h u m a n i st i s st) e n n-n d der r eali st i s ch e II Lehramlskandidaten und stellt fest, daß bei den Humanisten die Jahrgänge lOlO und lOll mit üb.er 6«> Kandidaten den Bedarf vvn 6 Jahren decken, ivobei wegen der Aufhebung und Umwand lung von Lateinschulen, der Umwandlung des Gym nasiumS in Hall in ein Resormgylnnasinm sowie verschiedener anderer Anftaltei! in Refvrmschnlen mit einer Abnahme der Stellen zu rechnen ist, so. daß iünftig eine sofortige bezahlte Verwendung nur für Kandidaten mit besserer Prnsnngsnote in Be traehl kommen kann. Mit einer so frühzeitig ständigen Anstellung, wie in den letzten Jahren, kann für die Zukunft auch nicht mehr gerechnet werden. Bezüglich der zweiten realistischen Dienstprüfung wird erwähnt, daß dem jährlichen Zuwachs von 46 Kandidaten ein Bedarf von nur 2«» gegenübersteht. Eine noch weitergehende Uebersüllung ist zu erwarten, sodaß in Zukunft die realistischen Lehramtskandidaten nach Ableistung des Borbereitungs jähres längere Zeit auf eine unständige Verwendung warten müssen. Auch für die ständige Anstellung und die weitere Vorrückung werden sich unter diesen Umständen die Aussichten bald weniger günstig ge stalken. Insbesondere wird sich dies bei den naturwissenschaftlich gebildeten Lehrern, für welche unreine beschränkte Anzahl von Professorenstelleu zur Verfügung steht, bemerklich machen.
! Stuttgart, 17. Jan. Im Interesse der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Württemberg, Braugerste ans den deutschen Märkten sollen nach dem Vorbild der anderen süddeutschen Staaten die bisherigen Maßnahmen zur Hebung des Pflanzenbaus eine Erweiterung dadurch erfahren, daß zur Förderung des Gersten und Hvpsenbaus in den an dem Anbau dieser Gewächse hervorragend beteilig teu Bezirken unter Leitung der Saatzuchtanstalt in Hohenheim Gerstenschauen und Hopfenschanen elftere durch die landwirtschaftlichen Bezirksvereiue, letztere durch die württembergischen Zweigvereine des deutschen Hopfenbauvereins abgehalten werden. Nach Verfluß einiger Jahre ist sodann die Veranstaltung einer Landes-Gersten und Hopfenschau und gegebenenfalls die Gründung von Gerstenbauver- cinen behufs Erzielung einer einheitlichen Brauware innerhalb gleichartiger Anbaugebiete in Aussicht genommen. Bei den Bezirks-Gersten und Hopfen- schauen sollen Preise vergeben werden. Der Aufwand hiefür und die sonstigen Kosten können von den landwirtschaftlichen Bezirksvereinen und den Hopfenbauvereinen nicht allein getragen werden, vielmehr müssen diesen Vereinen zu ihren Aufwendungen vvn der Zentralstelle Beiträge gewährt werden. Hiefür sind in den neuen Etat 30 000 Mark hingestellt.
f Stuttgart, 17. Jan. Infolge der zunehmen den Bedeutung der Ziegenzucht sind im Laufe der letzten Jahre Ziegenzuchtvereine in größerer Zahl gegründet worden: weitere Nengründungen sind in Aussicht zu nehmen. Die Mehrzahl dieser Vereine ist dem Landesverband der Ziegenzuchtvereine Würt tembergs, welcher eine ersprießliche Tätigkeit entfaltet, beigerreten. Die landwirtschaftlichen Bezirksvereine derjenigen Landesgegenden, in welchen die Ziegenzucht eine nennenswerte Rolle spielt, wenden diesem Zweig der landwirtschaftlichen Tierzucht erhöhte Aufmerksamkeit zu und haben sich der Zen lralsielle gegenüber bereit erklärt, die vom vorge
Ueber das deutsche eheliche Gütcrrecht.
