Bekanntmachung
des stellv. Generalkommandos XIH. <K. W ) Armeekorps.
Im Staatsanzeiger vom 24. September 1915 Nro. 224, ist eine Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos betr. Beschlagnahme, Meldepflicht «nd Ablieferung von fertige«, gebrauchte« und ungebrauchte« Gegenstände« aus Kupfer, Messing und Rein- Nickel veröffentlicht. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die gleichen Haushaltungsgegenstände wie die Bekanntmachung vom 31. Juli 1915 — Beilage zum Staatsanzeiger vom 31. 7. 15 Nro. 177 —. Durch die neue Bekanntmachung wird die Verordnung vom 31. Juli 1915 darin erweitert, daß die Frist zur freiwilligen Ablieferung bis zum 16. Oktober 1915 verlängert wird, und daß die Sammelstellen bis dahin zur Aufnahme von freiwillig abgelieferten Gegenständen geöffnet bleiben. Ferner sind in Zusätzen zu der neuen Bekanntmachung die Gegenstände genannt, die an den Sammelstellen zu den bereits in der Bekanntmachung vom 31. Juli 1915 angegebenen Preisen angenommen werden. Ein weiterer Zusatz ordnet die Meldung der nicht freiwillig abgelieferten Gegenstände in der Zeit vom 17. Oktober bis zum 16. Nov. 1915 an; ein anderer Zusatz bestimmt, daß die der Bekanntmachung unterliegenden Gegenstände, die bis zum 16. Oktober 1915 nicht freiwillig abgeliefert wurden, nach dem 16. November 1915 enteignet werden.
Auch über die Ablieferung von anderen Gegenständen, einschließlich Altmaterial, an die Sammelstellen und die hierfür von diesen zu zahlenden Preise sind Bestimmungen getroffen.
Es kann der Bevölkerung nicht dringend genug empfohlen werden, von der Möglichkeit der freiwilligen Ablieferung schnellstens weitgehenden Gebrauch zu machen.
Stuttgart, 24. September 1915.
Bekanntmachung
des stellv. Generalkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps.
Die Abgabe von kriegsunbrauchbaren und Beutepferden erfolgt in Württemberg sowohl an landwirtschaftliche wie industrielle Kreise auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung, an verschiedenen Orten des Landes durch das stellv. Generalkommando. Die Bekanntmachung über diese Versteigerungen geschieht in den für den betreffenden Bezirk in Betracht kommenden Amtsblättern. Auf diese Weise ist eine große Anzahl von Pferden abgegeben worden und werden in nächster Zeit mehrere Hundert Pferde zum Verkauf kommen.
Obwohl das stellv. Generalkommando bestrebt ist, solche Pferde in möglichst großer Anzahl einzuführen, kann Gesuchen um Verabfolgung unter der Hand, die an das stellv. Generalkommando zu richten sind, nur in äußerst dringenden Fällen entsprochen werden. Der Grund allein daß der betreffende Gesuchsteller ein oder mehrere Pferde an die Heeresverwaltung im Wege der Aushebung abgegeben hat, genügt zur Begründung eines Gesuches nicht, da für deren Abgabe die von der Abschätzungskommission festgesetzte Summe als Entschädigung gegeben wurde.
Stuttgart, den 23. September 1915.
Höfen a. E, 24. Seppt. 1915.
Loäeran^eige.
Erfüllt von namenlosem Weh' bringen wir teilnehmenden Verwandten und Bekannten zur Kenntnis, daß mein innigst- geliebter Gatte, unser lieber Sohn, Bruder, Schwager und Onkel
Karl Hrrrirnrel
Kaufmann
im fernen Osten seiner Verwundung durch einen Schrapnellschuß erlegen ist.
In tiefer Trauer
die schwergeprüfte Gattis:
Helene Hummel, geb. Sasse. DieEltern:Ludw.Schwarzu.Frau,verw.Hummel. Der Bruder : Herrn. Hummel u. Frau, München.
Der Schwager: Paul Wolf U.Fran, geb. Hummel.
A l t e n st e i g.
Bestellungen auf anfangs Oktober einlanfendes schönes, saures
^ Mostobst
nimmt entgegen.
G. Strobel.
K. Forstemt Aornstelten.
Fifchwaffer-
Derpachtung.
Am Donnerstag, den 30. September» vorm. 11 Uhr wird im S ch w a n e n in Pfalzgrafenweile r das Fischwasser (Forellenwasser) in der Wddach, von der Oberwaldachermühle bis zur zweite« Furt auf Basinger Markuag auf die 12 Jahre 1 . Okt. 1915 bis 30. Sept. 1927 im Aufstreich verpachtet.
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Kirchliche Nachrichten.
17. Sonntag n. Tr., 26. Sept. Evang. Gottesdienst in der Kirche vorm. 10 Uhr. Lieder: 292, 447. Darauf Kindergottesdienst in Klassen. Um '/-»2 Uhr Christenlehre mit den Töchtern. Am Donnerstag abends 8 Uhr Kriegsbetstunde im Jugendheim.
Gemeinschaft-Jngeudheim. Sonntag abend 8 Uhr Versammlung.
Methodistengemeinde.
Sonntag, 26. Sept. .vormittags 9'/s Uhr Predigt, °/<11 Uhr Sonntagsschule, 2 Uhr Jugend- Bund, abds. 8 Uhr Predigt.
Montag u. Mittwoch abends 81/4 Uhr Kriegs-Gebetstunde.
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UE' Bei Abgabe von Branntweinbrennereien ist das Kontingent für die Verkäufer stchergestellt.
Gestorbene.
Stuttgart: Justizrat Dr. Richard Scholl, Rechtsanwalt beim Reichsgericht in Leipzig.
Im Felde gefallen: Haiterbach: Christian Schöttle, Schreinermeister, 42 I.
Mir ist unwohl,
ich kann nicht essen, fühle Kopfschmerze».
An diesen Leiden trägt meist eine Magenverstimmung oder mangelhaft funktionierende Verdauungsorgane Schuld. Diese Klagen kehren aber immer wieder, wenn nicht mit dem regelmäßigen Gebrauch von
Kaisers
Magru-
MglMllL' OriMgllM
eingesetzt wird.
Im Dauergebrauch als hochgeschätztes Hausmittelb. rcblecbtem Appetit, Msgenwek, sfopkweh, 5oäbrenuen, üerucb rmr äem Munlle.
Paket 25 Pfg zu haben bei:
Fr. Flaig, Alteusteig; C. F. Heiutel, Pfalzgrafeuweiler; Chr. Waiblinger z. Löwen, Haiterbach; I. Kalteubach, Egenhause«.