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Der Wahlgang am 16. November hat keine Entscheidung gebracht und es findet am 29. November Nachwahl statt.
Der Wahlausschuß des Bundes der Landwirte und der Konservativen hat im Einverständnis mit den Parteileitungen beschlossen:
die KaMM ÄihriM anstecht z« erholte«.
In einem kürzlich vom Wahlausschuß für Staudenmeyer ausgegebenen Flugblatt heißt es ganz richtig:
Me SoziOemkratic ist die Todfeinds« der bürgerliche« Gesellschaft".
und man sollte meinen, alle bürgerlichen Parteien würden bei der Nachwahl zusammenstehen gegen ihren Todfeind. Aber weit gefehlt! Wieder wie bei der letzten Reichstagswahl hat sich die Volks-
parier verbündet mit der Sozialdemokratie! Sie verhilft dadurch der ohnehin stark gewachsenen Sozialdemokratie zu weiteren Landtagssitzen.
Dieser Stellungnahme der Bolkspartei entspricht auch die persönliche Haltung ihres ^Kandidaten Staudenmeyer.
Unvergessen ist der Ausruf „Nieder mit dem Bauernbund", den Herr Staudenmeyer als Leiter der bekannten Naumann-Dersammlung in Calw in seinem Schlußwort getan. Und erst kürzlich hat Herr Staudenmeyer in einer Wählerversammlung erklärt: „ein Sozialdemokrat ist mir lieber als ein Bauernbündler!"
Wähler! Ihr habt nun zu entscheiden zwischen dem Volksparteiler und Bundesgenossen der Sozialdemokratie und dem Kandidaten der rechtsstehenden Parteien!
Wer national denkt, wer mit dem Bündnis zwischen Bolkspartei und Sozialdemokratie nicht einverstanden ist, der gebe seine Stimme ab für
Der Wahlausschuß der Ander der Lmdnnrte und da Konseriitiien Partei.
Zur Landtagsnachwahl! -»s
An unsere Wähler!
Wir bitten unsere Wähler auch bei der Nachwahl ihre Stimme wieder unserem
Kandidaten G. Fahrion
zu geben.
Kein rechtsstehender Wähler kann den Bundesbrnder der Sozialdemokratie wählen, wir fordern deshalb auf, durch Abgabe eines Stimmzettels mit dem Namen
Zahrion
Protest zu erheben gegen das rote Bündnis und die falsche Politik der verbündeten Linkser.
Alts W Wahl! Wühlet LMM G. Mion. Kos Me.
Der Wahlausschuß.
Bekanntmachung.
In der Sitzung des engeren, bezw. verstärkten Ausschusses am 14. Oktober 1912 wurde die Zulassung von 16kerz. Metalldrahtlampen beschlossen. Dieselben sind bei unseren Ortsagenten zum Preise von Mk. 2.50 einschl. Steuer erhältlich.
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir die Abnehmer ausdrücklich aus § 3 Absatz 5 der Stromlieferungsbedingungen vom April 1912 und bemerken, daß jeder Stromabnehmer, der nach dem 1. April 1913 noch im Besitz einer nicht vom Verband bezogenen Lampe betroffen wird,
einer Konventionalstrafe gemäß § 12 der vorgenannten Stromlieferungsbedingungen verfällt.
Gemeindeverband Elektrizitätswerk
für den Bezirk Calw.
Station Teinach.
Provifivnsreisender
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