nicht auf die persönliche, innere Stellung des zn Zählenden zn Religion und Kirche. Es Handel: sich lediglich uni die äußere rechtliche Zugehörigkeit zu einer der bestehenden Religionsgemeinschaften. Durch Angaben, inelche sich über diesen Gesichtspunkt hinwegsetzen, würde lediglich Verwirrung entstehen.

* Zum Betercmerrappelt in Stuttgart. Die am

4. Dezember an dem großen Appell teilnehmenden Veteranen sammeln sich nm halb l l Uhr vormittags auf den für die einzelnen Regimenter oder Ab­teilungen bestimmten Plätzen, beim Kaiser Wilhelms- denkmal, im Akademiehof, auf dem alten schloß platz, bei der Garnisonskirche, im Hof der großen Insanteriekaserne, im Marstallhvf, auf dem Ge­werbehalleplatz, beim Interimstheater und auf der unteren Königstraße. Am Sonntag abend findet im Weißen Saal des Residenzschlosses Paradstafel zu 200 Gedecken statt, zn der die aktiven und inaktiven! Veteranenoffiziere Einladungen erhalten haben.

r Tübingen, 29. Nov. Mit der provisorischen Anlage des von der Stadt der Universität gestifteten Reitwegs vom Reitstall bis Lustnau, wird begon neu- Provisorisch muß die Anlage zunächst sein, weil man die Lustuauer Scraße zu einer Prachtstraße ähnlich der unter den Linden in Berlin nmwan dein will. Sie soll 14 Meter breit werden.

ü Ebingen, 29. Nov. Zwei unbeleuchtete Schlit­tenfuhrwerke fuhren zwischen Bitz und Ebingen in einander, jodaß beide demoliert wurden. Die Pferde und die Fuhrleute kamen ohne Verletzungen da­von, dagegen erlitten die Insassen des Winterlin ger Schlittens, eine ältere Frau und ein dreißig jähriger, verheirateter Mann, schwere Verletzungen. Der Mann, ihr Sohn, wurde so schwer verletzt, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. '

ß Ebingen, 29. Nov. In der Maier'schen Mühle im Lauckerttal wurde der dreißigjährige Sohn des Besitzers, als er einen Riemen auflegen wollte, von der Transmission des elektrischen Werkes erfaßt und lebensgefährlich verletzt. Beide Füße wurden ihm abgedrückt und ein Arm zerquetscht.

g Bitz, OA. Balingen, 29. Nov. Gestern früh 6 Uhr brach in der Genossensckaftszimmerei und Schreinerei ein Brand ans. Das Anwesen, dem vor zwei Jahren ebenfalls Fenersgsfahr drohte, ist bis auf den Grund niedergebrannt. Brandstif­tung wird vermutet.

>! Stuttgart, 29. Nov. Im Verlag von Paul Bosch erscheint jetzt hier eineSüddeutsche Genossen­schafts-Zeitung".

p Tamm, LA. Ludwigsburg, 29. Nov. Im Wohnhaus mit scheuer und >Ltall des Dchreiners Gottlob Mannsperger brach Feuer aus. Es konnte auf seinen Herd beschränkt werden. Der Brand ent­stand beim Aufwärmen der Wasserleitung in dem abgebrannten Gebäude.

st Unterromsbach, 29. Nov. Heute Nacht l Uhr brannte das Kellerhaus des Fuchswirts in Hammer­stadt bis auf den Grund nieder.

j! Neckargartach, OA. Heilbrvnn, 29. Nov. Auf der Neckarbrücke und auf dem Fußweg vergnügten sich mehrere Kinder mit Schlittschuhlaufen und Schlittenfahren. Ein l Jähriges Mädchen kam der Hafenböschung zu nahe. Als es die große Gefahr bemerkte, wälzte es sich vom Schlitten, konnte aber auf dem gefrorenen Gras keinen Halt bekommen und stürzte ins Wasser. Auf die Hilferufe der übrigen Kinder eilte ein Schiffsjunge mit einem Nachen schnell herbei und rettete das Mädchen.

