st Calw, 24. Jan. In Neubutach spielte ein auf Besuch anwesender Schreinerlehrling init einem Revolver. Die Waffe ging los und die Kugel traf den Großvater in den Oberschenkel. Der Verletzte wurde in das hiesige Krankenhaus verbracht.

^ Tübingen, 24. Jan. Auf der Plenarversamm lung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins wurde einstimmig in einer Resolution die K. Regierung ersucht, alle Mittel zur Erhaltung der Tier ärz /li ch enHv ch s ch u l e anzuwendeu. Die übrigen landwirtschaftlichen Bezirlsvereine werden aufge fordert, dieser Resolution, beizutreteu, da in der Aufhebung der Tierärztlichen Hochschule eine Ge fährdung der landwirtschaftlichen Interessen erblickt wird. Künftig wird für Adressenangabe vom hiesigen Einwohneramt von Einheimischen eine Ge bühr von >0 Pfennigen, von Auswärtigen eine solche voll 25 Pfg. erhoben werden. Bisher geschah die Auskunft kostenlos, die Anfragen mehren sich aber so, daß ihre Beantwortung ziemliche Arbeit und Zeit erfordert. Uebrigens wird in fast allen Stad ten eine solche Gebühr erhoben.

i! Gönningen, OA. Tübingen, 24. Jan. Kürzlich ging eine Notiz durch die Blätter, daß gegen den Schultheißen und Landtagsabgevrdneten Felger Un­tersuchung inegen Urkundenfälschung im Gange sei. Das Verfahren ist aber durch Beschluß der K. Straf ­kammer zu Tübingen vom l 7. ds. Mts. eingestellt worden.

u Mühlheim, OA. Tuttlingen, 24. Jan. Stadt­schultheiß Aigeldinger gedenkst aus Gesundheitsrück- ficbten sein Amt niederzulegen.

ß Ebingen, 24. Jan. Durch sachverständige Un­tersuchung ist nunmehr festgestellt worden, daß die auf dem Brandplatz am Markt gefundenen Kno chenreste tatsächlich Menschenknvchen sind, und daß sie von dem vermißten Theodor. Beck herrühren dürften.

b Ehingen, 24. Jan. Lehrer Kleiner, der vom Ausflug des Liederkranzes nach Oberdijchingen heimkehrte, glitt beim Lichtanslöschen der Haus- flurlanipe aus und fiel die Treppe herunter. Die- Lurch den Fall vom Schlafe erwachten Angehöri­gen fanden den Verunglückten bewußtlos und blut überströmt am Boden. Nach Aussage des Arztes hat er sich eine schwere Gehirnerschütterung zugezogen.

5 Leonberg, 24. Jan. Die Amtsversammlung beschloß gestern mit einem Kostenaufwand von 153 000 Mark einen Erweiterungsbau zum hiesi gen Bezirkskrankenhaus zu errichten.

* Stuttgart, 24. Jan. Mit Schreiben des K./ Staatsministeriums vom l 0. Januar ist dem Prä­sidium der Zweiten Kammer ein StaatSvertr a g zwischen Württemberg und Baden über dis Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten sowie ein Nachtragsübereinkommen zu diesem Staatsvertrag zugegangen. Es handelt sich hier um die Vorlage über die Herstellung der Murgtalbahn und der Bahn Breiten über Knittlingen nach Kürbach. Der An­trag wurde im vorigen Landtage von dem volkswirt­schaftlichen Ausschuß abgelehnt, da Württemberg ohne irgendwelche Gegenleistungen Baden den Bau der beiden Bahnen konzessioniert hatte. Infolge der Ablehnung im volkswirtschaftlichen Ausschuß ist jetzt ein Nachtragsübereinkommen zwischen den bei den Staaten beschlossen worden.

Neber die Zeugmpflicht.

Na roruck verboten.

