4. Schlächtern. Biehkastrierern, sowie Händlern und
anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Haufierhändlern ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenvieh im Sperrbezirke und der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten.
5. Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Gerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit polizeilicher Erlaubnis ausgeführt werden.
6. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk, sowie das Durchtreiben von solchem Vieh und das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen durch den Bezirk ist verboten. Ausnahmen für die Einfuhr kann das Oberamt zulassen.
7. Die Ver- und Entladung von Klauenvieh auf den Bahnstationen im Sperrbezirk ist verboten.
II. Besondere Maßregeln für das Beobachtungsgebiet, soweit es in den Oberamtsbezirk fällt.
1. Klauenvieh darf aus dem Beobachtungsgebiet nicht entfernt werden. Das Oberamt kann die Ausfuhr in der Regel nur zu sofortiger Schlachtung zulassen.
2. Das Durchtreiben von Klauenvieh und das Durchfahren mit fremden Widerkäuergespannen ist verboten.
III. Gemeinsame Maßregeln für Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet und IS Km-Umkreis, soweit sie in den Oberamtsbezirk fallen.
Verboten sind :
1. Die Abhaltung von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen mit Klauenvieh, sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkte.
2. Der Handel mit Klauenvieh, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb desEemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.
3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh.
4. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.
5. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkereien, soweit dies nicht schon ohnehin verboten ist, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.
Als ausreichende Erhitzung der Milch ist anzusehen
s) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Aufkochen,'
b) Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasserdampf auf 85 Grad;
c) Erhitzung im Wasserbad, und zwar entweder auf 85 Grad für die Dauer einer Minute
oder, unter der Voraussetzung, daß durch geeignete Vorrichtungen eine gleichmäßige Erwärmung der gesamten Milchmenge oder Milchrück- stände gewährleistet ist, auf 70 Grad für die Dauer einer halben Stunde.
Die Desinfektion der Milchgefäße kann mit strömendem Wasserdampf oder durch Auskochen in Wasser oder 3prozentiger Soda- oder Seifenlösung oder auf eine der folgenden Arten geschehen:
durch Einlegen der Gefäße in kochend heißes Wasser oder kochend heiße Sodalösung oder dünne Kalkmilch für die Dauer von mindestens 2 Minuten derart, daß alle Teile der Gefäße von der Flüssigkeit bedeckt find;
oder durch gründliches Abbürsten der Außen- und Innenfläche der Gefäße nebst Griffen, Deckeln und anderen Verschlußvorrichtungen mit kochend heißem Master oder kochend heißer Sodalösung oder dünner Kalkmilch.
JederweitereAusbruchoderVerdacht
Euch beliebt. Vielleicht dienen Euch schöne Bücher, habe einen ganzen Kasten voll; wählet Euch aus, was Ihr wollet, wie es unter Freunden gebräuchlich. Esset auch zuweilen bei mir zu Mittag, meine Base, ein feines Kind von siebzehn Jahren, hält mir Haus. Sehet ihr nur, hi, hi, hi — sehet ihr nur nicht zu tief in die Augen."
„Seid ohne Sorgen, bin schon versehen."
„So? Ei, das ist recht christlich gedacht; das muß ich loben. Man trifft solchen wackern Sinn nicht immer unter unserer heutigen Jugend. Ich sagte es ja gleich, der Sturmfeder, das ist ein Ausbund von Tugenden Nun, was ich noch sagen wollte, wir sind bis jetzt so miteinander die einzigen von des Herzogs Hofstaat; stehen wir zusammen, so werden nur Leute ausgenommen, die wir wollen. Verstehet mich schon, hi, hi, eine Hand wäscht die andere. Darüber läßt sich noch sprechen. Ihr beehret mich doch zuweilen mit einem Besuche?"
„Wenn es meine Zeit erlauben wird, Herr Kanzler."
„Würde mich gerne noch länger bei Euch aufhalten, denn in Eurer Gegenwart ist mir ganz wohl ums Herz; muß aber jetzt zum Herrn. Er will heute früh Gericht halten über die zwei Gefangenen, die gestern nacht das Volk aufwiegeln wollten. Wird was geben, der Beltle ist schon bestellt."
„Der Beltle?" fragte Georg, „wer ist er?"
der Seuche ist der Ortspolizeibehörde sofort nach dem Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen anzuzeigen. Verletzungen der Anzeigepflicht oder der vorstehend angeordneten Schußmaßregeln unterliegen den Strafbestimmungen des 8 328 StGB, und der 88 74—77 des Viehseuchengesetzes und ziehen den Verlust des Entschädigungsanspruchs für Rindvieh nach sich.
Die Orlsbehörden
werden ersucht, die für ihre Eemeindebezirke zutreffenden Maßregeln in ortsüblicher Weile bekannt machen und die Einhaltung streng überwachen zu lasten. An den Haupteingängen des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets sind Tafeln mit der durch 8 185 Abs. 2 bezw. 8 189 Abs. 2 vorgeschriebenen Aufschrift leicht sichtbar anzubringen.
