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1877.
DK TatzeSauSgabe kostet vierteljährlich im Bezirk Nagold und Nachbarortsverkehr Mk. 1.25
»uherh alb Mk . I.W.
Die WochmauSgabe (SchwarzwSlder Sonntagsblatt) tostet vierteljährlich 50 Pfg.
MenML.Aaül
Amtsblatt für
un-'Unlerhaltungsblatt
Allgemeine§An^eige-M^
Fernsprecher Nr. 11.
Arrz-ig-npr",
bei einmaliger Einrückung 10 Pfg. dT einspaltige Zeile; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
Reklame 15 Pfg, die Textzeile
S-umzMder Ttgeszettmg für die Mrmisbezirke Mgold. Zreudeustadt mrd CM.:: »ches-AWade: »SchMMiilder Soautagsdlstt''.
»I. 93 ^ «»Sgabe t» Mtenfieig-Stadt.
Amtliches.
Di e N a chei chü-ng d c r. Me ߧ cr ä tc -M a f; e.
Gew ich te, Wagten, Fässer u s >v.,.
Die durch die neue Maß und Gewichtsordnnng vorgeschriebene Nacheichung der Meßgeräte in zweijährigen ibei Wagen für eine größte zulässige Last von 3000 Kgr. und darüber, den festfundaineuiier ten Wagen und den Fässern sür Wein und Obstwein in dreijährigen- Terminen wird in denjenigen Gemeinden, weiche Sitz von Eichstellen -Eichämtern oder Nebenstellen von Eichämtern) sind, an besonderen Eichtagen, weiche später bekannt gegeben werdest, vorgenommen werden; diejenigen Gemeinden, Weiche nicht Sitz von Eichsteiten sind, werden von den Eichbeainten ans ihren Rundreisen zum Zweck der Bornahme der Nacheichung besucht werden. Mit den Rundreisen der Eichbeamten wird im Jahr >61? begonnen werden. Eine nähere Betannimachnng hierüber wird später ergehen. Wegen des Termins für die Nacheichung der Wagen mit dreijähriWn Fristen, die noch im Laufe des Jahres > 6 l 2 nachgeeicht werden müssen das sind diejenigen fest snndamentierten Wagen und Wagen über 3000 Kar. Tragkraft, welche letztmals im Jahre l 606 oder einem früheren Jahre geeicht worden sind , wird den Besitzern von den Eichämtern unmittelbar Mitteilung gemacht. Besondere Nacheichtagp am Sitz der Eichsteiten werden schon jetzt abgehalten für die. Nacheichnttg der Fässer und der Herbstgefäße. Diese müssen einmal zu einem großen Teil schon vor dem !. Januar 161?, uachgeeicht sein ogl. nn ten), sodann können dieselben aus den Rundreisen überhaupt nicht nachgeeicht, sondern müssen stets zur Nacheichung in die Eichstellen gebracht werden. Es ist Sache der Besitzer von Fässern und Herbst gesäßen, für die Nacheichung derselben selbst bei zei ten Sorge zu tragen und nicht erst bis nn mittet bar vor Ablauf der Nacheichsristen zu warten. Sie werden deshalb ansgesordert, sich alsbald mit dein Kgl. Eichamt Calw wegen Vornahme der Nach eichung und Abhaltung der Eichtagp ins Benehmen zu setzen. Dabei wird bemerkt, daß das K. Eichamt dir Nebenstellen Nagold und Altensteig nur dann besuchen kann, wenn eine genügende Fahl von Fässern pp. zur Eichung bereit gestellt wird, lieber dir V e r ps tich tlnng zur Eichung und Nach eichung von Fässern gilt folgpn'deZ: Die Eich Pflicht besteht nur sür Wein, Ob'stwein- und Bierfässer mit arideren Flüssigkeiten; doch sind nicht alle Mein-, Obstwein- und Bierfässer eichpflichtig, son denn nur diejenigen, in welchen diese Getränke her faßweise»: Verkauf dem Käufer überliefert werden. Nah! eichpflichtig und damit auch nicht nach- eichpflichtig sind die sogenannten Lazerfässer und die Fässer weiche sich im Eigentum und Besitz von Personen beiin den, die Wein, Obstwein und Bier nicht verkaufen. Me zur Beisuhr oder zur Einlage von Getränken dienenden Fässer der Wirte müssen jedoch wegen der Wirtschastsabgabe geeicht sein. Eine Nacheichpslicht dieser Fässer besteht aber nicht, lieber die Nacheichung der Fässer gilt im übri gen folgendes: Weinfässer waren, schon bisher eich Pflichtig, nicht dagegen Obstwein und Bierfässer. Die Eich Pflicht der Obstweinfässer beginnt am !. April 1612, diejenige der Bierfässer am !. Januar 161?. In Württemberg sind aber trotz fehlender Verpflichtung die Obstwein und Bierfässer rege! müßig schon bisher geeicht worden und tragen auch, ebenso wie die Weinfässer, das Jahreszeichen der Eichung. Die Nacheichpslicht der vor l. April 1612 geeichten Wein-, Obstwein und Bierfässer gestaltet sich also wie folgt: i. Diejenigen Wein und Obst Weinfässer, welche das Jahreszeichen von >606 oder eines vorhergehenden Jahres tragen, müssen, wenn sie nach dein 1. April 1612 neugefüllt werden sok len, vor der Neufüllung nachgeeicht werden, sofern sie auch weiterhin bei saßweisem Verhaus zur lieber liesernng an den Käufer dienen. Tragen sie das Jahreszeichen 1606, 1610 nsw., so müssen sie nach geeicht werden, wenn sie nach dem 1. Januar 161? bezw. >, Januar 1614 nsw. nengesüllt werden, und zwar vor der Nenfüllung: werden sie vor
Montag, den SS. April.