Es gibt eine große Menge Menschen, die um alles in oer Welt mit den Gerichten nichts zu tun haben wollen, die lieber einen kleinen oder auch einen größeren Schaden auf sich nehmen, ehe sie gerichtlich ihr Recht zu erlangen suchen. Im Gegen­satz zu den Leuten, die schon irgendwie mit den Gesetzen in Konflikt gekommen sind nnd deshalb eine erklärliche Abneigung gegen die Organe der Rechtspflege haben, sind dies meist einfache redliche Menschen, die gewöhnt sind, einen geraden Weg zu gehen und denen ans unbegründeter, aber erklär licher Scheu jede Berührung mit den Gerichten peinlich ist. Niemand kann einen Menschen zwin­gen, wenn er beleidigt ist, die Gerichte anzuru­fen, wenn er bestohlen wird, den Dieb der Staats­anwaltschaft anzuzeigen oder wenn er mit dem Hauswirt in Streitigkeiten gerät, anstatt nachzu- geben durch gerichtliche Entscheidung sein Recht- durchzusetzen. In vielen Fällen kann man durch Nachgiebigkeit also die Berührung mit den Gerich­ten vermeiden. Man kann die Prozeßsucht, die bei jeder geringfügigen Ursache zum Kadi läuft, gewiß uichi loben, aber auch die übertriebene Scheu vor den Gerichten, die jede Unbill, jedes Unrecht ruhig über sich ergehen läßt, ist ein Fehler, der bekämpft werden muß. Denn einmal leidet die Selbstachtung, wenn man bewußt Unrecht duldet, ohne den Ver­such einer Abwehr zu unternehmen. Dann hat aber jeder Einzelne auch im Interesse der Gesamtheit

Stuttgart, 24. Jan. Der Holzertrag des Landes wird im neuen Etat für das Jahr lOll auf 13 332 000 Mark und für das Jahr 1912 auf 13 457 500 Mark geschätzt, was gegenüber dem Etat­satz von 19 l o eine Mehreinnahme von 904 000 Mk. bezw. 529 500 Mk. bedeutet. Die dem Stand der Wirtfchaftsplän» entsprechende Nutzung beträgt: Hauptnutzung 353 730 Festmtr., Durchforstungen 194 860 Festmtr., zusammen 1 053 590 Festmtr. oder aufgerundet > 054 000 Festmeter. Mit Rück­sicht auf den Umstand, daß die Durchforstungen, für deren Vollzug die Nutzungsfläche maßgebend ist, erfahrungsmäßig einen den Voranschlag in den Mrtfchaftsplänen übersteigenden Ertrag abzuwerfen pflegen, wurde es für zulässig erachtet, die der Etatsaufstellung zu Grunde zu legende Nutzung auf den Betrag von 1 070 000 Festmeter zu erhöhen. Die Einheitspreise, auf I Festmeter Derbholz be­zogen, haben in den letzten 6 Jahren, wobei das Jahr 1910, von welchem das Ergebnis noch nicht rechnungsmäßig feststeht, einbezogen ist, betragen in den Jahren 1905 bis 1910 16,73 Mark bis 17,65 Mark. Der Durchschnitt der letzten 6 Jahre beträgt 17,20 Mark, derjenige der letzten 3 Jahre 17,25 Mark. Nach dem Preisstand zur Zeit der Aufstellung des Etatsentwurfs ist es als nicht aus­geschlossen, zu erachten, daß für das erste der bei den Etatsjahre ein den Durchschnitt der letzten Jahre übersteigender Einheitspreis in Aussicht genommen werden kann. Im Hinblick auf die Schwierigkeit der Ausgleichung des Etats wurde deshalb für das Etatsjahr 1911 ein an den Erlös des unmittelbar vorausgegangenen Jahres (I91M sich anlehnend"r Einheitspreis von 17,60 Mark, in Rechnung ge­nommen. Solches geschieht jedoch unter dem Vor­behalt einer nachträglichen Aenderuug für den Fall, daß zur Zeit der Etatsbereitung nach Maßgabe des wirklichen Ergebnisses ein Rückschlag ini Preisstand nachweisbar sein sollte. Für das zweite Etatsjahr, dessen Verhältnisse auch zur Zeit des Etatsabschlusses noch nicht übersehen werden können, wurde der dem Durchschnitt der letzten drei Jahre entsprechende Einheitspreis von 17,25 Mark in Rechnung ge­nommen.

* Stuttgart, 24. Jan. Die Zentralstelle für Ge­werbe und Handel veranstaltet in der Zeit vom 1. Aug. bis 15. Öko >911 in der König-Karlhallo des Landesgewerbemuseums nnd in dem gegenüber­liegenden Uusstellungsgebäude eine Ausstellung schwäbischer kirchlicher Knnst, die ans einer alten und einer neuen Abteilung bestehen wird. Die kunstgewerblichen Gruppen aus alter und neuer Zeit wurden dein Landesgewerbemuseum, di? Architek- tnrabteilung der Beratungsstelle für das Bauge­werbe zur Vorberatung und Aufstellung überwiesen.

