Handelspreise für di« Butter am Berliner Markt festsetzt. Die Buttersachverständigen-Kvmmission wird aller Voraussicht nach an diesem Zwangsnotierungen be­ratend Mitwirken. Da die Markt- und PreiSverhültniss« in den verschiedenen Gegenden des Reiches sehr verschie­den sind, werden die einzelnen Landesregierungen Abweichungen nach oben oder unten erlas­sen können. Ueber die Preisstellung bei den Produzen­ten und Zwischenhändlern werden besondere Vorschrift« vom Reichskanzler erlassen werden. Größere Gemein­den, wahrscheinlich solche mit über 10 000 Einwohnern, werden verpflichtet sein kleinere Gemeinden und Kom­mmalverbände berechtigt nötigenfalls für den Klein­handel unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse Preise festzusetzen. Die Landesregierungen können auch wieder unter bestimmten Voraussetzungen eine Höchst- und Mindestgrenze für die Festsetzung der Butterhöchstpreise anordnen. Die Festsetzung der Preis« soll in gewissen Zwischenräumen, etwa alle 14 Tage, neu erfolgen. Me weiter verlautet, soll eine Reihe von Verord nungen erlassen werden über den Fleischverkehr, Milchverkehr usw.

Bericht eines Teilnehmers über den Feldzug in Deutsch- Südwestafrika

WTB. Köln, 20. Ott. DieKöln. Ztg." erhält» von einem Mitarbeiter in Deutsch-Südwestafrika, der den ganzen Feldzug als Offizier mitmachte, eine Zu­schrift aus Okahandia vom 20. Juli, in der er die Entbehrungen und unerhörten Strapazen her deutschen Truppen schildert. Die Munition war his auf einen verschwindenden Teil verschossen, die Ge­wehre und Geschütze unbrauchbar geworden oder von Kindlichen Geschossen zerstört, die Pferde infolge Futter­mangels verendet, teils vom Feinde getötet. Die Zuschrift zählt schwere Schlappen der Engländer cm verschiedenen Orten auf. Die Verluste der Eng­länder waren äußerst schwer. Die englischen Offi­ziere bezifferten sie dem Berichterstatter auf rund 9000 Mann,, Die englische Soldateska war während des gan- den Krieges rohh, beinahe zügellos. Viele Far­men, Häuser und sonstige Anlagen wurden zerstört Und ausgeraubt

Besorgnisse des Vierverbands «m Griechenland.

WTB..Paris, 20. Okt. Der Berichterstatter der .In­formation" in Saloniki schreibt, es sei für die Ententemächte eine unbedingte Notwendigkeit, kategorisch mit Griechenland zu verfahren. Man müsse gleichfalls Einfluß auf das Volk gewinnen, das sich durch die Bemühungen Deutschlands täg­lich mehr von dem Vierverband entferne. Er sei nach drei­monatiger Abwesenheit bei seiner Rückkehr nach Saloniki von der Veränderung überrascht gewesen, die in dem Volk vor­gegangen sei. Jetzt seien 60°/ der Bevölkerung von Saloniki deutschfreundlich.

Der bulgarische Bericht.

WTB. Budapest, 20. Okt. »Az Est" meldet aus Sofia: Amtlicher Bericht vom 18. Oktober. Gestern setzten unsere Truppen das Vordringen auf serbischem Gebiet an der gan­zen Front fort. Im Moravatal eroberten wir Vranja, wodnrch die Eisenbahnlinie UeskübNisch abgeschaitten worden ist. Beim Einzug in Vranja empfing die Bevölke­rung unsere Truppen mit Ziviorufen und hißte weiße Fah-ien. Dann überschüttete sie unsere Soldaten mit einem Geschoß­hagel. Unsere Truppen sind im Vorgehen von Egri-Palanka gegen Stracin. Sie nahmen ein serbisches Bataillon mit drei Offizieren gefangen. Im HMgainitzatal eroberten unsere Truppen Katsana. Sie dringen weiter nach Westen vor.

Letzte Nachrichten.

WTB. Paris, 21. Okt. Wie der .Temps" aus Athen meldet, landen französische und englische Truppen unaus- besetzt ln Saloniki. Die Franzosen bilden weitaus die Mehrzahl. Da die Eisenbahn nicht ausreicht, werden große Truppenmafien in Eilmärschen nach Norden geschafft.

WTB. Lyon, 2l. Okt. .Republicain" meldet, daß bei dem Eisenbahnunglück bei St. Etienne ? Wagen in eine Schlucht stürzten. Alle Insassen wurden verletzt, 7 Soldaten wurden getötet.

WTB. Sofia, 21. Okt. (Von uns. Prio.-Korr.) Die griechischen Behördcn haben den bulgarische« Reservisten auf eigenen Antrieb freie Eisenbähnfahrt bewilligt, was hier «inen vortrefflichen Eindruck hervorrief.

