kx Handelsware I, beste Molkereibutter (Tafelbutter) 185 Mk. für nicht ausgepfundete Butter 182 Mk., für Handelsware H Sennbutter oder Süßrahmzentrifugenbutter aus land­wirtschaftlichen Betrieben 165 Mk., für nicht ausgepfundete Sennbutter oder Süßrahmzentrifugenbutter 162 Mk. nicht übersteigen. In diesen Beträgen sind die Entschädigung für sämtliche Auslagen sowie der Händlergewinn einbe­griffen.

8 4. Im Kleinhandel darf der Preis für 0,5 k §(1 Pfund) Handelsware I, beste Molkereibutter (Tafelbutter) 2 Mk., für 0,5 kx (1 Pfund) Handelsware II, Sennbutter oder Süßrahmzentrifugenbutter aus landwirtschaftlichen Be­trieben 1,80 Mk. und für 0,5 kx (1 Pfund) Landbutter 1,50 Mk. nicht übersteigen. Als Kleinhandel gilt der Ver­kauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 5 k§ zum Gegenstände hat. Beim Versand dürfen die Kosten der Verpackung, Versendung usw. nicht besonders be­rechnet werden.

Z 5. Der Preis für 0,5 kx (1 Pfund) Butterschmalz darf beim Verkauf an den Verbraucher 1,90 Mk. nicht über­steigen.

8 6 . Beim Verkauf durch den Erzeuger darf soweit nicht 8 8 Abs. 3 Anwendung findet, nicht überschritten werden:

1 . für 50 kss besten gespeicherten, mindestens 3 Monate alten Schweizerkäse (ls) nach Emmentaler Art mit min­destens 40 vom Hundert Fettgehalt in der Trockenmasse der Betrag von 110 Mk;

2. für 50 kx Schweizerkäse oder Ausschußware der Be­trag von 100 Mk.;

3. für 50 kx besten fetten Weichkäse mit mindestens 40 vom Hundert Fettgehalt in der Trockenmasse der Be­trag von 70 Mk.;

4. für 50 KZ besten jungen Weichkäse nach Limburger Art mit mindestens 15 vom Hundert Fettgehalt in der Trockenmasse der Betrag von 45'Mk.)

5. für 50 kg besten Quark (Topfen) der Betrag von 25 Mk.;

Die Erzeugerpreise gelten für Lieferung ab Bahnstation einschließlich Verpackung und für Barzahlung innerhalb 30 Tagen.

Falls der Verkauf unter Mitwirkung der LandeSversorg- ungsstelle erfolgt, dürfen nach näherer Anweisung der Landesvcrsorgungsstelle die für den Großhandel (ß 7) fest­gesetzten Preise gefordert werden.

8 7. Beim Verkauf durch den Großhandel darf soweit nicht 8 8 Abs. 3 Anwendung findet, nicht überschritten werden:

1. für den in 8 6 Ziff. 1 bezeichneten Käse der Be­trag von 120 Mk.;

2 . für den in 8 6 Ziff. 2 bezeichneten Käse der Betrag von 110 Mk.;

3. für den in 8 6 Ziff. 3 bezeichneten Käse der Betrag von 81 Mk.;

4. für den in 8 6 Ziff. 4 bezeichneten Käse der Betrag von 54 Mk.;

5. für den in 8 S Ziff. 5 bezeichneten Quark der Betrag von 30 Mk.

Der Großhandelspreis gilt für Lieferung ab Bahnstation und für Barzahlung innerhalb 30 Tagen.

8 8. Im Kleinhandel darf nichr überschritten werden:

1. für 0,5 kg (1 Pfund) des in 8 6 Ziff. 1 beze'ch- neten Käses der Betrag von 1,60 Mk.;

2. für 0,5 kg (1 Pfund) des in 8 6 Ziff. 2 bezeichneten Käses der Betrag von 1,50 Mk.;

3. für 0,5 kg (1 Pfund) des in 8 6 Ziff. 3 bezeichneten Käses der Betrag von 1,10 Mk.;

4. für 0,5 kg (1 Pfund) des in 8 6 Ziff. 4 bezeichneten Käses der Betrag von 0,80 Mk.