!? Stuttgart, 24. Jan. Den Ständen ist eine Denkschrift über die Kanalisierung des Nek- k ar s von M a n n h eim bis Heilbr o n n zu­gegangen. Die Baukosten belaufen sich, wenn bei der Kanalisierung nur die zur Einführung der Groß­schiffahrt aut dem Neckar erforderlichen Arbeiten ohne Rücksicht auf die etwaige Gewinnung von Was­serkräften ausgeführt werden, aut insgesamt 33 270 000 Mark. Die Kosten der Erweiterung des Kanals zu einem Umschlaghafen in Heilbronn init 3 231 000 Mark sind in dieser Summe jedoch nicht inbegriffen. Die. Baukosten würden sich entsprechend der Uferläuge für Baden ant 19 613 310 Mark, für

die Pflicht, dem Rechte zum Siege zu verhelfen gegen das Unrecht.

Aber von alledem abgesehen har kern Mensch, wag er auch jedem Konflikt mit einem Gesetze mei­lenweit aus dem Wege gehen und jedes Unrecht und alle materiellen Verluste willig tragen, die Mög­lichkeit, sich vor der Berührung mit den Gerichten wirksam zu schützen. Ruft er sie nicht an, so rn- fen sie vielleicht ihn. Und da niemand davor si­cher ist, jo muß jeder die Scheu überwinden, und das grschieht am besten dadurch, daß er sich klar macht, worum es sich handelt.

Wir wollen bei dieser Betrachtung hauptsäch­lich den Eid ins Ang? fassen! Denn er ist es ins­besondere, der die Bedenken der oben charakterisier­ten Menschengattnng hervorruft.

,,Wic? Ich soll schwören? Ich habe noch nie geschworen!" ruft manches alte Mütterlein ent­setzt ans, wenn es die Ladung vor Gericht be­kommt. Und so erscheint vielen der Schwur das Wesentliche bei ihrem Auftreten vor Gericht, nicht die Aussage, deren Wahrheit beschworen wird. Denn vor dem Schwören fürchten sie sich, nicht vor dem Zeugnisablegen. Warum stellt nun aber der Staat an sie die Zumutung, Zeugnis abzulegen und das Zeugnis zu beschwören?

Aus dem einfachen Grunde, weit fast unsere gesamte Rechtspflege sich aus Zeugenaussagen grün­det nnd gründen muß, da ein besseres Mittel zur Anftlärung des Tatbestandes im allgemeinen nicht vorhanden ist. Wenn gar keine Zeugen ausgestellt werden können, dann kommt der Richter unter Um­ständen in die noch unangenehmere Lage, sich mit

Hessen ans 3 57 l 660 Mark, für Württemberg ans 10 034 530 Mark belaufen. Der jährliche Aufwand für die Unterhaltung nnd den Betrieb würde sich für Baden auf 294 207 Mark, für Hessen auf 53 575 Mark und für Württemberg auf 151268 Mark berechnen. Es ist in Aussicht genommen, den Bau ohne die für die Vorbereitungen erfor­derliche Zeit in drei Jahren durchzuführen. Die technisch mögliche und wirtschaftlich lohnende Aus­nützung der Wasserkräfte würde einen weiteren Auf­wand von 12 673 200 Mark erfordern. Es kom­men auf das badische Gebiet 2100 Pferdestärken init einem Aufwand von 9 464 760 Mark, auf Hessen 3400 Pferdestärken mit einem Aufwand von 1 280 920 Mark, auf Württemberg 4500 Pferdestär­ken mit einem Aufwand von 1 928 420 Mark.

st Stuttgart, 24. Jan. In der letzten Zeit wur­den wiederholt falsche Geldstücke verausgabt. Zum größten Teil sind es Zweimarkstücke mit dein Bild­nis Kaiser Wilhelms I. und der Jahreszahl 18 76.. Die Fatschstücke sind von den echten Wüschen sehr schwer zu unterscheiden.

st Unterrenningen, 24. Jan. Der in Erken­brechtsweiler wohnhafte, in Reichenbach beschäftigte Weber Jakob Alt geriet in den Fabrikkanal und ertrank.