WTB. Trelleborg, 21. Okt. Nach hier eingetroffener Meldung wurde auf die Mitteilung zweier deutscher Flieger, daß sich bei Stubbenkammer zwei englische Unterseeboote befinden, Torpedojäger ausgesandt, die sie zwangen, sich in nordöstlicher Richtung zurückzuziehen. Da sie sich die ganze Zeit unter Wasser hielten, war ein Schießen unmöglich.

WTB. Rotterdam, 21. Okt. Der .Nieuwe Rotterdam- sche Courant" meldet aus London: Die Erkrankung Asquilhs hat eine Pause in der Krise gebracht, die durch Carsons Rücktritt bekannt wurde. Man glaubt, daß zunächst keine weiteren Demissionen stattfinden werden.

WTB. Berlin, 21. Okt. Nach der.Vossischen Zeitung" «ehmen 7 italienische Kriegsschiffe an der Blockade der bulgarischen Küste teil. Inzwischen habe Italien auch neue Trupp,« in Balona gelandet.

WTB. Berlin, 21. Okt. DemBerliner Lokalanzeiger" infolge wurden in Italien die erste und zweite Kategorie der Jahrgänge 1882 und 1883 der Infanterie, 1882 der Bersaglieri und 1884 der Alpenjäger zum 24. Oktober z«

br« Waffen einbernfe«.

WTB. Berlin, 21. Ott. Nach einer vom .Berliner Lokalanzeiger" übernommenen Meldung des BudapesterAz Est" entwickeln sich die Operationen der bulgarischen Armee glanzend. An maßgebender Stelle besteht die Meinung, daß das serbische Heer vor der Vernichtung steht.

WTB. Berlin, 21. Okt. Ein Bericht im .Berliner Tageblatt" schildert die außerordentlichen Schwierigkeiten des Vormarsches in Serble«. Der Regen verwandele die Wege in Sümpfe, aber stärker als alle Schwierigkeiten sei der Wille der Soldaten, die sich geradezu hervorragend ge­schlagen hätten.

Fürsorge für die Angehörigen und die Hinterbliebenen der Krieger.

In letzter Zeit ist in der Öffentlichkeit wiederholt die Frage aufgetaucht, ob bei der längeren Dauer ioes Krieges und der wachsenden Zahl der Kriegsteilnehmer auch in entsprechender Weise für deren Familien und Hinterlbiebenen gesorgt wird. Es verlohnt daher, sich einmal klar zu machen, was bisher seitens des Staa­tes in dieser Beziehung geschehen ist.

Nach reichsgesetzlicher Vorschrift werden die Frauen und Kinder aller Unteroffiziere und Gemeinen der Re­serve, Landwehr und des Landsturms, die anläßlich der Mobilmachung in den Dienst getreten sind, im Falle der Bedürftigkeit unterstützt. Diese Unterstützungen sind im Laufs des Krieges auch aus die Familien der Mann­schaften des aktiven Dienstes ausgedehnt worden, wenn gleich für diese im gewissen Maße bereits durch die Bestimmungen der Kriegsbesoldungsvorschrist Vorsorge getroffen war. Auch wurden die unehelichen Kinder den ehelichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt und selbst die berücksichtigt, die erst nach dem Tode der in den Heeresdienst erngetretenen unehe-- lichen Väter geboren werden. Noch in anderer Weis« erfuhr der im Gesetz vom 28. Februar 1888 ^4. August 1914 aufgeführte Personenkreis eine Erweiterung. Die schuldlos geschiedene Ehefrau, erwerbsunfähige Eltern und Großeltern, diese auch dann, wenn der einzige Er­nährer seiner aktiven Dienstpflicht genügt, Stiefeltern, Stiefgeschwister und Stiefkinder können jetzt gleichfalls Un­terstützungen erhalten. Jeder Familie eines Kriegsteil­nehmers soll nach der Absicht der Regierung das zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse Erfor­derliche gewährt werden. In Ministerialerlassen ist des­halb wiederholt daraus hingewiesen worden, daß bei Prü­fung der Bedürftigkeitsfrage jede Engherzigkeit zu vermei­den sei. Die in d«m Reichsgesetz ausgestellten Unter­stützungssätze stellen sich nur als Mindestbeträge dar, durch die die Lieserungsverbände weiterer Verpflichtun­gen nicht enthoben werden. Durch die von den Kreisen und Städten darüber hinaus gewährten Zuschußunter­stützungen ist die Reichsunterstützung tatsächlich vielfach verdoppelt worden, so daß die Familien vor ernsterer Not unbedingt bewahrt sind. «Soweit sich bei der prak­tischen Durchführung des Familienunterstützungsgesetzes Mißstände ergeben, sind die -den betreffenden Stellen übergeordneten Behörden bemüht, etwaige Härten im einzelnen Falle auszuglcichen. In Preußen ist für die Entscheidung derartiger Beschwerden in letzter Instanz nicht das Kriegsministerium, sondern allein das Mini­sterium des Innern zuständig.

