Arvnngsve rftergevuirg.

Im Wege der Zwangsvollstreckung solle» die auf den Markungen «ltensteig-Stadt und Ezenhaufen Lelegenen. im Grundbuch von Altensteig-Stadt Heft 69, Abteilung I Nr. 2., 3. und 5. und von Egen­hausen Heft 1, Abteilung I Nr. 2., 3. und 12. zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungsvermerkes auf den Namen des

Wilhelm Gnckelberger. Ziegim von AltcnAeig-ZtM

eingetragenen Grundstücke, nämlich:

Markung Attensteig-Stadt:

Geb. Nr. 278L 3 n 08 gm Ziegelhütte mit Wag'enhaus u.

Hofraum im Trögelsbach,

. _ 278L 8 gm Backofen, wovon 2 gm auf

städtischem Weg sich befinden im Trögelsbach, Anschlag 6000

Par;. Nr. 762.28 L 40 am Acker und Gemüsegarten daselbst,

Anschlag 600

Markuug Egenhausen:

Parr. Nr. 3093 62 s, 08 gm Acker in Hezenwäldle,

Anschlag 250

. 3094 1 da 45 s, 04 gm Acker,

42 s. 21 gm Nadelwald,

1 tm 87 a 25 gm im Hezenwäldle, Anschlag 500 ^

. . 3095 58 a 19 gm Weide und Leimgrube

daselbst, Anschlag 100 ^

am Montag, den 12. Dezember 1964,

vormittags 1V Uhr,

auf dem Rathause in Altensteig-Stadt versteigert werden.

Der Versteigermigsvermerk ist am 23. Septdr. und 7. Oktbr. 1904 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Ein­tragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigern»gstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten auzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungs­erlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nach­gesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehevdes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Auf­hebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigernngserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Altensteig, den 12. Oktober 1904.

KommMr

Bezirksnotar Beek.

jnw. -Msmei» N»B

betr. milchw. Manderlehrlrurje.

Am Die«Stag, den 2S. Oktober findet durch Molkereiinspektor Betz aus Gerabrouu in der Genoffenschastsmolkerei Salz und am Freitag, den 28. Oktober in der Molkerei Ueb erberg ein Itägl. milchw. Wanderlehrkurs statt mit folgendem

* s s <r «r m irr:

Vormittags von 9 Uhr ab: Praktische Uebungen in der Molkerei.

Nachmittags von 2 Uhr ab: Milchuntersuchungen.

Abends den 25. und 28. von 8 Uhr ab: Milchw. Vortrag für die Lieferanten der betr. Molkerei.

Die Teilhaber haben hiebei Gelegenheit, das Ansäuern des Rahms, das Kneten der Butter mit Holzspateln, Milchnntersuchungen, sowie Butterprüfungen auf Güte und Haltbarkeit kennen zu lernen.

Die Teilnehmer werden aufgefordert, ihre Laktodensimeter, sowie rin kleines Fläschchen Wasser ihrer Gegend nntzubringen.

Anmeldungen zu diesem Kurs find bis 24. ds. an die Vorstände der betr. Molkerei zu richten.

Nagold, den 17. Oktober 1904.

De* Ve*ei«si»s*sst«rit-:

Oberamtmann Ritter.

Der Gksiügelznchtverriu Altensteig

hält Sonntag, den 23 . Oktober

von nachmittags 1 Uhr an

eine GeMget- «nd Kaninchen-Ausstellung

im oberen Saale des Gasthauses zumSchiff" ab, wozu jedermann freuudlichst eingeladeu ist.

Der Ausschuß

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Freitag 21. Oktober

vormittags 11 Uhr im Schwanen zu Pfalzgrafenweiler aus Abteilung 149 Rentt erwies 1 Stamm mit 3,99 Festm. l. Kl. Ferner Reinignugsreisig auf Haufen aus Abt. 33 Vord. Fülles- wies 7 Ra,., 36 Ob. Finstergrüble 17 Rm., 76 Vord. Leimengrube 9 Rm., 78 Pint. Teichweg 13 Rm., 102 Weilerbühl 7 Rm., 125 Kreuz­weg 5 Rm., 134 Eschenrain 2 Rm., sowie der Schlagmann, aus 180 Ob. Saulach, 181 Ob. Birkenbusch, 182 Ob. Glaswies und 201 Kernen-

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nächste« Samstag «. Sonntag de« 22. und 23. d. M.

