Ei« it«l. Postdampfer versenkt.

WTB. Paris, 25. Okt. Der .Matin' erfährt aus Saloniki: Der italienische Postdampfer »Scilla" ist im Aegäi- schen Meer von einem Unterseeboot versenkt worden.

Freiherr von Wangenhekm P.

WTB. Konstantinopel, 25. Okt. Der deutsche Bot­schafter Freiherr von Wangenheim ist heute früh 6.45 Uhr sanft entschlafen. Am Sterbebette wa­ren anwesend die Gemahlin, die Kinder und nahe per-

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sönliche Freunde. Die Trauer ist hier allgemein. Der Sultan, der Thronfolger, die höchsten Beamten, die di­plomatischen Kollegen, sowie die deutsche Kolonie hatten während der dreitägigen Krisis beständig die innigste Teil­nahme bewiesen.

Festsetzung des Grundpreises für Butter.

MDB. Berlin, 25. Okt. Die Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Festsetzung des Grundpreises für Butter und die Bestimmung für den Weiterverkauf lautet: Auf Grund der ZK 1 bis 4 der Verordnung des Bundes­rates über die Regelung der Butterpreise vom 22. Okto­ber 1915 wird folgendes bestimmt: 1. Der Preis für Butter, den der Hersteller beim Verkauf im Großhandel frei Bxrlin einschließlich Verpackung fordern kann (Grundpreis) wird bis auf weiteres für Handelsware I auf höchsten 240 Mark, für Handelsware II auf höch­stens 230 Mark, für Handelsware III auf höchstens 216 Mark, für abfallende Ware auf höchstens 180 Mark für je 50 Kilogramm festgesetzt, 2. der Zuschlag für den Weiterverkauf darf höchstens betragen beim Verkauf im Großhandel 4 Mark, im Kleinhandel 11 Mark für je 50 Kilogramm; 3. diese Verordnung tritt mit dem 1. November 1915 in Kraft.

Die Wahlen in Kapstadt.

WTB. Kapstadt, 25. Okt. (Reuter.) Das end- giltige Ergebnis der Wahlen ist folgendes: l§s wurden ewählt 54 Anhänger Bothas, 40 Unionisten, 27 An« änger Hertzogs, 5 Unabhängige und 4 Arbeiterparteiler.

Zur Verbesserung der wirtschaft­lichen Lage der Krieger-Witwen ' und -Waisen.

In den Reichstagsverhantlungen vom August 1916 kam es seitens der Reichsregierung wie des Reichstags zum Ausdruck, die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer solle so ausreichend sein, daß sie gegen wirtschaftliche Not geschützt sind und in ihrer bisherigen sozialen Lage erhalten bleiben. Es ist deshalb beabsichtigt, nach dem Friedensschluß die Gewährung von Zusatzrenten aus gesetzlichem Wege zu regeln. In der Zwischen­zeit soll durch Gewährung einmaliger Zuwendungen gehol­fen werden.

tritt Uetz, und die jetzt mit rascher Handbewegung den ihr Antlitz verhüllenden dichten Schleier lüftete, keine andere als Donna Maria del Vasco war.

Die Tür stet Himer ihr zu und kreischend schob sich der Riegel vor. Sie hatte sich mit ihm einschließen lassen, wir es nach der Erzählung des Gefängniswärters vor einigen Tagen ihr Gatte mit dem bedauernswerten Pedro Alvarez getan, und blitzschnell, noch ehe auch nur eia einziges Wort zwischen ihnen gewechselt worden war, fühlte sich Werner von der Gewißheit durchzuckt, daß es nur in einer ganz ähnlichen Absicht geschehen sein könne. Aber er hatte keinen Grund, der stolzen Sennora ihr Vorhaben zu erleichtern, und ohne ihr etwas von den Empfindungen zu oerraten, die ihr Anblick hervorgerufen, überließ er e» ihr, die Unterhaltung zu eröffnen. Donna Maria war scharfblickend genug, in diesem unter solchen Umständen allerdings befremdlichen Schweigen einen Ausdruck feind­seliger Gesinnung zu erkennen, und sie mochte es darum für das beste halten, ohne viele diplomatische Umwege auf ihr Ziel loszugehen.

