seiner;,That. Jedesmal sei es eben seine „Stimmung" gewesen, jetzt müsse es sein, und ohne Ueberlegung und ohne Wahl habe er einfach das nächste beste angezündet; es sei eine Sucht, die ihn am 26. Januar das erstemal befallen habe. Aus den Zeugenaussagen war zu entnehmen, daß der Angeklagte häufig von Brandbriefen gesprochen - habe, ohne je einmal einen solchen vorzuzeigen, auch sprach er das Befürchten aus, es möchte in nächster Zeit auch die Scheuer seines Meisters abbrennen; jetzt wolle er nur noch ein Paar Tage zusehen und aufpassen, er sei schon einige Nächte in der Werkstatt seines Meisters übernachtet, wenn er den Brandstifter erwische, mache er ihn kalt. Die Be» Häuptling des Angeklagten von einer krankhaften Sucht wurde durch das Gutachten des Med.-Rats Prof. Dr. Oesterlen widerlegt. Er sagte, der Beweggrund war lediglich Freude am Feuer, der Angeklagte sei geistig und körperlich gesund. Das Urteil lautete auf zwölf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust.
* Stuttgart, 1. Juli. Der König hat genehmigt, daß die verfügbaren Mittel der König-Karl-Jubiläumsstiftung in nachstehender Weise verwendet werden: Mk. 5861 zum Besten der Landwirte, welche in diesem Jahre Ueber- schwemmungs- und Gewitterschaden oder durch Hagelschlag Schaden an Gebäuden, Weinbergen und Obstbäumen erleiden, woneben ein weiterer Betrag von Mk. 3000 dem zur Verwendung für etwaige außerordentliche, durch Gewitterschäden verursachte Notstände bel der Stiftung vorbehaltenen Fonds überwiesen wird. Außerdem werden Beiträge zur Unterstützung bestehender oder Einführung neuer Hausindustriezweige in armen Gemeinden des Landes im Gesamtbetrag von Mk. 890 gewährt, ferner Reisestipendien im Gesamtbetrag von Mk. 2800, an den Verein für Arbeiterkolonien in Württemberg Mk. 2000, Beiträge für Einrichtungen zur Förderung des Kleingewerbes im Gesamtbetrag von Mk. 9260, wovon 5170 Mk. als ordentliche Beiträge den Erträgnissen der König-Karl-Jubiläumsstiftung aus dem Jahre 1901 bis 1902 und Mk. 4090 als ordentliche Beiträge der von der Kommission für die Ausfüllung für Elektrotechnik und Kunstgewerbe in Stuttgart zue Verfügung gestellten Summe zu entnehmen ist.
* (Unterbeamte.) Durch Verfügung des Ministeriums d. ausw. Angelegenheiten Abteilung für die Verkehrsanstalten vom 16. Juni 1902, ist im amtlichen Verkehr die bisherige Bezeichnung „Unterbedienstete" für das niedere Personal der Eisenbahn- und Postverwaltung in die künftige Bezeichnung „Unterbeamte" umgeändert worden. Diese Verfügung entspricht dem Wunsch des Verbands der württ. Eisenbahn- und Dampfschifffayrtsbediensteten, der anläßlich der letzten Etatsberatung im Landtag geltend gemacht und I dlsscn Erfüllung von Frhr. v. Soden zugesagt wurde. !
* „(Auf ihre Rechnung und Gefahr.)" Diese Bemerkung befreit durchans nicht den Versender der Waare von der Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die Waare auch gut und unverletzt ankommt. In einem neulichen Gerichtsurteil ist ausgeführt, daß, wenn diese Vereinbarung nicht vor dem Kaufvertrag ausdrücklich getrosten ist, es sich in einem solchen Falle nicht um einen Passus des Kaufvertrages handele, der von beiden Seiten acceptiert sei. Wer also eine Waare bestellt, ohne sich dam t einverstanden zu erklären, daß sie ihm aus seine Gefahr zugeschickt werden solle, kann Lieferung in unbeschädigtem Zustande verlangen und beschädigte Waare dem Lieferanten zur Verfügung stellen.