5. für 0,5 kg (1 Pfund) Quark (Topfen) zu Speise- u. Kochzwecken der Betrag von 0,35 Mk., für 0,5 kg (1 Pfv.) nassen Quarkkäse der Betrag von 0,5 Mk. und für 0,5 kg (1 Pfund) trockenen Quarkkäse >der Betrag von 0,90 Mark.

Die vorstehenden Preise gelten auch beim Kieinverkauf von Mengen von mehr als 0,5 kg (1 Pfund) und von Bruchteilen dieser Menge. Soweit jedoch der Verkauf in Mengen von weniger als 250 Gramm erfolgt, dürfen dem Preise für 0,5 kg 5 Pfg. zugeschlagen werden. Als Klein­handel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 5 kg zum Gegenstand hat. Beim Versand dürfen die Kosten der Verpackung, Versendung usw. nicht besonders berechnet werden.

8 9 . Wird der Kaufpreis über die in den vorstehenden Paragraphen bestimmten Zeitpunkte hinaus gestundet, so dürfen bis-zu 2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont -»geschlagen werden.

8 10. Uebernimmt der Erzeuger oder der Großhändler die Beförderung nach der Bahnstation oder dem Aufbewahr­ungsort des Käufers, so dürfen zu den oben genannten , Preisen nur die Barauslagen hinzugeschlagen werden, soweit nicht die Kosten der Beförderung schon in dem Höchstpreis enthalten sind. Bei Verwendung von eigenem Fuhrwerk darf nur die Vergütung gewährt werden, die vor dem 1. Aug. 1915 üblich war.

8 11. Alle diejenigen, die Butter und Käse Herstellen, verkaufen oder verwahren, sind verpstichtet, den mit der Durch­führung dieser Verfügung beauftragten Behörden, sowie den von diesen beauftragten Sachverständigen jede verlangte Auskunft zu gewähren, die Besichtigung der Geschäfisräuu e und ihrer Vorräte und die Einsichtnahme in ihre Geschäfts­aufzeichnungen und Belege zu gestatten.

8 13. Ein Abdruck dieser Verfügung ist in allen Ver­kaufsstellen von Butter und Käse so aufzuhängen, daß ihn die Käufer leicht lesen können.

8 13. Die Vorschriften dieser Verfügung finden keine Anwendung auf Käfe nach Emmentaler Art, der aus dem Reichsausland eingeführt wird.

§ 14. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. wird auf Grund des ß 6 des Höchstpreisgesetzes bestraft wer den Vorschriften zuwiderhandelt.

Der Staats-Anz. Nr. 256 enthält noch eine Verfügung des Ministeriums betr. Regelung der Besorgung mit Milch- erzeugniffen, insbesondere mit Butter und Käse, sowie Be­stimmungen über den Versand von Butter und Käse, worauf Interessenten hingewiesen seien.

Landesnachrichlen.

Mteurleig» 4. November 1818.

Die württ. Verlustliste Nr 2S5

betrifft die Res.-Jnf.-Regimenter Nr. 120 und 246, die Jnf.-Reaimenter Nr. 121 und 180, den Feld-Maschinen- gewehr-Zug Nr. 139, das Tragoner-Reg. Nr. 25, die 2. Landw.-Eskadron, das Res.-Feldartill.-Reg. Nr. 54.