Es muß Sie in Verwunderung setzen, Sennor, mich hier zu sehen," sagte sie, ohne den Stuhl, von dem er sich erhoben und den er ihr mit stummer Einladung dar­geboten hatte, anzunehmen.Auch ich hätte nimmermehr «wartet, daß wir einander au solchem Ort« gegenüb-r- Pehen könnte«. Aber ich hofft -nein Erscheinen ist Ihne» nicht unwillkommen."

Sie müssen verzeihen, Sennora, wen» ich darauf erst antworte, nachdem ich sein« Veranlassung erfahren habe," «widerte er kühl. »Nach dem, was zwischen Ihrem Herrn Gemahl und mir aestern oorgefallen, kann ich ja unmöglich »»«ehme», daß e» lediglich freundschaftlich« Teiluahm« «» meinem Schicks«! gewesen ist» di« Sie hi«»

d« ktdrt. , , __ __ . . _

Fortsetzung folgt.

Voraussetzung ist, bah für die Hinterbliebenen die ge­setzliche Kriegs-Versorgung zuständig und der Bezug eines Arbeitseinkommens des Verstorbenen nachgewiesen ist. Die Bewilligungen folgen aus Antrag vom ersten Tage des auf den Eingang des Antrags folgenden Monats ab in zwölf gleichen Beiträgen monatlich im Voraus. Ein­malige Zuwendungen dürfen nur bis zur Erreichung eines Jahresgesamteinkommens der Witwe und Kinde« von 3000 Mark bewilligt werden. Ferner dürfen die gesetzlichen Versorgungsgebührnisse der Witwen und Wai­sen und die einmaligen Zuwendungen weder einzeln noch zusammen 75 Prozent des Arbeitseinkommens des Ver­storbenen übersteigen. Ergibt sich zusammen ein höherer Betrag, so sind die einzelnen Zuwendungen im gleichen Verhältnis zu kürzen. Was die Höhe der Zuwendung betrifft, so ergibt sich folgendes:

1. Die einmalige Zuwendung an die Witwe be­trägt ein Zehntel des Arbeitseinkommens des Verstor­benen; sie darf aber zusammen mit der Militärhinter- bliebenenversorgung nicht mehr als 30 Prozent des Ar­beitseinkommens des Verstorbenen betragen. Ihr Min­destbetrag ist 50 Mark.

Die einmalige Zuwendung berechnet sich somit» die Hinterbliebene Witwe eines

bei einem Arbeitseinkommen des Verstorbenen von

Mart

Feldwebels

Sergeanten

Gemeinen

Mark

Mark

Mark

15001600

_

50

16011700

_

_

80

17011800

50

110

18011900

50

140

19012000

70

170

20012100

100

200

21012200

50

130

210

22012300

60

160

220

23012400

90

190

230

24012500

120

220

240

25012600

150

230

250

26012700

180

260

260

27012800

210

270

270

28012900

240

280

280

29013000

270

290

290

30013100

600

300

300

31013200

310

310

310

32013300

620

320

320

33013400

630

330

330

34013500

340

340

340

35013600

650

350

350

2. Wegen Bewilligungen von Zuwendungen bei einem Arbeitseinkommen von mehr als 3600 Mark ist den Kriegsministerien der Kontingente das Nähere Vorbe­halten.

Beispiel: Ter verstorbene Kriegsteilnehmer war am 2. August 1914 infolge Mobilmachung in das Heer ekn- getreten; gestorben am 6. September 1914. Dienst­grad: Gefreiter. Im bürgerlichen Leben Schreinermei- ster, seit drei Jahren selbständig. Er hinterläßt Witwe und drei Kinder unter 18 Jahren. Jährliches Arbeits­einkommen vor-dem Kriege nach der Steuerveranlagung 1830 Mk. Tie einmalige Zuwendung beträgt hiernach für die Witwe nach obiger Tabelle 149 Mk. und hievon für jedes der Halbwaisen ein Fünftel (für Vollwaisen ein Drittel) gleich 28 Mark. Auf die Zuwendung sind an­zurechnen alle Bezüge der Witwe aus Reichs-, Staats­und Gemeindemitteln, daher die Invalidenrente der Witwe mit jährlich 26 Mark. Mithin zuständig: für die Witwe (140-26 ist) 114 Mk., für die drei Kinder je 28 Mk.

