Amtliches.

Nachmusterung der wehrpflichtige« der Geburts­jahre 1876bis 18SS imO.A.-Bez. Freudenstadt.

Die Musterung und Aushebung der dienstuntaug­lichen Wehrpflichtigen, welche in der Zeit vom 1. Januar 1876 bis 31. Dezember 1895 geboren sind und sich vom 15. bis 18. ds. Mts. beim Meldeamt und bei den Ortsbehörden angemeldet haben, findet am Dienstag, den 28. Sept. ds.Js. und den folgenden Tagen im Rathaussaal in Freudenstadt statt. Es haben zu erscheinen je vormittags 8 Uhr am 1) Dienstag, den 28 Sept. und 2) Mittwoch, den 29. Sept. die Unausgebildeten, 3) Don­nerstag, den 30. Sept. die Unausgebildeten, zurückgestellten Rekruten und ein Teil der Ausgebildeten, 4) Freitag, den 1. Okt., 5) Samstag, den 2. Okt. und 6) Montag, den 4. Okt. die übrigen Ausgebildeten und Zurückgestellten. Die Unausgebildeten werden durch die Ortsbehörden vorgeladen. Alle am 30. Sept. zu musternden Ausgebildeten und alle am 1., 2. und 4. Oktober zu Musternden erhalten vom Bezirkskommando besonderen Gestellungsbefehl. Wer nicht geladen ist, hat sich trotzdem der Aushebungskommission vor­zustellen. Die Pflichtigen haben mit reingewaschenem Körper und frischem Leibweißzeug zu erscheinen und die Militärpa­piere mitzubringen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen.

Kartoffel« zur Brauutweiubereituug freigegebe».

-- Der Bundesrat hat beschlossen: Auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu Wirtschaft!. Maßnahmen usw. vom 4. Aug. 1914 wird allen Brennereien, die bisher Getreide verarbeitet haben, gestattet, im Betriebs­jahr 1915/16 Kartoffeln, auch wenn sie diese nicht selbst gewonnen haben, zur Branntweinbereitung zu verwenden, hierdurch ihre Brennereiklasse geändert wird oder die künftige steuerliche Behandlung ein Nachteil

ohne daß ihnen für entsteht.

Marktverbot.

Nach Mitteilung des K. Oberamts Herrenberg ist die Ab­haltung des in H errenberg am 28. Sept. ds. Js. fällige Viehmarkt und derVieh- u n d S ch w e i ne m a r kt in Bondorfam 30. September ds. Js. wegen der Maul­und Klauenseuche in Nufringen verboten.

Die Viehzwischeuzähluug am 1. Oktober ISIS.

Zufolge Bundesratsbeschlusses ist, nachdem die letzte all­gemeine Viehzählung (eine nur auf die Schweine sich er­streckende Zählung ist am 15. März 1915 wiederholt worden) am 1. Dezember 1914 stattgefunden hat, am 1. Oktober 1915 eine Viehzwischenzählung vorzunehmen. Sie erstreckte sich in Württemberg auf folgende Viehgattungen und Unter­abteilungen: 1. Pferde mit zwei Unterabteilungen (3 Jahre alte und ältere gedeckte Mutterstuten und alle sonstige Pferde); die Militärpserde sind nicht mitzuzählen. 2. Esel, Maultiere, Maulesel (Gesamtzahl). 3 Rindvieh mit vier Unterab­teilungen (Kälber unter 3 Monate alt; Jungvieh 3 Monate bis noch nicht 2 Jahre alt; 2 Jahre alte und ältere Farren, Stiere und Ochsen; 2 Jahre alte und ältere Kühe). 4. Schafe mit 4 Unterabteilungen (unter 1 Jahr alte Schafe und Schaflämmer; 1 Jahr alte und ältere Schafböcke; 1 Jahr alte und ältere Mutterschafe; 1 Jahr alte und ältere Hämmel). 5. Schweine mit acht Unterabteilungen (unter 8 Wochen alte Ferkel; 8 Wochen bis noch nicht Os Jahr alte Schweine; Os bis noch nicht 1 Jahr alte Zucht­eber; 0- bis noch nicht 1 Jahr alte Zuchtsäue; Os bis noch nicht 1 Jahr alte sonstige Schweine; 1 Jahr alte und ältere Zuchteber; 1 Jahr alte und ältere Zuchtsäue; 1 Jahr alte und ältere sonstige Schweine). 6. Ziegen mit drei Unter­abteilungen (unter einem Jahr alte Ziegen und Ziegen­lämmer; 1 Jahr alte und ältere Ziegenböcke; 1 Jahr alte und ältere Geißen). 7. Federvieh mit vier Unter­abteilungen (Gänse; Enten; Legehühner, Kücken und Zuchthähne; Masthühner, Kapaune, Truthühner). Die Zählung erfolgt in Württemberg ausschließlich mittelst Ortslisten in der Weise, daß die mit der Aufnahme betrauten Personen (Zähler) am Zählungstag das zu zählende Vieh unter Be­achtung aller der Ortsliste vorgevruckten Bestimmungen von Haus zu Haus (Stall zu Stall) ermitteln und in die Orts­liste eintragen. Aufgabe der Vieh besitz er ist es, ihren Viehstand dem Zähler richtig und vollständig anzugeben. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund der Bundesratsverordnung aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige An­gaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraf:; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für demStaate verfallen erklärt werten. Welch große Bedeutung der bevorstehenden Viehzählung, namentlich im Hinblick auf die Nahrungsmittelversorgung, zukommt, bedarf wohl keiner näheren Darlegung. Es ist daher zu erwarten, daß sämtliche an der Zählung Be­teiligten (Gemeindebehörden, Zähler, Viehbesttze,) der ihnen zugewiesenen Ausgabe alleSorgsalt undAufmerk- samkeit zuwenden, damit ein zuverlässiges Ergebnis er­zielt wird. _