Die auf Grund des Familienunterstützungsgesetzes in der geschilderten Weise versorgten Frauen der Kriegs­teilnehmer erhalten, wenn sie während des Krieges nie­derkommen, überdies aus Grund der Bundesratsverord­nung vom 23. April 1915 als Wochenhilse noch einen Betrag zu den Kosten der Entbindung und ein Wochen­geld.

Kehrt der Kriegsteilnehmer incht zu seiner Familie zurück, so waren bisher die reichsgesetzlichen Unterstütz­ungen zunächst solange weiter zu zahlen, bis den Hinter­bliebenen der militärischen Versorgungsgebührnisse ge­währt wurden. Der Reichstag hat jedoch eine Aende- rung des Familienunterstützungsgesetzes dahin beschlossen, daß die Familicnunterstützung noch während dreier Mo­nate über den Zeitpunkt hinaus weiter gewährt wird, von dem an die den Hinterbliebenen aufgrund des Militär- Hinterbliebenen-Gesetzes zu zahlenden Bezüge zuständig sind. Dieses bedeutet für die Kriegs-Hinterbliebenen inso­fern eine Besserstellung» als in Zukunft eine dreimonatige DoPpelzahlungvonFamilienunterstützung und Hinterbliebenenversorgung stattsindet. Die Höhe der Militär-Hinterbliebenenversorgung hängt von dem militärischen Dienstgrad des Verstorbenen ab. Tie Witwe eines Gemeinen erhält jährlich im allge­meinen 400 Mark, die eines Unteroffiziers 500 Mark, die eines Feldwebels 600 Mark. Die Waisengelder betragen für das vaterlose Kind ein Fünftel, für das elternlose ein Drittel dieser Witwenversorgung. Die un­ter gewissen Voraussetzungen bei größerer Kinderzahl nach dem Militärhinterbliebenengesetz eintret-.nden Kür­zungen werden im Unterstützungswege ausgeglichen. Den Eltern eines Kriegsteilnehmers kann für die Dauer der Bedürftigkeit ein sogenanntes Kriegselterngeld bis zur Höhe von 250 Mark gezahlt werden, wenn der Ver­storbene ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat. Ueber diese vom Gesetz geregelte Ver­sorgung hinaus darf jedoch, wenn der iiu Kriege Geblie­bene zwar nicht der Ernährer war, aber zum Lebensunter­halt der Eltern wesentlich beigetragen hat, eine ein­malige Unterstützung gewährt werden. Außerdem zahlt. die Militärverwaltung unter gewissen Voraussetzungen auch unehelichen Kindern imd schuldlos geschiedenen Ehs- srauen Unterstützungen. Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder bleiben gleichfalls nicht «nberücksichtsgt. 8M»

der Verstorbene für diese bis zum Eintritt ist das He«? oder bis zu seinem Tode wie ein Vater gesorgt hat.

Um die Witwen und Waisen in die Lage zu versetzen, sich nach Möglichkeit aus gesunder wirtschaftlicher Grund­lage eine neue selbständige Existenz zu gründen, erfolgen für den Fall eines Bedürfnisses neuerdings auch noch be­sondere Zuwendungen,an Hinterbliebene, bei denen das bisherige Arbeitseinkommen des verstorbenen Kriegsteilnehmers zu­grunde geleat wird. Nähere Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen gewährt werden können, erteilen ergangener Anweisungen zufolge die Ortsbehörden des Wohnsitzes der Hinterbliebenen sowie die Zahlstellen der Königlichen Regierungen, von denen die Hinterbliebenen die Versorgungsgebührnisse er­halten.

Soweit die staatlichen Maßnahmen. Wo diese zur Beseitigung jeder Not nicht ausreichen, bietet sich der privaten Fürsorge ein dankbares Feld der Tätigkeit. Sie wird nötigenfalls durch die Mittel derNationalstistung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen" in Stand gesetzt, wirksam einzugreifen.

Zum Schluß darf noch erwähnt werden waS nicht allgemein bekannt zu sein scheint daß die Hin­terbliebenen neben der Versorgung aus Militärmitteln in zahlreichen Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf die Witwen- und Waisenrenten nach der Reich s v er sich erun gsordnung haben. War ne­ben dem Verstorbenen auch die Ehefrau ihrerseits für den Fall des Alters und der Invalidität sowie zugunsten der Hinterbliebenen versichert, so erhält die Witwe außer den Renten auch noch ein einmaliges Witwengeld und bei Vollendung des 15. Lebensjahres der Kinder für diese eine Waisenaussteuer. WTB.