* Heilvroan, 2. Juli. Das Schwurgericht verurteilte den ehemaligen Oberamtssparkassier Lober von Backnang wegen e schwerter Unterschlagung im Amt und anderer strafbaren Handlungen zu einer Gesamtstrafe von 7 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust.
* (Verschiedenes.) Am Mittwoch nachmittag zwischen 12 und 1 Uhr ist in der Lederfabrik von I. I. Schlayer in Reutlingen Feuer ausgebrochen. Dieselbe wurde
teilweise zerstört. — In Ochsenhausen bei Biberach geriet das 4jährige Kind des Schmiedmeisters Bogenrieder unter ein Fuhrwerk; es wurde von einem Pferd mit dem Vorderfuß auf den Kopf getroffen und außerdem überfahren, sodaß es tot auf dem Platze blieb. — In Strümpfelbach wurde der 23 Jahre alte Weingärtner Knauß während eines Gewitters von einem Blitzstrahl getötet. — Der Maurer Johannes Roll in Cannstatt wurde während der Arbeit von einem Hitzschlag betroffen, an dessen Folgen er starb. — In Crailsheim ertrank ein 16jähriger Schlosserlehrling beim Baden in der Jagst. — Der im Krähwald bei Stuttgart erhängt aufgefundene 9 Jahre alte Knabe gehört einer Arbeiterfamilie in Feuerbach an. Der Knabe ist aus Furcht vor einer ihm wegen Veruntreuung eines kleinen Geldbetrags drohenden Strafe zum Selbstmord geschritten.
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* Auch im Kivztgthkk giebt es dieses Jahr viele Kirschen. Von Offenbnrg bis Gutach kann man die Kirschbäume, reich mit Früchten behängen, von der Eisenbahn aus sehen. In Offenbnrg und den Nachbarsrationen werden täglich viele Körbe mit Kirschen zum Versandt gebracht.
jj Die evangelische Kirche in Sachsen soll es unter König Georg ebenso haben, wie unter König Albert. „Das sollen", so sagte der König zu dem Korisistvrialrat Benz, „nicht blos Worte sondern auch Thaten sein."
* Die Eisenbahndirektion Berlin hat das Zugbegleitungs- Personal angewiesen, alles zu vermeiden, was zu einer Störung der Reisenden während der Nacht führen könnte. Ausrufen der Stationen am Zug hat mit gedämpfter Stimme zu erfolgen. Um Verschleppungen von Reisenden zu vermeiden, hat das Zugspersonal sich durch Prüfung der Fahrkarten beim Antritt der Fahrt Kenntnis vom Endziel der Reisenden und den etwaigen Umsteigstationen zu verschaffen und auf den Stationen die betreffenden Abteile mit der Aufforderung zu Aus- oder Umsleigen zu öffnen. Auch auf die Umerbringung der Reisenden in die ihrem Reiseziel entsprechenden Wagen ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Den Bahnhofswirten ist zu untersagen, daß sie bei den erwähnten Zügen Eifrischungen durch Ausruf anbieten lassen.
* Eine Herabsetzung -der zulässigen Arbeitszeit wird von zuständiger Seite in Betracht gezogen. Der Reichskanzler ersuchte die Gewerbe-Inspektionen um Bericht über folgende Fragen: Erscheint es zweckmäßig und durchführbar, die nach tz 137 Absatz 2 der Gewerbeordnung zulässige Arbeitszeit von elf auf 10 Stunden herabzusetzen; die nach tz 137 Absatz 3 zu gewährende Mittagspause von einer Stunde auf 1( s zu verlängern und den Arbeitsschluß am Samstag früher als 5^2 Ahr zu legen, oder stehen Bedenken.entgegen?