I tLchbch.t Nachdruck verboten,
Das Erbrecht der Ehegatten richtet sich, wenn der Todesfall nach dem l. Januar 1000 eingetreten ist, stets nach dem neuen Rechte: der überlebende Gatte erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind (wie nach früherem Rechts, die Hälfte, außerdem fällt ihm noch die Haushaltungsfahrnis des Verstorbenen zu: die andere Hälfte vererbt sich auf die Ver- wandten des Verstorbenen Ellern, bezw. Geschwister und deren Abkömmlinge. Hinterlaßt der Verstorbene Abkömmlinge, so erbt der überlebende Gatte stets ein Viertel des Sachlasses früher beim Vorhand nsein eines Kindes ein Drittel, bei mehreren Kindern einen Kindsteil,, in diesem Falle fällt ihm aber die Haushaltungsfahrnis nicht als Voraus zu. Diese Erbfolge tritt bei jedem Güterstand ein. Haben jedoch die Eheleute durch Ehevertrag die allgemeine Gütergemeinschaft festgesetzt, so hat der überlebende Ehegatte das Recht, wenn gemeinschaftliche Abkömmlinge vorhanden sind, die allgemeine Gülergemeimchast mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortzuietzen -mit einseitigen Kindern, Stiefkindern des Ueberlebeuden, muß aber in allen Füllen abgeteilt werden. Dies hat die Wirkung, .daß das ganze Vermögen bis zum Tode des Ueberlebeuden .oder der Wiederverheiratung in dessen Verwaltung und Nutznießung verbleibt.
Wie die einzelnen Güterstände wirken, ergibt sich aus folgendem Beispiel: Angenommen, es würden betragen das Sondergut des Mannes 3000
nannten Landesverband angeregten Prämierungen von Zuchtböcken vorzunehmen. Die Prämierungen sollen zunächst in zweijähriger Folge nach den Vorschriften der Zentralstelle in ähnlicher Weise wie die Eberpräiniernngen veranstaltet werden. Die Vermehrung der Ziegenzuchtvereine, die Entfaltimg der Wirksamkeit ihres Landesverbands und die Steigerung der Tätigkeit der landwirtschaftlichen Bezirks - vereine ans dem Gebiet der Förderung der Ziegen znchl machen eine. Erhöhung des zu demselben Zweck vorgesehenen Etatsatzes um 2000 Mark aus 5000 Mark notwendig. Es sollen dadurch die. Mittel gewonnen werden, um den landwirtschaftlichen Bezirksvereinen zur Durchführung der Ziegenbockprämie- rungen entsprechende Zuschüsse gewähren, sowie um die Bestrebungen des Landesverbandes der Ziegen znchtvereine in ansreichendem Maße unterstützen,, endlich um zu den Kosten der Gründung und Einrichtung vvn Ziegenzuchtvereinen, der Geschäftssüh rnng derselben, der Einrichtung und des Betriebs von Bvckailfzuchtstativneii und Ziegenweiden, vvn Prämierungen weiblicher Tiere seitens der Zucht vereine und des Aufkaufs von Zuchttieren Beiträge in bisherigem Umfang verwiltigen zu können.
st Wangen-Stuttgart, 16. Jan. Ein hiesiges l 7einhalb Jahre altes Mädchen zog sich schwere Brandwunden zu. Es zündete ein schwedisches Streichholz an, dabei sprang von der brennenden Masse ein Stückchen ab und zündete dem nur noch leicht bekleideten Mädchen den Unkerrock au. Es stand alsbald in Flammen und erlitt schwere Verletzungen. Das Korsett schützte es vor weiteren Verbrennungen am Oberkörper. Auch die aus die Hilferufe des Mädchens herbeigeeilte Großmutter zog sich beim Ersticken des Feuers an den Händen Brandwunden zu.
st Bietigheim, 16. Jan. Der Knecht des Kunst mühlebesitzers Konz fuhr mit einem beladenen Wa gen über die Häldeu nach Besigheim und wollte bei Bahnwärter Schmid Mehl «bladen. An einer Stelle nahe der Enz rulschre der Hintere Teil des Wagens auf dem schlüpfrigen Boden, nel in den Fluß und zog beide Pferde mit. Mit vieler Mühe und mit Hilfe von Arbeitern aus der Kammgarnspinnerei und vom Bahngleise wurden die Pferde herausgezogen, wobei ein etwa 20iähriger Fabrikarbeiter von Bist singen von einem Pferd einen Schlag ins Gesicht erhielt. Das in der Enz fortschwimmende Mehl wurde von drei Mann aus der Spinnerei, die mit einem Nachen nachfiihren, teilweise gerettet.