Die Liste enthält u. a. folgende Namen: Gottl. Schuon, Nagold, in Gefgsch. Utffz. Wilh. Kummer, Glatten, gef. Johs. Wolf, Zwerenberg, l. verw. Herm. Dengler, Eb- hausen, l. verw. Chr. Würfele, - Hallwangen, schw. verw. Peter Bahnet, Neunuifra, ins. Verw. gest. Gottl. Bühler, Ebhausen, gef. Gottl. Hermann, Seitzental, gef. Wilhelm Faust, Freudensladt, gef. Olto Muz, Glatten, bish. verm., in Gefgsch. Friedr. Kitzler, Haiterbach, bish. verm. in Gefgsch. Wilh. Schray, Huzenbach, bish. verm., in Gefgsch. Friedr. Mohrlock, Göttelfingen, bish. verm., in Gefgsch. Gustav Sailer, Klosterreichenbach, bish. schw. verw., gest.

* Höchstpreise für Butter und Käse. Unter der Rub­rikAmtliches" finden unsere Leser eine Bekanntmachung über die Höchstpreise von Butter und Käse. Nach dieser darf im Kleinhandel der Preis für 1 Pfd. Butter Han­delsware I, beste Molkereibutter (Tafelbutter) 3 Mk., für 1 Pfd. Handelsware II, Sennbutter oder Süßrahmzentri­fugenbutter aus landwirtschaftlichen Betrieben 1.80 Mk. und für 1 Pfund Landbutter 1.50 Mk. nicht übersteigen. Der Preis für 1 Pfd. Butterschmalz ist auf 1.90 Mk. festgesetzt und derjenige für 1 Pfd. Schweizerkäse auf 1.60 Mk., mit geringerem Fettgehalt 1.50 Mk., Fetter Weichkäse 1.10 Mk., mit geringerem Fettgehalt 80 Pfg.

Freudenstadt, 2. Nov. Vom Oberamt wird geschrieben: Die Amtökörperschaft hat die Genehmigung zur sog. Selbst- wirtschaft erbeten und erhalten, das Recht, das im Be­zirk gewachsene Getreide, soweit es den zulässigen Eigen­bedarf der Landwirte übersteigt, selbst aufzukaufen und innerhalb des Bezirks zu vermahlen. Das hat den Vorteil, daß wir unser Getreide nicht an irgend eine fremde Großmühle abgeben müssen, daß wir die an­fallende Kleie für unsere Landwirte sofort verteilen können, und daß eine etwas stärkere als die vorgeschriebene Aus­mahlung uns einen kleinen Mehlvorrat für Zeiten der Mehl­knappheit verschafft. Vom 16. November ab erhält der Bezirk kein Mehl mehr von der Reichsgetreidestelle, er muß von da ab seinen ganzen Mehlbedarf auf einige Zeit mit dem im Bezirk gewachsenen Getreide decken. Deshalb kaufen zurzeit in sämtlichen getreidebauenden Gemeinden die Orts­vorsteher das überschüssige Getreide auf und es ist im dringend­sten Interesse der Landwirte gelegen, die Frucht freiwillig zu den festgesetzten Preisen abzugeben; denn die Amtskörper­schaft muß das Getreide unter allen Umständen gerade jetzt haben und was ihr nicht gutwillig abgetreten wird, wird sie durch Enteignung an sich ziehen. Die Preise, die irkt Enteignungsfall gezahlt werden, werden auch dem hartnäckig­sten die Augen öffnen, daß eine freiwillige Abgabe für seinen Geldbeutel vorteilhafter gewesen wäre.

(-) Stuttgart, 3. Nov. (Vom Hofe.) Gestern nacht hat sich der Köllig in Begleitung des Flügel­adjutanten vom Dienst nach Neuwied zum Besuch der Fürstin zu Wied begeben. Die Rückkehr^ des Köönigs wird voraussichtlich im Laufe des Donnerstag erfol­gen. Aus Nachod kommt die Nachricht, daß eine Nichte unserer Königin sich mit einem preußischen Prin­zen verlobt hat. Es ist die 18 Jahre alte, älteste Toch­ter Marie Luise des ältesten Bruders unserer Königin, Prinz Friedrich zu Schaumburg-Lippe, aus seiner ersten Ehe mit der Prinzessin Luise von Dänemark. Der Bräu­tigam ist Prinz Friedrich Sigismund von Preußen, der 24 Jahre alte, älteste Sohn des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen aus seiner Ehe mit der Prinzessin Luise Sophie zu Schleswig-Holstein, einer Schwester un­serer Kaiserin. Prinz Friedrich Sigismund ist dev älteste Enkel des Prinzen Friedrich Karl, dessen Gedächtnis in diesem Kriege um der großen Erfolge willen wieder le­bendig geworden ist, die er sich als Heerführer 1866 und 1870/71 erworben hat.

