Aufforderung zurMukommeus-Fatierullg behufs der Besteuerung für 1904.

Nachdem die in Art. 7 des Gesetzes vom 19. Septbr. 1852 vor­geschriebene Aufforderung zur Datierung des Kapital-, Renten-, Dienst- und Berufseinkommen auf den 1. April 1904 in der Beilage zumStaats- Anzeiger" vom 31. März 1904 erfolgt ist, werden die Steuerpflichtigen auf dieselbe noch besonders hingewiefen.

Hiebei wird der Gewerbe- und Handelsstand darauf aufmerksam gemacht, daß die Beiziehung zur Gewerbesteuer von der Datierung der Verzinsliche« Aktive« und Geschäftsausstände «icht befreit, daß vielmehr die verzinsliche« oder diesen gleichzuachtenden Kapitalien (vergl. Art. 5 II des Gesetzes vom 19. September 1852) als solche zu versteuern sind.

Weiter wird bemerkt, daß die Verpfändung verzinslicher Forderungen von der Datierung und Versteuerung des vertragsmäßigen Zinses nicht befreit, und datz verzinsliche «nd ««verzinsliche Kausschillings- zielforderurrge» ohne Abzug etwaiger Schulde« der Kapital steuer unterliegen und zu fatieren find.

Zur Fassion verpflichtet das Recht zum Bezug von Zinsen, es ist z. B. eine von Martini 1903 an verzinsliche, an Martini 1904 zahl­bare Zielforderung auf 1. April 1904 zu fatieren.

Endlich wird zur Vermeidung von Mißverstäudnisfen beigefügt, daß Einlagen in die Spartaffe der allgemeinen Rente«a«stalt von der Be­steuerung «icht frei sind.

Die Steuerpflichtigen haben die Fassionen selbst zu unterzeichnen. Die Bevollmächtigte« der im Ausland sich aufhaltenden Steuer­pflichtigen und die Privatvermögensverwalter haben den Fasstonen Voll­machten im Original oder in beglaubigrer Abschrift unter Angabe der Giltigkeitsdauer beizuschließen. Die gesetzlichen Stellvertreter bedürfen einer Vollmacht llicht. Die Kaffioue» find spätestens bis 1. Mai a« die Ortssteuerkommiffioue« abzugebe«.

Wer sein der Besteuerung unterliegendes Einkommen ganz oder teilweise verschweigt, hat neben der verkürzte« Steuer de« zehnfachen Betrag derselben als Strafe zu be­zahlen.

Eine Bestrafung tritt nicht ein, wenn der Steuerpflichtige oder Fassionspflichtige, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ei« strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unterlassene oder zu nieder ab­gegebene Erklärung (Fassion) bei der OrtSstenerkommissio« oder dem Kameralamt nachträgt oder berichtigt «nd hie­durch die Rachforderung der sämtlichen «icht verjährte« Steuerbeträge ermöglicht.

Nach dem Tode eines Steuerpflichtigen, welcher infolge unterlassener oder unvollständiger Fasstonen keine oder zu wenig Einkommenssteuer entrichtet hat, sind dessen Erben bezw. deren gesetzliche Vertreter ver­pflichtet, innerhalb 6 Monaten, vom Tode des Erblassers an gerechnet, bei dem Kameralamt das nicht oder in zu geringem Betrage fatierte Einkommen, soweit die Steuer nicht am Todestage des Erblassers ver­jährt ist (Art. 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes vom 19. September 1852) anzumelden.

Ferner find die Erben, insoweit sie durch die Erbschaft bereichert find, schuldig, das dreifache der von dem Erblasser nicht entrichteten und nicht verjährten Steuerbeträge nach dem Verhältnis ihrer Erbanteile zu ersetzen.

Unterbleibt die Anmeldung oder wird sie unvollständig abgegeben, so verfalle« die Erben, bezwse. solche gesetzliche Ver­treter derselben, welche an der Erbschaft vermögensrechtlich beteiligt sind,

«ach Verhältnis der Erbanteile in die Strafe des zehn­fachen Betrags der zurückgebliebenen, nicht verjährten und von ihnen durch die Unterlassung oder die Unvollständigkeit der Anmeldung ver­kürzten Steuerbeträge; andere gesetzliche Vertreter der Erben unterliegen einer Ordnunqsstrafe bis zu 300 Mk. (Art. 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1890 Reg.-Blatt Seite 105).

Altensteig, den 2. April 1904.

K. KameraLamt:

Köhler.

