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Bekanntmachung,
betr. Aufforderung zur Anmeldung für den Auftrieb von Jungvieh und Fohlen auf die Jungvieh- und Fohlenweide des Vereins in Unterschwandorf.
Die Besitzer von Rindern, Wallach- und Stut-Fohlen werden hie- mit ersucht, ihre Tiere, welche sie in diesem Jahr auf die Juugvieh- ««d Fohlenweide des laudw. Vereins in Unterschwandorf auftreiben wollen, längstens bis 15. April d. I«, anzumelden.
Die Anmeldung kann von den Tierbesitzern des Bezirks Nagold bei den Herren Ortsvorstehern ihrer Gemeinden erfolgen, von den Auswärtigen dagegen hat dieselbe bis zu dem genannten Termin bei dem Vorsitzenden der Weidekommission, Herrn Gtadtschultheist Kraust in Haiterbach zu geschehen.
Das Weidgeld beträgt, neben 1 Trinkgeld für 1 Rmd und 2 ^ für 1 Fohlen, bei Mitgliedern des landw. Bezirksvereins Nagold:
a. für ein Rind im Gewicht bis zu 200 kz. . . . 34
d. ., „ „ „ „ von 201-300 „ ... 36 ^
°. „ . » 301-350 „ ... 40 ^
ä. „ „ „ „ „ über 350 „ ... 45
s. „ „ Ijähriges Fohlen.105
k. „ „ 2 „ 120 ^
A. „ „ über 2 Jahre altes Fohlen.130
b. „ Tiere aus anderen Bezirken je 10 mehr, ob Nagolder
Vereinsmitglieder oder nicht.
Im Bezirk Nagold ansässige Nichtmitglieder haben pro Rind 5 und pro Fohlen 10 mehr zu bezahlen (iit. a—§).
Die Eröffnung der Weide findet voraussichtlich Mitte Mai statt. Der Termin des Auftriebs wird den Anmeldern besonders bekannt gegeben.
Es soll in der Regel nur zur Zucht geeignetes Vieh auf die Weide gebracht werden.
Nur gesunde mit tierärztlichem Zeugnis versehene Wallach- «nd Tt«t-Fohlerr im Alter von 1 Jahr bis zum Alter von 3 Jahren werden ausgenommen. Heuer wird nur eine beschränkte Anzahl Fohlen auf die Weide genommen. Absatzfohleu werden nicht angenommen. Als bösartig erfundene Fohlen werden auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt
Die Rinder sollen mindestens 7 Monate alt sein. Der Verein behält sich vor, ungeeignete Stücke zurückzuweisen.
Die Versicherung der Weidstiere erfolgt durch den Verein auf Kosten der Besitzer und werden beim Auftrieb erhoben für Rinder 1°/o des Versicherungswertes, jedoch mindestens 2 bei Fohlen 2ft«°-o des Versicherungswertes. Bei außerordentlichen Verlusten müßte event. eine Nachschußprämie erhoben werden.
Als Entschädigung wird gewährt bei Rindern im Todesfall 80'' « des beim Auftrieb vereinbarten Versicherungswertes und bei Fohlen 75°/o bezw. 50°: g.
Die näheren Bedingungen für den Auftrieb auf die Weide des Vereins können von den Herren Ortsvorstehern des Bezirks oder von dem Herrn Vorsitzenden der Weidekommission erbeten werden.
Die Herren Ortsvorsteher des Bezirks, welchen nach Angabe der Zahl der Anmeldungen Anmeldebogen und Weidebedingungen zugehen, werden ersucht. Vorstehendes den Besitzern von Rindern und Fohlen in ihren Gemeinden noch besonders bekannt zu machen und die Anmeldungen entgegennehmen zu wollen.
Die Herren Ortsvorsteher werden zugleich ersucht, die Landwirte ihrer Gemeinden auf die großen Vorteile der Jungvieh- und Fohlenweide aufmerksam zu machen und dieselben zu möglichst zahlreicher Anmeldung zu veranlassen.
Rinder, welche sich zur Zeit des Weideauftriebs wegen Maul- und Klauenseuche in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet befinden, können nicht angenommen werden.
Nagold, den 28. März 1914.
Der Bereinsvorftand:
Oberamtmann Kommerell.
Ettmannsweiler.
Vanakkord.
Die bei Erbauung eines Wohnungs- und Scheunenanbaues für Hr. Bernhard Wurster, Wagner von Ettmaunsweiler vorkommenden Bauarbeiten wie:
Grab-, Maurer- und Bekonirrungsarbeiten Zimmerarbeiten mit Bretlervertäserung, Gipser- u. Anstricharbeiten, sowie Schreiner-, Glaser-, Schlosser- und Flafchnerarbeiten
sollen im Subwissionswege vergeben werden.
Lusttragende Unternehmer wollen ihre Offerte mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis
Freitag, den 3. April d. F.. abends 6 Uhr
bei dem Unterzeichneten einreichen; woselbst Plan, Voranschlag und Bedingungen zur Einsicht aufgelegt sind.
Zuschlagsfrist 3 Tage. A. A.
Stadtbanmeister Hentzler.
Waldverkan
Morgen Freitag mittag s Uhr verkaufen die Erben der ft Witwe Kirn aus dem Rathaus in Grömbach zum zweiten- und letztenmal. Markung Grömbach:
Parz. 1107 43 ar 07 gm in der Gerechtigkeit.
Liebhaber sind eingeladen.
^ttettjwlg-Stäor
Das Ergebnis der pro 1. Januar 1914 erfolgten
MeiusWong M Gewerbesteuer
ist vom 8.—28. April ds. Js.
auf dem Rathaus aufgelegt.
Etwaige Beschwerden der Beteiligten gegen die Einschätzung sind an das K. Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, zu richten und längstens bis SS. April beim Stadtschultheißenamt schriftlich einzureichen.
Aus den Anschlag am Rathaus wird hingewiesen.
Den 2. April 1914.
DtadLschuttheisteuamt.
K. Forstamt Altensteig.
Am Montag, den 6. April, nachm. ^4 Uhr im „Waldhorn" in Ebhausen aus Staatswald Grashardt Abt. Heusteig; Nonnenwald Abt. Stockhalde, Teichelgrub, Neuwies, Roggenrain, Stubenhalde, Birkhalde: Ficht. Baustangen: 65 lu, 64 I b, 11 II., 5 III. Kl. Ficht. Hagstangen: 9 I., 20 II , 23 III.Kl. Rm.: 6 Spälter, 47 Anbruch.
Württ.
ff WlllWÄ- in.'.
Bezirksverein Altensteig.
Nachmittags-' Wanderung
am Ssnntag, de» 5- April d. I.
Fengeuloch, Kesreu, Garrwriler.
Abgang präzis ft» 2 Uhr beim Friedhof. Treffpunkt für solche Mitglieder, die sich nicht an der ganzen Tour beteiligen, sondern Garrweiler auf direktem Weg erreichen wollen: Hirsch, Garrweiler.
Zu recht zahlreicher Beteiligung ergeht freundliche E.nladung.
Der Ausschuß.
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