anderer Kürassier desertiert. Man nimmt an, daß, der Mann verbrannt, ist.

* Wildenbruch, 18. Januar. Heute nachmittag wurde nun auch die Leiche des bei dem Unfall des BallonsHildebrand" getöteten Prokuristen Keidel geborgen. Die Bergung geschah durch Fischer, die von früh morgens an das Wasser ab­gesucht hatten. Außerdem wurden noch Kleidungs stücke, sowie einige Karten und Apparate gefunden und geborgen.

Die Maul- und Klauenseuche.

* Berlin, l7. Jan. Die sprunghafte Ausdeh­nung der Maul- und Klauenseuche, wie sie leider in den letzten Monaten in Deutschland zutage getreten ist und ihre Wirkungen auf die Märkte in so unangenehmer Weise geltend macht, hat auch die Beschickung der Wanderausstellung Kassel der Deutschen Landwirtfchaftsgesellschaft mit Klauenvieh (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine- tangiert. Das Zusammenströmen einer großen Masse von Tieren bietet außerordentliche Gefahren für die Weiter­verbreitung der Seuche, und die Rücksichtnahme auf die dadurch gefährdeten Interessen der Biehaussteller hat die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft zu dem Entschluß geführt, sämtliches Klauenvieh von der Kas­seler Allsstellung aus zu sch ließen

Aus Riederschlesren, l 7. Jan. Einen groben Verstoß gegen das Viehseuchengesietz beging ein größerer Hofbesitzer in dem Dorfe Roßwitz, indem er die unter seinem Viehstande bereits am >5. Nov. allsgebrochene. Maul -und Klauenseuche nicht nur nicht anmeldete, sondern sogar die Milch von den verseuchten Kühen an Horels und Private und auch an Krankenhäuser in ungekochtem Zustande verkaufte. Mehrere kleine Kinder erkrankten durch den Genuß der verseuchten Milch an Mundfäule. Erst am 5. d. M. wurde das Vorhandensein der Seuche durch einen Stallschweizer verraten, obgleich dieser wiederholt Schweiggeld erhalten hatte. Durch den Ansteckungsherd ist inzwischen der ganze Ort verseucht worden.

R e i ch sve rsi ch e rung so rdn u n g.

- Berlin, 18. Jan. Die Entscheidung über das Schicksal der Reichsversicherungsordnung mußte heute in der Kommission saften. Zu der Forderung der Regierung, die in erster Lesung gestrichenen Be­stimmungen des Entwurfes wieder herzustellen, wo­nach der Vorstand der Landkrankenkassen nicht aus einer Wahl hervorgehen, sondern von den Gemeinde­behörden bestellt werden soll, hatte Staatssekretär Delbrück gestern die Erklärung abgegeben, daß im Falle der Ablehnung dieser Vorschrift die ganze Versicherungsordnung gefallen sei. In der heutigen Sitzung wurde diese Erklärung durch den Ministe­rialdirektor Caspar noch ausdrücklich dahin erweitert, daß auch die sonstigen zur Verhütung des politi­schen Mißbrauchs der Krankenkassen geforderten Kau- telen, soweit sie in erster Lesung abgelehnt worden seien, wieder hergestellt werden müßten, da die Re­gierung sonst die Reichsversicherungsordnung ab­lehn?. Es bezieht sich das vor allem auf die Hälfte- lung in der Zusammensetzung des Vorstandes der Ortskrankenkassen und entsprechend auch der Bei­tragspflicht. Das Zentrum hat daraufhin seinen gestrigen Antrag, über die Frage der Hcilftelung erst anr Schluß der Beratung zu entscheiden, zurück­gezogen.

