Landwirtschaftlicher Sezirks-Uerein Uagold.

Bekanntmachung.

Anläßlich des Bezirksfestes des landw. Vereins, der Bienen- «ud Geflügelzuchtvereine, sowie des Fischerei- und Lbstbauvereins des Oberamts Nagold, welches am 17. Sept. d. I. in der Oberamts- stadt Nagold auf dem Stadtacker stattfindet und der mit diesem Fest verbundenen Ausstellungen werden nach den Bestimmungen der Aus­schüsse der beteiligten Vereine folgende Preise zur Verteilung kommen:

I. Vom landwirtschastl. Bezirlsverein Nagold:

4. Air 4?e<rssireir.

1. An männliche, unverheiratete Dienstboten, welche mindestens 5 Jahre ununterbrochen treu und fleißig bei einer Dienstherrschaft, deren Vorstand dem Verein angehört, in landw. Arbeit im Dienst waren:

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk. mit Ehrenbrief,

2 zweite Preise je 10 ^ 20

2 d ritte » , » o 10 » » ,,

5 50 ^

2. Desgleichen an weibliche, unverheiratete Dienstboten:

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk. mit Ehrenbrief,

2 zweite Preise je 10 ^ 20

2 d ritte Preise , 5 ^ 10

5 50 ^

Bei großer Konkurrenz können an nicht prämierte Dienstboten noch Ehrenbriefe verabreicht werden. Sämtliche prämierte Dienstboten erhalten auf Vereinskosten am 17. September ein Festessen.

k Frrv Pfevdezrtsht r Stute,r nrit Fshteu

1 erster Preis mit 30 Mk. -- 30 Mk.

1 zweiter 20 ^ 20

1 dr itter 10 ^ 10

3 60 Mk.

6. Für Riuduretzzuetzt.

I. Farven mit 2 «nd mehr Schaufeln:

1 erster Preis mit

1 zweiter

1 dritter

2 vierte Preise je

1 nfte

9

II. Karren im Alter von 1 bis 2 Jahre«:

1 erster Preis mit 30 Mk. 30 Mk.

1 zweiter 2525

2 dritte Preise je 2040

3 vierte 15 45

7 140 Mk.

III. Kühe trächtig oder in Milch:

1 erster Preis mit

2 zweite Prei

3 dritte

4 vierte

5 fünfte

15

v

I. Eber im Alter von 1 Jahr an:

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk.

2 zweite Preise je 15 30

2 dritte 10 20 ..

35 Mk. -- 35 Mk.

30 30

25 ^ 25 ..

20 -- 40 ..

15 60

190 Mk.

IV. Kalbeln, unzweifelhaft trächtig:

1 erster Preis mit 30 Mk. -- 30 Mk.

1 zweiter 25 25

2 dritte Preise je 20 40

3 vierte ., 1545 ..

7

! 30 Mk.

---- 30 Mk.

je 25 Mk.

-- 50 Mk.

je 20

60 .,

15

60

.. 10

50 ..

100 Mk.

140 Mk.

V. Kalbeln im Alter von 1 bis 2 Jahren :

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk.

2 zweite Preise je 15 30 ,,

3 dritte 10 ----- 30

4 vierte 5 20

10

250 Akk.

Frrv Setzrueiuezuetzt.

II. Mutterfchweine, großträchtig oder mit Jnnge«:

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk.

2 zweite Preise je 1530

^dritte 10 ., --- 30

6

70 Mk.

L* Zieseuzuetzt.

80 Mk.

I. Böcke im Alter von 1 Jahr an:

1 erster Preis mit 6 Mk.

1 zweiter 4

1 dritter 3 ..

II. Ziegen:

1 erster Preis mit 6 Mk. 6 Mk.

2 zweite Preise je 510

2 dri tte 3 6

5

3 13 Mk. > 5 22 Mk.

k. Fuv Feld- und GuVteuseuüietzse.

Ausschließlich Obst und Beere«, auch Blumen.

Für diese Ausstellung wurden zu Preisen insgesamt 60 Mk. verwilligt und bleibt es dem Preisgericht überlassen, die Höhe und Zahl der einzelnen Preise zu bestimmen.

Hienach werden zusammen etwa 100 Preise mit 1235 Mark vergeben und zwar allein vom landwirtschaftlichen Bezirksverein.

II Vom BieilcnzilWmlil Nagold.

.4. Für lebende Bienenvölker: ! L. Für Produkte:

1 erster Preis mit 10 Mk. 10 Mk. ^ 1 erster Preis mit 6 Mk. 6 Mk.

2 zweite Preise je 8 16 1 zweiter je 5 5 Mk.

2 dritte

3 vie rte

8

45 Mk.

1 dritter 10 v ierte 13

45 Mk.

Den 4. August 1898.

6. Für Geräte:

1 erster Preis mit 5 Mk. 5 Mk.

1 zweiter 4 ^ 4

1 dritter 3 3 ..