Das Jahresgesamteinkommen der Witwe und der Kinder berechnet sich nunmehr folgendermaßen: a) Gesetzliche Versorgungsgebührnisse nebst Zuwendungen:

1. Witwen- und Kriegswitwengcld 400 Mk.

2. Waisen- und Kriegswaisengeld für 3 Kinder 504 Mk.

(3 mal 168 Mk.i

3. Zuwendung für die Witwe 1.14 Mk.

4. Zuwendung für 3 Kinder 0! mal 28 Mk.) 84 Mk.

Summe L 1102 Mk. b) Sonstige Einnahmen:

1. Invalidenrente 26 Mk-

3. Kapitalzinsen 50 Mk.

3. Verdienst einer Tochter 120 Mk.

Summa L und b gleich 1298 Mk.

Aus 1830 Mk. betragen 75 Prozent 1372 Mk. 50 Pfg.-; es bleibt somit cm den 1298 Mk. nichts zu kürzen und ist mithin einmalig zu zahlen für die Witwe 114 Mk.» für jedes der drei Kinder 28 Mk.; vom 1. Septembev 1915 ab in zwölf gleichen Beträgen monatlich im Voraus.

Tie Anträge sind an die Ortspolizeibehörde des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählte» Aufenthaltsorts entweder besonders oder gleichzeitig mit dem Antrag auf gesetzliche Hinterbliebenenversorguirg I zu richten. Es ergibt sich daher für die mit Aufnahme der Witwen- und Waisenrentenanträge gemäß der RrV.O. befaßten Beamten günstige Gelegenheit, die Kriegerwit- tven aus diese neue Sache aufmerksam zu machen. Die Ortspolizeibehörden geben die ausgefüllten Anträge un­ter Beifügung geeigneter Unterlagen an die zuständigen Kezirkskommcmdos weiter.

Me schon in Bezug von Kriegs-Witwengeld und Kriegswaisengeld befindlichen Hinterbliebenen von Teil­nehmern am gegenwärtigen Kriege, soweit sie den Untev- Nassen (Gemeine, Unteroffiziere, Sergeanten, Feldwebel) »mgehören, geht die Sache an. Diese haben daher Ar» laß sich ohne Verzug an die Ort-Polizeibehörden miß ihrer Antragstellung Fit wenden.

Letzte Nachrichten.

WTB. Paris, 26. Okt. Der »Figaro' meldet aus Athen: Diplomatische Mitteilungen besagen, daß die Mächte der Entente beschlossen haben, neue wirksame Maßnahme« zu ergreifen, um Serbie« zu unterstützen. Bedeutende Truppenkörper werden unverzüglich gesandt werden. England hat versprochen, sofort zahlreiche Truppen und beträchtliches Material zu entsenden.

WTB. Lyon, 26. Okt. »Republicain' meldet aus Havre: Die belgischen Truppen werden ebensolche Helme wie die sranzöfischen Truppen erhalten. Die Helme werden in Kakhifarbe gestrichen sein und auf der Vorderseite den Kops des belgischen Löwen als Abzeichen tragen.

WTB. Sofia, 26. Okt. Der amtliche Bericht über die Operationen am 24. Okt. besagt: Unsere Truppe» nahmen Negotin «nd de» Do»a»hasen Prahovo. Die bis jetzt bekannte Beute ist: 1 Verpflegungsmagazin, 20 Waggons mit Kriegsmaterial. Gefangen genommen wurden 1 Offizier und 270 Mann. Auf dem Schlachtfeld wurden 300 serbische Leichen aufgelesen. Prinz Kyrill und der Armeekommandant wurden in Uesküb sehr feicrlich empfangen. Die Stadt war mit unserer Flagge und Teppichen geschmückt. Die gesamte Bevölkerung beteiligte sich an dem Empfang und weinte vor Freude und Rührung. Die Begeisterung war unbeschreiblich.

WTB. Berln, 26. Okt. Wie dem »Berliner Tageblatt" aus Sofia berichtet wird, verhalten sich die in Saloniki ausgeschiffte« Eatrntetruppen arrogant gegen die Griechen. Es ereigneten sich dort bereits mehrere Zwischenfälle. An maßgebender Stelle liegen Nachrichten vor, daß die griechi­sche Regierung keine weiteren Truppen landen lassen werde. In Frankreich sei eine Liste für Freiwillige gegen Bulgarien aufgelegt worden. In drei Tagen hätten sich 36 Camelots gemeldet, worauf die Liste geschlossen worden sei.