* Mit der Frage, ob ein Bürger unbedingt einem Schutzmann Hilfe leisten muß, beschäftigte sich jüngst das preußische Kammwgericht. Ein Schutzmann wollte eine verdächtige Person mit zur Polizeiwache nehmen. Die Person leistete aber Widerstand und warf sich schließlich zu Boden. Der Schutzmann forderte darauf einen Mann Namens Schuske auf, ihm Hilfe zu leisten. Als dieser der Aufforderung nicht ausreichend Folge leistete, wurde Schuske in
Strafe genommen. Schuske beantragte gerichtliche Verhandlung und wurde auch vom Landgerichte freigesprochen. Diese Entscheidung focht die Staatsanwaltschaft durch Revision beim Kammergericht an. Das Kammergericht wies jedoch die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Es sagte, nur derjenige mache sich strafbar, der bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not von Polizeibeamten ohne Erfolg zur Hilfeleistung aufgefordert werde, obschoa er der Aufforderung ohne erhebliche eigene Gefahr habe Nachkommen können. Polizeiliche Anordnungen oder Verordnungen, welche mehr verlangen, erscheinen ungesetzlich.
* Im bürgerlichen Leben schon ist das Los nicht beneidenswert, als großer Sohn vom Vater abhängig im Hause leben zu müssen. Denn Söhne wollen ihr Recht, selbstständig zu schaffen, zu kämpfen nach ihrem Herzen, ihrem Wollen; die Väter wollen die Schlüssel des Hauses nicht missen, die Zügel der väterlichen Autorität nicht Nachlassen zu Gunsten derer, die ihnen nur Kinder scheinen, wenngleich sie schon längst Männer geworden sind. Dieser Kampf der konservativen Selbstsucht der Alten und der revolutionären Selbstsucht der Jungen ist ja die Menschheitsgeschichte im einzelnen und im allgemeinen. Was mag aber Wohl in den Königssöhnen Vorgehen, denen dieser Kampf beschieden ist? Der Gegenstand des Kampfes ist der höchste Preis, den Menschen kennen: die Krone. Alternde Kronprinzen haben schon darum das Recht auf menschliches Mitgefühl. Sie dürfen und könnten selbst, wenn sie es wollten, sich ja nicht freimachen von väterlicher Autorität, sie dürfen ja nicht sich selbst leben wie andere Sterbliche. Das Damoklesschwert des Kronprinzentums hält alles Eigenleben nieder. Königliche Pflichten — ohne königliche Rechte; große Söhne mit kleinem Einkommen, ein großes Erbe vor Augen ohne Recht, an der Erhaltung und Entwicklung des Erbes Mitarbeiten zu dürfen — vielleicht geflissentlich daran gehindert. Zwei Menschenulter hindurch war Eduard, der Prinz von Wales, der große Sohn im Hause der Königin Viktoria, ein Mann, der in seinem Harren auf die Krone Großvater geworden war. Man vergißt das oft. Der ehemalige Prinz of Wales, der Schutzpatron aller Dandies und Lebemänner, ist kein Jüngling mehr, er steht mit 60 Jahren dem biblischen Alter nahe. Die Witzblätter, die, einmal auf eilten guten Witz gestoßen, ihn gern jahrzehntelang kultivieren, lassen in ihren stereotypen Witzen über den einsiigeu Prinz of Wales außer Acht, daß sie einen alten Herrn verhöhnen. Zwei Meuschenalter hindurch war König Eduard VIl. nur der Prinz of Wales. Nun winkt ihm die Krone. Da wirft ihn eine schwere Krankheit nieder und wer weiß, ob er sich erholen wird. Man nannte ihn König, ohne daß er König war. Das Schicksal nahm die Krone rn letzter Stunde aus seiner Hand. Ist das nicht ein tragisches Geschick? Und wer denkt da nicht unseres königlichen Dulders, Friedrich III. ?
sj Die Kupserlager in Dentsch-Südrvestafrika sollen sich nicht als bergmännisch abbauwürdig erwiesen, haben. So berichtet der von einer Forschungsreise heimgekehrte Oberleutnant Dr. Hartmann, der nun in die Kolonialabteilnng des Auswärtigen Amts berufen ist.
