' Stuttgart, 26. Nov. Ein württembergischer Verein „Mutterschutz" ist hier gegründet worden. Seine Hauptaufgabe soll die Schaffung eines Mütterheims sein, in welchen! hilfsbedürftige Mütter und deren Kinder Unterkunft und Verpflegung finden.
ff Zuffenhausen, 26. November. Der junge Mann, der neulich aus Scham über eine unüberlegte Tat einen Selbstmord versuchte, befindet sich auf dem Wege der Besserung und dürfte, nachdem eine Augenoperation die Wirkungen des Revolverschusses in der Hauptsache beseitigt hat, ohne dauernden Gesundheitsschaden davonkommen.
ff Cleebronn, 26. Nov. Der Schenkwirt Knapp von hier ist am letzten Samstag auf der Heimfahrt im Schlaf vom Wagen gefallen und hierbei unter den Wagen gekommen. Er erlitt dabei so schwere Verletzungen, der Unterkiefer wurde ihm zur Hälfte abgetrennt, daß er gestern gestorben ist.
! Die Reblaus in Württemberg. Die heurigen Reb- lausuntersuchungsarbeiten begannen mit 3 Abteilungen von je etwa 40 Hilfssachverständigen am 20. Juli und wurden anfangs September beendigt. Einzelstockuntersuchungen wurden vorgenommen ans den schon in früheren Jahren verseucht befundenen Markungen Neckarsulm, Neckarweihingen Großheppach, Kleinheppach und Horb. Sie förderten insgesamt 32 Reblausherde zutage, die nur geringe Ausdehnung haben und durchweg in der Nähe früherer Verseuchungen gelegen sind. Mißlich ist es, daß auch Heuer wieder in Neckarweihingen auf früher verseuchten Gebieten Rebläuse an einigen Stellen aufgesunden wurden. Eine besondere vierte Abteilung von '18 Hilfsachverständigen war während der angegebenen Zeit mit der planmäßigen Durchstreifung der Weinberge in den Oberämtern Leonberg, Stuttgart-Stadt und Amt, Böblingen, Herrenberg und Backnang beschäftigt. Glücklicherweise erwiesen sich die durchstreiften Bezirke als reblausfrei.
Aus der Volksschulkommission.
ff Stuttgart, 26. Nov. Die Volksschulkommission der zweiten Kammer setzte heute nachmittag die zweite Lesung des Art. 13 der Volksschulnovelle fort. Auf Antrag des Berichterstatters Dr. Hieber (D.) wurde ein besonderer Artikel eingefügt, wonach für eine Schule von sieben und mehr Klassen ein Schulvorstand (Rektor) bestellt wird. Bei 3 bis 6 Klassen wird die örtliche Leitung einem Lehrer (Oberlehrer) übertragen. Auf Antrag des Berichterstatters Dr. Hieber (Dtsch. P.) und des Abg. Löchner (Vpt.) wurde an die Stelle der Art. 74—76 folgende Fassung gesetzt: Mitglieder des Ortsschulrats sind 1. der Ortsvorsteher, 2. in großen und mittleren Städten, falls hier ein Mitglied des Gemeinderats dauernd mit der Berichterstattung in Schulangelegenheiten betraut ist, dieses Mitglied, 3. der Ortsgeistliche des Bekenntnisses, dem die Lehrer der zu beaufsichtigenden Schule angehören und wo mehrere Geistliche dieses Bekenntnisses angestellt sind, derjenige von ihnen, der vom Oberschulrat berufen wird, 4. Lehrer und zwar s) bei Schulen mit einer Klasse der Lehrer, d) bei Schulen mit zwei Klassen der dienstälteste Lehrer, e) bei Schulen mit 3—6 Klassen der Oberlehrer und der dienstälteste der übrigen Lehrer, ä) bei Schulen mit sieben und mehr Klassen der Rektor, sowie eine Anzahl von Vertretern der Lehrerschaft, tz) eine Anzahl von Vertretern der Schulgemeinde, die derjenigen der übrigen Mitglieder mit Ausschluß des Ortsvorstehers gleichkommt. Die Vertreter der Lehrerschaft werden von den ständigen Lehrern und Lehrerinnen der Schule mit verhältnismäßiger Stimmenmehrheit gewählt. Die Vertreter der Schulgemeinden im Ortsschulrat müssen ihren Wohnsitz in dem Ort oder Schulbezirk haben, für den die Schule bestimmt ist. Auch ist die Wahl von Frauen, bei welchen im übrigen die in den angeführten Gesetzesbestimmungen bezeichneten Voraussetzungen zutreffen, zulässig ; hiebei ist für Ehefrauen die Steuerleistung ihrer Ehemänner
zugrunde zu legen. Endlich wurden die Art. 77 und 78 des Entwurfes, die die Ortsaufsicht in zusammengesetzten Gemeinden , Teilgemeinden, Bezirksschulen und freiwilligen Konfessionsschulen regeln, mit einigen vom Berichterstatter beantragten unwesentlichen Aenderungen angenommen. Die Beratung wird heute fortgesetzt.