Lalw, den 29. Oktober 1912.
K. Oberamt.
Amtmann Rippmann.
Der Balkankrieg.
Noch liegt keine Nachricht über den Zusammenstoß der Vulgaren mit der türkischen Hauptarmee vor. Diese Hauptarmee, die südlich von Adrianopel stehen soll, ist die letzte Hoffnung der Türken und Türkenfreunde. Von ihr erwartet man nicht mehr und nicht weniger, als daß sie das vordrängende siegreiche bulgarische Heer in einer gewaltigen Schlacht zerschmettere und das Vertrauen der Türken in ihre ruhmreiche Armee und deren Ruf wieder festigt und neu rechtfertigt. Natürlich wäre es zwecklos, die Chancen der beiderseitigen Hauptstreitkräfte gegeneinander abzuwägen, jetzt, wo keine zuverlässigen Zahlen angeführt werden können. Im übrigen stellen die Berichte vom Kriegsschauplatz fortgesetztes Zurückweichen der Türken, namentlich vor den Serben und Montenegriner, fest.
Konstantinopel, 29. Okt. Gestern ist hier die erste Abordnung des deutschen Roten Kreuzes angekommen.
Sofia, 29. Okt. Die deutsche Mission vom Roten Kreuz, die aus den Aerzten Dr. Kirschner, Dr. Schubert, 2 Krankenpflegern und 4 Krankenschwestern besteht, ist heute hier angekommen. Sie wurde von Vertretern der Königin und einer Abordnung des bulgarischen Roten Kreuzes empfangen.
Stadt, Bezirk und Nachbarschaft.
Calw, 30. Oktober 1912.
Kulturelle und wirtschaftliche Verhältnisse des Bezirks Calw.
—p. Dem kürzlich erschienenen „Statistischen Handbuch für das Königreich Württemberg für 1910 und 1911" entnehmen wir eine Reihe wichtiger Angaben für unfern Oberamtsbezirk, wozu wir zu Vergleichen die analogen Ergebnisse Gesamt-Württembergs beifügen. 1) Bevölkerung. Von den am 1. Dez. 1910 gezählten 2 437 574 Einwohnern Württembergs entfallen 27 854 (darunter 14 506 weibliche) auf den Bezirk Calw oder 87 auf 1 qkm (Landesdurchschnitt 125 auf 1 qkm); der Bezirk Calw ist damit einer der dünner bevölkerten des Schwarzwaldkreises. Von der Bevölkerung unsres Bezirks sind 26 533 evangelisch, 912 katholisch und der Rest andrer Konfession; dem Berufe nach entfallen 47,8 Prozent auf Landwirtschaft, 31,6 Prozent auf Industrie und der Rest auf andere Berufe. — 2) Wohn- plätze und Wohnhäuser. Württemberg zählt 9233 Wohnplätze und 848164 Wohnhäuser, wovon 84 Wohnplätze und 4138 Wohnhäuser auf den Bezirk Calw entfallen; Gemeinden sind es in Württemberg 1899, im Bezirk Calw 43. — 3) Militärverhältnisse. Während die Zahl der vorgestellten Militärpflichtigen Württembergs von 1901 bis 1906 stetig zurückging
„Das ist der Scharfrichter, wertgeschätzter junger Freund."
„Ich bitte Euch! der Herzog wird doch nicht den ersten Tag seiner neuen Regierung mit Blut beflecken wollen!"
Der Kanzler lächelte greulich und antwortete: „Was das wieder Eurem fürtrefflichen Herzen Ehre macht; aber zum Blutrichter taugt ihr nicht. Man muß ein Exempel statuieren. „Der eine," fuhr er mit zarter Stimme fort, „der eine wird geköpft, weil er vom Adel ist, der andere wird gehängt. Behüt' Euch Gott, Lieber!"
So sprach der Kanzler Ambrosius Volland und ging mit leisen Schritten die Galerie entlang den Gemächern des Herzogs zu. Georg sah ihm mit düsteren Blicken nach. Er hatte gehört, daß dieser Mann früher durch seine Klugheit, vielleicht auch durch unerlaubte Künste großen Einfluß auf Illerich genommen hatte. Er hatte den Herzog selbst oft mit großer Achtung von der Staatsklugheit dieses Mannes sprechen hören. Aber, er wußte nicht warum, er fürchte für den Herzog, wenn er sich dem Kanzler vertraue, er glaubte Tücke uud Falschheit in seinen Augen gelesen zu haben.
Er sah gerade den Höcker und den wehenden gelben Mantel um die Ecke schweben, als eine Stimme neben ihm flüsterte: „Trauet dem Gelben nicht!" Es war der Pfeiffer von Hardt, der sich unbemerkt an seine Seite gestellt hatte.
(1906: 18 944 Pflichtige), wechselten in den letzten 5 Jahren 1907—1911 die Jahresziffern wie folgt: 19 383, 19 033, 19 823, 18 788 und 20190; letzte Zahl von 1911 übertrifft alle bisherigen seit 1903. Im Bezirk Calw betrug die Zahl dex
Militär- Diensttauglichen
pflichtigen
mit Waffe ohne Waffe
1907
234
113 —
1908
211
84 —
1909
204
87 1
1910
194
96 —
1911
209
108 —
4) Viehst
and. Am 1. April 1911 (in Klammern 1.