diesen Tagen neugefüllt, so bedarf es der Nacheich nng nicht: doch können sie auch vorher zur Nach eichung gebräche werden. Alle Wein und Obstwein süsser, welche am l. April >6! 2 gefüllt sind, be dürfen also der Nacheichnng keinesfalls vor ihrer Entleerung. 2. Diejenigen Bierfässer, welche das Jahreszeichc» von 161 n oder eines vorhergehenden Jahres tragen, müssen vor I. Januar 161? nachge eicht werden. Bierfässer mit dein Jahreszeichen 161 l, 1612 nsw. müssen vor l. Januar 1614 bezw. I- Januar l 6 l 5 nsw». nachgeeicht werden. Die H erb st ge säße unterliegen einer zweijährigen Nacheich frist. Soweit sie bereits ein Jahreszeichen tragen, müssen diejenigen, welche das Jahreszeichen 1606 oder ein vorhergehendes Jahreszeichen tragen, spä lestens vor ihrer nächsten Verwendung nachgeeichi werden. Tragen sie das Jahreszeichen 1610, so muß die Nacheichung spätestens vor ihrer im Jahre 161? erfolgenden Verwendung erfolsten.
RaiMiWOende.
Mi! Stolz dürfen wir Deutsche den Mau» den unseren nennen, der die Sehnsucht von. Jahrhnn derien zuerst verwirklicht har: ZeppcOin. Die stürmische Borwärlsenttvickeliing aber, die das Luft sährwesen mil dem Anitreten der Flugmaschine ge nomme» hat, zwingt uns, die äußersten Anstrengun gen zu machen, um nicht durch die Opferwilligkeit und die Tatkraft sicherer Nationen ins Hinterireffen gedrängt zu werden. Wenn irgendwo, so muß es hier allezeit heißen: „Deutsche vor die Front!" Nicht spielerischer Ehrgeiz hencht dies von uns, sondern hier gil- es, unseren Rubin als erste Meister an gewandter Wissenschaft zu wahren, hier geht es um Schaffung von Werten, die uns Deutschen einen Ehrenplatz in der Geschichte aller Zeiten sichern sollen.
Nicht jede,» iß es vergönnt, seine körperlichen und geistige» Kräfte persönlich in den Dienst die ser nationalen Ehrenaufgabe zu steilen. Wohl aber kann ein jeder ein Scherslein beilragen, damit der Geie-mtwille der deutschen Nation der machtvolle Motor sei, der der deutschen Flngmaichine znm Siege verhilft.
Es handelt sich nur eine
Nntioiinlspende,
bei der leiner fehlen will noch darf, um eine na livnalc Spende für das deutsche Flugwesen und die deutschen Flieger.
Denn den Männer», die als Pioniere einer neuen großen Knlturaufgabe in dem patriotische» Bestreben, Deutschland auch ans diesem Gebiete einen ebenbürtigen Platz im Wettstreit der Nationen zu sichern, ihr Leben einsetzen, gebührt die werktätige Unterstützung der ganzen Nation.
Bor allem aber soll die Nalionalspende die Mittel bieten, unaufhaltsam weiterznarbeiten an der Vervollkommnung der Flugapparate, an der Ansbil dnng der Flieger, ans daß die Gefahren vermin dert, die Leistungen erhöht werden. Mit Hilfe der Nalionalspende soll auch die Entwicklung einer Tech nil gefördert werden, die immer neue AWeits und Erwerbsselder erschließen wird. Häufige und ans gedehnte Wettkämpfe sollen Ersindungsgeist, Mut und Tatkraft anspornen und immer stolzere Lei stnngen von Mann und Maschine Hervorrufen. Kurz: das deutsche Flugzeug soll, ob es in der Stunde narionaler Gefahr wachsam in den Lüften kreiß, oder ob es in friedlichem Wettbewerb der Nationen als neuestes Mittel modernen Verkehrs und als ge slügelter Bote vaterländischer Leistungsfähigkeit durch die Lande eilt, in jedem Augenblick bereit und imstande sein, zu erfüllen, was das Gebot der Stunde von ihm fordert.
