehmern übersandt worden.

(--) Stuttgart, 8. Nov. (Was aus HauS- Haltungsabfällen gewonnen werden kann.) Was aus den Haushaltungsabfällen gewonnen werden kann und um welche Mengen es sich dabei handelt, geht daraus hervor, daß seit Beginn der Einsammlung der Küchcnnbfälle aus Stuttgart 2127 000 Kilo Frisch­abfälle augefalleu sind, von welchen 368 000 Kilo in frischem Zustand verkauft wurden, während 1759 000 Kilo zu 285 000 Kilo Tvockenfutter verarbeitet wurden. Außerdem wurden aus dem Grünfutter rund 62 000 Kilo Knochen ausgclescn, welche nach Gewinnung deS darin enthaltenen Fetts verkauft wurden, bezw. zum Teil dem Trockenfutter gemahlen zu ge setzt wurden.. EM

Bild von diesen Mengenckckrtn man sich am besten dadurch' machen, daß zur Verladung der angefallenen Menge an Frischfutter 212 Eisenbahnwagen zu 10 Tonnen not­wendig gewesen wären oder 5 Güterzüge zu je 42 Wa­gen. Zur Abfuhr des Trockenfutters wären 28 Güter­wagen zu 10 Tonnen notwendig gewesen. Die Anlage zur Herstellung von Trockenfutter im Gaswerk wird zur Zeit vergrößert, damit der ganze Anfall zu Trocken- futter verarbeitet werden kann. Eine Probe des Trok» kenfuttervulvers ist in der Markthalle ausgestellt.

(-) Winzerhausen (OA. Marbach), 8. Nov. (Kurz­schluß.) Am Freitag abend versagte auf einmal das elektrische Licht und die elektrische Kraft. Im nahen Holzweilerhof war inzwischen eine Störung eingetreten, als infolge Kurzschlusses ein Leitungsmast in Brand ge­riet, der total niederbrannte. Auch das Transsormato- renhaus soll dadurch beschädigt worden sein.

(-) Cannstatt, 8. Nov. (Lebensmüde.) Ge­stern früh brachte sich ein 17 Jahre alter Hilfsarbeiter in einer Anlage beim Kursaal einen Revolverschuß in die linke Brustseite bei. Der Verletzte starb aus dem Wege nach dem Krankenhaus.

(-) Söflingen, 8. Nov. (Einbruch.) Im nahen Harthausen wurde ein frecher Einbruchsdiebstahl im Pfarrhaus und in der Kirche ausgeführt. Der Dieb war mit Brechwerkzeugen gut ausgerüstet. Aus der ca.

5 Ctm. starken eichenen Kirchentür bohrte er ein großes Loch aus, wodurch er den Riegel von innen öffnen konnte. Die Sakristeitüre schlug er mit einer Axt ein. Die Opfer­stöcke wurden sämtlich erbrochen, doch dürfte dem Dieb nicht viel in die Hände gefallen sein. Außer einem Kätz­chen der Ministranten mit wenigen Pfennigen wurde hier nichts gestohlen. Im Pfarrhaus war die Beute größer. Hier scheint der Dieb durch ein Fenster eingestiegen zu sein. Sein erster Besuch galt dem Schreibzimmer des Pfarrers Beer, das unmittelbar neben seinem Schlafzim­mer liegt. Mit welcher Frechheit der Bursche zu Werke ging, beweist die Tatsache, daß er den ganzen Inhalt des Schreibtisches in ein parterre gelegenes Zimmer trug, um ihn hier einer gründlichen Durchsuchung zu unter­werfen. Hier fielen ihm ungefähr 34 Mk. in die Hände, ein größerer Betrag in Papiergeld entging dem Ein­brecher. Die Wertpapiere ließ er liegen.

(-) Laupheim, 8. Nov. (Reliquienfund.) Bei den Restaurierungsarbeiten in der hiesigen Gottesacker­kapelle stieß man beim Hl. Grab auf die Reliquie, die einst der Stifter der Kapelle von Jerusalem mitgebracht hat. Die Reliquie wird nun sichtbar angebracht werden.

(-)Ebingcn, 8. Nov. (Kanonendonner.) Am Samstag abend und in der Nacht zum Sonntag hörte man hier in ganz ungewöhnlicher Weise, sogar in den Wohnungen, das Dröhnen eines äußerst gewaltigen Ge­schützfeuers.

(-) Ebingen, 8. Nov. (Milchknappheit.) In­folge der in unserem Bezirk auftretenden Maul- und Klauenseuche zeigt sich hier in recht unangenehmer Weise eine starke Milchknappheit. Dadurch, daß viele Bauern­gehöfte gesperrt sind, verringert sich die Zufuhr von aus­wärts in ganz erheblichem Maße.« Auch der große Jn- dustrieort Tailfingen leidet unter den gleichen Verhält­nissen. Die Nuschränkung wird natürlich umso brül­lender empfunden, als ja auch andere Nährmittel nicht in unbeschränkter Menge zur Verfügung stehen.

(-) Tuttlingen, 8 . Nov. (Vom Rathaus.) Durch eine Kommission des Gemeinderats wurden in Hamburg und Berlin wieder 200 Zentner Rauchspeck und 70 Zentner Schinken für die Einwohnerschaft gekauft. Als Verkaufspreis wurden für Speck 1.80 Mk., für Schinken 2 Mark festgesetzt. Ferner wird die Nahrungsmittelkom­mission ermächtigt, weitere Bestellungen auf Teigwaren, Hülsenfrüchte zu machen. Letzter Tage erfolgte ein Mehl- und Brotpreisabschlag, sodaß unser Bezirk in diesen Artikeln an die niederste Stelle rückt.

(-) Tuttlingen, 8. Nov. (Verbotene Ver> sammlung.) Eine vom Zentralverband der Schuh­macher Deutschlands einberufene Versammlung, in der über Lebensmittelteuernng und Teuerungszulage gespro­chen werden sollte, ist verboten worden.

(-) Ravensburg, 8. Nov. (Siegesfeier.) An­läßlich der Eroberung der Festung Nisch fand am Sams­tag abend 5 1/2 Uhr eine Siegesfeier (Böllerschüsse vom Mehlsack, Glockengeläute, Militärmusik) statt, der sich um

6 Uhr je ein Dankgottesdienst in der Liebsrauenkirche und in der Evangelischen Stadtkirche anschloß.

Handel und Verkehr.

* Nagold, 8. Nov. (Obstmarkt vom 6. November.) Zufuhr Tafelbirnen 5 Körbe, Lafe'.äpfel 30 Körbe, Preis für Tafelbirnen 8 Mk. per Ztr., für Tafeläpfel 810 Mk. per Zlr. Alles verkauft.

js Oberudorf, 8. Nov. (Schweinefleischabschlag.) Die hiesige Metzgerinnung hat den Preis für Schweinefleisch um 30 Pfg. pro Pfd., von l,70 auf 1,50 Mk., herabgesetzt.

' Calw, 8. Nov. Auf dem ersten Wochenmarkt nach der Festsetzung der Butierpreise war das Angebot von Butler größer denn zuvor. Die Molkereien paßten sich den Höchstpreisen ohne weiteres an. Die Butterfrauen weigerten sich dagegen, den Höchstpreis einzuhalten, so daß die Land­jägermannschaft und dieP 0 lizei einschreiten mußte. Die Butler wurde beschlagnahmt und zu den festgesetzten Höchstpreisen verkauft.

Wetterbericht.

Unter dem Einfluß einer verstärkten Störung ist für Mittwoch und Donnerstag Uebergang zu n«A. kaltem Wetter zu erwarten.