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Am nächste» Sonntag, den 23. Okt. ds. Js.

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statt. Redner: I. Harder aus Stuttgart.

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Das Bolksschulgesetz im Landtag und die erste Kammer".

Hiezu ladet frenndlichst ein

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Geöffnet von morgens S Uhr bis abends S Uhr.

Eingesandt.

Wie an so vielen andern Orten, so wurde auch hier.bisher jedem Verstorbenen die letzte Ehre zu teil, daß ihm mit den Glocken unserer hiesigen Kirche zu Grabe ge­läutet wurde. Diese letzte Ehre wurde nun lt. Beschluß des wohll. Kirchenrats Alten- stcig den Gliedern unserer hiesigen Methodistengemeinde abgesprochen.

Ich darf wohl annehmen, daß dies nicht aus Gehässigkeit, sondern nur von dem Standpunkt aus geschah, daß die Glieder der Meth, Kirche als Abtrünnige von der evangl. Landeskirche zu betrachten sind und es der Weg der Korrektheit und der Ordnung ist. solchen diese Ehre zu entziehen. In der Tat würde ich diese Handlungs­weise auch völlig korrekt finden, wenn ich nicht bei näherer Betrachtung auf einige schroffe Gegensätze stoßen würde.

Es ist mir absolut nichts bekannt, b. diese Maßregel auch auf jene angewandt wird, die nicht blos von der evangel. Landeskirche, sondern von ihrem Glauben ab­gefallen sind und direkte Gottesleugner wurden.

Oder dürfen wir erwarten, daß diese Maßregel nunmehr auch auf dieseAb­trünnigen" angewendet wird, wenn nicht, so stellte sich der hiesige Kirchenrat das Zeug­nis aus, daß in Seinen Augen ein Gottesleugner höher steht, als ein Glied unserer Gemeinschaft.

Und ist es denn der volle Ernü des wohll. Kirchenrats die Mitglieder unse er Gemeinschaft noch eine Stufe niederer wie einen Selbstmörder zu stellen, denn solchen wird im allerschlimmsten Fall noch mit einer Glocke geläutet. Durch diesen Beschluß stehen wir tatsächlich noch niederer wie die Selbstmörder, wenigstens im Ansehen des Kirchen­rats Altensteig, und schließlich kann man uns wohl kaum Nachweisen, daß wir und speziell das letzte Woche verstorbene Mitglied unserer, Gemeinde Subjekte wären, die dem Ge­meinwohl so sehr gefährlich sind.

Wenn wir um Erteilung genannter letzter Ehrenerweisung nachgesncht hatten, so geschah es deshalb, weil wir angenommen haben, daß wir von dieser staatlichen Ein­richtung, zu der wir als Staatsbürger die gleiche Steuer bezahlen wie jeder Andere, ebenso Gebrauch machen dürfen wie alle, anderen Staatsbürger, ohne Unterschied der Konfession. Daß wir aber schlimmer sind als Gottesleugner, Trunkenbolde etc. haben wir nicht gewußt.

Im übrhgen muß man sich ja sagen, daß man nur zu gerne Untertan der ört­lichen Sitten und Gebräuche ist und wenn der Kirchenrat es für gut gefunden hat, so zu handeln, so hat es für unsere verstoßenen Mitglieder absolut nichts auf sich.

Drüben in der Ewigkeit hören solche Unterschiede der menschlichen Gesellschaft auf, dort kommt dann das Wort zur vollen Geltung:

Sie sind allzumal Sünder und mangeln des Ruhms, den sie an Gott haben sollen." II. L.

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Obertürkheim: Karl Cellarius, Pfarrer, a. D., 79 Jahre.

Heilbronn: Karl Rueß, Landrichter, a D. Gelslingen: Franz Schauffler, Kommer­zienrat.

Gmünd: I. G. Mayer, 80 Jahre.