der Vater wieder, so hat dies auf die Nutznießung am Vermögen seiner Kinder keinen Einfluß, Hei­ratet aber die Mutter wieder, so verliert sie sofort mit ihrer Wiederverheiratung die Nutznießung am Kindesvermögen. Solange aber die Kinder sich in ihrem und des Stiefvaters Unterhalte befinden, kann der Mutter die Nutznießung am Kindesvermögen überlassen werden: dies muß aber aufhören, wenn die Kinder sich selbst Ernähren (in einen Dienst, eine Fabrik gehen). Es ist also anch in diesem Punkt eine bedeutende Aenderung eingetreten. Nur bei der allgemeinen Gütergemeinschaft verbleibt beim Vorhandensein von gemeinschaftlichen Kindern der Erbteil, der auf diese fallen würde, lebens­länglich unabgeteilt in der Verwaltung und Nutz­nießung des überlebenden Gatten. Es ist aber wie­derholt darauf hinzuweisen, daß, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 1900 geschlossen wurde, und der Güterstand der landrechtlichen Errungenschaftsge­sellschaft bestand, das lebenslängliche Nutznießungs- und Verwaltungsrecht des überlebenden Gatten am Vater bezw. Muttergut der Kinder eintritt.

Was die Ausstattungspflicht betrifft, so sind nach dem jetzigen Recht die Eltern nur verpflichtet, einer Tochter anläßlich ihrer Verheiratung eine an­gemessene Aussteuer (also kein Heiratsguti zu ge­ben, sofern die Tochter kein eigenes Vermögen be­sitzt. Die Söhne haben aber überhaupt keinen An­spruch. Betrachten wir nun die einzelnen Güter­stände in Ansehung ihrer Zweckmäßigkeit, so dürfte sich folgendes ergeben: Der gesetzliche Güterstand der Verwaltungsgenreinschaft eignet sich für solche Eheleute, bei denen eine Errungenschaft nicht in 'Aussicht zu nehmen ist, oder wenn die Frau tatsäch-

Die Beratung erstreckte sich zunächst auf den Paragraphen 343 über den Vorstand der Landkran­kenkassen. Ein Vertreter des Zentrums tritt jetzt für die Wiederherstellung des Paragraphen ein und er­klärt gegenüber den Vorhaltungen von volkspartei­licher, sozialdemokratischer und besonders auch von polnischer Seite, daß man sich in einer Zwangslage befinde und es sich hier nur darum handele, den Paragraphen 343 oder das Gesetz scheitern zu lassen. Die Regierung werde nicht nachgeben. Die Abstim mung ergab die Wiederherstellung des Paragraphen 343 in folgender Fassung:Bei der Landkranken­kasse wählt die Vertretung des Gemeindeverbandes den Vorsitzenden und die anderen Mitglieder des Vorstandes, darunter einen oder mehrere stellver­tretende Vorsitzende. Seine Mitglieder müssen zu einem Drittel aus den beteiligten Arbeitgebern, zu zwei Dritteln aus den beteiligten Versicherten be­stimmt werden. Die oberste Verwaltungsbehörde kann bestimmen, daß der Vorsitzende und die anderen h Mitglieder des Vorstandes gewählt werden durch die Vertreter im Ausschüsse." Die Bestimmung über die Drittelung wurde auf Antrag des Zentrums angenommen, die. anderen Bestimmungen wurden auf Antrag der Konservativen angenommen.

Ter Unfall des UnterseebootsU 3".

Das im Reichstag vom Präsidenten Graf Schwe- rin-Löwitz bekanntgegebene Telegramm der Torpedv- infpektion (siehe Reichstagsbericht., das eine ge­naue Darstellung des Unfalls gibt, hat fol­genden Wortlaut:Bei einer im äußeren Kieler Hafen bei Heikendorf stattgefundenen Tauchübung des Unterseeboots ,,U 3" sank das Boot, ohne sich selbst wieder mit seinen Hilfsmitteln an die Ober­fläche bringen zu können. Durch die vom Begleit- bovt sofort herbeigerufenen Kriegsschiffe und Werft fahrzeuge gelang es, Verbindung mit dem Unter­seeboot herzustelleu. Aus dem Boot wurde durch Telephon gemeldet: Wasser dringt achtern ein. Schon um 1 1 Uhr vormittags war der große schwimmende Kahn der kaiserlichen Werft zur Stelle und es ge­lang, das Boot, das sich inzwischen durch Ausbla- fen des vorderen Ballasttanks vorn aus dem .Was­ser gehoben hatte, mit Hilfe des Krahns so weit zu heben, daß die Mündung des Torpedolanzier- rohres aus dem Wasser kam. Durch dieses Rohr wurden gegen dreieinhalb Uhr nachmittags 28 Per­sonen aus dem Boot geholt. Hierbei zeichneten sich der Oberleutnant Valent'uer, Bootsmannsmaat Heinrich und Torpedoheizer Gießler besonders aus (lebhafter Beifall', indem sie durch das Torpedo­rohr ins Boot hineinkletterten und ihre Kameraden unter schwierigen Umständen aus dem Innern des Bootes retteten. Es zeigte sich, daß die Rettung der im Kommaudoturm eingeschlossenen drei Perso­nen, des Kommandanten, des Wachoffiziers und des Rudergast nur durch Heben des Bootes möglich wäre. Erst nach Bergung der Leute aus dem vorderen Schiff konnte das Bergungsschift.Vulkan" an das Boot herankommen und somit an die Rettung der im Kommandoturm (Wlgeschlossenen gehen. Hierzu mußte das Unterseeboot erst wieder auf den Grund gesenkt werden. Trotz der früh einsetzenden Dun­kelheit und des friscken Windes gelang es stehn .Vulkan", um vier Uhr morgens das Boot zu he­ben und die im Kommandoturm eingeschlossenien Leute zu bergen. Diese gaben bei der Bergung noch einzelne. Lebenszeichen von sich. Diel