Als nach dein Unglücke von Echicrdingen eine stürmische nationale Begeisterung das deutsche Volk durchwehte und in wenigen Wochen Millionen ans gebracht wurden, da waren nicht die Millionen allein der greifbare Gewinn der nationalen Begeisterung.
Amtsblatt für Pfalzgrasenweller.
191 ».
Daß das de irische Volk sich einmütig z» einer nationalen Tat ansrafste, das zeigte der Welt die elementare Wucht des deutschen Volkswillens.
Für das Volk — durch das Volt!
So beweise Deutschland auch jetzt, daß alle Unterschiede der Parteien, der Konfessionen, der sozialen Schichtungen in dem Augenblicke verschwunden sind, wo das deutsche Volk vor eine große nationale Ausgabe gestellt wird.
Nachdem bereits in allen Teilen Deutschlands Sammlungen zu vorstehenden Zwecken begonnen ha den, ist daß - '
deutsche Reichskomitee >
znsanunengetreten, das einen Mittelpunkt aller dieser Bestrebungen bilden und das Sammelwerk zusammenfassen und ergänzen will. Es bittet die be stehenden Komitees, Verbände, Vereinigungen und sonstige sammelnde Stellen, die bei ihnen eingehenden Spenden ihm znzusühren und ihm jedenfalls sonilaufend Mitteilungen über die Gesamtsumme der eingegangenen Gaben zu Händen seilles Präsidenten zntommen zu lassen.
S a m m e l st e l« l e n bilden: »te Redaktionen der deutschen Zeitungen, die sämtlichen Reichspostan stallen, die Reichsbank in Berlin, die sämtlichen Reichsbank Hanp: und -Nebenstellen.
Die Geschäftsstelle des Reichskomitees unter Leitung des Reglernngsaiseisors Dr. Haniet befindet sich Berlin NW. 6, Luisenstraße ?? ?4. Heinrich, Prinz von Preußen, Protektor. Dr.i Graf von Posadowsty Wehner, Präsident des Komitees. Franz von Mendelssohn, Bankier, Schatzmeister.
Spenden werden von der Redaktion ds. B t at tes entgehe n g e n o in m e n und hier über in dieser Zeitung quittiert.
Württembergischer Landtag.
Stuttgart, 20. April.
Die großen Erdbebenschäden vom 1l>. Novem der vorigen Jahres veranlaßten die Sozialdemokratie und die Bvltspartei wegen der Einführung einer Erdbcbeuversicherung zu Anfragen, die heute zu einer umfangreichen Debatte in der Zweiten Kammer führten. Nachdem die Abgg. Mattutat (Soz.) und Betz 'Bp. - die Anfragen nitd die Wünsche nach einer staatlichen Erdbebenversicherung mit den noch in frischer Erinnerung befindlichen Tatsachen des Erdbebens und der zahlreichen folgenden Erdstöße begründet hatten, legte der Minister des Innern die Gründe dar, weshalb nach der Auffassung der Regierung bei ihren anläßlich der Ausarbeitung! des Gebändebrandversichernngsgesetzes anM'stellicn Erwägungen dieser Art zu einein negativen Ergeb ins gekommen sei. Das Risiko sei so hoch, daß die Prämie zu einer unerträglichen.Last gestaltet werden müßte. Es seien nur einzelne Verhältnis mäßig kleine Landcsteile, die ein unmittelbares Interesse an der Versicherung hätten, aber die Ver- sichernngslast vollends nicht ohne die Milchtrtnng des ganzen Landes tragen könnten. Einer Reichsver- sicherung gar mürbe das erdbebensichere Norddentsch- land geiviß ablehnend gegenüberstehen. Ueber- haupt besitze man für ein derartiges Millionenprojekt zu wenig Erfahrungen. Das Haus war mit den Ausführungen des Ministers gar nicht etnver- standen. Die Redner aller Parteien sprachen ihm mit Gegengründen solange zu, bis er schließlich eine neue Prüfung der Frage in Aussicht stellte. Dann wurde der Gesetzentlvlkrs über die israelitisch« Religionsgemeinschaft wieder vopgenonnnejn. Der Artikel 0 wurde mit den vom Ausschuß beantragten Aerrderungen genehmige, ebenso Artikel K. Hier wurde abgebrochen. Nächste Sitzung Dienstag nachmittag ? Mir mit der Tagesordnung-: Fortsetzung der heutigen und AnssührunHsbestiiiunung zur Reichsversicbernngsordttnng. Schluß liegen halb 2 Uhr - ' .