* Magdeburg, 1. Juli. Spurlos verschwunden sind seit Sonntag nachmittag die Töchter des Kaufmanns Jnnow, Wally und Henny Jnnow, 17 und 15 Jahre alt. Es wird em Verbrechen oder gewaltsames Verbergen der Heiden jungen Mädchen befürchtet. Alle bisherigen Recherchen nach den Vermißten waren vergeblich.
sj Graudeuz, 3. Juli. Der „Gesellige" meldet aus Eydtkuhnen: Der um 4 ff? Ahr nachm, fällige gestrige Schnellzug von Petersburg traf mit mehr als llstündiger Verspätung, also erst heute früh hier ein. Der Grund dieser Verspätung ist ein großes Eisenbahn-Unglück. Der Schnellzug stieß bei Gatschina mit einem Vergnügungszug zusammen. Der Lokomotivführer, ein Heizer und mehrere Personen sind tot, über 60 Personen schwer verletzt.
H Lef-frucHt. M
Lieber durch Leiden Möcht ich mich schlagen,
Als zu viel Freuden
Des Lebens ertragen. Göthe.
Ker Soyn der Arernden.
Roman in drei Teilen von O. El st er.
(Fortsetzung.)
6. Kapitel.
Noch lange Zeit, nachdem der Wagen des Justizrats den Schloßhof verlassen hatte, saß die junge Frau in tiefes Sinnen versunken da. Ihre Thränen halte sie mit Gewalt zurückgedrängt ; sie war klug genug, einzusehen, daß weibliche Sentimentalität ihr nicht helfen würde, sondern daß nur Willensstärke Energie die Schlingen ihrer Gegner zerreißen konnte. Denn daß es sich um Jntriguen ihrer Gegner, hauptsächlich der alten Gräfin-Witwe, aber auch des Grafen Hasso, handelte, erkannte sie sehr Wohl. Wenn sich Graf Hasso ganz sicher fühlte, weshalb war er denn nicht selbst zu ihr gekommen, die der verstorbene Bruder doch seinem Schutze anempfohlen hatte? Wenn die Gräfin-Witwe es wirklich gut mit dem Sohne Wolfs meinte, weshalb kam sie denn jetzt nicht persönlich, jetzt wo der Tod versöhnend und vermittelnd zwischen die beiden Parteien getreten war? Aber die Feindschaft gegen sie, die frühere Tänzerin und Tochter eines kleinen Grundbesitzers in der Campagna, diese Feindschaft war noch nicht erloschen, sondern loderte jetzt in helleren Flammen auf, als man sah, daß sie, die arme Italienerin, die Mitbesitzerin des reichen Erbes sein sollte. Ja, dieser Reichtum war der Grund aller Feindschaft ! Sie sollte aus dem Mitbesitz des Reichtums verdrängt werden, der allein für die hochgeborene gräfliche Familie bleiben sollte. Ihrem Sohne konnten sie das
väterliche Erbe nicht nehmen, dafür aber sollte er in der Abhängigkeit von ihnen, den Feinden seiner Mutter, erzogen, ihr selbst entfremdet werden. Und wer konnte sagen, ob diese Erziehung durch die harten, strengen Gegner seiner Eltern den Knaben nicht geistig ruinierte? Wer vermochte zu sagen, ob hinter dieser scheinbaren Fürsorge für das Wohlergehen des Knaben nicht schlauer Eigennutz und verbrecherische Pläne steckten? Giulietta erinnerte sich eines Prozesses, der vor den Assisen in Neapel gespielt hatte, in dem eine vornehme Familie angeklagt gewesen war, ein Kind, den Erben von Millionen, vergiftet zu haben, um sich selbst in den Besitz des reichen Erbes zu setzen. Könnte nicht die harte, unnatürliche Großmutter Ruthardos ebenfalls . . .