April 1910) waren in Württemberg, nach Abzug der dem Reiche, dem Staate und den landesherrlichen Gestüten gehörigen Tiere, 108 651 (107 458) Pferde und 1031068 (987 989) Stück Rindvieh vorhanden, von denen auf den Bezirk Calw 1012 (1006) Pferde und 12 252 (11215) Stück Rindvieh entfielen. 5) Verkehrsverhältnisse. Württemberg zählte am 31. März v. I. 657 Eisenbahnstationen, am 31. Dez. v. I. 2046 öffentliche Fernsprecheinrichtungen, 878 Post- und 2209 Telegraphenanstalten, während am 31. März 1909 die Länge der Staatsstraßen (einschl. der Etter) 3153 Kilometer betrug. Auf den Bezirk Calw entfielen 61,2 Kilometer Staatsstraßen, 13 Post- und^49 Telegraphenanstalten, 44 Fernsprecheinrichtungen und 9 Bahnstationen. Von den 248 württ. Gemeinden, die 8 und mehr Kilometer vom zunächst gelegenen Bahnhof entfernt waren, befanden sich folgende 9 im Bezirk Calw: Agenbach, (14 Kilometer), Aichhalden (13,3), Breitenberg (12,7), Bergorte (12), Oberkollwangen (10,6), Schmieh (10,6), Neuweiler (9,5), WUrzbach (9,1), Dachtel (8,8 Km.). — 6. Sparkassenwesen. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und deren Weiterentwicklung kommen als ein gewisser Gradmesser die Sparkassen in Betracht, deren Ergebnisse von den letzten 5 Jahren wir deshalb unter Gegenüberstellung des Jahres 1911 folgen lassen (Württ. Sparkasse, Bezirks- und Eemeindesparkassen); es betrugen in Mark die
1901
Einlagen einschl. Zinsen 64 668 535
Rückzahlungen 42 205 731
Gesamtguthaben der Einleger 262171 859
1906
92 423 114
70 636 191
396 953 151
1907
96 190 171
79 692 231
413 606 827
1908
105 410182
81 450 310
437 630 515
1909
127 264 867
85 894 443
479 382 868
1910
l39 496 594
99 048 955
519 863 465
Besonders die Jahre 1909 und 1910 zeigen also gegenüber den Vorjahren eine bedeutende Steigerung des Einleger-Guthabens, das sich innerhalb des ganzen letzten Jahrzehnts gerade verdoppelte; mit über Milliarde Mark kommt — nach Abzug der Einlagen juristischer Personen — auf den Kopf der Bevölkerung eine Sparkassenanlage von rund 200 Mark (auf eine fünfköpfige Familie 1000 Mark). Im Bezirk Lalw ergab sich bei den öffentlichen Sparkasien folgende Entwicklung, wobei die Zinsen auf der Württ. Sparkasse nicht eingerechnet sind:
Ein-
Rück-
Mehrbetrag
lagen
zahlunqen
der Einl.
1901
357 346
231 753
125 593
1906
801195
617 216
183 979
1907
803 453
651 550
151 903
1908
813 436
685 129
128 307
1909
894 519
629 356
265 163
1910
1000 549
733 382
267 167
Genossenschaften.
Von den
eingetragenen
„Wie? Bist du es, Hans?" rief Georg, und bot ihm freundlich die Hand: „Kommst du ins Schloß, uns zu besuchen? Das ist schön von dir, bist mir wahrhaftig lieber als der mit dem Höcker. Aber was wolltest du mit dem Gelben, dem ich nicht trauen solle?"
„Das ist eben der mit dem Höcker, der Kanzler, der ist ein falscher Mann. Ich habe auch den Herzog verwarnt, er soll nicht alles tun, was er ihm rät; aber er wurde zornig und — es mag wahr sein, was er sagte."
„Was sagte er denn? Hast du ihn heute schon gesprochen?"
„Ich kam, um mich zu verabschieden, denn ich gehe wieder heim nach Hardt, zu Weib und Kind. Der Herr war erst gerührt und erinnerte sich an die Tage seiner Flucht und sagte, ich solle mir eine Gnade ausbitten. Ich aber habe keine verdient, denn was ich getan, ist eine alte Schuld, die ich abgetragen. Da sagte ich, weil ich nichts anderes wußte, er solle mich meinen Fuchs frei schießen lassen und es nicht strafen als Jagdfrevel. Des lachte er und sprach: das könne ich tun, das sei aber keine Gnade; ich solle weiter bitten. Da faßte ich ein Herz und antwortete: Nun, so bitt' ich, Ihr möget dem schlauen Kanzler nicht allzuviel trauen und folgen. Denn ich meine, wenn ich ihn sehe, er meint es falsch."
(Fortsetzung folgt.)