st Heilbronn, 16. Jan. Unter lebhafter Beteiligung ans allen Kreisen oer Bürgerschaft fand zur Feier der 40. Wiederkehr der Reichsgründung ein von der Stadtverwaltung veranstaltetes Festbankett statt. Heute wurde in den Schulen an
657l Schüler und Schülerinnen ie eine „Reichsbret- zel" verteilt. ^
st Vaihingen n. E., 16. Jan. In vergangener Nacht ist im Dienstzimmer der Haltestelle Klein glaltbach eingebrochen worden. Der Täter durch sägte das Eilengitter, drückte das Fenster ans und gelangte so in das Zimmer. Außer einigen Kästchen Zigarren siel ihm jedoch nichts in die Hände, da der Haltestellenvorsteher gestern abend seine Einnahmen abgeliefert hatte. In der Kunstbaninwolle- fabrik in Illingen brach gestern früh in einem mit Baumwolleabfällen gefüllten Magazin Feuer aus. Die Feuerwehr konnte nur unter den größten Uli-
Mari, das der Frau 4000 Mark und die Errungenschaft 20 000 Mark. Beim gesetzlichen Güterstande der Verwaltungsgemeinschaft wenn die Eheleute nicht durch Vertrag einen anderen Güterstand fest setzen , erhält bei der Auseinandersetzung der Mann sein Sondergut mit 2000 Mark und die Errungenschaft mit 20 000 Mark, zus. 22 00«! Mark. Die Frau erhält nur ihr Sondergut mit 4000 Mark. Ans den Tod des Mannes erhält somit die Witwe beim Vorhandensein von Kindern an 22 000 Mark ein Viertel kraft Erbrechts mit 5-500 Mark und ihr eigenes Vermögen mit 4000 Mark, zusammen also 0500 Mark. Die Kinder erhalten als Bnter- gii! miteinander drei Viertel an L2 000 Mark, somit 16 500 Mark. Würde die Frau gestorben sein, jo würde der Mann zuerst 22 000 Mk. wegziehen: am Nachlaß der Frau, der nur in ihrem Sondergut von 4000 Mark bestände, würde er ein Viertel mit 1000 Mark und die Kinder drei Viertel mit 3000 Mark erben.
Bei der Errungenschaftsgemeinschaft würde erhalten der Mann Sondergut 2000 Mark und die Hälfte der Errungenschaft mit l o ooo Mark, zw. >2 000 Mark, die Frau Sondergnt 4000 Mark, Errnngenschaftshälfte l 0 000 Mark, zw. l 4 000 Mk. Beim Tode des Mtmries beträgt der Erbteil her Witwe 3000 Mk., zusammen erhält sie somit I 7 000 Mark, und die Kinder würden 0000 Mark Vatergut erhalten. Beim Tode der Frau würde erhalten der Mann Erbteil 0500 Mark -sowie Sondergut 2000 Mark und die Hälfte der Errungenschaft mit lO OOO Mark!, somit zus. 15 500 Mark, die Kinder Muttergut l o 500 Mark.
strengungeu den Brand auf seinen Herd beschränken. Der Materialschaden ist ziemlich bedeutend, auch der Gebäudeschaden ist groß.
st Maulbronn, 16. Jan. Bei Sprengarbeiten im steinbruch hielt sich der verheiratete Steinbrecher Kübler trotz ergangener Warnung zu lang am Bohrloch auf. Der 'Schuß ging los und Kübler wurde 4 Meter in die Höhe geschleudert und stürzte sodann noch über einen zirka 6 Meter hohen Felsen ab. Mit einem Oberschenkelbruch und schweren Kopfverletzungen mußte er ins Krankenhaus überge- sührt werden.
st Geislingen a. St., 16., Jan. Gestern nachmittag brach in der Scheuer des Bauern Jakob Fuchs in Böhmenkirch Feuer aus, dem das Wohnhaus und der Stadel zum Opfer fielen. Auch sämtliche Fnttervorräte und viel Getreide ist verbrannt. Die Entstehnngsursache ist noch nicht aufgeklärt. Der Abgebrannte ist versichert.