Landesnachrichten.

AHtorles-, 21. Oktober ISIS.

betrifft das Jnf.-Regt. Nr. 127, das Res.-Inf.-Regt. Nr. 248, dre 4. Landw.-Eskaöron, das Landw-Few- artill.-Regt. Nr. 1, das Feldartill.-Regt. Nr. 65, die 1. Feld-Pionier-Komp.

88'Die Liste enthält u. a. folgende Namen: Christian Dieterle, Heselbach, l. verw. August Braun, Baiersbronn, schw. verw. Wilhelm Seeger, Baiersbronn, l. verw. Joh. Hartmann, Wittlensweiler, schw. verw. Otto Witzelmaier, Lützenhardt, gefallen. Andreas Rometsch, Liebelsberg, ges. Joh. Georg Kugler, Unteriflingen, verm. Vizeseldw. Helmut Welker, Altensteig, l. verw. Gottlieb Seeger, Rohrdorf l. verw. Gottlob Roller, Effringen, l. verw. Gustav Waide- lich, Edelweiler, gefallen. Karl Beilharz, Baiersbronn, ins. Verwund, gest. Ernst Eberle, Freudenstadt, gef. Friedrich Faißt, Glatten, ins. Verwund, gest. Martin Wolper, Neuneck, I. verw. Gottlob Renlschler, Teinach, ins. Verwund, gest. Christian Kalmbach, Beuren, l. verw. Christian Bihler, Beuren, bish. verw., war erkrankt.

' Das Eiserne Kreuz haben erhalten Joh. Gg. Seeger von Ebershardt, z. Zt. verwundet im Lazarett; Sani- tätsunteroffizier Widmann von Calw; Fritz Rent- schler, Sohn des Schultheißen Rentschler in Altbulach.

* Die Ziehung der Jnvaliden-Lotterie wurde vom 20. Oktober auf Mittwoch den 4. November ds. Js. verschoben.

r. Die Württ. Sparkaffe (Landessparkasse) steht sich ver­anlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß auf Einlagefcherne, die wegen Zeichnungen auf die III. Kriegsanleihe noch in Stuttgart liegen, jederzeitEinlagengemacht und Rückzahlungen verlangtwerden können. Die Einleger dürfen sich nur an die bekannten Agenturen wenden.

Keine Ueberstürznng mrt Kriegs Evtrme- rungszeichen. Vom Württ. Landesausschuß für Na­tur- und Heimatschutz erhalten wir folgende Mitteilung: Nach mehrfachen Nachrichten trägt man sich in manchen Gemeinden und in sonstigen Kreisen des Landes mit der Absicht, in Bälde monumentale Erinnerungszeichen cm den gegenwärtigen Krieg zu errichten. So verständlich der dieser Absicht zu Grunde liegende Gedanke an sich ist, so wird doch der Rat auszusprechen sein, daß mit der Aus­führung nicht geeilt werden möchte. Man kann dabei von der möglichen Tauer des Krieges und von seinen wirtschaftlichen Nachwirkungen ganz absehen. Rein vom künstlerischen Standpunkt aus und dem des Heimatschutzes aus erscheint es als geboten, der Kunst nicht allzu rasch die hier in Betracht kommenden großen Aufgaben zu stellen und ihr vielmehr Zeit zu lassen, zu den über­mächtigen Eindrücken des Weltkrieges Stellung zu neh­men. Denjenigen Gemeinden und Körperschaften, die schon jetzt Vorbereitungen zu treffen wünschen, möch­ten wir empfehlen, sich zunächst nur nach Oertlichkeiten innerhalb der Wohnplätze oder draußen im Markungs­gelände, die sich für ein Erinnerungsmal eignen könn­ten, umzusehen und sich die Verfügung darüber zu si­chern, alle weiteren Schritte aber erst zu gegebener Zeit zu tun. Im übrigen handelt es sich hier nicht um dis Errichtung von Tenkmalen im engeren Sinn, sondern ebenso gut um Benützung schon vorhandener sogenannten natürlicher oder landschaftlicher Denkmale, um die Schaf­fung neuer Anlagen mit oder ohne eigentliches Monument und um bauliche oder sonstige Stiftungen mit Kriegserin­nerungen der verschiedensten Art. Ta für alle in Betracht kommenden Möglichkeiten eine sehr sorgfältige und vielseitige Beratung nötig ist, eröffnet sich hier ein besonderes, wichtiges und dankbares Gebiet für die be­ratende Tätigkeit der Bezirksausschüsse und sonstigen örtlicher! Vertretungen deS Landesausschusses. Für Fälle»