!! Uhingen, OA. Göppingen, 29. Nov. Der Ge­richtsvollzieher ist in keiner Behausung, die er ,,im Namen des Gesetzes" betritt, ein gern gesehener Gast. So geriet der hiesige Amtsverwalter dieses Postens

was wölkte sie auch weiter? Nach ihrem Tode würde das Kapital an Christoph Bertram zurückfallen. Sie war in diesem Augenblick fest überzeugt, daß sie für alle seine Güte ihm nicht besser danken könnte, wie durch die Ausführung ihres Vorsatzes, für ihn tot zu sein und zn bleiben.

Sie packte selbst einige unauffällige Anzüge in einen Lederkvffer, tat die nötige Wäsche hinzu und packte ihr Vermögen in eine Ledertasche. Und dann kam , ie schwerste Arbeit, ihm zu schreiben. Wieder­holt begann sie, wiederholt zerriß sie ihr Schrei­ben. Dann endlich gelang es ihr, wie sie wünschte, kurz und schlicht, frei von allen Phrasen, was ge­schehen war, welchen unauslöschlichen Eindruck die Vergänge dieses Abends auf sie gemacht hätten, wie sie es bereue, ihren Gatten und ihre Tochter so schwer verletz:, einem Phantom zu Liebe sie so tief getränt zu haben. Vielleicht werde Christoph'? Güte nnd Maraot's Liebe ihrem harten und stolzen Cba- rakker v'rzeihen, aber sie empfinde es selbst, wn> zeitliche Trennung für He alle am besten sein würde. Sie gab Margot zu ihrer Wiedervereinigung mit Klans setz: von Herzen ihre Zustimmung, nachdem sie an sich s-Ubst erfahren. waS M.'nschenurteil be­deute. Dann bat sie, nicht nach ihr zu forschen, über ihre Zukunft »ich nicht zn beunruhigen.

Fortsetzung folgt.

gestern auch hier wieder iu eine schwere Sackgasse. Als er im Begriffe war, für seine Siegel in einer Wohnung die richtigen Plätze heransznsnchen, ge­riet die anwesende Hausfrau in eine heftige Etstase, der sie dadurch Luft machen wvlkte, daß sie den unfreiwilligen Gast mit den Händen ordentlich be­arbeitete. Einen Widerstand gegen die Staatsgewalt ließ sich der Hüter der zahlenden Ordnung nicht ohne weiteres bieten, so daß es zuletzt eine solenne Prügelei absetzle. Derartige Angriffe sind immer unklug und führen in der Regel zu beträchtlichen Strafen.

st Erlmoos, 29. Nvv. In dem Oekonomiege bände des Gastwirts Ulrich Mutzet in Edenbachen ist ein Brand ansgebrochen, der alsbalo auch das angebante Wohn unv Wirtschaftsgebäude ergriff und das ganze Anwesen in Afche legle.

ü Ulm, 29. Nov. Die Genickstarre ist in einem Dorfe bei Illertisssn ansgetreten und hat als erstes Opfer einen läjährigen Knaben gefor dort. Bei einer zweiten verstorbenen Person liegt Verdacht auf 'Genickstarre vor.

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Bist dn ein Württemberg!:r'?