(-) Eßlingen, 3. Nov. (Zur letzten Ruhe.) Ein zahlreiches Gefolge, wie es hier selten gesehen wur­de, folgte gestern mittag dem Sarge des mitten aus sei­ner arbeitsreichen Tätigkeit herausgerissenen Oberbau­rats Ludwig Keßler. Es befanden sich im Trauer­gefolge u. a. der Vorstand der Zentralstelle für Gewerbe und Handel, Staatsrat v. Mosthaf, Präsident v. Zlu- han von der Generaldirektion der Staatseisenbahnen, Oberbürgermeister Lautenschlager, Baudirektor von Leib­brand, Vertreter von deutschen Lokomotivsabriken, die Herren des Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Eßlin­gen usw. Die Trauerrede hielt Stadtpfarrer FinZH. Eine Reihe von Kränzen mit Ansprachen wurden niedec- den niedergelegt vom Aufsichtsrat und Vorstand der Mo schinenfabrik Eßlingen, von der Beamtenschaft und Ar- beiterschaft der Fabrik, von der VerbindungSonder­bund", der der Verstorbene angehört hat, von dem Ver­band der Württ. Lokomotivbeamten, vom Verein der Württ. Ingenieure, vom Württ. Lokomvtivverein, dom Reserve-Offizierskorps. Mit Gebet und Gesang Motz die ernste Feier

(-) Heilbronn, 3. Nov. (Einigkeit- macht stark.) Tie hiesigen Gesangvereine, die dem Schtvä- bifchen Sängerbund angehörcn, haben ihre durch den Krieg stark dezimierten Verbände zu einemKriegs-Gesang­verein" zusammengeschlossen und werden künftig gemein­same Gesangsabende haben.

(-) Weinsberg, 3. Nov. (Der Herbster trag.) Der diesjährige Gesamtherbstertrag beläuft sich hier auf 3081,57 Hektl. Wein, wovon 2439,59 Hektl. verkauft und" 587,98 Hektl. eingelegt wurden. Der Durchschnittspreis ist für Rotwein 94,84 Mk., für Weißwien 87,45 Mk. pro Hektoliter. Gesamterlös 281823.31 Mk.

Wetterbericht.

Bei unveränderter Wetterlage ist für Freitag und Samstag bald aufheiterudes, bald trübes und regnerisches, sowie mäßig kühles Wetter zu erwarten.

Letzte Nachrichten.

WTB. Paris, 4. Nov.Petit Parisstn" meldet aus Saloniki, daß die Gesandten der Alliierten in Serbien Kraljevo verlassen haben, um sich inMitrowitza nieder­zulassen.

WTB. Paris, 4. Nov.Petit Parisien" meldet aus Athen: Der serbische Rückzug wird immer schneller, die Lage stündlich ernster. Der Abtransport der englischen Truppen nach Gewgheli und Doiran wird die ganze Woche fortgesetzt.