3 12 Mk.

zusammen 24 Preise mit 102 Mk.

III. Vom Bienenzuchtverein AlLensteig.

.4. Für lebende Bienenvölker: 8. Für Produkte:

1 erster Preis mit 10 Mk. 1 zweiter ,. 6

1 dritter 4

1 erster Preis mit 10 Mk. 1 zweiter 6

1 dritter 4

20 Mk.

6. Für Geräte:

1 erster Preis mit 10 Mk. 1 zweiter ., 6

1 dritter 4

20 Mk.

3 20 Mk.

zusammen 9 Preise mit 60 Mk.

IV Von den Geflügelznchtvereinen Nagold u. Altensteig

werden je nach der Zahl der Anmeldungen zur Ausstellung I. Preise L 5 Mk., II. Preise ä 3 Mk. und III. Preise ä, 1 Mk. vergeben.

V Vom Nschereiverein des oberen Nagoldthals.

1 erster Preis mit 12 Mk.

1 zweiter , 10

1 dritter 8

1 vielter ^ 6

1 fünfter 4

5 Preise mit zus. 40 Mk.

VI. Vom Obstbauverem des Bezirks Nagold.

Für Obstbäume und Beerensträucher:

1 erster Preis mit 8 Mk. 8 Mkl

2 zweite Preise je 612

3 dritte 5 ., --15

5 vierte .3 ..15 ..

8. Für Obst:

1 erster Preis mit 8 Mk. 8 Mk.

2 zweite Preise mit je 6 ----12

3 dritte ,. 515

6 vierte 424

12 fünfte 3 - --36

95 Mk.

11 50 Mk. 24

6. Für Beerenweine, Likör und Most:

1 erster Preis mit 4 Mk. ----- 4 Mk.

2 zweite Preise 3 ., ---- 6

3 dr itte ., .. ,. 2 --6 .,

6 16 Mk.

zusammen 41 Preise mit 161 Mk.

Neben dem Preis erhält jeder Prämierte noch ein Preisdiplom.

Die Viehbesitzer, deren Tiere bei staatl. Prämierungen schon prämiert worden sind, erhalten nur die Hälfte des ausgesqtzten Betrags der Preise.

Die Dienstboten haben ihren Bewerbungen Zeugnisse über die Art der Beschäftigung, Fleiß, Brauchbarkeit, Dienstjahre und Alter beizu­schließen, auch muß in denselben angegeben werden, ob und welches Verwandt­schaftsverhältnis zwischen ihnen und der Dienstherrschaft besteht.

Die Bewerber um Viehpreise haben Zeugnisse vorzulegen, welche zu enthalten haben: Vor- und Zunamen und Wohnort des Bewerbers, Alter, Rasse, Farbe und Geschlecht des betreffenden Tiers und Angaben, wie lange dasselbe sich im Besitze des Bewerbers befindet, wobei bemerkt wird, daß ein Tier, welches nicht mindestens 6 Monate im Besitze desselben Bewerbers ist, keinen Preis erhalten werden kann.

Formulare zu Zeugnissen für Bewerbungen sowohl um Prämierung von Dienstboten als auch um Viehpreife können vom Vereinssekretär bezogen werden.

Sämtliche Zeugnisse müssen von dem Ortsvorsteher des Wohnorts des betr. Preisbewerbers beglaubigt sein.

Die Bewerbungen «m Dienstbotenpreise find längstens bis 1. Sept. d. I. an den Vereinsvorstand einzureichen, wahrend die Zeugnisse zu den Bewerbungen «m Tierpreife am Feste selbst ab- genommen werden.

Richtmitglieder der einzelnen Vereine sind von der Preisbewerbung in den einzelnen Vereinen ausgeschlossen.

Niemand kann mehr als einen Preis in der gleichen Abteilung erhalten.

Anmeldungen, welche den vorstehenden Vorschriften nicht entsprechen, werden nickt berücksichtigt.

Die Anmeldungen zu den Ausstellungen haben bei den einzelnen Vereinsvorständen im übrigen so zeitig als möglich zu erfolgen, damit ge­nügender Platz bereit gehalten werden kann.

Die Aufstellung der auszuftellenden Tiere, Produkte und Geräte hat an dem zuaewiesenen Platz am Festtag den 17. Sept. d. I., von vor­mittags 7 Uhr an, spätestens bis 8 Uhr zu erfolgen, damit die Preis­gerichte ihre Thätigkeit rechtzeitig beginnen können.

Die HerrenOrtsvorsteher werden gebeten, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu geben.

An Vereinsmitgl. u. Freunde der Sache ergeht die Bitte, Gartengewächse, Obst, Felderzeugnisse, Werkzeuge, Gerätschaften, Maschinen auf dem Festplatze zur Aufstellung zu bringen, wozu der nötige Raum zur Verfügung gestellt wird ,,'.

Veveiusvsirftuir-: Oberamtmann Ritter.