Diese Frage wird bei der diesjährigen Volkszäh­lung für alle in Württemberg lebenden Personen gestellt. Gar viele meinen, es gäbe keinen Zwei­fel darüber, daß sie wünkembergischc Staatsangehö­rige seien, denn sie lebten dvch schon so viele Jahre in Württemberg, seien sogar in einem Orte Würt­tembergs geboren u. nie außerhalb Württemberg ge­wesen. Doch weit gefehlt! Darum leset n. Prüfet nach, wie es mit eurer Schwalu njchaft steht, denn cs tritt auch sonst noch im bürgerlichen Leben öfters als mau gemeinhin glaubt, die Frage nach der Staatsangehörigkeit an den Einzelnen heran. Z. B. verlangen Ausweise darüber: I. die S.cmdesbeamten von den znm Aufgebot erscheinenden Verlobten, 2. die Direktoren staatlicher höherer Lehranstalten, für die cmznmeldenden Schüler, 3. die mit der Entgegen nähme, der Anträge auf Erteilung des Bürgerrechts betrauten Beamten der Stadtverwaltungen vvn den die Aufnahme als Bürger Begehrenden, 4. die Di­rektionen der Staatsheil- und Pflege-, sowie Erzieh­ungsanstalten, 5. di? Ortsbehörden aller norddeut­schen Staaten, die andere Heimatsrechtverhältnisse haben als die süddeutschen Staaten, sowie verschie­dene ausländische Staaten lSchweiz, Oesterreich, Rußland , von den in ihrem Staatsgebiet? Aufent­halt Nehmenden, selbst wenn er nur von kürzerer Dauer sein soll. Betrachten wir nun, wovon die würktembergische Staatsangehörigkeit abhängt. In Deutschland hat sich das Persvnakprinzip durchge­fetzt. Der wichtigste Erwerbsgrund der Staatsange­hörigkeit ist daher die - Geburt. Die Kinder teilen die Staatsangehörigkeit des Vaters (auß-erehesiche die der Muttert bis zum erfüllten 2l. Lebens­jahr und behalten sie bei, bis sie eine andere er­werben. Die anderen Möglichkeiten des Erwerbes der Staatsangehörigkeit sind vornehmlich: für Frauen: di? Eheschließung, für Beamte des Staats einfcht. der Offiziere, für Geistliche, für Lehrer an öffentlichen Nnwrrichtsanstalten und für gewisse Ka­tegorien Vvn Reicbsbeamten: die Anstellung bezw. die landesherrliche oder staatliche Betätigung, im übrigen: die ausdrückliche Verleihung der Staats­angehörigkeit durch Aufnahme in den Untertauen- ve.rband und durch die Naturalisation. Erster? muß auf Antrag unbescholtenen großjährigen Reichsdeut­schen von jedem deutschen Bundesstaate bei Nieder­lassung im Staatsgebiet gewährt werden. Nicht­deutsche haben auf di? Naturalisation keinen An­spruch. Frauen erhallen die durch die Eheschließung erworbene Staatsangehörigkeit ihres Mannes auch nach der Auflösung der Ehe durch Tod oder Schei­dung solange bei. bis sie eine andere auf eine der oben gedachten Arten erwerben. Ob jemand .im Königreich Württemberg staatsangehörig ist, richtet sich sonnt danach: 1. ob er Staatsbeamter, Offi­zier, Geistlicher, Lehrer oder Reichsbeamter ist, 2. ob er die Staatsangehörigkeit durch Aufnahme oder Naturalisation ausdrücklich erworben hat, 3. ob er gegenwärtig Bürger einer württembergischen Stadt ist ldas Bürgerrecht wird nur Männern zu­teil, die nachweislich würitembergische Staatsange­hörige find, oder es einmal war und aus diesem' Anlaß den Nntertaneneid geleistet hat, 4. ob er sich je in Verhältnissen befunden hat, für die der Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit die Voraussetzung oder die Folge bildet, 5. wenn keine der anfgezählten Voraussetzungen für ihn selbst in Fwage kommt, ob die eine oder die andere auf leinen Vater oder Großvater zntrifft und die Staats angehörigkeU nicht wieder verloren gegangen ist. was nur durch I Ojährigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands ohne Wahrung des Staatscingehörig- keitsverhäkkmsses oder durch ausdrückliche Aufgabe der Staatsangehörigkeit infolge' Niederlassung in

einem anderen deutschen oder ausländischen Staat?' geschehen kann. Daß Ehefrauen, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, und unmündige Kinder die Staatsangehörigkeit des Ehemannes bezw. Vaters teilen, geht aus oem Vorstehenden schon hervor Wir sehen daraus, daß die Krage nach der Staate angehörigteit nicht so leicht zn beantworten ist, ^ es gemeinhin scheint.

Aus den Gerichtssälew.

si Stuttgart, 29. Nov. ^Strafkammer.) Der Inwelendiebstahl auf dem Bahnhof in Eßlingen be­schäftigte heute die -Strafkammer. In der Nacht zum l2. September wurde dort einem Reisende» ein Koffer, in dem sich Juwelen und Goldwaren im Werte von i7 000 Mark befanden, gestohlen. Als der Täter wurde der ledige Taglöhner Enge» Canvva von Mantua ermittelt. Bei der Verhand­lung war Conova durchaus geständig. Der größte Teil der Juwelen- und Goldwaren wurde wieder beigebracht. Conova hatte sie in den königlichen Anlagen vergraben, wo sie am 14. November von einem Bahnen beiter gefunden wurden. Es fehlen l? goldene Ringe. Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten Conova zu l Jahr 0 Monaten Zucht­haus.