ff Pforzheim, 26. Nov. Da sich immer noch keine Spur des ruchlosen Kindermörders fand, hat das Groß- herzogl. Justizministerium die Belohnung für seine Ermittlung aus 1000 Mk. erhöht. Diese und andere Maßregeln kommen freilich etwas spät. In der Stadt laufen unsinnige Gerüchte um, die zum Teil auf Aberglauben beruhen und hier nicht näher bezeichnet sein sollen.
jf Berlin, 25. Nov. Die Voruntersuchung gegen die Zugführer Wende und Schreiber, denen die Schuld an dein Unglück auf der Hochbahn zugeschrieben wird,, ist jetzt abgeschlossen. Für den Zugführer Schreiber beantragte der Verteidiger Haftentlassung, da kein Fluchtverdacht vorliege und auch jede Kollusionsgefahr ausgeschlossen sei. Der Verteidiger glaubt den Nachweis führen zu können, daß seinem Clienten keine Fahrlässigkeit zur Last falle, daß vielmehr das Unglück durch falsche Weichenstellung, falsche Signale oder höhere Gewalt herbeigeführt worden sei.
jf Berlin, 26. Nov. Die Geliebte des in Berlin verhafteten Defrautanten Kluge erzählt, sie habe keine Ahnung davon gehabt, daß ihr Geliebter sich verbrecherische Handlungen zu schulden kommen ließ. In letzter Zeit sei Kluge selten zu ihr gekommen. Er habe ihr erzählt, daß er in einem Spielklub in einer Nacht 18,000 Mark geivonnen habe. Ein Pelz, den Kluge ihr vor einiger Zeit schenkte, kostete 2400 Mk., ebensoviel ein Reitpferd, das sie zum Geschenk erhielt, um ein Engagement als Schulreiterin anzunehmen.
Reuß ä. L. ist der einzige deutsche Bunoesstaat ohne Schulden; und nicht allein ohne Schulden. Reuß verfügt außerdem noch über ein mehrere Millionen betragendes Kapital. Auch das Etatsjahr 1908 wird noch einen Ueber- schuß abwerfen.
jf Wandsbek bei Hamburg, 26. November. Gestern abend brach in den Oelwerken von Debruyn Großfeuer aus. Das Fabrikgebäude brannte vollständig aus. Der Schaden wird auf 1(/s Millionen Mark geschätzt.
jf Köln a. Rh., 26. Nov. Der „Köln. Ztg." zufolge hat die „Bonner Bank für Handel und Gewerbe" den Konkurs angemeldet. Die für morgen in Aussicht genommene Gläubiger-Versammlung findet nicht statt.
* Wien, 26. Nov. An der serbischen Grenze hat ein Kampf zwischen einer österreichischen Streifpatrouille und einer Bande von 70 Serben stattgefunden, wobei die serbische Bande n ie de r g e in a ch t und von der Streifpatrouille sieben Mann getötet wurden.
js Malta, 26. Nov. Um acht Uhr abends strandete der brennende Dampfer Sardinien Bisher sind 27 Leichen geborgen und 52 Verletzte in das Krankenhaus gebracht worden. Die Pinassen und Schlepper der britischen Flotte beteiligten sich an der Rettung derer, die in das Meer sprangen. Ganz nahe an den Dampfer heranzukommen war wegen der stürmischen See unmöglich. Die Araber weigerten sich, über Bord zu springen, obwohl dies die einzige Möglichkeit zur Rettung war.
Frankreichs auswärtige Politik.