Ern Schauder durchrieselte die Glieder Giuliettas, die erschreckt emporsprang, in eine düstere Ecke des Gemaches starrend, als steige aus ihr ein geheimnisvoller, gespenstischer, furchtbarer Schemen hervor, der ihr und ihrem Knaben das warme Herzblut aussaugen wollte. Ihre aufgeregte Phantasie sah überall Gefahren und neue Schrecken. Das weite, finstere Schloß mit seinen Türmen, Mauern und Zinnen, seinen dunklen Corridoren und hallenden Sälen, winkligen Treppen und düsteren Ecken, es erschien ihr wie ein Gefängnis, in dem sie und ihr Knabe durch unsichtbare Dämonen gefangen gehalten wurden.
Sie rang nach Atem, die Luft des Zimmers drohte sie zu ersticken, sie stürzte zu dem Fenster und stieß beide Flügel auf. Die frische Luft des Spätsommer-Nachmittags strömte erquickend in das Gemach, und der hohe, blaue Himmel blickte strahlend aus das unglückliche junge Weib nieder. An dem Himmel kreisten in dichten Scharen die Schwalben, die sich zur Reise nach dem Süden rüsteten.
Giulietta erhob wie flehend die Hände.
„O, wer mit Euch ziehen könnte!" rief sie. „O, hätte ich mein sonniges, schönes Heimatland niemals verlassen."
Plötzlich überfiel sie ein peinigendes Angstgefühl. Wo war ihr Knabe, ihr Ruthardo ? Sollten sich die Gegner des Kindes schon bemächtigt haben? Nein, nein, das war ja unmöglich! Noch vor kurzer Zeit hatte sie den Knaben rm Park gesehen, sein fröhliches Jauchzen und Lachen gehört. Sie öffnete die Thür, welche in das Kinderzimmer führte, und rief laut: „Ruthardo, Ruthardo!"
Aber Niemand antwortete. Weder der Knabe selbst der sonst auf den leisesten Ruf seiner Mutter freudig lächelnd herangesprungen kam, noch die alte Peppa oder Fräulein Gertrud. In sinnloser Angst eilte sie durch die Zimmer welche nach der Veranda führten. „Ruthardo, Ruthardo !" rief sie. Niemand hörte sie, Niemand antwortete ihr. Auf der Veranda sank sie weinend in einen Sessel. Ihr erregter Geist malte sich schon die entsetzlichsten Bilder aus, als in einiger Entfernung auf dem breiten Wege, der den Park durchschallt und gerade auf die Veranda zuführte, die wuchtige Gestalt des Inspektors austauchte, der den kleinen Ruthardo an der Hand hielt. Die beiden Freunde plauderten lebhaft mit einander. Der junge Graf hatte hundert Fragen, und der gutmütige Verwalter erwiderte auf alle Fragen so gut er konnte.
Eine Zentnerlast fiel Giulietta vom Herzen, als sie die Beiden erblickte. Sie preßte die Hand fest auf das wild pochende Herz und rief den Namen ihres Kindes. Jauchzend sprang Ruthardo seiner Mama entgegen und klammerte sich fest an sie. Herr Kempner trat, den breitrandigen Strohhut ehrerbietig in der Hand haltend, näher und sprach: „Verzeihen Frau Gräfin, wenn ich Ruthart etwas länger bei mir behalten habe. Ich sollte ihm aber immer wieder neue Geschichten erzählen . . ."
„Ja, ja, Mama," unterbrach der Knabe seinen großen Freund, „der Onkel weiß so schöne Geschichten!"
„Ich glaube auch, Frau Gräfin," setzte der Inspektor mit einem ehrlichen Blick seiner blauen Augen aus den