WTB. Berlin, 26. Okt. Laut »Berliner Tageblatt" wurde der in Coburg weilende Fürst zu Hohenlohe, der kürzlich stellvertretender Botschafter in Konstantinopel war, im Zusammenhang mit dem Hinscheiden des Freiherrn von Wangenheim telegraphisch nach Berlin befohlen.

WTB Brrlin, 26. Okt. Laut »Berliner. Tageblatt" melden dieTimes» aus Bukarest, der »Gäben" sei vor Warna angekommen, um an der Abwehr der Angriffe der russischen Flotte teilzunehmen. Dasselbe Blatt meldet aus Athen, daß die Beschießung der bulgarischen Mittelmeer- küste andauere.

WTB. Berlin, 26 Okt. Wie dem »Berliner Tageblatt" mitgeleilt wild, geben Lyoner Blätter eine Meldung aus Paris unter Vorbehalt wieder, wonach in diplomatischen Kreisen versichert werde, Rumänien habe Rußland die Er­laubnis zum Durchzug ein s Expeditionskorps nach Serbie« erteilt unter der Bedingung, daß dieses Korps mindestens 60 000 Mann stark sei.

WTB. Berlin, 26. Okt. Dem »Berliner Tageblatt" zufolge Unterzeichnete der König von Griechenland ein Dekret, worin der Kriegszustand angeorduet wird.

WTB B.rlin, 26. Oki. Alle wichtigen ostserbischeu Donanhäfkn sind, wie dem »Berliner Tageblatt" gemeldet wird, in bulgarischem Befltz. Jede Zufuhr aus Rumänien ist daher ausgeschlossen. Monastir werde von den Serben geräumt.

WTB. Berlin, 26. Ott. Dem »Berliner Tageblatt" zufolge wild den »Dredsdener Nachrichten" aus Oelsnitz i/Vogll. der chtet, daß die dort wohnhafte Witwe Hellinger von dem Haupimann ihres Sohnes, der als Krankenpfleger im Felde war, die Nachricht erhielt, daß Hellinger i« französtscher Gefaugeaschast ermordet worden sei. Hellinger sei von emem französisch, n Offizier gedrängt worden, ihm zu verraten, wo der S.and des deutschen Stabes sei. Das tehnle er ab, worauf ihn der Franzose durch einen Schuß in d>e Brust gerötet habe, obwohl Hellinger die Rote Kreuz­binde getragen Haie.

WTB Berlin, 26. Okt. Die Versenkung des »Prinz Adalbert" ist. wie der »Berliner Lokalanzeiger' schreibt, der erste Fall mitüärischen Erfolges der englischen Untersee­boote. Wir wollen uns daran erinnern, sagt das Blat^ wie erfolgreich bisher unsere Abwehrmaßnahmen waren. In derGeimania" heißt es: Daß die deutsche Admiralität den Veilust so prompt und rückhalrslos zugibt, beweist am besten ihre Starke. Das Blatt weist auf dre Torpedierung zweier feindlicher Transporldampfer in einem Tage in räum­lich weil auseinanderli.genden Meeren hin, die bewiesen, dafi die Ueberlegenheit der »igenen Unterseeboote unverändert sei.

Amtliches.

Marktverbot.

Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche wurde die Abhaltung des am 27. Oktober ds, Hs. in der Stadt Herrenberg fällten Vieh a>kis verboten.

Die Maul und Klauerksench«

ist ausgebrochen in Edelweiler und Bösing 6 n.

Landesnachrichten.

ZMenrteig, 2 «. Oktober 1918.

" Das Eiserne Kreuz hat erhalten Landsturmmann Friedrich Bernhardt, Sohn des Privatiers Christian Ber.'hardt in Freuden st adt, sowie der Unteroffizier Otto Müller, Sohn des Bäckermeisters Otto Müller in Freuden st adt unter gleichzeitiger Beförderung zum Vizkfeldwebel; Postsekretär Nieß von Calw z. Zt. Feld­postsekretär.

)( Egenhausen, 24. Ott. Nach der großen französischen Offensive sind zwei Söhne unserer Gemeinde als vermißt gemeldet worden: Fritz Wolf und Christian Brenner.