st Ulm, 16. Jan. Ein recht erfreuliches Bild zeigt ein Blick auf die wirtschaftliche Gestaltung des Baues von Arbeiter-Wohnhäusern durch die Stadt. Die Amortisation und Zinszahlung ging bisher regelmäßig vor sich und von > 75 Hauseigentümern mußte nur 0 wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und ähnlicher Ursachen eine vorübergehende Stundung gewährt werden: andererseits haben die Gebände- eigentümer bis zum 1. April ds. Jrs. 30 728 Mk. mehr abgetragen, als sie vertragsmäßig verpflichtet gewesen wären, ein glänzender Beweis dafür, wie auch der Sparsinn durch die hiesige Wohnnngspolitik gefördert wird. Die ursprüngliche Bauschnld ist von 1302 126 Mk. auf 005 464 Mk. zurückgegangen. Ein Haus ist vollständig abbezahlt, 25 mehr als zur Hälfte. Unterstützungsdarlehen wurden nur an 5 Hauseigentümer im Betrag von 4 50 1000 Mark
gewährt.
st Ulm, 17. Jan. Seit I. Oktober 1010 wird der am 4. März 1605 zu Ulm geborene Wilhelm Weller, der sich am gleichen Tage aus seiner elterlichen Wohnung entfernte und seither, wie cs scheint, arbeitslos, ohne jegliche Legitimationspapiere nm- hertreibt, vermißt. Weller wurde wie folgt beschrieben: ca. 1,50 bis 1,60 Meter groß, schlank, hat mageres, blasses Gesicht, dicke Nase, gräuliche Augen, dunkelblonde Haare. Bei seinem Weggange trug er grünlichen Joppenanzng, grünen, weichen, hinten ailfgebogeiien sogenannten Schützenhut und Schnürstiefel. Es wird gebeten, ihn bei Betreten festzn- hallen und das Stadtpvliz"iamt Ulm sofort telephonisch oder telegraphisch hievon zu benachrichtigen.
Airs dem Reiche.
* Karlsruhe, 16. Jan. sämtliche noch leben-- den badischen Offiziere, die am Kriege 1670, 71 teil- genommen haben, etwa 140 bis 150, waren henke beim Großherzogspaar zur Tafel geladen.
* Köln, 16. Jan. Ein schweres Brandnnglück ereignete sich in vergangener Nacht. Bei der Hnm- boldkolonie geriet ein Strohschober in Brand. Die Feuerwehr fand, nachdem sie den Brand gelöscht hatte, einen Kürassier des Kürassierregiine.nts in Deutz mit tödlichen Brandwunden in der Asche. Dre Solda' erklärte, daß er desertiert s ei und dort genächtigt habe. Mit ihm sei gleichzeitig noch ein
Bei der allgemeinen Gütergemeinschaft erhielten, wenn der überlebende Gatte die Gütergemeinschaft nicht fortsetzen wollte, vom Gesamtvermögen von 26 000 Mark der überlebende Gatte, mag der Mann oder die Frau sterben, die Hälfte mit 13 000 Mark und Erbteil an der andern Hälfte ein Viertel mit 3250 Mark, zus. also 16 250 Mark, und die Kinder 0750 Mark. Noch einschneidender ist die Wirkung, weint das Vermögen ausschließlich in Errungenschaft besteht und die Eheleute kein eigenes Vermögen gehabt haben. Bei einer Errungenschaft von 20 000 Mark erhält beim gesetzlichen Güter- stand die Frau nichts: stirbt sie vor dem Mann, so erhalten die Kinder auch kein Mutkergut, dem Manne gehört das ganze Vermögen. Stirbt der Mann zuerst, so erbt an seinem 20 000 Mark betragenden Nachlaß die Witwe ein Viertel mit 5000 Mark: die Kinder erhalten >5 000 Mark Vaterguk. Bei der Errungenschaftsgemeinschast aber würde, mag der Mann oder die Frau zuerst sterben, erhalten der überlebende Gatte: halbe Errungenschaft l kl 000 Mark, Erbteil vom Verstorbenen an dessen Errungenschaftshälfte ein Viertel mit 2500 Mark, zusammen 12 500 Mark, die Kinder miteinander 7500 Mark.
Ueber die Nutznießung am Erbteil der Kinder, welcher ihnen vom zuerst gestorbenen Elternteil zu- sällt, ist zu sagen: Nach dem neuen Recht steht aus den Tod des einen der Eheleute dem Ueberlebienden die Nutznießung und Verwaltung an den Erbteilen der Kinder bis zu deren Volljährigkeit zu. Alsbald mit erreichter Volljährigkeit können die Kinder ihr Vermögen 'Vater-, Mutkergut) verlangen. Heiratet