Landesnachrichten.

Wtenrteig. 25. September ISIS.

Die württ. Verlustliste N" 274 betrifft die JUf.-Megimmter Nr. 121, 125, 126 und 180, das Grenadier-Meg. Nr. 123, die Landw.-Jnf.-Regimen- ter Nr. 119 und 125, die lAanen-Rcgimenter Nr. 19 und 20, die Feldartill.-Regimenter Nr. 13 und 49, die Mitt­lere Winen-Werser-Abt. Nr. 137.

* Das Eiserne Kreuz haben erhalten: V'zefeldwebel Heinrich O t t von Calw, Reservist Friedrich Schneider, Sohn des Kirchenpflegers in Liebenzell, Krgsfr. Richard Luz, Sohn des I. Luz in Nagold.

- Calw, 24. Sept. Die Kartosfelversorgung wird in diesem Herbst rechtzeitig von der Stadt ausgenommen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine größere Menge von Kartoffeln aufzukaufen und sie im Laufe des Winters in kleineren Mengen an bedürftige Einwohner ab­zugeben. Beim Ankauf sollen die hiesigen und die Produzenten des Bezirks bei annehmbaren Preisen besonders berücksichtigt werden. Die Erhöhung der Kohlenpreise hat eine Er­höhung der Kokspreise mit sich gebracht. Der Zentner Koks soll um 10 Psg. teurer als bisher verkauft werden, sodaß sich der Preis im Gaswerk für 1 Ztr. ünzerklLinerten Koks auf 1,40 Mk., für 1 Ztr. zerkleinerten auf 1,50 Mk. und für 1 Ztr. Bohnenkoks auf 1 Mk. stellen wird.

ss Stuttgart, 25. Sept. (Die Opfer des Fliegerangriffs.) Die Beerdigung der Opfer des Fliegerangriffs, deren Zahl inzwischen auf sieben angewachsen ist, wird, wie das Neue Tagblau hört, am hcuiOen Samstag stattfinden. Die Sol­daten werden um 1 l Uhr gemeinsam auf dem Waldfriedhof beerdigr, der getötete Schuhmachcrmeister um 30s Uhr und eines der nachträglich gestorbenen Mädchen um 3 Uhr auf dem Pragfriedhof, das andere um 5 Uhr auf dem Wald­friedhof. Der gestern seinen Wunden erlegene Hilfspostunter- beamle wird nach seiner Heimat Herligkofen übergeführt.

(-) Stuttgart, 24. Sept. (Zu dem Flieyer- Lberfall.) Der König kam gestern früh in Begleitung des Flügeladjutanten vom Dienst von Bebenhausen hier­her, um die bei dem Fliegerüberfall verwundeten Militär- und Zivilpersonen zu besuchen und die verschiedenen Un­fallstätten zu besichtigen. Unter Führung des Ober­medizinalrats Dr. Kohlhaas und des Generaloberarztes Dr. Krämer besuchte der König das Weimar- und Wil- helmsspital, das Spital der Faltertschule und das Ka- tharinen- mrd,Marienhospital.