jf Die französische Deputiertenkammer beriet gestern über das Budget des Ministeriums des Aeußern. Minister Pichon erklärte, daß die Marokkointerpellationen bis zur Abstimmung über die Ergänzungskredite zurückgestellt seien. Deschanel berichtete über die Balkanereignisse seit den letzten Umwäl
zungen, bei denen Frankreich durch seine vermittelnde Tätigkeit einen Krieg verhindert habe. Der Redner ist erfreut, daß gelegentlich des jüngsten französisch-deutschen Zwffchenfalls die Regierung und das Land sofort ihre patriotische Pflicht begriffen hätten und betont zunächst die Notwendigkeit für Frankreich, stark zu bleiben. (Beifall.) Pressense hob besonders den Sieg des Schiedsgerichts hervor. Das Schicksal werde sich nicht stets verhängnisvoll zwischen Frankreich und Deutschland stellen. Ein Minister des Aeußern habe erklärt, die französisch-russische Entente beruhe auf der endgültigen Anerkennung des territorialen skaiUÄ quo und des Frankfurter Friedens. Der Redner erklärte, das Proletariat sei durch und durch antimilitaristisch und sprach längere Zeit gegen den Krieg. Er schloß: Das Proletariat, das die Republik mehrmals gerettet hat, verlangt, daß Frankreich sich zu Deutschland so stelle, wie es sich zu England gestellt hat, um ein neues Metz und Sedan zu vermeiden. (Allseitiger Widerspruch. — Beifall auf der äußersten Linken.) Iaures, der trotz des von Pichon geäußerten Wunsches- und des Beschlusses der Kammer über Marokko sprechen will, bemühte sich nachzuweisen, daß die französische Politik in Bezug auf Marokko widerspruchsvoll sei. Pichon erwiderte hierauf, die Politik Frankreichs habe in keinem Augenblick ein Schwanken oder Widersprüche gezeigt, sondern vollkommene Einheitlichkeit. Der Minister verlas dann im Namen der Regierung eine sehr lange Erklärung über die O ri en t a n g e leg en h ei t e n, in welcher es heißt: Von dem ersten Augenblick der Revolution an beglückwünschte die französische Regierung die ottomanische und sprach ihr das Vertrauen zu dem neuen Regime aus. (Beifall.) Frankreich intervenierte aus Veranlassung der interessierten Mächte selbst, insbesondere des Fürsten Ferdinand, als Vermittler. Frankreich ist an der fortschreitenden Entwicklung der jungen Türkei interessiert nnd denkt nur an die Erhaltung des Friedens in Europa. Frankreich hat in diesem Sinne in Wien, Konstantinopel, Sofia und Belgrad interveniert und wird sich bemühen, eine Störung des Friedens zu verhüten. (Beifall.) Niemand verdächtigt die Haltung Frankreichs, weil Frankreich keine D o rte i l e für s i ch s e lb st bean s p ruch t. (Lebh. Beifall.)
Ribot billigt die Erklärung Pichons und verlangt, daß Frankreich sich edelmütig gegen Marokko zeigt. Frankreich habe immer den Frieden gewollt. Wir haben das Bündnis mit Rußland abgeschlossen, nicht um einen Krieg zu führen, sondern der Würde Frankreichs wegen. Es war gut, das Gleichgewicht in der Welt wieder herzustellen, damit wir nur noch von unserem eigenen Willen ab- hängen. Redner warf Pressense vor, von einer Erregung über den deutsch-französischen Zwischenfall gesprochen zu haben. In Frankreich habe keine übermäßige Erregung bestanden, sondern nur eine wohlverständliche Erregung, da es sich um einen Zwischenfall zwischen zwei Nationen gehandelt habe, die gleich empfindlich im Punkte ihrer Ehre seien. Im Jahre 1905 sei Frankreich vielleicht nicht ganz bereit gewesen, aber seitdem habe es große Anstrengungen gemacht; denn eine schlagfertige und begeisterte Armee sei nötig.
Verannoartltcher Redakteur: Ludwig Lauk, Altenstetg.
WM M
Vermischtes.
8 Ei» König als Dienstmann. König Alfons XIII. von Spanien ist ein großer Liebhaber von Oelgemälden. Von einem französischen Maler hatte er ihrer zwei gekauft und^war dabei mit dem Künstler persönlich bekannt geworden. Er erzeigte ihm darauf die Ehre, ihn in seinem Atelier aufzusuchen, das in einem alten unscheinbaren Hause des Quartier latin im vierten Stocke lag. Der Portier, der ihn zurechtwies, hatte nicht die leiseste Ahnung, wer der jugendliche Besucher des Malers war, dachte daher: wenn der brave Jüngling doch die vier Treppen hinaufklettert, kann er auch unsereinem einen Gang ersparen.
Ter König hatte gerade den ersten Treppenabsatz erreicht, als es aus der Portierloge hinter ihm her scholl: „Sie, junger Herr! Sie könnten mir wohl einen Gefallen tun!'
„Warum nicht 7" gab Alfonso zurück und blieb stehen.
„Nehmen Sie doch dies Bündel Wäsche mit hinaus zu Ihrem Freunde und sagen Sie ihm, die Waschfrau habe es heute früh für ihn abgegeben. Ich habe nämlich keine Zeit, und die Trinkgelder sitzen bei dem Maler da oben gar zu fest."
Damit warf er ihm ein umfangreiches Paket zu, das in ein weißes Bettuch eingeschnürt war.
Ter König fing es auf und trug es die enge, steile, dunkle Treppe hinauf. Lachend legte er's oben im Atelier ab und bestellte dem Künstler, was der Portier ihm aufgetragen batte.
„Aber, Majestät," rief der nicht wenig verlegene Künstler „Wie tonnten Sie das aus sich nehmen!"