Die Ortsstenerkommissione«, welchen die Aufnahmeakten schon zugekommen find, werden unter Bezugnahme auf vorstehende Bekannt­machung hiemit angewiesen, sich dem Aufnahmegcschäft alsbald zu unter­ziehen und die Akten spätestens bis 31. Mai wieder an das Kameral­amt einzusenden.

Alten steig, den 2. April 1904.

K. Kameralamt:

Köhler

VvetteirbeirK.

Kw- L Wer-Wmf.

Im Konkurse des

Johannes Seeger, SazWkks m Breitender-

kommt d/sfen in Nr. 50 dieses Blattes näher beschriebene Anwesen am

Kienslag, den 12. April 1904

nachmittags S Uhr

auf dem Rathaus in Breitenberg zum letzten Mal im öffent­lichen Aufstreich zum Verkauf.

Den 2. April 1904.

Konknrsverwalter:

Bezirksnotar Kurz in Teinach

20 bis 30 tüchtige

UW" Erd-Arbaiter -MW

finden an der obere« Ragoldtalstratze bei hohem Lohn dauernde Beschäftigung bei

Kmmtttmtzmer Mastern

in Grömbach.

K. Amtsgericht Areudenstadt.

In der Anfgebotssache betr. die Todeserklärung

a) der Marie Rosine Christine Bott, geb. den 24. April 1848 in Huzeobach, Oberamts Freudenstadt;

b) der Agathe Elisabethe Bott, geb. den 28. Juni 1849 daselbst;

v) des Christian Gottlieb Bott, geb. den 26. Juni 1850 daselbst;

ä) der Panline Bott, geb. den 10. Februar 1852 zu Tonbach,

Gemeinde Klosterreichenbach, Oberamts Freudenstadt;

Kinder des in Kalmbach. Oberamts Neuenbürg, bürgerlich gewesenen Sägers Christian Friedrich Bott und seiner in Alt-Nuisra, Gemeinde Haiterbach, Oberamts Nagold ge­borenen, von Robrdorf, Oberamts Nagold stammende» Ehe­frau Christiane Magdalene geb. Kcmpf, mit den Eltern 1853 von Tonbach aus nach Amerika ausgewandert und längst verschollen

ist Aufgebotstermin auf

Montag, den 31. Oktober 1W4

vormittags S Mr

anberaumt und ergeht gemäß § 964 C. P. O. die Aufforderung

1) an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen würde;

2) an alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge­richt Anzeige zu machen

Deu 26. März 1904.

Odkkmtmchtn Renftchler.

Altenfteig Dorf.

Verkauf einer Wirtschaft.

In der Nachlaßsache der

Katharine, geb. Netter,

Ehefrau des Hirschwirts Karl Hartman« von Altensteig-Dorf,

kommt die in Nr. 39 d. Bl. speziell beschriebene Wirtschaft zum Hirsch mit dinglicher Wirtschaftsgerechtigkeit, nebst 2 im 29 u 17 gw Gärten, Wiesen und Aeckern, zusammen angekauft zu 15,200 am

Samstag, den 9. Aprit d. Is.,

nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathaus zu Alteusteig-Dors zum dritte«- und letztenmal

im öffentlichen Ausstreich zum Verkauf, wozu Liebhaber, auswärtige mit gemeinderätlichen Vermögenszeugnissen versehen, eingeladen werden. Alteusteig, den 2. April 1904.

KeMsnotsr Beck.

Hochdorf

Sslz-Verkcruf.

Am Dienstag den 12. April

nachmittags 2 Uhr

werden aus den hiesigen Gemeiudewaldusgen

29« Mm. Lang- L Klotzholz 73 Rm. Scheiter L Prügelh olz

(worunter 19 Rm. Papier- und 2 Rm.

__ Schindelholz)

auf hiesigem Rathaus zum Verkauf gebracht.

Liebhaber sind ein geladen.

Gemein-erat.

«Ncnsteu,.

Danksagung

Bei dem Hingang in die Ewigkeit unseres lieben Gatten, Vaters, Bruders und Schwiegervaters

Karl Kauer

WScker L Wirt

wurde uns so viele Teilnahme erwiesen, daß es uns drängt, hiefür den herzlichsten Dank auszusprechen. Ebenso danke« wir irmigst für die zahlreiche Leichenbegleitung, die vielen Kranzspenden und dem verehr- lichen Liederkranz für den erhebenden Ge­sang am Grabe.

Me trmrmdm HmteMedme».

^tzttzg

Simmersfeld. Einen Wurf

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Seid, Schmiedmeister. Altensteig.

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