Fingerzeig

für säumige Post-Monnenten!

U)er von unseren geschätzten postadonnenten unsere LeitungAus äen Launen" noch nicht beim rustänäigen Postamts oäer Postboten bestellt hat, muss dies sofort tun. Nur äann kann er ununterbrochen ln äen Lesltr unserer Geltung kommen.

(-) Stuttgart, 24. Sept. (Das Wilhelms- kreuz.) Eine Königliche Verordnung, betreffend di« Stiftung eines Wilhelmskreuzes, vom 13. Sep­tember 1915, besagt: Wir haben Uns in der Zeit des gegenwärtigen großen Krieges bewogen gefunden, ein besonderes Ehren- und Erinnerungszeichen mit dem NamenWilhelmskreuz" zu stiften. Das IVil- helmskreuz" werden Wir an Männer verleihen, die sich während Unserer Regierung, insbesondere aus Anlaß des dermaligen Kriegs, ohne an ihm unmittelbar teil­zunehmen, in dienstlicher oder freiwillige« Tätigkeit namhafte Verdienste um die öf­fentliche Wohlfahrt erworben haben. Vorbehalten bleibt eine besondere Auszeichnung für solche Männer, Frauen und Jungfrauen, die sich um die Pflege der Verwundeten oder Erkrankten oder auf dem Gebiete der allgemeinen Kriegsfürsorge verdient gemacht haben. An Militär­personen kann das Wilhelmskreuz mit Schwertern», sowie mit Schwertern und Krone verliehen werden. Das Wilhelmskreuz besteht aus einem Kreuz von Bronze, das aus der Vorderseite einen Schild mit dem Königlichen Namenszug zeigt. Das aus Anlaß von Verdunsten während des Kriegs verliehene Kreuz weist unter dem Namenszug die Zahl des Stiftungsjahres 1915 auf. Die Auszeichnung der Schwerter besteht aus zwei nute« dem Schild kreuzweise durchlaufenden Schwertern, di« Auszeichnung der Krone aus der über dem obeven Kveuz- arm befestigten Königskrone. Das Wilhelmskreuz wird! an einem mehrfach der Länge nach gelb und schwarz gv- streiften seidenen Bairde im Knopfloch, das Wilhelms­kreuz mit Schwertern und Krone auf der linken Kruft ge­tragen.

(-) Stuttgart, 34. Sept. (Kriegsanleihe.) Die Gesamtzeichnungen in Württemberg auf die dritte deutsche Kriegsanleihe erreichten den Gesamtbetrag von 432800000 Mk. Davon fielen auf den Bezirk der Neichsbankhauptstelle Stuttgart 346 700000 Mk. und aus den Bezirk der Reichsbankstelle in Mm 66100 000. Bei der zweiten Anleihe wurden in Württemberg ge­zeichnet 310 900 OM Mk. und bei der ersten Anleihe 108500000 Mk. Dieses glänzende Ergebnis läßt dar­auf schließen, daß die Gesamtzeichnungen in Deutsch­land eher den Betrag von 15 Milliarden als 12 Milliar­de« erreich« werden, da bekanntlich Württemberg un- i ÜeWhst. dyt druKgstcy LM der Gesamtbevölkerung. dM

Vaterlandes ausmacht und von den größeren Industrie­zentren außerhalb Württembergs ganz außerordentliche Mehrziffern gegenüber der zweiten und ersten Anleihe gemeldet worden sind.

(-) Stuttgart, 24. Sept. (Wieder ins Fel d.) Generalleutnant Herzog Wilhelm von Urach ist gestern abend, nachdem sein Urlaub abgelausen war, ins Feld' gereist, um sein Divisionskommando wieder zu über­nehmen. Seine beiden ältesten Töchter gaben dein Va­ter daS Geleite zum Bahnhof.

(-) Böblingen, 24. Sept. (Hütet die Kin­der.) Das drei Jahre alte Kind der Familie Fr. Heininger hier kam in der äußeren Vorstadt unter ein Fuhrwerk von der Zuckerfabrik Böblingen. Es wurde überfahren und so schwer verletzt, daß es bald darauf gestorben ist. Wie der Unfall entstanden ist, ist noch /nicht aufgeklärt.