lieh an der Errungenschaft nicht mitarbeitet, z. B. bei Fabrikanten, Großgrundbesitzern; dagegen bürgt dieser Güterstand für den Mittelstand, bei dem ja erfahrungsgemäß der Frau durch ihre Beihilfe ein guter Teil am Vorwärtskommen zu verdanken ist, eine große, nicht abzuleugende Härte, insofern dem Mann der ganze eheliche Gewinn gehört und die Frau leer ausgeht. Sie. steht hier .schlimmer da als eine Magd, die ihren Lohn erhält. Es ist da­her dem Mittelstand entschieden zu raten, durch (gerichtlichen oder notariellen) Vertrag die Errun- genschastsgemeinschaft einzuführen, so daß beiden Eheleuten die Hälfte der Errungenschaft zufällt. Die allgemeine Gütergemeinschaft dürfte sich bei geschlossenem Grundbesitz und geordneten Vermö­gensverhältnissen eignen, weniger für Kaufleute, Spekulanten usw., die gewagte Geschäfte eingehen, da das Frauenvermögen bei der allgemeinen Güter gemeinschaft der Gefahr des Verlustes vielmehr aus- gesetzt ist, als bei den anderen Güterständen. Die Gütertrennung wird dann festgesetzt, wenn das Ver­mögen der Frau durch das Verhalten des Mannes gefährdet oder wenn der Mann in Konkurs gera­ten ist und noch den Gläubigern für den Ausfall haftet.

Die lebenslängliche Nutznießung am Vater- oder Muttergut der Kinder kann durch eine Bestimmung im Ehevertrag ebenfalls festgesetzt werden, so daß auch in diesem Punkt die Wirkungen der früheren landrechtlichen Errungenschaftsgesellfchaft hergestellt werden.

Die Gebühren für d en Ehevertrag, welche in die Staatskasse fließen, find nicht hoch und be tragen nur ein Viertel des preußischen Tarifs.

schon vorher vorbereiteten und sofort mit allen Mit­teln angestellten Wiederbelebungsversuche blieben leider erfolglos. Die Namen der Toten sind Kapitänleutnant Fischer aus Darm­stadt, Leutnant zur See Kalbe aus Berlin, Torpedo mal rose Heber aus Hambur g. Das Unterseeboot wird im Lause des heutigen Vormit­tags eingedockt werden. Die Ursache des Eindrin­gens von Wasser in den Schiffraum wird erst nach der Eindockung festgestellt werden können. Admiral Lans."

NuslLnötsches.

ft Rom, 18. Jan. Der Marineminister hat an den Staatssekretär v. Tirpitz folgende Depesche ge­richtet: Ich bitte Ew. Exzellenz, mein lebhaftes und tiefes Beileid entgegenzuniehmen sowie das Bei­leid der königlichen Marine, die sich der Trauer der deutschen Marine über den Verlust der tapferen Kameraden vom UnterseebootU 3" anschließt.

st Kopenhagen, 18. Jan. Der Verteidigungs­minister Berutsen hat dem Staatssekretär des Reichs­marineamts aus Anlaß des Unglücks auf dem Un­terseebootU 3" das Beileid der dänischen Marine ausgesprochen.