st Vaihingen a. E., 24. Jan. Am' Rechen der Baufch'schen Mühle wurde gestern nachmittag eine weibliche Leiche gefunden. In ihr wurde die 26 jährige Marie Klotz von hier, die geistig nicht nor­mal war, erkannt. Sie wurde seit 14. Dezember vorigen Jahres vermißt nnd hat wahrscheinlich da­mals schon den Tod in der Enz gesucht.

st Biberach, 24. Jan. Ein Ständchen, un Auf­trag dcr hiesigen Stadtgemeinde ausgeführt von der hiesigen Musikkapelle Union, wurde heute vormit­tag l 1 Uhr der ältesten Einwohnerin der Stadt, der Frau Nanette Kübel, Stadtrats und Kaminfe­germeisterswitwe, gebracht, der es vergönnt ist, ihren 4 0 0. Geburtstag in Rüstigkeit zu erleben. Die Greisin ist die Tochter des 1838 hier verstorbenen Sprachlehrers Bernhard Sonrisseau. Vom Kabi­netts chef v. Soden traf heute im Aufträge des Körstgs ein herzliches Glückwunsch Schreiben an die Jubilarin ein.

st Born Bodensee, 24. Jan. Der Unters es ist zng efroren, die Eisbahn eröffnet. Von Ober­zell nach Hegne ist eine schöne glatte Eisbahn aus- ge steckt.

Aus dem Reiche.

st Nürnberg, 24. Jan. Der Magistrat von Nürn­berg hat zur Feier des 90. Geburtstages des Prinz­regenten die Errichtung einer Stiftung für die Ve­teranen im Betrage von 100 000 Mark beschlossen.

st Erlangen, 23. Jan. In Marloffstein wurde im Wirtshaus der Maurer Dnmsner durch eine ins Fenster geflogene Pistolentugel getötet. Im ansto­ßenden Schulhaus hatte ein 12jähriger Knabe mit der Pistole eines Lehrers gespielt und geschossen.- st Berlin, 24. Jan. Die Eintragungen in das R e i ch sf ch n l d b n ch überschritten 1 Milliarde, er­reichen also einen SOand, der inehr als 22 Prozent der gesamten eintragungsfähigen Reichsschuld aus­macht. Wenn anch dieses Fortschreilen an sich zu begrüßen ist, so wird doch von dein Reichsschuld-

dem Eide einer der streitenden Parteien begnügen und darauf sein Urteil gründen zu müssen. Es liegt aber ans der Hand, daß das nur ein Notbehelf ist, da jeder vorziehen wird, s ich auf das Zeugnis Unbeteiligter zu stützen. Wenn aber dieses Zeug­nis die Grundlage einer. richterlichen Entscheidung werden soll, so muß die möglichste Sicherheit da­für erlangt werden, daß, die Zeugenaussage wahr und richtig ist. Nun ist jeder Mensch nnd also auch jeder Zeuge Jrrtümern unterworfen, und dagegen muß man sich nach Möglichkeit schützen, daß ein Zeuge Jrrtümer, die er leicht vermeiden konnte, als Wahrheit vorträgt oder daß er gar bewußt und absichtlich die Wahrheit verbirgt oder fälscht. Das könnte nun auf die Weise geschehen, daß ohne weiteres jede falsche Aussage vor Gericht bestraft würde, wenn der Zeuge sie vermeiden konnte. So weit geht unser Gesetz nicht. Wer nicht sein Zeug­nis durch einen Eid erhärtet hat, kann wegen der falschen Anssage nicht bestraft werden. Aus die­sem Grunde kann auch in der Regel ans die Be­eidigung nicht verzichtet werden. Es kommt aber noch eins hinzu. Nur in den seltensten Fällen wird sich Nachweisen lassen, daß jemand schuldhaft fal­sches Zeugnis abgelegt hat. Nur selten wird daher eine Bestrafung des Schuldigen herbeizufüh­ren sein. Um daher die Wahrhaftigkeit der Aussage zu erreichen, nimmt die Rechtspflege ihre Zuflucht zu den im Volke lebenden religiösen Vorstellun­gen. Der Zeuge soll sich bewußt werden, daß er der Strafe für sein falsches Zeugnis auch dann nicht entgeht, wenn er dem weltlichen Richter sich zu entziehen vermag.