(-) Stetten (OA. Brackenheim.), 24. Sept. (Der Kriegs wein.) Ein Gang durch Unsere Weinberge erfreut Heuer Auge und Herz, denn vollbehangen und ge­sund wie schon lange nicht mehr stehen sie da. Di« Trauben sind reif und von ausgezeichneter Güte. Mit der allgemeinen Weinlese wird in kommender Woche begonnen.^ Der Wein verspricht Heuer prima zu werden.

Kriegs-Allerlei.

8 Kriegsandachte« im deutscheu Walde. Eine besonders weihevolle Form von Kriegsgottesdiensten hat die Stadt Stuttgart an den letzten Sonntagen erprobt. Im stimmungs­vollen Waldausschnitt des Freilichttheaters, fern allem stören­den Lärm, wurden sie veranstaltet; schlanke Buchen und Forchen, von der herbstlichen Mittagssonne vergoldet, um- säumten den Bergabhang, an dem die unübersehbare Schar der Zuhörer Platz genommen hatte. Sie schien mehr als sonst gestimmt, jedes Wort des Trostes, der Mahnung, der Verinnerlichung in sich aufzunehmen, das der Geistliche, am eisten Sonntag Stadtpfarrer Mayer, am zweiten Stadtdekan Traub, im schlichten Rock von der Bühne aus sprach. Kein Laut ging in der Hörsamen Waldlichtung verloren und keiner­lei Störung durchbrach die Feierstimmung. Chorlieder, Ge­bet und gemeinsame Gesänge umrahmten die Feier. Viel­leicht wird auch anderwärts im Lande der schöne Gedanke ausgenommen, Kriegsandachten im deutschen Walde zu ver­anstalten in treuem Gedenken an unsre tapfern Soldaten draußen, die in ihren Waldlagern im Osten und Westen unsere Heimat schützen. Wie freudig er in Stuttgart in allen Kreisen der Bevölkerung begrüßt wurde, zeigt der un­erhörte Besuch von vorsichtig geschätzt 810 000 Teilnehmern, den diese Feiern fanden, ep.

8Eßt warmes Abendbrot". Dieser Anregung redet eine Zeitungsleserin w e folgt das Wort: »Laßt sie wieder aufleben, die alte, die ländliche Sitte der warmen Abend- supps. Nichts Gemütlicheres kann es geben als den Familien­tisch, in dessen Mitte der tiefe Napf dampfender Suppe prangt, von der sich jeder nach Magenslust auftun kann. Es braucht ja nicht gerade Brotsuppe, Hafer- oder Roggen­suppe zu sein, oder müssen es denn Stullen und immer wieder Stullen sein? Brot ist knapp, Schmalz fehlt gänzlich, Wurst und Käse sind für schmalen Geldbeutel kaum erschwing­lich. Die Ostfriesen, diese Riesen an Gestalt und Körperkraft, essen ihr Lebtag nichts anderes zur Nacht als Suppe."

Wetterbericht.

Die Schönwetterperiode neigt, wie vor acht Tagen schon, ihrem Ende zu. Die Störungen erweisen sich aber bis jetzt noch nicht Äs so stark, daß nicht auf ein« baldige Wiederkehr guten Wetters gehofft werden dürfte. Für Sonntag und Montag freilich ist vielfach trü­bes und auch strichweise regnerisches Wetter zu erwarten.

O- Kriegschronik 1914

LS. September: Als erste« Sprrrfort südlich Verdun ist ' das Lamp de» Romaines bei St. Mihiel gefalle»

Me Oesterreicher dringen siegreich in Serbien vor.

Syrmien ist von den Serben gesäubert. " '

LS. September: Ein Umfassungsoersuch des französische» Heeres gegen die äußerst« rechte Flanke des deutsche» Heeres wurde bei Bapaume von den Deutschen zurück» gewiesen.

Die angegriffenen Sperrforts südlich V.rdun haben da« Feuer eingestellt.

3m Osten wird die deutsch« Offensiv« energisch in» ins- fische Land getragen.

Präsident Poineare, Ministerpräsident Dlvianl und Mi­nister Briand haben sich nach London begeben, um mit den englischen leitenden Politikern Rücksprache zu pflege«.

Für die Schriftlcitung verantwortlich: Lu dm lg Lauk. Druck und Verlag der W. Rieker'schen Buchdruckerei, Nltensteig.

t-