ft Saloniki, 18. Jan. Das hiesige Korpskom­mando hat aus Konstantinvpel die Mitteilung er­halten, daß 36 Bataillone und lO Maschinengewehr­abteilungen, die zum Teil in Konstantinopel, zum Teil in Smyrna liegen, marschbereit sind, um nach Hodeida abzugehen.

ft Athen, 18. Jan. Nach Mitteilungen von amtlicher Seite zogen gestern 100 bis 150 Kreter, darunter etwa 10 Bewaffnete, nach einer Rede des Abg. Aliaki in Kanea ein, um eine Protestresolution gegen die Note der Schutzmächte über die Souverä­nität des Sultans zu überreichen. Eine verirrte Kugel tötete einen Studenten, sonst verlief die Kund­gebung in aller Ordnung, wie anderslautenden über­triebenen Meldungen gegenüber ausdrücklich festge­stellt wird.

" Charbin, 1 8 . Jan. In den letzten vierund- zwanzia Stunden wurden 10 Pestkranke und 6 Leichen aufgesunden. In Beobachtung sind 1709 Personen, darunter 22 Europäer: isoliert sind 23, darunter 2 Europäer. Seit Beginn der Epidemie wurden auf dem hiesigen Pestfriedhof 408 Leichen beerdigt.

st Tokio, 18. Jan. In dem Anarchistenprozeß gegen 26 Personen, die beschuldigt waren, dem. Kaiser und anderen Mitgliedern der Kaiserlichen Fa­milie nach dem Leben getrachtet zu haben, wurden heute 2 4 Angeklagte zum Tode verurteilt und zwei Angeklagte zu acht, bezw. elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Handel «nd Verkehr.

* Altensteig, 19. Jan. Dem gestrigen Vieh markt waren zugeführt: 80 Paar Ochsen und Stiere, 25 Stück Kühe, 17 Stück Jung- oder Schmalvieh, 95 Stück Läufer­schweine und 48 Stück Milchschweine. Es galten Ochsen und Stiere 7051220 Mk. pro Paar, Kühe 181495 Mk. das Stück, Jung- oder Schmalvieh 151400 Mk. das Stück, Läuferschweine 4592 Mk. pro Paar, Milchschweine 2232 Mk. pro Paar.

Verantwortlicher Redakteur: L. Lauk, Altensteig.

Sie berechnen sich bei einem beiderseitigen Bei­bringen von zusammen 2000 Mk. auf 3,50 Mk., bei 5000 Mk. aus 5,50 Mk., bei 10 000 Mk. auf 7 Mk., und es sollten sich die Eheleute wegen die­ser Kosten nicht von der Errichtung eines Ehever­trags abhalten lassen. Die Kosten des amtlichen! Vermögensverzeichnifses berechnen sich auf die Hälfte der Gebühren des Ehevertrags. Wird der Ausstat-' tungsvertrag in den Ehevertrag ausgenommen, z. B. derjenige über die Heiratsgrundstücke, so ist er gebührenfrei.

Aus vorstehenden Erörterungen ersehen wir, wie wichtig es für die Beteiligten ist, sich mit den be­stehenden gesetzlichen Vorschriften bekanntzumachen, und es sollen diese Ausführungen hauptsächlich auch den Eltern der neuverheirateten Frauen eine Mah­nung sein, beizeiten auf die Errichtung eines zweck­mäßigen Ehevertrags, zum mindesten aber eines Beibringensinventars, zu dringen. B.

8 Rückgang der Tuberkulose. Der beharrliche Kampf, den die Wissenschaft gegen die Tuberkulose, die Seuche, die schlimmer ist als Pest und Cholera, führt, zeitigt fortschreitende Erfolge. Mit hohem In­teresse blickt daher alles auf die jetzt in Berlin stattfindende Ausstellung für die Tuberkulose-Be­kämpfung, deren schönstes Objekt vielleicht das Tä­felchen ist, das in trockener Statistik uns mitteilt, daß die Sterblichkeitsziffer der LungenschwindsuW von 340 von 100 000 Personen auf nur 165 her­untergegangen ist! Wissenschaft und soziale Für­sorge werden wetteifern, auch diese Ziffer noch um bedeutendes herabzufetzen.