WTB. Paris, 4. Nov. Zur Lage i« Serbien schreibt derLemps": Die Alliierten können die bereits hergestellte Verbindung zwischen den Mittelmächten, Bulgarien und der Türkei nicht mehr verhindern. Durch die Versorgung Bul­gariens und der Türkei mit Kriegsmaterial über die Donau wird die Orientlage zu Gunsten des Feindes verbessert. DerTemps" vertröstet seine Leser damit, daß die Alliierten ihren Kriegsplan würden durchführen können, dessen Wirkung den ersten Rausch der Mittelmächtee über ihren Augenblicks­erfolg vertreiben würde. *

WTB. Mailand, 4. Nov.Secolo" meldet aus Cag- liari: Der deutsche DampferSpitzfels", der bei Ausbruch des Krieges im Hasen von Cagliari Zuflucht gesucht hatte, ist von der Regierung requirier» morde« und soll im Dienst der staatlichen Schiffahrtslinien Verwendung finden. Die Besatzung, bestehend aus Deutschen und Ostasiaten, wurde ausgeschifft und heimbefördert.

WTB. London, 4. Nov. DieTimes" erfährt aus Athen: Die Bulgaren, die von Köprülü gegen Monastir vorrücken, haben das Babuna-Gebirge erreicht. Die Serben Zogen sich bis hinter Prilep und Monastir zurück. Die Be­völkerung von Monastir ist auf griechisches Gebiet geflüchtet.

WTB. Sofia, 3. Nov. Nach dem amtlichen Bericht vom 1. November wurde die Liüie TzrvelobrdoBukovo TztarskopoleBelisejeviea erreicht. Dorf Svrljig und Plesberg wurden genommen. Nach der Einnahme von Bela- Palanka machten wir weitere Fortschritte und eroberten 4 Geschütze, sowie eine große Menge Kriegsmaterial. König Peter von Serbien war an dieser Front anwesend und er­mutigte seine Truppen unter der Versicherung» daß die eng­lisch-französischen Truppen der serbischen Armee zu Hilfe eilten. In der Gegend südlich von Strumitza machten wir 600 Gefangene, erbeutetest 4 Geschütze und 2 Maschinenge­wehre. Die Serben setzten das Arsenal von Kragujevac in Brand. Die Stadt wurde am Nachmittag von den Ver­bündeten besetzt.

WTB. Berlin, 4. Nov. Aus dem Kriegspreffequartier wird demBerliner Tageblatt" gemeldet: Die russische» Augriffe haben sich nun auf die ganze Strypalinie ausge­dehnt. Gegen Buczacz und weiter flußaufwärts gegen Burkanow richtete der Feind eine Reihe von Vorstößen. Ein Einbruch gelang ihm indessen nur bei Bienicva. Im Nachtangriff wurden die Rassen jedoch wieder über die Strypa zurückgeworfen. In dem Bogen um Tarnopol find ebenfalls heftige Kämpfe im Gange. Am Styr haben deut­sche und österreichische Truppen die von Nowosielki wieder vorgehenden Russen auf den Brückenkopf der Bahn Kiew Kowel zurückgeworfen.

WTB. Birlin, 4. Nov. Nach verschiedenen Morgen­blättern dauert der Vormarsch des bulgarischen Heeres über Veles hinaus fort. Die Nachricht, daß Monastir bereits von den Bulgaren besetzt sei, ist unbestätigt.

4. November: Unsere Angriffe auf Ypern nördlich Arras und östlich Soissons schreiten erfolgreich vorwärts.

Das englische UnterseebootE 8" ist beim Streue« einer Anzahl Minen durch eine drutsche Mine vernichtet worden.

Bei Yarmouth kommt es Mischen deutschen und englischen Kriegsschiffen zu einem Seegefecht. Di« Deutschen beschießen Yarmouth.

Der deutsch« KreuzerYork" gerät vor Wilhelms­haven auf eine Sperrmiue und sinkt. Mehr als die Hälfte der Besatzung ist gerettet.

Die Engländer haben Aegypten annektiert.

Neber Aegypten ist der Kriegszustand verhängt.

Die englische Flotte bombardiert Akaba.

England hat Cyprrn annektiert.

Für die Schriftleitung verantwortlich: Ludwig Lauk. Druck und Verlag der W. Rieker'schen Buchdruckerei, Altenstetg.