„Nun, ich ivollte doch die Probe darauf machen, ob die Trinkgelder wirklich so fest bei Ihnen sitzen. Betrachten Sie mich also als. Dienstmann, seien Sie aber nobel, damit ich nachher Ihren Portier berichtigen kann."
Lachend streckte er die Hand aus, und lachend zog der Künstler seinen Geldbeutel.
Triumphierend zeigte beim Verlassen des Hauses der König dem Portier ein blankes Frankenstück, das er sich als Dienstmann verdient halte.
* In der königlichen photographischen Gesellschaft in London zeigte kürzlich ein junger Beamter seine ans Wunderbare grenzenden dressierten Fliegen, die die merkwürdigsten Dinge vorführen. Eine Fliege z. B. legt sich auf den Rücken und hält zwischen den Füßen einen kleinen Korkball, den sie durch fortgesetzte Gehbewegung in schnelle Drehung versetzt. Eine andere Fliege setzt sich auf einen eigens für sie gebauten Stuhl und wiegt eine kleine Puppe im Arm usw. Alle diese Dressurkunststücke konnten in der königlichen photographischen Gesellschaft mit Vergrößerungsgläsern betrachtet werden und wurden dann kinematographisch ausgenommen. Der „Dresseur" behauptete allerdings nicht, daß die Fliegen wirklich dressiert seien; von der Fliege, die auf dem Rücken liegend mit dem Ball jongliert, vermutet er z. B., daß sie ihre Lage falsch beurteile und glaube, an einer Fläche entlang zu gehen, denn sie setzt diese Bewegung stundenlang fort. Der junge Fliegenforscher zeigte außerdem Apparate, mit denen er die Muskelkraft der Fliegen bei den einzelnen Bewegungen gemessen hat.
8/, Dürfen Heimarbeiter an anvertraute Sachen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben? Diese prinzipiell wichtige Frage beschäftigt die 1. Kammer des Berliner Gewerbegerichts. — Die beklagte Näherin K. erhielt von der klagenden Konfektionsfirma Hugo C. Stoffe und Zutaten für 30 Blusen zum Nähen sowie eine Probebluse. Nach Fertig- stcllung^der Arbeiten begab sich die Beklagte zwecks Ablieferung nach dem Geschäft. Sie wartete vergebens auf Abnahme, und zwar von 11 bis 2 Uhr. Als ihr dann von dem Personal der klagenden Firma gesagt wurde, daß I die Arbeiten erst nach Rückkehr der Direktrise angenommen
werden können, ließ die Beklagte die Arbeiten im Geschäft stehen, kam um 3 Uhr ivieder und wartete dann noch bis 5 Uhr, ohne jedoch abgefertigt zu werden. Nunmehr ging die Beklagte mit den Arbeiten zu Hause. Hierauf schickte die Klägerin durch Boten der beklagten Näherin 35.90 Mk. als Arbeitslohn für die Blusen ins Haus und ließ um Aushändigung der Arbeiten ersuchen. Die Beklagte hat aber weder die 35.90 Mk. angenommen, noch die 31 Blusen berausgegeben. Die Beklagte behauptet nämlich, daß ihr 70.80 Mk. Arbeitslohn zukommen. Sie ist der Ansicht, daß sie die Blusen nur gegen Zahlung dieses Betrages herzugeben verpflichtet ist. Vor dem Gewerbegericht klagte nun die Konfektionsfirma nicht nur auf Erstattung der^ Auslagen (für Stoffe und Zutaten), sondern auch aus Erstattung des entgangenen Gewinns im Gesamtbeträge von 319.60 Mk. Auf Herausgabe der Blusen verzichtete die Klägerin mit der Begründung, daßhjetzt, nach Beendigung der Saison, die Blusen für sie keinen Wert haben. Im nächsten Jahre sind die Blusen unmodern. In der Verhandlung stellte sich heraus, daß seitens der klagenden Firma ein Fehler in der Preisberechnung gemacht worden ist. Nach längerer Beratung wurde seitens des Gerichts ein Vergleich vorgeschlagen. Das Gericht weist darauf hin, daß beiden Parteien ein Verschulden treffe. Einmal hat die Klägerin in der Preisberechnung einen Fehler gemacht, so- daß d'.e Beklagte mit Recht annehmen konnte, daß ihr ein Arbeitslohn von 70.80 Mk. zukommt. Die Beklagte aber durfte nicht die Blusen behalten. Sie mußte vielmehr noch einmal in dein Geschäfte vorsprechen und die Arbeiten abzuliefern versuchen. Weigert sich dann die klagende Firma, ven geforderten Arbeitslohn zu zahlen, so konnte die Näherin Klage erheben. — Die Konseklionsfirma zahlte darauf der Näherin 20.— Mk. und nahm die Blusen unbesehen an.