st Stuttgart, 29. Novbr. (O b e r la n d es g e- richtn In dem Lchadenersatzprozeß gegen die Sladrge m e inde Nagolo wurde heute vor dem Oberlandesgerichl verhandelt. Zwei bei der Hirsch- katastrvphe Verletzte haben, wie kürzlich be­riechet, im November vorigen Jahres an die Stadt- gemeiudc Ersatzansprüche gestellt und auch > 200 und 000 Mark bewilligt erhalten. Daraufhin traten weitere 23 Verletzte mir Ersatzansprüchen an die Stadt heran. Da die Stadtverwaltung aber jede Haftung rundweg ablehnte, gingen die Beteiligten Nagend gegen die Stadrgemeinde vor, wurden je­doch vom Landgericht wegen Verjährung ihrer An­sprüche abgewiesen. Dagegen haben die Abgewiefe- inen Berufung eingelegt. Der Vertreter der Klä­ger beantragte, die Klage dem Grunde nach für be­rechtigt zn erklären. Es wurde heute nun über die Frage verhandelt, vb die Ansprüche 'verjährt sind. Der Vertreter der Kläger machte geltend, diese hätten keineswegs vor November 1906 davon Kennt­nis erlangt, daß Stadtbanmeister Lang und Stadt- schnltheiß Brodbeck und demzufolge die Stadtge­meinde schadenersatzpflichtig seien und daß ein An­spruch gegen die Genannten erst dann vorhanden sei, wenn von anderen Schuldigen Ersatz nicht ver­lang! werden könne. Davon, daß Banwertmeister Rückganer vollständig vermögenslos sei, hätten die Kläger im Jahre 1 606 unmöglich etwas wissen kön­nen. Von der Gegenpartei wurde dies bestritten. Der Gerichtsbeschluß wird am nächsten Montag ver­künde werden.

jj Hall, 29. Nov. (Strafkammer.) Vor der hie­sigen Strafkammer hatte sich der 2l Jahre alte le­dige Zigeuner Anton Reinhardt von Bubes- heim, Bayer. Bezirksamts Günzburg, wegen dreier Berbrecben des schweren und eines Vergehens des einfachen Diebstahls zu verantworten. Reinhardt hcck mit einem noch nicht ermittelten Komplizen, den er zu nennen sich weigerte, am 26. Juli ds. Jrs. in Ebersberg, Täte und Voggenmühldorf, Gemeinde Kaisersbach, OA. Welzheim, sowie in Walheim, OA. Gaildorf, mittels Einbruchs und Einsteigens in Woh­nungen Gold und Wertpapiere in erheblichen! Be­trage, jvwie Uhren, Ringe und sonstige Wertgegen­stände entwendet. Trotzdem der Angeklagte leugnet, konnte er durch die Zeugenaussagen, s owis durch dis sonstigen Beweismittel der ihm zur Last gelegten Straflacen überführt werden, worauf er zu der Ge­fängnisstrafe von 3 Jahren verurteilt wurde.

Nus dem Reiche.

I j Pforzheim, 29. Nov. In dem Hause Reuchlin- straße 2 halte die Frau des Hausdieners Johann Fritz einen Ausgang gemacht und ihre drei Kna­ben Vvn dreiviertel, 3 und 5 Jahren eingeschlos-i en, ersteren in der Wohnung, letztere zwei in der Küclch. Dort zündeten die beiden und brannten einen Korb Wäsche an. Als die Mutter heimkam, la­gen die zwei Knaben, im Rauch erstickt, tot unter dem Tisch. -

st Aus Baden, 29. Nov. In Rastatt strei­ken mit Ausnahme der Lackierer sämtliche Arbei­ter der Waggonfabrik. In den beiden letz­ten Wochen kamen sehr viele Arbeitswillige, die jedvch stets vvn den Posten stehenden Streikenden nach Aushändigung einer Rückfahrkarte zur Um­kehr veranlaßt wurden. Gestern mittag kamen ans Altona gegen 70 Arbeitswillige hier an. Der Bahnhof wurde von einem starken Schutzmann- und Gendarmerieaufgebol besetzt. Sämtliche Streikende, die von dem Eintreffen unterrichtet waren, hatten ich zum Empfang eingefnnden und vom Bahnhof bis zur Fabrik Aufstellung genommen. Mit einem ohrenbetäubenden Lärm wurden dis Arbeitswilligen, empfangen. In geschlossenem Zuge, unter star-